Erhöhte „Angemessenheitsgrenzen“ für die Unterbringung von rund 100.000 DortmunderInnen treten zum 1. August in Kraft

Schneller als erwartet sollen die neuen „Angemessenheitsgrenzen“ für die Unterbringung von rund 100.000 BezieherInnen von Hartz IV, Asylleistungen und Sozialgeld in Dortmund gelten. Schon zum 1. August sollen die höheren Sätze Anwendung finden. Der Sozialausschuss ließ sich die neuen Regelungen und vor allem die Kalkulation erklären. Doch statt einer einfachen Kenntnisnahme entwickelte sich daraus eine rund 90-minütige Grundsatzdiskussion.

Lob der Politik für die Abkehr von der starren Quadratmeter-Grenze

Regine Stephan (CDU) lobte – wie auch die anderen Fraktionen – die Abkehr von der starren Quadratmeter-Grenze. Dies mache es für LeistungsbezieherInnen leichter, geeigneten Wohnraum zu finden. Auch die Untersuchung stieß auf Zustimmung: Sie lobte sie als „recht marktgerecht und auf einem aktuellen Stand“.

Damit dies so bleibt, regte Renate Weyer (SPD) an, nicht nur alle zwei Jahre, sondern künftig jedes Jahr die Untersuchung zu wiederholen. Und Utz Kowalewski (Linke & Piraten) forderte, die bisherigen Toleranzgrenzen beizubehalten.

Die VertreterInnen der Wohlfahrtsverbände, der SeniorInnen und Behinderten warfen zudem Fragen zur Verfügbarkeit von barrierearmen bzw. barrierefreien Wohnungen und deren Finanzierung auf.

„Es geht um eine Kenntnisnahme, nicht darum, tiefergehende Fragen zu lösen“ 

Petra Heising vom beauftragten Institut Empirica hatte zuvor die Systematik, die Definition einer physischen, qualitativen und räumlichen Angemessenheit und die Dortmunder Zahlen vorgestellt.
Petra Heising von Empirica stellte im Sozialausschuss die Systematik und die Dortmunder Zahlen vor.

Diese und weitere grundsätzliche und wohnungspolitische Fragen und Probleme, die Qualität von Wohnungen und ihr Zuschnitt, die Verteilung von verfügbaren Wohnungen über das Stadtgebiet und auch grundsätzliche Fragen zu Hartz IV, Barrierefreiheit und der Ermessenentscheidung von Beschäftigten im Sozialamt und dem Jobcenter wollten die Ausschussmitglieder diskutieren.

Dabei sollte das Gremium „nur“ die „Neufestlegung der Angemessenheitsgrenze der Unterkunftskosten für Leistungsempfänger“ zur Kenntnis nehmen. Sehr zum Leidwesen des Ausschussvorsitzenden Michael Taranczewski (SPD) und von Sozialdezernentin Birgit Zoerner.

„Es sind viele wichtige Fragen, die aber mit der Frage der Angemessenheit nichts zu tun haben. Das sind Fragen nach Quartiersentwicklung, Wohnungs- und Flächenpolitik. Wir werden nicht über den Umweg der Angemessenheit diese Fragen lösen“, so Zoerner. Es gehe nur um eine Kenntnisnahme, „aber nicht darum, tiefergehende Fragen zu lösen“.

Petra Heising vom beauftragten Institut Empirica hatte zuvor die Systematik, die Definition einer physischen, qualitativen und räumlichen Angemessenheit und die Dortmunder Zahlen vorgestellt. Das Institut hat bisher schon Untersuchungen für mehr als 400 Kommunen und Kreisen gemacht.

11.562 Wohnungsangebote in Dortmund ausgewertet

In Dortmund wurden zwischen Januar 2016 und Dezember 2016 11.562 Wohnungsangebote ausgewertet. Dabei wurde deutlich: Die Preisspannen für Wohnungen in Dortmund sind groß: Von 280 bis 700 Euro Kaltmiete wurden für eine rund 65 Quadratmeter verlangt. Ein Drittel wäre für die BezieherInnen von Sozialleistungen anmietbar.

„Dortmund hat einen wunderbaren Wohnungsmarkt. Zwei Prozent Leerstand sind optimal“, betonte Petra Heising. Im untersuchten Zeitraum seien 11.000 Wohnungswechsel gezählt worden. „Hier ist genug Flexibilität im Raum. Es gibt in allen Stadtteilen angemessene Wohnungen. Ich würde ich mir keine Sorge machen“, so die Mitarbeiterin von Empirica.

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