DGB beantwortet Fragen zum Mindestlohn und fordert die Einhaltung – viele in Dortmund können davon profitieren

DGB Dortmund informiert im Hauptbahnhof über den Mindestlohn. Jutta Reiter, Vorsitzende Stadtverband Dortmund, 3. v. rechts und Kollegin und Kollegen des DGB
Der DGB Dortmund hat im Hauptbahnhof über den Mindestlohn informiert. Fotos: Klaus Hartmann

Seit dem 1. Januar 2015 gilt das neue Mindestlohn-Gesetz. Aber viele Menschen haben noch Fragen. Daher hat der DGB eine bundesweite Aktion an Bahnhöfen und Park&Ride- Parkplätzen gestartet und informiert Pendler und Reisende über ihre neuen Rechte. Verteilt werden die Broschüre „Was bedeutet das Mindestlohn-Gesetz für mich?“, die die wichtigsten Antworten zusammenfasst, sowie Give-aways.

Flächendeckende Durchsetzung als Ziel – Arbeitnehmer müssen Mindestlohn einfordern

„Die Einführung des Mindestlohns ist ein großer Erfolg für den DGB und seine Gewerkschaften“, erklärt Jutta Reiter. „Jetzt ist es wichtig, dass er auch flächendeckend umgesetzt wird. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollten wissen, was sich mit dem neuen Gesetz für sie ändert. Nur dann können sie ihre Rechte auch durchsetzen.“

Seit 1. Januar gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde. Laut DGB-Berechnungen müssen zurzeit in der Stadt Dortmund etwa 11.061 Vollzeitbeschäftigte mit weniger als 8,50 Euro Stundenlohn auskommen (Bruttoverdienst bis zu 1500 Euro/Monat). Das heißt: 7,8 Prozent der insgesamt 141.875 Vollzeitbeschäftigten in Dortmund werden von der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns profitieren.

 63.000 Minijobber gibt´s in Dortmund – Zwei Drittel können vom neuen Mindestlohn profitieren

Der DGB geht davon aus, dass bei den  sozialversicherten Teilzeitbeschäftigten in Dortmund und insbesondere bei den mehr 63.000 Minijobs, der Anteil derjenigen, die vom Mindestlohn profitieren werden, noch deutlich höher liegt.

DGB Dortmund informiert im Hauptbahnhof über den Mindestlohn
Der DGB hat alle Informationen in einer Broschüre zusammengefasst.

Regionale Angaben sind jedoch wegen mangelnder statistischer Grundlagen nicht möglich. Landesweit werden etwa zwei Drittel der Minijobberinnen und Minijobber vom Mindestlohn profitieren.

Die Dortmunder DGB Vorsitzende ist überzeugt, dass der gesetzliche Mindestlohn zu mehr Gerechtigkeit führen wird. „Auch die Akzeptanz bei den Unternehmen wird zunehmen, wenn sie sicher sein können, dass der Mindestlohn auch von der Konkurrenz bezahlt wird“, sagt Jutta Reiter.

Wichtig sei allerdings eine wirksame Überwachung. „Einige Arbeitgeber versuchen mit allen Tricks den Mindestlohn zu umgehen. Das ist kein Kavaliersdelikt“, so die DGB-Vertreterin.

Wer gegen das Mindestlohngesetz verstoße, müsse mit Geldbußen bis zu 500.000 Euro rechnen. Wem der Mindestlohn vorenthalten werde, könne bis zu drei Jahre später Klage einreichen. Jutta Reiter weist darauf hin, dass tariflich ausgehandelte Branchen-Mindestlöhne ihre Gültigkeit behalten und nicht mit Hinweis auf den gesetzlichen Mindestlohn gekürzt werden können.

Infotelefon des DGB  – weitere Informationen zum Download

Neben der bundesweiten Pendleraktion am kommenden Montag hat der DGB eine Hotline ins Leben gerufen, an die sich alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Fragen zum Mindestlohn wenden können. Unter 0391 / 4088003 findet die Beratung montags bis freitags von 7 bis 20 Uhr und samstags von 9 bis 16 Uhr statt. Mehr Informationen zum Mindestlohn unter www.mindestlohn.de

Hier gibt es die Broschüre als PDF zum Download: mindestlohn-broschuere

Print Friendly, PDF & Email

Reaktion schreiben

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert