Bürgerdialog in Dortmund: In die ehemalige Neuapostolische Kirche in der Nordstadt sollen Flüchtlinge ziehen

Kirchengebäude der Neuapostolischen Kirche in der Braunschweiger Straße. Der letzte Gottesdienst im November 2008. Foto: Neuapostolische Kirche Nordrhein-Westfalen
Der letzte Gottesdienst fand im November 2008 statt. Foto: Neuapostolische Kirche Nordrhein-Westfalen

Waren neben den Flüchtlingsschiffen bisher das Leohaus in der Westerbleichstraße und das Telekom-Gebäude in der Schützenstraße für die Unterbringung von Flüchtlingen vorgesehen, wird es vorher aber noch eine weitere Flüchtlingseinrichtung in der Nordstadt geben: In der ehemaligen Neuapostolischen Kirche sollen Flüchtlinge einziehen.

Bezirksbürgermeister Dr. Ludwig Jörder lädt am Montag zum Bürgerdialog ein

Kirchengebäude der Neuapostolischen Kirche in der Braunschweiger Straße
In das ehemalige Kirchengebäude in der Braunschweiger Straße sollen Flüchtlinge einziehen.

Um Menschen, die auf der Flucht sind, nicht nur willkommen zu heißen, sondern Ihnen auch ein Dach über dem Kopf zu verschaffen will die Stadt Dortmund wird deshalb das Gebäude Braunschweiger Straße 31 – 33 nutzen, um dort Flüchtlinge unterbringen zu können.

Über das Vorhaben will die Stadt nun die Anwohnerinnen und Anwohner informieren. Bezirksbürgermeister Dr. Ludwig Jörder lädt zum Bürgerdialog ein. Er findet am Montag, 29. August 2016, um 18 Uhr im Forum der Anne-Frank-Gesamtschule, Burgholzstraße 120/150, 44145 Dortmund (Eingang über Carl-Holtschneider-Straße) statt.

In der Veranstaltung stehen VertreterInnen des Sozialdezernates, der Verwaltung, weiterer Institutionen und aus der Kommunalpolitik zur Verfügung. Sie erklären die Situation, erläutern die Planungen und beantworten Fragen.

Kein Zutritt für Rechtsextreme oder Flüchtlingsfeinde

Die Veranstaltenden halten es sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die rechtsextremen Parteien oder Organisationen angehören, der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtenden Äußerungen in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder von dieser auszuschließen.

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