Mehr Menschen können von den Vergünstigungen profitieren

Klein, handlich, praktisch: Der „Dortmund-Pass“ wird durch die „Dortmund-Karte“ ersetzt

Empfänger:innen von Sozialleistungen bekommen durch den „Dortmund-Pass“ bzw. die neue „Dortmund-Karte“ Vergünstigten für städtische Kultur- und Freizeitangebote. Unter anderem ist somit der Eintritt zu allen Sonderausstellungen im Dortmunder U kostenfrei.
Empfänger:innen von Sozialleistungen bekommen durch den „Dortmund-Pass“ bzw. die neue „Dortmund-Karte“ Vergünstigten für städtische Kultur- und Freizeitangebote. Unter anderem ist somit der Eintritt zu allen Sonderausstellungen im Dortmunder U kostenfrei. Foto: Alex Völkel für Nordstadtblogger.de

Die Dortmund-Karte, vormals Dortmund-Pass, gewährt Sozialleistungsempfänger:innen Rabatte für Kultur- und Freizeitangebote. Der neue Scheckkarten-Look ist handlicher. Auch neue Personengruppen können profitieren.

Die ausgestellten Dortmund-Pässe behalten ihre Gültigkeit

Der Sozialausschuss der Stadt Dortmund hat ein neues Konzept für den Dortmund-Pass beschlossen. Das Angebot läuft ab sofort unter dem Namen „Dortmund-Karte“. Damit erweitert sich das Angebot.

Die „Dortmund-Karte“ kann online beantragt werden. Grafik: Stadt Dortmund

Die neue Dortmund-Karte bietet noch mehr Menschen, die Anspruch auf Sozialleistungen haben, Vergünstigungen für Freizeit- und Kulturveranstaltungen. Die bestehenden DO-Pässe behalten ihre Gültigkeit. Die Inhaber:innen können weiterhin die damit verbundenen Vorteile nutzen.

Mit der neuen Dortmund-Karte, die im Scheckkartenformat erscheint, profitieren nun zusätzlich vier weitere Personengruppen von dem erleichterten Zugang zu vergünstigten Angeboten.

Mehr Menschen können von den Vergünstigungen profitieren

Foto: Depositphotos.com

Die neue Karte kommt im Scheckkartenformat und ist klein, handlich und passt perfekt ins Portemonnaie. Außerdem können noch mehr Menschen die Dortmund-Karte in Anspruch nehmen. Bisher konnten Personen, die folgende Leistungen bezogen, die Karte beantragen:

  • Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (Bürgergeld)
  • Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter voller Erwerbsminderung)
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch VIII (wirtschaftliche Jugendhilfe)

Neu berechtigt sind nun Menschen, die folgende Leistungen beziehen:

  • Auch Wohngeldempfänger:innen sind jetzt anspruchsberechtigt. Archivfoto: Sascha Fijneman für Nordstadtblogger.de

    Kinderzuschlag (durch die Familienkasse)

  • BAföG (nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz)
  • Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz
  • Wohngeld
  • Familien/Alleinerziehende, die aufgrund ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse von den Elternbeiträgen für Kitas, die Kindertagespflege und den Offenen Ganztag befreit sind.

Das sind die Vergünstigungen in den städtischen Einrichtungen

  • Städtische Hallenbäder (Nordbad, Südbad): Kinder/Jugendliche 0,50 Euro, Erwachsene 2 Euro
  • Westfalenpark: Eintritt frei
  • Inhaber:innen können für zwei Euro Eintritt den Dortmunder Zoo besuchen. Der reguläre Eintritt liegt für Erwachsene bei 9,50 Euro.
    Inhaber:innen können für zwei Euro Eintritt den Dortmunder Zoo besuchen. Der reguläre Eintritt liegt für Erwachsene bei 9,50 Euro. Foto: Marcel Stawinoga für den Zoo Dortmund

    Zoo: Eintritt 2 Euro, Jahreskarte 13 Euro

  • Pflanzenschauhäuser im Botanischen Garten: Eintritt frei
  • Theater Dortmund: 50 Prozent Ermäßigung
  • Bibliotheken / Institut für Zeitungsforschung: 50 Prozent Ermäßigung
  • Volkshochschule: 50 Prozent Ermäßigung auf das Unterrichtsentgelt (nicht auf den Sachkostenanteil)
  • Musikschule: 50 Prozent Ermäßigung
  • Dietrich-Keuning-Haus: 50 Prozent Ermäßigung (auf die vom Dietrich-Keuning-Haus selbst durchgeführten Programmangebote)
  • Dortmunder „U“: Freier Eintritt zu Sonderausstellungen (der Besuch aller anderen Einrichtungen ist bereits kostenfrei.)

Interessierte können die „Dortmund-Karte“ online beantragen

Der einfachste und schnellste Weg führt über den Online-Antrag. So funktioniert es: ausfüllen, Nachweis hochladen, abschicken und die Dortmund-Karte kommt per Post.

Eine Übersicht über die Standorte der „lokal-Willkommen“-Büros in Dortmund, finden Sie unter nebenstehendem Link.
In den Standorten von „lokal willkommen“ und in den Seniorenbüros gibt es persönliche Unterstützung. Foto: Alexander Völkel für nordstadtblogger.de

Eine persönliche Unterstützung bei der Antragstellung erhalten Dortmunder:innen in den Seniorenbüros oder den verschiedenen stadtweiten Einrichtungen von „lokal willkommen“.

Bei weiteren Fragen zur Dortmund-Karte steht die Hotline unter 0231/50 10 987 zur Verfügung. Für die Ausstellung der Dortmund-Karte an Bürgergeldempfänger:innen bleibt das Jobcenter zuständig. Hier sollte der entsprechende Online-Antrag des Jobcenters verwendet werden.


Anm.d.Red.: Haben Sie bis zum Ende gelesen? Nur zur Info: Die Nordstadtblogger arbeiten ehrenamtlich. Wir machen das gern, aber wir freuen uns auch über Unterstützung!

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