Christoph Drewer verurteilt: Dem Bundesvize der Neonazi-Partei „Die Rechte“ drohen insgesamt drei Jahre Haft

Christoph Drewer ist der Volksverhetzung schuldig: Er hat gegen Flüchtlinge und ihre Unterstützer gewettert.
Christoph Drewer wurde erneut wegen Volksverhetzung verurteilt: Er wetterte gegen Flüchtlinge und Unterstützer.

Christoph Drewer ist heute erneut wegen Volksverhetzung zu einem Jahr Haft ohne Bewährung verurteilt worden, nachdem er im September 2015 am Hauptbahnhof in Dortmund massiv gegen ankommende Flüchtlinge und ihre Unterstützer gehetzt hatte. Dem stellvertretenden Bundesvorsitzenden der Neonazi-Partei „Die Rechte“ drohen nun insgesamt drei Jahre Haft – denn auch in Münster wurde er im Januar 2016 zur zwei Jahren Haft verurteilt. Dieses Urteil könnte in Kürze rechtskräftig werden.

Weiteres Urteil aus Münster anhängig – Schneller Haftantritt scheint realistisch

Es war ein Verfahren in Rekordzeit: Nach acht Minuten war vor dem Amtsgericht in Dortmund alles gelaufen und der Neonazi Christoph Drewer um eine weiteres Urteil reicher: Wegen Volksverhetzung kassierte er vor dem Amtsgericht Dortmund ein Jahr Haft ohne Bewährung.

Dagegen kann der aus Hamm stammende und in Dorstfeld lebende Neonazi noch Rechtsmittel einlegen. Doch so oder so kommen die Haftstrafen näher: Denn diese erneute Straftat hatte er unter laufender Bewährung begangen.

Das Amtsgericht Dortmund hatte ihn bereits im Jahr 2012 zu 18 Monaten auf Bewährung verurteilt – die Bewährungszeit läuft noch bis 2017.  Allerdings könnte Drewer schon in Haft kommen, bevor die Verurteilung vom heutigen Tage irgendwann rechtskräftig wird.

Christoph Drewer ist stv. Bundesvorsitzender Partei „Die Rechte“ .
Der in Dorstfeld lebende Christoph Drewer ist stv. Bundesvorsitzender der Partei „Die Rechte“.

Denn bereits im Januar 2016 hatte das Landgericht Münster den Neonazi-Funktionär in zweiter Instanz zu zwei Jahren Haft verurteilt, worin das Dortmunder Bewährungsurteil aus dem Jahr 2012 bereits einbezogen wurde. Dagegen hat Drewers Anwalt Revision eingelegt. Darüber wird das Oberlandesgericht in Hamm in Kürze entscheiden.

Sollte die Revision erfolglos bleiben, müsste Drewer seine zweijährige Haftstrafe antreten. Es könnte also passieren, dass er aus der Haft heraus die Berufung gegen das neue Urteil betreiben müsste, welches ihm ein weiteres Jahr Haft einbringen könnte. Insgesamt drohen ihm also aktuell bis zu drei Jahre Haft.

Körperverletzungsdelikte: Neonazi war bereits 2,5 Jahre in Haft

Es wäre nicht die erste Haftstrafe für den 33-jährigen Bauarbeiter. Bereits am 31.10.2006 wurde er u.a. wegen verschiedener Körperverletzungsvorwürfe zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. In der Haft hatte der Hauptschüler dann seine Bauausbildung gemacht.

Auch später kassierte er noch mehrere Geld- und Bewährungsstrafen, u.a. wegen Sachbeschädigung, Beleidigung und dem Erschleichen von Leistungen.

Daher sah es die Richterin als ausgeschlossen an, im aktuellen Fall eine Strafe zur Bewährung auszusetzen. Ganz abgesehen davon, dass sie den Grund der jüngsten Verurteilung in keinster Weise von der Meinungsfreiheit gedeckt sah.

Drewer beschimpfte ankommende Flüchtlinge und Unterstützer

Drewer hatte im September 2015 am Hauptbahnhof Dortmund energisch gegen ankommende Flüchtlinge aus Ungarn gewettert, die von tausenden Menschen begeistert willkommen geheißen wurden – der Beginn der „Dortmunder Willkommenskultur“.

Andere Töne schlug der Funktionär der Partei „Die Rechte“ an – hier einige Passagen im O-Ton: „Diese Menschen, die momentan zu Tausenden in unser Deutschland strömen, sind kriminell, haben kein Benehmen und werden hier in unserem geliebten Vaterland ihre kriminelle Ader knallhart ausleben. Diese werden rauben, vergewaltigen und morden“, hetzte Drewer.

Den Männern unter den „geisteskranken Volksverrätern“ und „geisteskranken Subjekten, die täglich an den Bahnhöfen stehen und die Asylbetrüger begrüßen“, wünschte Drewer, dass sie „brutal zusammengeschlagen und ausgeraubt werden“.

„Und den Frauen unter Euch wünsche ich dazu noch eine Vergewaltigung von den Asylbetrügern“, brüllte Drewer ins Mikro. Keineswegs eine emotionale Affekthandlung, die strafmildernd hätte gewertet werden können. Er habe die Rede ja schriftlich vorbereitet und dann nur noch abgelesen, hielt die Richtern dem Angeklagten vor.

Gericht hatte keine Zweifel  – Haftstrafe wegen Volksverhetzung

„Sie stacheln zum Hass auf und schaffen den Nährboden für Taten, die wir leider tagtäglich erleben“, schrieb die Richterin ihm ins Stammbuch. „Sie haben das gemacht, was sie anderen vorwerfen: Sie sind kriminell geworden.“

Zeugen mussten für das Verfahren nicht gehört werden. Dem Gericht lag ein Video der Rede vor. Drewer räumte die Äußerungen ein. Allerdings wertete er diese juristisch anders. Sein Verteidiger führte die Meinungsfreiheit ins Feld und plädierte auf Freispruch.

Das Gericht folgte allerdings der Forderung der Staatsanwaltschaft und verhängte eine einjährige Haftstrafe. „Sie standen wegen einer erheblichen Strafe unter Bewährung. In der Gesamtschau ist ein Jahr tat- und schuldangemessen“, so die Richterin.

Dass der Angeklagte in Lohn und Brot steht, reicht nicht für eine Bewährung aus. Sie wussten, dass sie sich auf sehr dünnes Eis begeben. An eine Bewährung ist nicht zu denken.“

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Reaktionen

  1. Nordstadtblogger-Redaktion

    Von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt führte die Neonazi-Splitterpartei die Rechte am Pfingstsonntag ihren Bundesparteitag durch – und bestätigte ihren Gründer Christian Worch als Bundes-Chef. Als Gastrednerin sei nach Parteiangaben Ester Seitz aufgetreten, die sich im vergangenen Jahr noch von einem bayerischen Pegida-Ableger aufgrund dessen radikaler Ausrichtung distanziert hatte.

    Mehr dazu gibt es hier:

    http://www.endstation-rechts.de/news/kategorie/die-rechte/artikel/die-rechte-neonazi-worch-steuert-weiterhin-mini-partei.html

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