„Wehret den Anfängen“ – Nachbarschaftsinitiative macht Front gegen geplante Videobeobachtung in der Münsterstraße

Klare Aussage: die Nachbarschaftsinitiative gegen Videoüberwachung in der Münsterstraße. Foto (5): Thomas Engel

Die „Nachbar*innen gegen Videoüberwachung der Münsterstraße“ formieren sich: in dieser Woche wurde Klage beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen eingereicht. Donnerstagabend fand auf dem Mehmet-Kubaşık-Platz eine kleine Kundgebung statt. Auch Vertreter*innen verschiedener Parteien wandten sich dezidiert gegen das Vorhaben der Dortmunder Polizei. Im Kern argumentieren die Aktivist*innen: Videoüberwachung ist mit Blick auf ihre Anwendungsmotivation nicht nur ineffektiv, sondern schafft – im Gegenteil – ein Klima der Verunsicherung, sofern sie das informationelle Selbstbestimmungsrecht von sich in der Öffentlichkeit aufhaltenden Personen genauso verletzt wie deren Freiheit, sich zu bewegen. Damit sind Grundrechte in Gefahr, eine zukünftige Zweckentfremdung der erhobenen Datenmassen ist zudem absehbar und am Ende steht die Dystopie des Überwachungsstaates. Einer solchen Entwicklung möchten die Aktivist*innen aus der Nordstadt nicht tatenlos zusehen.

Geplante Videobeobachtung in der Münsterstraße soll zu einem Mehr an Sicherheit betragen

Eine kleine Gruppe von Aktiven ist es, die sich am Donnerstagabend nördlich des Fußgängerbereichs der Münsterstraße versammelt. Am Rande jenes Platzes, der erst kürzlich nach einem von NSU-Terroristen ermordeten Dortmunder benannt wurde: Mehmet Kubaşık. Es geht um die von Polizeipräsident Gregor Lange angeordnete Videobeobachtung, ermöglicht durch das neue Polizeigesetz NRW.___STEADY_PAYWALL___

Was sich die Ordnungshüter von der Montage der Kameras erhoffen: mehr Sicherheit, weniger Kriminalität im Quartier. Zu diesem Zweck soll das Geschehen an Ort und Stelle wie bei der Videoüberwachung nicht lediglich aufgezeichnet werden, um die Bilder im Bedarfsfall, etwa zur Ahndung von Straftaten, auszuwerten.

Sondern bei der Videobeobachtung kommt hinzu, dass Polizeibeamt*innen online die Vorgänge in den erfassten öffentlichen Räumen – wie schon seit einigen Jahren auf der Brückstraße – mitverfolgen und durch die Präsenz von Einsatzkräften vor Ort gegebenenfalls sofort eingreifen können. Das dürfte im Bereich der Münsterstraße – mit der dort gelegenen Steinwache sowie der Streifendienstdichte – möglich sein.

Befürchtung der Aktivist*innen: Es wird sich eine „Normalisierung der Überwachung“ einschleichen

Martin P. hat vor dem Gelsenkirchener Verwaltungsgericht über den Düsseldorfer Medienanwalt Jaspar Prigge am letzten Dienstag gegen die geplante Videoüberwachung Klage eingereicht, um in einem ersten Schritt Akteneinsicht zu erlangen. Stellvertretend für alle, die sich demgegenüber kritisch verhielten, erklärt er.

Leitstelle für Videobeobachtung bei der Dortmunder Polizei
Leitstelle für Videobeobachtung bei der Dortmunder Polizei

Im Zentrum der Befürchtungen steht, dass es zu einer „Normalisierung der Überwachung“ kommen könnte, wie er formuliert. Ja, kommen muss, denn die Dortmunder Stadtgesellschaft ist sich mehrheitlich einig: die Videobeobachtung ist eine gute Sache – wo nötig. Zumindest, was einige „Hotspots“ betrifft, dürften sich nach den gegenwärtigen politischen Kräfteverhältnissen auch im Dortmunder Stadtrat mit den Stimmen der CDU und SPD dafür solide Mehrheiten finden finden lassen.

Allerdings ist ein politisches Plazet für eine Videobeobachtung im Einzelfall – wie jetzt in der Münsterstraße – gar nicht vonnöten, denn die Entscheidungsbefugnis darüber, sie zu veranlassen, liegt nach Polizeigesetz (PolG) NRW beim Polizeipräsidenten. Darin (§15a) werden auch die Voraussetzungen für ihren Einsatz geregelt. Mit der Gesetzesnovelle Ende 2018 wurden durch die Neureglung des §15a die Hürden zur Videobeobachtung gesenkt (s.u.).

Präsenz und Funktionieren von Videokameras erfüllen nicht in sie gesteckte Erwartungen

Insgesamt fünf dreh-, schwenk- und neigefähige Kameras wurden installiert.
Videobeobachtung im Brückstraßenviertel. Foto (3): Alexander Völkel

Zweifel bestehen unter den anwesenden Kritiker*innen aber bereits „weiter vorne“ in dem Begründungszusammenhang zur Installation von intelligenten Kameras: sie richten sich auf deren vorgebliche Zweckrationalität.

Danach erfüllen die scharfsichtigen Elektroaugen nicht, was mit ihnen beabsichtigt war. Videoüberwachung sei „selten effektiv“, erklärt Aktivist Markus P.. Und beruft sich auf eine Studie, in der unter anderem Daten von der Brückstraße ausgewertet worden seien – wo die Dinger seit einigen Jahren das Flanieren dezent begleiten.

In der Untersuchung zeige sich, dass sich die gewünschten Effekte nur selten einstellten, außer in Parkhäusern, wo Straftaten verhindert werden könnten. Auch das Sicherheitsgefühl erhöhe sich nicht signifikant. Das sei in der Münsterstraße allenfalls bei Geschäftsleuten der Fall; auch bei denen hätten sie nachgefragt: die Zustimmung sei relativ hoch. Doch diese Interessengruppe bildet offenbar die Ausnahme. Und er selbst fühle sich sicher, heißt es auf Nachfrage. Noch nie wäre ihm dort etwas passiert.

Gegen eine verengte Repressionslogik: Nordstadtprobleme nicht mit Überwachung lösbar

Niemand der Aktiven auf dem Platz erweckt während der Mini-Kundgebung auf dem Mehmet-Kubaşık-Platz den Eindruck, die Augen vor den Problemen in diesem Nordstadt-Sektor verschließen zu wollen. Sie alle aber scheinen eins zu bezweifeln: dass eine Ausweitung der Überwachung eine im Wortsinne radikale, d.h. ursachenbezogene, daher ernstzunehmende Antwort auf soziale Fragen sein kann.

Statt sich um die Wurzeln (teils wirklich) unerwünschter Phänomene zu kümmern, stellt das Vorhaben der Polizeibehörde für sie lediglich ein wenig sinnvolles Herumdoktern an Symptomen dar: aus einer typisch verengten Ordnungsperspektivik – die schöne heile Welt jener als Wille und Vorstellung, deren Tellerrand dort endet, was nicht sein darf.

Ein Problem in der Nordstadt sei in der Tat die Drogenkriminalität, eine Kriminalität – aus Notsituationen hinaus, bedeutet Sonja Lemke von den Linken. „Da hilft keine Law-and-Order-Politik; da helfen keine harten Strafen und da hilft es auch nicht, wenn wir eine große Aufklärungsrate haben. Das, was dagegen hilft, sind Präventionsprogramme, sind Ausstiegsprogramme, sind soziale Programme“, so die Kandidatin für Stadtrat und Bezirksvertretung Innenstadt-Nord bei den bevorstehenden Kommunalwahlen.

Unverhältnismäßiger Eingriff in verfassungsmäßig garantierte Abwehrrechte gegenüber dem Staat

Dort jedenfalls Kameras hinzustellen, das sei nicht der richtige Weg, damit umzugehen, macht sie klar. Vor dem Gelsenkirchener Verwaltungsgericht freilich spielte das Argument mutmaßlicher Ineffektivität der Videoüberwachung bei der Bekämpfung von Kleinkriminalität und im Weiteren ihre naheliegende Untauglichkeit, die Entstehungsbedingungen von Delinquenz zu berühren, nur eine Nebenrolle.

Vielmehr kam es dem Kläger zunächst darauf an, auf die Bedeutsamkeit eines Grundrechteeingriffs und dessen Unverhältnismäßigkeit hinzuweisen, wenn gleichsam flächendeckend und nicht-anlassbezogen das öffentliche Geschehen durchgängig beobachtet sowie riesige Datenmengen aufgezeichnet und befristet gespeichert werden. Das nämlich führe dazu, „dass man sich nicht mehr frei bewegen oder äußern kann“, sagt Markus P.

In einer offiziellen Stellungnahme seitens der Nachbarschaftsinitiative heißt es zur Videoüberwachung näherhin, dass sie „unverhältnismäßig in die Grundrechte aller, sich an diesen Orten bewegender und aufhaltender Menschen, eingreift. Die Grundrechte auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 GG) und Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG) werden verletzt, ohne dass die erwarteten Vorteile erreichbar sind“.

Debatte um Videobeobachtung: es geht um den politischen Kontext polizeilichen Handelns

Für die Aktivist*innen der Münsterstraße steht mithin eine Menge auf dem Spiel: Es geht um die Gefährdung zweier zentraler und vom Grundgesetz geschützter Abwehrrechte einer jeden Person gegenüber dem Staat.

In der Brückstraße wird heute Nacht mit der Videobeobachtung begonnen.Also um jene Grundrechte in den Artikeln 1-19 GG, welche die Bürger*innen – auch und besonders vor dem Hintergrund einer unseligen deutschen Vergangenheit – gerade vor ihm und seinen etwaigen Eingriffen schützen sollen: hier die freie Entfaltung der Persönlichkeit sowie die Versammlungsfreiheit (Art. 2 [1] resp. Art. 8 [1] GG).

Und schwupp – schon nähert sich die Diskussion um die Installation einiger – scheinbar harmloser – Beobachtungskameras an einer stark frequentierten Einkaufsstraße einer staatspolitischen Debatte. Es ginge nicht nur um polizeiliches Handeln, bestätigt Arthur Winkelbach von der Nachbarschaftsinitiative, sondern: „es findet in einem politischen, gesellschaftlichen Kontext statt“.

Da sei der Diskurs um die Gesichtserkennung (als der bundesdeutsche Innenminister und ausgewiesene Heimatfreund Horst Seehofer in letzter Minute bei der Inbetriebnahme entsprechender Systeme etwa an Flughäfen zurückrudern musste). Da sei die Ausweitung der Videoüberwachung in Zügen usf. Und eben die Diskussion in Dortmund um das streitbare Thema.

Durch Kameras: Impliziter Generalverdacht gegenüber unbescholtenen Bürger*innen?

Was die Gegner*Innen der Pläne aus dem Polizeipräsidium folglich besonders umtreibt, das sind die befürchteten, mittel- bis langfristigen Folgen, sollten sie nicht in letzter Minute gestoppt werden. Es geht den Anwesenden nicht einfach um ein paar Hightech-Kameras, sondern um (die Möglichkeiten von) Überwachung (schlechthin) und deren gesellschaftliche Implikationen.

Insofern ist die Auseinandersetzung um Legalität wie Legitimität von Bild- und Tonaufnahmen in der Münsterstraße lediglich Projektionsfläche eines weitergehenden allgemeinen und teils sehr polarisierenden Diskurses um eine angemessene Verhältnisbestimmung von zwei grundlegenden Rechtskomplexen wie Grundbedürfnissen eines jeden Menschen: von Freiheit hier, Sicherheit dort. Die Positionierung der Kundgebungsteilnehmer*innen ist eindeutig.

Das Aufstellen der Kameras erzeuge eine Art Generalverdacht gegenüber unbescholtenen Bürger*innen, diagnostiziert Arthur Winkelbach. Und macht die Möglichkeit einer Verkehrung der Überwachungszwecke aus: aus diesem Grund könnten nämlich „genauso gut Gefühle von Beklemmung und ein Misstrauen gegenüber diesem Staat und der Polizei entstehen“.

Funktionalisierung medialer Berichterstattung zur Legitimation des Einsatzes von Überwachungsmitteln

^Polizeipräsident Gregor Lange (Mitte) hat die Videobeobachtung angeordnet.
Angeordnet wurde die Videobeobachtung  von Polizeipräsident Gregor Lange (m.).

Ganz abgesehen von Messproblemen bei einem subjektiven Phänomen wie dem immer wieder – von den Befürworter*innen – strapazierten Sicherheitsgefühl. Zumal das wiederum auch von der „medialen Berichterstattung über Ereignisse“ abhinge, so der Aktivist von der Nachbarschaftsinitiative. Will heißen: Menschen fühlen sich in dem Maße sicher oder unsicher, wie sie in ihrer Lebenswelt Gefährdungen wahrnehmen, die ihnen eben auch über die Presse vermittelt werden.

Der vom Nachbarschaftsaktivisten angedeutete Zusammenhang ist klar: Die Charakterisierung – zumindest von Teilen – der Nordstadt einerseits als notorische „No-go-Area“ ist bestens funktionalisierbar. Sie ist bekanntlich eine fragwürdige Spezialität einiger überregional arbeitender Kolleg*innen, die sich dort für kurze Zeit haben herumführen lassen und sehr gut wissen, dass sich gähnende Abgründe gegenüber Rosarot zumeist viel besser veräußern lassen.

Sie befördern damit zugleich das Zeichnen eines Bildes, das andererseits jene nur allzu gern hervorzaubern, deren politische Interessen im Zweifelsfall stets in Richtung Ausweitung von Überwachung und Kontrolle öffentlicher Räume tendieren. Gelegenheiten zuhauf, solche Konzepte zu realisieren, bieten die Anwendungen sich immer weiter entwickelnder digitaler Technologien.

Videobeobachtung in der Münsterstraße: lediglich ein Baustein beim Aufbau kontrollierter Räume

Die Videobeobachtung sei ein Projekt im Rahmen von „Smart City“, verortet Sonja Lemke das Vorhaben: „Intelligente, sichere Münsterstraße“, so lautet die Bezeichnung des dortigen Pilotprojekts. Mit Gesichtserkennung könnten relativ leicht Bewegungsprofile erstellt werden. Wer, wann, wo in einer dergestalt überwachten Öffentlichkeit war – es ist ein Leichtes, dies im Bedarfsfall aus den gesammelten Daten zu rekonstruieren. Einschlägige Ermittlerkreise und andere Interessenten werden vermutlich begeistert sein.

Remo Licandro, Sprecher des Grünen-Kreisverbandes: das ist erst der Anfang

Infolgedessen ist die Annahme begründet, dass die Inbetriebnahme eines visuell-auditiven Überwachungssystems in der Münsterstraße lediglich zu den ersten zarten Versuchen gehören dürfte, (potentiell deviantes) Verhalten an neuralgischen Punkten nahezu lückenlos durch den massiven Einsatz von Überwachungstechnologie zu kontrollieren. Darauf verweist Remo Licandro, Sprecher des Grünen-Kreisverbandes.

Er erinnert: die Geschichte habe vor einigen Jahren bereits in der Brückstraße begonnen – und es würde weitergehen mit dem Druck, alles mit Kameras zuzupflastern; sei es im Nordausgangsbereich des Bahnhofs oder auf dem Weg zum Westfalenstadion. Und beobachtet „Schritt für Schritt eine Enttabuisierung, Entsensibilisierung“. Mithin besagte Normalisierung, so, als geriete etwas unmerklich auf eine „schiefe Ebene“, die sich immer weiter neigt.

Hängen die Kameras erst einmal, werden sie an Ort und Stelle bleiben – so oder so

Hier sei eine demokratische Grundordnung, so der Grünen-Politiker, dort China – stellt er zwei Paradigmen gesellschaftlichen Zusammenlebens einander gegenüber. Und warnt: Es müsse erkannt werden, wo erste Schritte in die falsche Richtung gemacht würden.

Das ist ebenso der Verweis auf zweierlei: Einführung neuer Überwachungsmittel durch Salamitaktik mit jeweiligem Hinweis auf deren Unabdingbarkeit (Kriminalität, Sicherheitsgefühl etc.) sowie der Beschwichtigung, dass es nur die „Richtigen“, jedenfalls keine Unbescholtenen trifft (fokussierte Anwendung, Datenschutz etc.).

Und dann ist da noch das, was als die „Macht des Faktischen“ bezeichnet werden könnte. „Wann werden die Kameras wieder abgehangen?“, habe er den Polizeipräsidenten gefragt, deutet Thomas Zweier, Stadtratsmitglied der Linken, auf diesen Problemaspekt hin. Was Gregor Lange geantwortet hat, sagt er zwar nicht, doch für ihn scheint die Sache ausgemacht: nie!

Denn, erklärt er: Würden damit viele Straftaten aufgeklärt, blieben sie deshalb am Platz; passierte hingegen nichts, würde dies mit der Kamerapräsenz erklärt und dann auf diese Weise begründet, warum sie nicht abgenommen werden sollten – quasi ein Teufelskreis.

Zweckentfremdung von Daten: findet erfahrungsgemäß über kurz oder lang immer statt

Auch für den Piraten Uwe Martinschledde ist klar: Es werden Tatsachen geschaffen. Das aber bedeutet erfahrungsgemäß: Reversibilität ist ungleich schwieriger. Weil ihnen gleichsam dieses Eigengewicht zukommt.

Zweckentfremdung von Daten ist vorprogrammiert: ein illusionsloser Uwe Martinschledde von den Piraten.

Und schließlich droht da eine Zweckentfremdung sensibler Daten, die sich erfahrungsgemäß irgendwann einstellt. „Immer wenn Daten gesammelt werden, egal, von wem, werden die auch früher oder später für irgendwelche Sachen genutzt, für die sie erst gar nicht da waren“, so das Mitglied der Bezirksvertretung Innenstadt-West. Daher sein Aufruf: „Wehret den Anfängen!“

Ein „riesiges Missbrauchspotential“ sieht auch Sonja Lemke und fordert: „Daten, die wir nicht haben, können auch nicht missbraucht werden und deshalb ist es das Beste, wenn wir sie erst gar nicht aufnehmen.“

Ein Beispiel aus den vergangenen Wochen macht an dem Abend schließlich noch die Runde und trägt wenig zur Beruhigung bei: In zwei Bundesländern wurden von der Polizei für Ermittlungen zu Straftaten jüngst Gästelisten in Restaurants beschlagnahmt. Erstellt worden waren sie zur Pandemie-Bekämpfung, obligatorisch und mit dem Hinweis, sie würden selbstverständlich wieder vernichtet, sollte es zu dem Anlass keinen Infektionsfall gegeben haben. – Denkste, typischer Fall von „Rechnung ohne den Wirt gemacht“.

Weitere Informationen:

  • In einem kritischen Kommentar einer Kölner Initiative gegen Videoüberwachung heißt es zu dem betreffenden Paragraphen aus dem PolG NRW: „Die Neuregelung des §15a bedeutet hauptsächlich eine Absenkung der Hürden zur Videobeobachtung. Durch die Einfügung des Begriffs der Straftaten von erheblicher Bedeutung kann die Videobeobachtung auf noch mehr Orte ausgeweitet werden, als es bisher möglich war. Durch die Abschaffung des Absatz 5 wird die Norm zur Videobeobachtung aus der parlamentarischen und öffentlichen Debatte herausgenommen.“ (Quelle: hier)

 

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