Vor Wahl zum Europäischen Parlament: Infos zur EU-Struktur und Erfahrungen eines langjährigen Abgeordneten der SPD

Die Wahlen zum EU-Parlament stehen bevor
Vor den Wahlen zum EU-Parlament: Diskussionen um Europa. Foto (4): Karin Bienkowski, Auslandsgesellschaft/EDIC

Die Europawahlen stehen vor der Tür. Doch wer wird da nochmal gewählt? Wie funktioniert die EU eigentlich? Und was tut sie genau? Zugegeben: Die EU scheint weit weg – irgendwie unnahbar. Dabei geht bei Entscheidungen kein Weg am Europäischen Parlament vorbei – das bei den Europawahlen direkt von den EU-BürgerInnen gewählt wird. Ein Grund mehr, sich genauer mit den EU-Strukturen und den Wahlen zu beschäftigen. Hierzu fand eine informative Veranstaltung der Themenreihe „Europa konkret!“ im Dortmunder Rathaus statt. Es gab einen kurzen Überblick  über die Strukturen, Befugnisse und Zusammensetzung innerhalb der EU. Danach diskutierte das Publikum mit Bernhard Rapkay (SPD). Er war von 1994 bis 2014 Mitglied des Europäischen Parlamentes und konnte die Materie durch persönlichen Erfahrungen und einigen Andekdoten mit Leben füllen. Abgeschlossen wird die Europa-Reihe am kommenden Montag, den 13. Mai, mit einem „europäischen Stadtspaziergang“ (ab 18 Uhr vom Dortmunder Rathaus aus).

Jungen Europäischen Föderalisten (JEF) wollen Interesse an europäischen Themen wecken

Niklas Reininghaus, Pressesprecher der JEF und Vorsitzender des Kreisverbandes Bochum/Dortmund

Eröffnet wurde die Veranstaltung im Dortmunder Rathaus von Niklas Reininghaus – Pressesprecher der Jungen Europäischen Föderalisten (JEF) NRW und Vorsitzender des Kreisverbandes Bochum/Dortmund – mit einem kleinen Crashkurs über die Strukturen, Befugnisse und Zusammensetzung innerhalb der EU.

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Die JEF ist eine parteiübergreifende Organisation, deren erklärtes Ziel es ist, Europa und europäische Themen unter die Menschen zu bringen.

Wer sich diesbezüglich bereits sicher fühlt, kann die folgenden fünf Abschnitte getrost überspringen. Für alle anderen gibt es im Folgenden eine kleine Zusammenfassung der wichtigsten EU-Institutionen.

Europäischer Rat (ER): EU-Gipfel der Staats- und RegierungschefInnen

Im Europäischen Rat (ER) kommen mindestens vierteljährlich die Staats- und RegierungschefInnen zusammen. Diese Treffen werden auch EU-Gipfel genannt.

Die Aufgaben des ER sind in Art. 15 EU-Vertrag geregelt: „Der Europäische Rat gibt der Union die für ihre Entwicklung erforderlichen Impulse und legt die allgemeinen politischen Zielvorstellungen und Prioritäten hierfür fest. Er wird nicht gesetzgeberisch tätig.“

Entschieden wird standardmäßig im Konsens. Die Ergebnisse werden in sogenannten Schlussfolgerungen festgehalten, die aber nicht rechtlich bindend sind. Allerdings handeln der Rat der Europäischen Union (auch „Ministerrat“ genannt) und die Europäische Kommission in der Regel im Einklang mit den ER-Schlussfolgerungen.

Europäische Kommission (EK oder KOM): die Exekutive und „Hüterin der Gesetze“

Die Europäische Kommission (EK oder KOM) hat vor allem exekutive – also verwaltende – Funktionen. Jedes Mitgliedsland stellt eine Kommissarin oder einen Kommissar. Die KommissarInnen sind jeweils für einen bestimmten Aufgabenbereich – zum Beispiel Handel, Umwelt oder Landwirtschaft – zuständig und müssen vom Europäischen Parlament in dem Amt bestätigt werden.

Die/der KommissionspräsidentIn wird vom Europäischen Rat vorgeschlagen und muss vom Europäischen Parlament ebenfalls bestätigt werden. Inoffiziell steht für das Europäische Parlament fest: Nur  der/die SpitzenkandidatIn der Fraktion mit den meisten Stimmen wird akzeptiert. Bei der Europawahl – als direkte Wahl des Europäischen Parlaments  – wird somit inoffiziell auch die/der KommissionspräsidentIn gewählt.

Die Kommission ist gesamteuropäischen Interessen verpflichtet. Ihre Aufgabe ist zum Einen die Verwaltung und Ausführung des EU-Haushaltes. Zum Anderen hat die EK als einziges EU-Organ das Initiativrecht zur Vorlage von Gesetzesvorschlägen – über die im Ministerrat und im Europäischen Parlament gleichberechtigt entschieden wird. Als „Hüterin der Gesetzte“ überwacht die EK außerdem die Umsetzung des EU-Rechts in den Mitgliedsstaaten.

Der Rat der Europäischen Union (auch EU-Ministerrat): erste Gesetzgebende Instanz

Foto (2): Alexander Völkel

Zugegeben ist die ähnliche Namensgebung vom „Europäischen Rat“ und „Rat der Europäischen Union“ durchaus verwirrend. Wird nur vom „Rat“ oder dem „Ministerrat“ gesprochen, ist in der Regel der Rat der Europäischen Union gemeint.

In diesem kommen die jeweiligen MinisterInnen der Mitgliedstaaten zusammen. Je nach Thema gibt es zehn verschiedene Zusammensetzungen – die aber alle unter dem gleichen Namen laufen.

Der Ministerrat entscheidet – gleichberechtigt mit dem Europäischen Parlament – über die Gesetzesvorschläge der Kommission. Hier gehen also die Interessen der Regierungen der Mitgliedsstaaten direkt in die Gesetzgebung ein. Der Ministerrat entscheidet in der Regel über eine qualifizierte Mehrheit – eine etwas komplexere Regelung, bei der unter anderem die Größe einzelner Länder berücksichtigt werden soll.

Europäisches Parlament (EP): die zweite Gesetzgebende Instanz wird direkt gewählt

Das Europäische Parlament ist das von den EU-BürgerInnen direkt gewählte Organ der EU. Die 751 Abgeordneten (nach dem Brexit noch 705) werden bei den Europawahlen bestimmt. Die Anzahl der Sitze eines Mitgliedsstaates ist über dessen Einwohnerzahl geregelt. Die kleinsten Länder wie Malta haben sechs Sitze. Deutschland als größtes Land kann 96 Sitze aufweisen.

Die Europawahlen erfolgen nach nationalem Recht der jeweiligen Mitgliedsstaaten – und sind somit in jedem Land unterschiedlich organisiert. In Deutschland findet verfassungskonform eine Verhältniswahl statt. Somit wird nur eine Stimme für eine bestimmte Partei abgegeben.

Die Parteien regeln über Listen die Reihenfolge, in der ihre KandidatInnen entsprechend der erreichten Stimmen ins EP einziehen. In Deutschland gibt es keine Prozenthürde: Eine Partei muss somit ein 96stel – also etwas mehr als ein Prozent – der gesamten Stimmen in der Bundesrepublik erhalten, um eine/einen KandidatIn ins EP zu entsenden.

Innerhalb des Parlamentes werden über die Nationalstaaten hinweg Fraktionen gebildet. Die CDU ist zum Beispiel Mitglied der Fraktion Europäische Volkspartei (EVP). Die SPD ist Teil der Progressiven Allianz der Sozialdemokraten (S&D). In der aktuellen Legislaturperiode gibt es acht Fraktionen im EP und 21 fraktionslose Abgeordnete.

Ministerrat und EP: Instanzen für die Gesetzgebung innerhalb der EU

Das EP ist die zweite EU-Institution, die über die Gesetzesvorschläge in der Kommission entscheidet. Sie ist hierbei gegenüber dem Ministerrat gleichberechtigt. Es findet in der EU also keine Entscheidung ohne die Einwilligung des direkt gewählten Parlamentes statt. Durch ein indirektes Initiativrecht kann das EP die Kommission darüber hinaus aktiv zur Vorlage eines Gesetzesentwurfes anregen.

Das Europäische Parlament in Straßburg. Foto: Wiki
Das Europäische Parlament in Straßburg. Foto: Wiki

Ein Gesetzesvorschlag der Kommission geht sowohl an das EP als auch den Ministerrat. In maximal drei Runden müssen sich diese dann zunächst intern über den Entwurf und eigenen Änderungsvorschläge – und dann untereinander einig werden. Sollten EP und Ministerrat nach zwei Runden zu keiner Einigung gekommen sein, wird ein Vermittlungsausschuss eingesetzt. Kommt es weiterhin zu keiner Einigung, ist das Gesetzt gescheitert.

Zwölfmal im Jahr kommt das gesamte EP im Plenum in Straßburg zusammen. Der eigentliche Hauptteil der Arbeit findet aber in den Fraktionen und Ausschüssen in Brüssel statt. Die Abgeordneten werden entsprechend der Fraktionsanteile an Sitzen in die Ausschüsse gewählt. Diese tagen öffentlich zu speziellen Themenfeldern: zum Beispiel werden hier die Gesetzesentwürfe der Kommission besprochen bevor sie im Plenum dem gesamten EP vorgestellt werden.

Bernhard Rapkay aus Dortmund: 20 Jahre Erfahrung im Europäischen Parlament

Eine erfahrene Stimme: Bernhard Rapkay (SPD) war 20 Jahre Mitglied des Europäischen Parlamentes (MdEP)

Bernhard Rapkay, der seit 1978 Mitglied der Dortmunder SPD ist, füllte die doch etwas trockene Materie mit seinen eigenen Erfahrungen als Mitglied des Europäischen Parlamentes auf. Hier war er von 1994 bis 2014 für die SPD als Abgeordneter vertreten. Die letzten drei Jahre war er zudem stellvertretender Vorsitzender der S&D Fraktion, bevor er 2014 selbst gewählt aus dem Parlament ausschied.

In seiner Zeit im Parlament hat er oft als Berichterstatter fungiert – das heißt: er war innerhalb eines Ausschusses federführend für die Ausarbeitung eines Berichtes einschließlich der Änderungsvorschläge zu Gesetzesentwürfen zuständig, der dann im Plenum vorgestellt wird.

Außerdem war er in mehreren Vermittlungsausschüssen an direkten Verhandlungen mit dem Ministerrat beteiligt. Und hier zeigten sich schnell die Unterschiede zu politischen Strukturen mit nur einer gesetzgebenden Instanz, wie Rapkay berichtet:

Besonderheit bei der Entscheidungsfindung mit zwei gesetzgebenden Instanzen

„Es gab Situationen, da haben wir zwischen den Fraktionen im Parlament erst mal heftig gestritten. Aber am Ende musste das Parlament zu einem Ergebnis kommen, aber dieses ist noch nicht das Endergebnis. Sondern das ist das Ergebnis, mit dem man dann in die Verhandlungen mit dem Rat geht.“ Aber auch dieser kommt oft mit einem intern hart umkämpften Kompromiss in die Verhandlungen.

Für die VerhandlungsführerInnen des Parlaments ist die Schwierigkeit dann, „dass sie Punkte als die eigenen mitverhandeln müssen, für die sie vielleicht im Parlament selbst gar nicht gestimmt haben“, so Rapkay weiter. Für sich persönlich resümiert er: „Damit hab ich am Anfang schon Schwierigkeiten gehabt, aber es war nicht die schlechteste Erfahrung.“

Er betonte, dass so aber noch einmal deutlich werde: Weder der Ministerrat, noch die Staats- und RegierungschefInnen könnten über das Europäische Parlament hinweg entscheiden. Viele dieser Rechte habe sich das EP selbst erstritten, aber natürlich müsse es sich „noch weitere Rechte erkämpfen. Außerdem muss es immer noch gegen die öffentliche Wahrnehmung kämpfen, dass es gar kein richtiges Parlament sei“.

Erfahrungen mit Lobbyismus und Einschätzung zu den neuen Rechten

Nordstatblogger fragte nach Rapkays Erfahrungen mit Lobbyisten. Er habe seine anfänglich kritische Meinung diesbezüglich geändert, denn in einer Demokratie sei die Interessenvertretung durchaus wichtig. Außerdem sei die Annahme falsch, dass Abgeordnete durch ein Abendessen so sehr beeindruckbar seien, dass sie ihre Meinung schlagartig ändern.

Die wahren Probleme sieht er bei der Intransparenz der undokumentierten Gespräche von LobbyistInnen mit den Vertretungen der Mitgliedsstaaten in Brüssel. Schließlich würden die Minister den Hauptteil der Arbeit auf EU-Ebene nicht alleine mache. Vielmehr seien es „subalterne Beamte, die die Entscheidungen treffen“. Wer hierbei wen, wann und warum trifft, sei wenig durchsichtig.

Auf Nachfrage zu dem Erstarken der rechtspopulistischen Parteien bestätigte Rapkay, dass sich die Zusammensetzung der Fraktionen im EP nach den Wahlen verändern werde. Er sieht allerdings noch kein Grund zur Panik – dies sei immerhin ein Trend der sich schon länger abzeichnete.

Vor allem die sozialdemokratischen Parteien seien in vielen Ländern nahezu verschwunden. Einige neue Parteien auf der nationalen Ebene sind entstanden – bei denen noch nicht klar ist, welcher EP-Fraktion sie sich anschließen werden. Oder, ob sie sogar eine neue Fraktion bilden werden.

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Weitere Informationen:

Zu der EU und den Europawahlen

  • Veranstaltet wird die Themenreihe durch die JEF Bochum/Dortmund und der VHS Dortmund in Kooperation mit dem Büro für Internationale Beziehungen und Nachhaltige Entwicklung der Stadt und dem Informationszentrum Europe direct (EDIC).
  • Letzte Veranstaltung ist am 13. Mai; hier gibt es eine Stadtführung zum Thema EU in Dortmund. Der Eintritt ist frei, um Anmeldung wird gebeten.
  • Weitere Angaben, s. Flyer zur Themenreihe, hier:
  • Überparteiliche Kommunikations- und Informationskampagne zu den Wahlen des EP, hier:
  • EPTV – Liveübertragungen aus dem EP, hier:
  • Öffentliche Konsultationen der EU, hier:
  • Wahlomat zur Europawahl startet am 3. Mai, hier:
  • Informationskampagne „Was tut die EU für mich?“, hier:

Zu den VeranstalterInnen

  • JEF Bochum/ Dortmund, hier:
  • Infromationsznetrum Europe direct Dortmund, hier:
  • Homepager Bernhard Rapkay, hier:

 

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