Seit einem Jahr sammeln Menschen in ganz NRW Unterschriften für ein Fahrradgesetz und bessere Bedingungen für das Radfahren. Insgesamt wurden in ganz Nordrhein-Westfalen 206.687 Stimmen abgegeben. Die Unterschriften wurden am Sonntag bei der NRW-Sternfahrt symbolisch an die Umweltministerin Ursula Heinen- Esser übergeben. Die Volksinitiative „Aufbruch Fahrrad“ für besseren Radverkehr ist erfolgreich. Die nötigen 66.000 Unterschriften in NRW sind erreicht, darum muss sich im Herbst der Landtag mit den Forderungen befassen. Dazu zählen sichere Abstellanlagen, tausend Kilometer Radschnellwege in NRW und mehr Verkehrssicherheit.
Infrastruktur für das Fahrrad wird den heutigen Anforderungen nicht gerecht
„Aber auch die Stadt muss viel mehr tun“, so Peter Fricke vom Team „Aufbruch Fahrrad Dortmund“. „Wir haben allein in Dortmund 30.000 Unterschriften gesammelt. Das zeigt, wie viele Menschen das Thema bewegt. Ganz viele Bürger wollen ihre Mobilität verändern, aber die Infrastruktur für das Fahrrad reicht für die heutigen Anforderungen einfach nicht mehr aus.“
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Mit dieser Einschätzung sind die Aktiven vom Team Dortmund nicht allein. Beim ADFC (Allgemeiner Deutscher Fahrradclub)-Fahrradklima-Test belegte Dortmund mit der Schulnote 4,4 den vorletzten Platz. Die schlechteste Note im Vergleich zu anderen Städten gab es mit einer 4,7 in der Kategorie „Radverkehrsförderung in jüngster Zeit“.
Die Aktiven sehen aber auch positive Ansätze in Dortmund, beispielsweise die derzeit diskutierten acht zusätzlichen Stellen für den Radverkehr. „Bisher ist das größte Hindernis für besseren Radverkehr der Personalmangel in der Radverkehrsplanung“, erklärt Jan Rocho vom Team Dortmund. Am Förderprojekt Emissionsfreie Innenstadt könne man das schön sehen.
Forderung nach acht zusätzlichen Stellen für die Radverkehrsplanung
Geplant war, sechs Straßen zur Innenstadt hin für den Radverkehr besser befahrbar zu machen. Jede dieser sogenannten Fahrradachsen sollte zwei Kilometer lang sein, insgesamt zwölf Kilometer. „Wegen des Personalmangels wurden mehr als 80 Prozent gestrichen, übrig bleiben zwei Stummel von weniger als einem Kilometer“, so Rocho.
„Der Radverkehr schaut in die Röhre und die Stadt verschenkt mögliche Fördergelder. Wenn nun die acht zusätzlichen Stellen für den Radverkehr kommen, ist das ein großer Schritt nach vorn. Damit werden spürbare Verbesserungen möglich.“
Um den Investitionsstau der vergangenen Jahre abzubauen, fordert das Team Aufbruch Fahrrad Dortmund zwei Sofortmaßnahmen. Erstens müsse der Rat im Juli die Einrichtung der acht zusätzlichen Stellen für den Radverkehr tatsächlich beschließen.
Initiative schwebt Finanzierungspauschale für kleine Instandsetzung – und Verbesserungsmaßnahmen vor
Und zweitens fordert das Team, dass für kleinere Instandsetzungen und Verbesserungen eine Pauschale von jährlich 2,1 Millionen Euro für den Radverkehr bereitgestellt wird. Größere Projekte würden wie bisher einzeln im Haushalt eingeplant und finanziert.
Kleinere Maßnahmen wie die Beseitigung von Wurzelaufbrüchen, Bordsteinabsenkungen und verbesserte Markierungen könnten schnell und unkompliziert über die Pauschale finanziert werden. „Der Betrag entspricht 3,50 Euro pro Einwohner im Jahr“, so Fricke. „Das ist der Preis von einem Pott Kaffee, aber man hat viel länger etwas davon.“
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DASA (Pressemitteilung)
Da rollt was: DASA-Aktionstag zum Fahrrad
Zwei Räder können so unendlich viel. Sie tragen Lasten, sorgen für stressfreie Fortbewegung und erschließen neue Welten. Die DASA Arbeitswelt Ausstellung zeigt am Sonntag, 16. Juni, was mit und auf Fahrrädern alles ins Rollen kommt.
Anrührend ist die Geschichte von der zehnjährigen Elina, die an einer unheilbaren Krankheit leidet, und in einem eigens vom Papa gefertigten Rolli-Anhänger mobil bleiben kann. Wer möchte, erhält hier Tipps zu Fahrwerken für Menschen mit Handicap. Ganz viel Wissen transportiert auch das eigens für Bücher ausgelegte Lastenrad. Sogenannte „Bookbikes“ bringen Kindern Lesespaß und Chill-Momente. Wie sich so ein Lastenrad überhaupt unterm Sattel anfühlt, lässt sich mit der Dortmunder Initiative „VeloKitchen“ und dem Fahrradladen „Radgebiet“ ebenfalls testen. Wer mag, probiert sich am Parcours und entdeckt die ungeahnte Wendigkeit der Transporthilfen.
Falls jemand auf Fahrradsuche ist, hilft die „Dobeq“ weiter, ein Dortmunder Sozial-Projekt, das in der DASA einige aktuelle Objekte präsentiert. Reparieren, Schrauben und Wiederverwerten gehört auch zu seinem Alltag: Thomas von „Tanz auf Ruinen“ macht Schlüsselbänder aus Fahrradschläuchen und animiert zum Mitmachen. Mit am Start sind auch Einräder vom Fahrradsportverein Dortmund Nord, der ADFC, der Regionalverband Ruhr und die Stadt Dortmund mit neuen Infos zur aktuellen Verkehrssituation für Fahrradfahrende.
Anlass für den Aktionstag ist die aktuelle Ausstellung „Stop and Go“, die noch bis zum 14. Juli zu sehen ist. Die interaktive Schau stellt auf unterhaltsame Weise Zukunftsfragen über Mobilität. Eine kostenlose Führung gibt es um 14 Uhr. Die anderen Attraktionen sind zumeist von 10 bis 18 Uhr zu den Öffnungszeiten der DASA zu besichtigen. Ein Standardticket kostet 8 EUR.
Pascal B
Das doofe: Die viel größere Menge der Wähler fährt Auto.
Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass man in einer dermaßen autofreundlichen und autoaffinen Stadt wie Dortmund jetzt dem Auto Platz und Investitionen abnimmt und ihn/sie für das Fahrrad nutzt.
Eine wirklich gute Fahrradinfrastruktur wird wohl Autofahrern erstmal vor den Kopf stoßen und ob das eine Partei wirklich umsetzen will und damit Wähler vergraulen…ich glaub nicht dran, aber lass mich gerne überraschen.
Grünen-Fraktion (Pressemitteilung)
LKW-Maut –GRÜNE wollen Einnahmen für Rad- und Fußverkehr investieren
Dortmund erhält 742.000 Euro aus den Einnahmen der Lkw-Maut für das zweite Halbjahr 2018. Das ist das Ergebnis einer Anfrage der GRÜNEN Bundestagsfraktion an das Verkehrsministerium. Hintergrund ist die Ausweitung der Lkw-Maut auf alle Bundesstraßen seit Mitte des letzten Jahres. Da für einige Bundestrassen auch die Kommunen zuständig sind, profitieren sie von den zusätzlichen Einnahmen – auch Dortmund. Die GRÜNE Ratsfraktion will nun in einer Anfrage an die Verwaltung wissen, ob und wofür diese Gelder schon verwendet worden sind.
„Wir wollen nicht, dass die Maut-Einnahmen einfach im städtischen Haushalt versickern. Aus unserer Sicht sollten sie für eine Verbesserung der Situation für Radfahrer*innen und Fußgänger*innen und zum Schutz vor Lkw-Lärm genutzt werden – dort, wo gute und sichere Radwege oder Fußwege und Lärmschutz nicht ausreichend vorhanden sind“, so Matthias Dudde, Ratsmitglied der GRÜNEN.
Die GRÜNEN können sich auch vorstellen, dass mit den LKW-Maut-Geldern die Forderungen der Initiative „Aufbruch Fahrrad Dortmund“ unterstützt werden. Bekanntlich fordert die Initiative zusätzliche Stellen in der Verwaltung für die Planung einer besseren Infrastruktur für Fahrradfahrer*innen. Außerdem soll die Stadt zusätzliche Gelder für die Instandsetzung von Radwegen bereitstellen. Forderungen, die seit Jahren auch Kern GRÜNER Anträge sind und die durch das Engagement vieler Akteure jetzt weiter untermauert werden.
„Wir wollen in einem ersten Aufschlag im Finanzausschuss klären, was die Verwaltung mit den 742.000 Euro gemacht hat. Und dann interessiert uns auch, mit welchen Einnahmen die Stadt für das laufende und die kommenden Jahre rechnet. Anschließend muss es dann darum gehen, die Gelder kontinuierlich und zielgerichtet für weitere Schritte einer Verkehrswende in Dortmund zu nutzen“, erläutert Matthias Dudde abschließend das GRÜNE Vorgehen.
Bebbi
Geht nicht, was die Grünen da wollen. Maut ist eine Nutzungsgebühr und die kann man nur zweckgebunden einsetzen.
s. https://velocityruhr.net/blog/2019/06/09/lkw-maut-gruene-wollen-einnahmen-fuer-rad-und-fussverkehr-investieren/#comment-112480
Aufbruch Fahrrad (Pressemitteilung)
Initiative Aufbruch Fahrrad reicht 206.687 Unterschriften im Landtag ein
Über 206.000 Unterschriften hat die Volksinitiative „Aufbruch Fahrrad“ heute an den Landtagspräsidenten André Kuper übergeben. Nach erfolgreicher Prüfung der Unterschriften durch die Landtagsverwaltung muss sich der Landtag mit dem Inhalt der Volksinitiative befassen. „Aufbruch Fahrrad“ wäre die zehnte Volksinitiative in NRW, die das nötige Unterschriftenquorum von 0,5 Prozent der Wahlberechtigten, was rund 66.000 Unterschriften entspricht, erreicht hätte.
Bereits am 2. Juni hatte das Aktionsbündnis im Rahmen einer groß angelegten Fahrrad-Sternfahrt mit mehreren tausend Teilnehmern in Düsseldorf symbolisch ihre Unterschriften an NRW-Umweltministerin Ursula Heinen-Esser überreicht. „Der große Zuspruch für einzelne Volksinitiativen wie „Aufbruch Fahrrad“ macht es umso bedauerlicher, dass in NRW der nächste Schritt, das Volksbegehren, mit nahezu unüberwindbaren Hürden versehen ist“, gibt Alexander Trennheuser, Landesgeschäftsführer von Mehr Demokratie, zu bedenken. Die Hürden für Volksbegehren sollten deshalb dringend auf den Prüfstand gestellt werden, so Trennheuser weiter. Vor allen Dingen die Zahl der nötigen Unterschriften und der weitgehende Ausschluss finanzwirksamer Volksbegehren seien das Problem.
Immer häufiger nutzen Bürger in Deutschland direktdemokratische Verfahren, um verkehrspolitischen Wandel herbeizuführen. Die Volksinitiative „Aufbruch Fahrrad“ ist auf Landesebene das erste direktdemokratische Verfahren zu einem Mobilitätsthema in NRW. 2018 wurde in Berlin mit dem „Volksentscheid Fahrrad“ ein neues Mobilitätsgesetz auf den Weg gebracht. Seither haben sich unter dem Stichwort Radentscheid in zahlreichen Städten Initiativen für eine bessere Fahrrad-Infrastruktur gegründet und Bürgerbegehren eingeleitet, etwa in Stuttgart, Hamburg, München, Frankfurt, Darmstadt, Tübingen oder Kassel. Mit den Radentscheiden in Aachen und Bielefeld werden derzeit auch in zwei NRW-Städten Unterschriften gesammelt.
Tiefbauamt regelt den Radverkehr in der Kaiserstraße neu (PM)
Tiefbauamt regelt den Radverkehr in der Kaiserstraße neu
Beschwerden zur Verkehrssituation in der Kaiserstraße aus der Bürgerschaft haben sich zuletzt spürbar gehäuft. Immer wieder wurde beschrieben, dass es wiederholend zu gefährlichen Situationen zwischen den Radfahrenden, Fußgängern und dem KFZ-Verkehr kommt – insbesondere an den Einmündungsbereichen Lippestraße, Gerichtsstraße und Hans-Litten-Straße. Dies machte eine straßenverkehrsrechtliche Bewertung der Situation erforderlich. Seit kurzem gibt es eine neue Regelung.
Die bisherige Situation
Die Kaiserstraße ist, zwischen Heiliger Weg und Hamburger Straße eine Einbahnstraße. Gleichzeitig befindet sich dieser Abschnitt in einer Tempo-30-Zone. Auf der nördlichen Seite der Kaiserstraße war zwischen Hamburger Straße und Heiliger Weg ein getrennter Geh- und Radweg angelegt und die Benutzungspflicht durch das Verkehrszeichen getrennter Geh-/Radweg vorgeschrieben. Auf dem Gehweg wurde durch rote Aufpflasterung eine Trennung kenntlich gemacht und Fahrradsymbole markiert. Die Markierungen waren teilweise nicht mehr gut zu erkennen.
Die bestehende Regelung ist jedoch veraltet und überdies nicht mehr zulässig. Laut der Verwaltungsvorschriften zum § 45 1c der Straßenverkehrsordnung (StVO) sind benutzungspflichtige Radwege in Tempo-30-Zonen unzulässig.
Die bislang vorhandene Benutzungspflicht ist daher aufgehoben worden.
Die neue Regelung
Durch die neuen Verkehrszeichen „Fußgänger“ mit dem Zusatzeichen „Radverkehr frei“ entsteht keine Benutzungspflicht. Radwege ohne Benutzungspflicht sind im Allgemeinen fahrbahnbegleitend baulich angelegte Fahrstreifen, die dem Radverkehr vorbehalten sind.
Die Besonderheit in der Kaiserstraße besteht jedoch darin, dass dieser nicht fahrbahnbegleitend, sondern in Gegenrichtung der Einbahnstraße geführt wird. Es ist – etwa durch Piktogramme – für jeden erkennbar, dass es sich um einen Radweg handelt, jedoch ist dieser ohne Benutzungspflicht. Der rot gepflasterte Radstreifen auf dem Gehweg kann, zur Verdeutlichung für den zu Fuß Gehenden und als Wahlmöglichkeit für den Rad Fahrenden weiter bestehen bleiben.
Hintergrund: Die rote Pflastermarkierung ist als durchgängige ungefähre Orientierungshilfe zu betrachten, denn das Straßenverkehrsrecht bietet derzeit keine Möglichkeit, den als Ausnahme zugelassenen Radverkehr auf Flächen des Fußverkehrs räumlich auf einen gekennzeichneten Bereich zu begrenzen.
Radverkehr nur in Schrittgeschwindigkeit
Mit der neuen Regelung hat der Radfahrende die Möglichkeit, unter Beachtung des § 1 StVO, auf dem Gehweg Richtung Westen zu fahren, um zu den anliegenden Geschäften zu gelangen, aber vor allem in Richtung Innenstadt zu fahren.
Durch die Anordnung der jetzigen Beschilderung wird dem Radfahrenden allerdings automatisch durch die Regeln der Straßenverkehrsordnung vorgegeben, diesen Weg lediglich mit Schrittgeschwindigkeit zu befahren.
Durch die angrenzenden Geschäfte und Restaurants entlang der Kaiserstraße ist eine erhebliche Beanspruchung durch Fußgänger*innen gegeben und diese sind zu schützen. Aus Gründen der Verkehrssicherheit ist es somit sinnvoll und erforderlich, dass der Radfahrende bei der Benutzung des Gehweges in westlicher Richtung Schrittgeschwindigkeit fährt.
Alternative Routen
Radfahrende haben alternativ auch die Möglichkeit über die Arndtstraße, die noch im Herbst zur Fahrradstraße wird, die Hamburger Straße oder auch die Prinz-Friedrich-Karl-Straße zu nutzen, um schneller in die City zu gelangen.
Durch die geänderte Beschilderung wurde aktuell also eine Verbesserung für zu Fuß Gehende hergestellt. Zuvor war den Radfahrenden noch erlaubt schneller als Schrittgeschwindigkeit zu fahren.
Die gefundene und bereits umgesetzte Regelung soll langfristig Bestand haben, denn eine Neuaufteilung des Straßenraums ist derzeit nicht vorgesehen.
Kein Fahrbahn-Radverkehr in Gegenrichtung der Einbahnstraße
Eine Freigabe der Fahrbahn für den Radverkehr in Gegenrichtung der Einbahnstraße – wie von vielen Radfahrer*innen gewünscht – ist aufgrund der im Straßenraum vorhandenen Parkbuchten und ausgeprägtem Liefer- und Park-Such-Verkehr nicht machbar. Eine solche Regelung würde die Verkehrssicherheit für alle gefährden, vor allem für die Radfahrenden wäre sie mit einem zu hohen Risiko verbunden.
Radverkehr in Richtung Osten nur über die Fahrbahn
Eine Benutzung des Gehweges für Radfahrende von der Innenstadt Richtung Hamburger Straße war weder bei der vorherigen Beschilderung gestattet, noch ist sie es bei der aktuellen Beschilderung. Der Radfahrende Richtung Osten muss die Fahrbahn benutzen. Auf der Fahrbahn gilt auch für den Radverkehr das Rechtsfahrgebot aus § 2 der Straßenverkehrsordnung.