Volksbegehren „Abitur nach 13 Jahren an Gymnasien: Mehr Zeit für gute Bildung – G9 jetzt“ nimmt an Fahrt auf

Mit diesem Bild wirbt die Initiative für das Abitur nach neun Jahren. Foto: g9-jetzt-nrw.de
Mit diesem Bild wirbt die Initiative für das Abitur nach neun Jahren. Foto: g9-jetzt-nrw.de

Das Volksbegehren „Abitur nach 13 Jahren an Gymnasien: Mehr Zeit für gute Bildung – G9 jetzt“ nimmt an Fahrt auf. In Dortmund liegen die Listen zur Erfassung der Eintragsberechtigten im Dienstleistungszentrum der Innenstadt und in den neun Bezirksverwaltungsstellen zu den aktuellen Öffnungszeiten aus.

Dortmund bietet die Unterschriftenmöglichkeit an zehn statt nur an zwei Stellen an

OB Ullrich Sierau hat als einer der Ersten in Dortmund für die Wiedereinführung unterschrieben. Foto: Roland Gorecki
OB Ullrich Sierau hat bereits für die Wiedereinführung unterschrieben. Foto: Roland Gorecki

Die gesetzlichen Anforderungen (mind. zwei Stellen im Stadtgebiet, Auslegung an den Werktagen und einer mindestens bis 18 Uhr) werden erfüllt.

Die Eintragung der Personen, die sich an dem Volksbegehren beteiligen möchten, wird im Dienstleistungszentrum in der Innenstadt in der „Gruppe 1“ und in den neun Bezirksverwaltungsstellen vorwiegend an den Informationsschaltern bzw. durch alle Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter abgewickelt.

Eintragungsberechtigt ist, wer Deutscher im Sinne des §116 Absatz 1 Grundgesetz ist, das 18. Lebensjahr bis zur Auslegungsfrist vollendet und seit mindestens 16 Tagen zum Ende der Auslegungsfrist seinen Hauptwohnsitz in NRW hat. Zudem muss er in das Wählerverzeichnis eingetragen sein oder im Besitz eines Eintragungsscheines.

Zu den ersten Unterzeichnern gehörte Oberbürgermeister Ullrich Sierau, der sich schon im Vorfeld für die Abschaffung des sogannten Turbo-Abis ausgesprochen hatte.

An vier Sonntagen ist eine Eintragung in die Listen an fünf Stellen möglich

An vier Sonntagen muss ebenfalls eine Auslage erfolgen – geplant sind der 19. Februar, der 26. März, der 30. April und der 28. Mai. Auch hier gilt, dass an mindestens zwei Standorten, jedoch lediglich für vier Stunden eine Auslegung der Listen erfolgen muss.

In Dortmund werden dementsprechend die Bezirksverwaltungsstellen Eving (Norden), Brackel (Osten), Hörde (Süden) und Lütgendortmund (Westen) sowie das Dienstleistungszentrum in der Innenstadt in der Zeit von 10 bis 14 Uhr geöffnet sein.

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Volksbegehren „Abitur nach 13 Jahren – mehr Zeit für gute Bildung – G9 jetzt“ startet am 2. Februar in Dortmund

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  1. Bürgerdienste Stadt Dortmund

    Bürgerdienste für das Volksbegehren „G9“ am Sonntag, 19. Februar, geöffnet

    Die erste von vier landesweiten Möglichkeiten für das Volksbegehren „G9“ anzuzeigen besteht für Bürgerinnen und Bürger am Sonntag, 19. Februar.

    In der Zeit von 10 bis 14 Uhr werden die Bürgerdienste an den Standorten Dienstleistungszentrum Innenstadt, Brackel, Eving, Hörde und Lütgendortmund für die Bürgerinnen und Bürger zur Eintragung geöffnet sein. Zur Eintragung ist lediglich der Personalausweis oder Reisepass vorzuzeigen. Eintragungen sind persönlich vorzunehmen; die Ausstellung einer Vollmacht zur Eintragung ist nicht möglich.

    Eintragungsberechtigt ist, wer Deutscher im Sinne des § 116 Absatz 1 Grundgesetz ist, das 18. Lebensjahr bis zum Ende der Auslegungsfrist vollendet und seinen Hauptwohnsitz in Dortmund hat.

  2. SPD-Ortsverein Dortmund-Nord

    SPD Ortsverein Nord diskutiert am 07.03.2017 „Volksbegehren – G9 jetzt in NRW“

    Mit der Unterschriftensammlung zum „Volksbehren – G9 jetzt in NRW“ beschäftigt sich der SPD-Ortsverein Dortmund-Nord in seiner nächsten Mitgliederversammlung am Dienstag, 07.03.2017.

    Die Sozialdemokraten haben mit Dr. Bennhardt, Schulleiter des Helmholz-Gymnasiums, einen engagierten Schulleiter eingeladen, der über die derzeitige Situation am Helmholtz-Gymnasium informieren wird. Darüber hinaus wird er aus seiner persönlichen Sicht erläutern, ob die Rückkehr zu einer Regelschulzeit von 9 Jahren am Gymnasium erwünscht und praktikabel wäre.

    Im Anschluss wird diskutiert. Die Veranstaltung beginnt um 18.30 Uhr in der Altenbegegnungsstätte der Arbeiterwohlfahrt, Schumannstr. 6.

  3. Grünen-Fraktion

    Volksbegehren G9: Schulformen nicht gegeneinander ausspielen – GRÜNE stellen Anfrage für den Schulausschuss

    Die GRÜNEN im Rat befürchten, dass bei einer Umsetzung des aktuell laufenden Volksbegehrens „G9-Jetzt“ zur Wiedereinführung des Abiturs nach neun Jahren an Gymnasien im Gegenzug an Haupt-, Real-, Gemeinschafts-, Sekundar- und Gesamtschulen Unterrichtsstunden wegfallen. In einer Anfrage für den Schulausschuss am Mittwoch bitten die GRÜNEN deshalb die Verwaltung, mögliche Auswirkungen aus ihrer Sicht darzustellen.

    Monika Landgraf, Mitglied der GRÜNEN im Schulausschuss:
    „Wir stehen für die Möglichkeit, an jedem Gymnasium G9 machen zu können – aber ohne dabei anderen Schulformen Unterricht wegzunehmen. Wir schließen uns dabei der Kritik vieler Eltern- und Lehrer*innenverbände sowie der Dortmunder Stadteltern und der GEW am aktuell laufenden Volksbegehren „G9-Jetzt“ an. Denn beim Volksbegehren geht es eben nicht um ein einfaches „Ja“ zu einer längeren Schulzeit. Wer grundsätzlich für G9 ist, sollte deshalb genau hinschauen, für was er oder sie unterschreibt. Gegenstand des Volksbegehrens ist ein konkreter Gesetzentwurf – und der sieht die Rückkehr zum Halbtagsgymnasium zu Lasten anderer Schulformen vor. In Haupt-, Real-, Gemeinschafts-, Sekundar- und Gesamtschulen würden zur Finanzierung der Wiedereinführung des Abiturs nach neun Jahren jeweils acht Wochenstunden in der Sekundarstufe I wegfallen. Verbesserungen für Schüler*innen des Gymnasiums sollten aber nicht mit einer offensichtlichen Benachteiligung der Schüler*innen anderer Schulformen erkauft werden.“

    In ihrer Anfrage für den Schulausschuss wollen die GRÜNEN deshalb wissen, wie die Verwaltung den Vorschlag des Volksbegehrens zur Kürzung von Unterrichtsstunden an allen Schulformen bewertet. Zusätzlich soll die Verwaltung darstellen, welche Auswirkungen sie bei einer erfolgreichen Umsetzung des Volksbegehrens hinsichtlich eines zusätzlichen Raum- und Personalbedarfs an den Dortmunder Gymnasien sieht und wie dieser zusätzliche Bedarf mittelfristig umgesetzt und finanziell gedeckt werden kann.

    Monika Landgraf:
    „Gemeinsam mit vielen anderen Kritiker*innen befürchten wir, dass das Ergebnis des Volksbegehrens ein Rückschritt bei der Chancengleichheit sein könnte. Das kann aber niemand wollen. Das alles zeigt: Die Diskussion um die Schulzeit muss differenzierter geführt werden und stärker die Kinder und Jugendlichen in den Mittelpunkt stellen, als es mit einem Ja oder Nein zum Gesetzentwurf des Volksbegehrens möglich ist.“

  4. Stadt Dortmund

    Zweite Sonntagsöffnung der Bürgerdienste am 26. März

    Am Sonntag, 26. März, besteht die zweite von vier Möglichkeiten, auch an einem Sonntag die Unterstützungsunterschrift für das Volksbegehren „Abitur nach 13 Jahren an Gymnasien: Mehr Zeit für gute Bildung, G9 jetzt!“ zu leisten. In der Zeit von 10 bis 14 Uhr werden die Bürgerdienste an den Standorten Dienstleistungszentrum Innenstadt, Bezirksverwaltungsstellen Brackel, Eving, Hörde und Lütgendortmund für die Bürgerinnen und Bürger zur Eintragung geöffnet sein. Zur Eintragung ist lediglich der Personalausweis oder Reisepass vorzuzeigen. Eintragungen sind persönlich vorzunehmen; die Ausstellung einer Vollmacht zur Eintragung ist nicht möglich.
    Eintragungsberechtigt ist, wer Deutscher im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 Grundgesetz ist, das 18. Lebensjahr bis zum Ende der Auslegungsfrist vollendet und seinen Hauptwohnsitz in Dortmund hat.

  5. Mehr Demokratie e.V.

    Städte informieren schlecht über Volksbegehren: Auskünfte in vielen Gemeinden laut Studie verbesserungsbedürftig

    Viele Städte und Gemeinden informieren Bürger mehr schlecht als recht darüber, wie sie sich bei den Kommunen in die Unterschriftenlisten des Volksbegehrens „G9 jetzt in NRW“ eintragen können. Das ist das Ergebnis einer Studie, die die Initiative „Mehr Demokratie“ heute veröffentlicht hat. In der Studie wurde untersucht, wie einfach Interessierte auf den Internetseiten der Gemeinden oder per Anruf dort an Informationen zum Volksbegehren herankommen.

    Bestnoten bekommen dabei die Städte Alsdorf, Bad Driburg, Barntrup, Bergkamen, Emmerich, Frechen, Jülich, Kalkar, Linnich, Meschede, Moers, Monschau, Siegen, Solingen, Steinfurt, Straelen, Velbert, und Werne sowie die Gemeinden Bestwig, Langerwehe, Lippetal und Weilerswist, die in allen Kategorien die volle Punktzahl und damit die Bestnote „1+“ erhalten.

    Bei der Bewertung der Informationsmöglichkeiten via Internet erhält lediglich die Hälfte aller Kommunen die Note „sehr gut“ oder „gut“. „Bei der anderen Hälfte gibt es teilweise erhebliche Informationsmängel. Das beginnt schon mit der Benennung der amtlichen Eintragungsstellen in Rathäusern oder anderen öffentlichen Gebäuden“, erläutert Alexander Trennheuser, Landesgeschäftsführer von Mehr Demokratie.

    In 19 Fällen habe danach online nicht festgestellt werden können, ob überhaupt eine Eintragungsstelle vorhanden ist. „Einige Gemeinden informieren zwar über die Briefeintragung, jedoch nicht darüber, wo amtlich Unterschriftenlisten ausliegen. In anderen Kommunen muss mühsam das Amtsblatt gefunden und gelesen werden. Das ist nicht bürgerfreundlich“, sagt Trennheuser.

    Auf den Internetseiten von Bergneustadt, Hamm, Recke, Reichshof, Sundern, Warburg, Weeze, Werdohl, Werther und Westerkappeln ist laut Mehr Demokratie keinerlei Information zum G9-Volksbegehren abrufbar. Diese Kommunen erhalten daher allesamt die Note „ungenügend“.

    Stichprobenartig wurde auch die Qualität der telefonischen Auskunft durch die Kommunen untersucht. Am besten lief es dabei in Kerpen, Meerbusch, Nordkirchen, Preußisch Oldendorf, Rommerskirchen, Sundern, Waldbröl und Wilnsdorf. Hier erhielt der Anrufer nach weniger als zwei Minuten und ohne Weiterleitung Auskunft über die Eintragungsmöglichkeiten samt Beantragung eines Eintragungsscheins. „Woanders landete unser Anrufer länger in der Warteschleife, wurde weitergeleitet oder erhielt nur eine lückenhafte oder gar keine Auskunft“, erläutert Trennheuser die gemachten Erfahrungen.

    Zur Verbesserung des Informationsangebots schlägt Mehr Demokratie verschiedene Maßnahmen vor. „Auf der Internet-Startseite jeder Kommune sollte ein Hinweis auf das Online-Informationsangebot platziert werden“, regt Trennheuser an. Außerdem solle die Briefeintragung immer online beantragbar sein. Auch die Mitarbeiter der Gemeinden könne man für telefonische Auskünfte besser schulen.

    Die Amtseintragung für das Volksbegehren „G9 jetzt in NRW“ ist seit dem 2. Februar möglich. Noch bis zum 7. Juni können sich Unterstützer der Initiative in den Rathäusern dafür eintragen. Die freie Unterschriftensammlung läuft noch bis Januar 2018.

    Studie: „Wo kann ich mich ins Volksbegehren eintragen?“
    http://nrw.mehr-demokratie.de/fileadmin/pdf/studie_volksbegehren_g9_jetzt_nrw.pdf

  6. Stadt Dortmund

    Dritte Sonntagsöffnung der Bürgerdienste zum Volksbegehren

    Am Sonntag, 30 April, besteht die dritte von vier Möglichkeiten, auch an einem Sonntag die Unterstützungsunterschrift für das Volksbegehren „Abitur nach 13 Jahren an Gymnasien: Mehr Zeit für gute Bildung, G9 jetzt!“ zu leisten.

    

In der Zeit von 10 bis 14 Uhr werden die Bürgerdienste an den Standorten Dienstleistungszentrum Innenstadt, Bezirksverwaltungsstellen Brackel, Eving, Hörde und Lütgendortmund für die Bürgerinnen und Bürger zur Eintragung geöffnet sein.

Zur Eintragung ist lediglich der Personalausweis oder Reisepass vorzuzeigen.

    Eintragungen sind persönlich vorzunehmen; die Ausstellung einer Vollmacht zur Eintragung ist nicht möglich. Eintragungsberechtigt ist, wer Deutscher im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 Grundgesetz ist, das 18. Lebensjahr bis zum Ende der Auslegungsfrist vollendet und seinen Hauptwohnsitz in Dortmund hat.

  7. Stadt Dortmund

    Am 28. Mai 2017 letzte Sonntagsöffnung der Bürgerdienste zum Volksbegehren

    Am Sonntag, 28. Mai, besteht zum letzten Mal die Möglichkeit, auch an einem Sonntag die Unterstützungsunterschrift für das Volksbegehren „Abitur nach 13 Jahren an Gymnasien: Mehr Zeit für gute Bildung, G9 jetzt!“ zu leisten.

    In der Zeit von 10 bis 14 Uhr werden die Bürgerdienste in den Bezirksverwaltungsstellen Brackel, Eving, Hörde und Lütgendortmund für die Bürgerinnen und Bürger zur Eintragung geöffnet sein. Zur Eintragung ist lediglich der Personalausweis oder Reisepass vorzuzeigen. Eintragungen sind persönlich vorzunehmen; die Ausstellung einer Vollmacht zur Eintragung ist nicht möglich.

    Eintragungsberechtigt ist, wer Deutscher im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 Grundgesetz ist, das 18. Lebensjahr bis zum Ende der Auslegungsfrist vollendet und seinen Hauptwohnsitz in Dortmund hat.

  8. Mehr Demokratie veröffentlicht Volksbegehrensbericht 2021: Hohe Hürden verhindern Volksbegehren in NRW (PM Mehr Demokratie e.V.)

    Die direkte Demokratie weist große Unterschiede zwischen den Ländern auf. Während Bayern nach wie vor eine Spitzenreiterposition einnimmt, was die Häufigkeit direktdemokratischer Verfahren angeht, sorgen hohe Hürden in NRW für eine durchwachsene Bilanz: Zwar finden viele unverbindlichere Volksinitiativen statt, Volksbegehren sind aber nach wie vor Fehlanzeige. Das geht aus dem heute vom Fachverband Mehr Demokratie vorgestellten Volksbegehrensbericht 2021 hervor. Der Bericht wird regelmäßig von Mehr Demokratie herausgegeben und dokumentiert alle direktdemokratischen Verfahren in den Bundesländern.

    Seit der Einführung der direkten Demokratie in NRW im Jahr 1950 gab es nur 14 Anträge auf Volksbegehren, drei Volksbegehren und noch keinen Volksentscheid. Damit liegt NRW im Vergleich der Bundesländer auf Platz 12. Anders sieht es bei den unverbindlicheren Volksinitiativen aus, von denen es bereits 22 in NRW gab. „Die Hürden für Volksbegehren sind in NRW nahezu unüberwindbar hoch, deshalb wird häufig auf die unverbindlichere Volksinitiative ausgewichen“, so Achim Wölfel, Leiter des NRW-Landesbüros von Mehr Demokratie. Dabei zeige sich, dass die Bürger sich direktdemokratisch einbringen möchten. Man dürfe ihnen laut Wölfel nicht länger de facto das Instrument des Volksbegehrens vorenthalten. Dafür fordert er eine Absenkung der Hürden für Volksbegehren. Das betreffe in erster Linie eine Abschaffung des sogenannten Finanztabus und eine Absenkung der Unterschriftenhürde. Auch die Enquetekommission „Subsidiarität und Partizipation empfahl in ihrem 2021 veröffentlichen Abschlussbericht eine Überprüfung der Hürden für Volksbegehren.

    Weiterführende Informationen:
    1. Zum Volksbegehrensbericht 2021: https://www.mehr-demokratie.de/themen/volksbegehren-in-den-laendern/volksbegehrensbericht-2021
    2. Pressemitteilung: Volksbegehrensbericht 2021: Mehr Umweltschutz durch direkte Demokratie: https://www.mehr-demokratie.de/presse/einzelansicht-pms/volksbegehrensbericht-2021-mehr-umweltschutz-durch-direkte-demokratie
    3. Pressemitteilung: Demokratie-Aufbruch in NRW? Enquete-Kommission stellt Ergebnisse vor: https://nrw.mehr-demokratie.de/presse/presse-einzelansicht/demokratie-aufbruch-in-nrw-enquete-kommission-stellt-ergebnisse-vor

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