Unterhaltsleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz sind eine besondere Hilfe für alleinerziehende Elternteile und ihre Kinder. Sie hilft den Alleinerziehenden, wenn sie wegen des Ausfallens der Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils selbst nicht nur für die Betreuung und Erziehung des Kindes sorgen, sondern auch für den ausfallenden Barunterhalt aufkommen müssen.
Bezugsdauer und Altersbegrenzung sollen verändert werden
Die Regierungen von Bund und Ländern haben sich bei ihren Beratungen im Oktober 2016 auf eine Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes, verständigt. Ein Gesetzentwurf befindet sich derzeit in der Abstimmung zwischen Bundesregierung und Bundesrat.
Unterhaltsvorschuss unterstützt Alleinerziehende bislang nur vorübergehend längstens für 72 Monate und bis Vollendung des 12. Lebensjahres des Kindes. Die Situation ist jedoch nicht nur dann besonders schwer, wenn die Kinder das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, und auch nicht nur in der Anfangszeit als alleinerziehender Elternteil.
Auch wenn sich insbesondere die Möglichkeiten alleinerziehender Elternteile, einer Beschäftigung nachzugehen, bei älteren Kindern tendenziell verbessern, hält die besondere Belastungssituation Alleinerziehender auch mit Kindern im Alter von 12 bis 17 Jahren an, zumal der Barbedarf für diese Altersgruppe deutlich höher liegt.
Fallzahlen könnten von aktuell 4300 auf bis zu 10.000 Fälle ansteigen
Um dieser Belastungssituation Rechnung zu tragen, soll der Unterhaltsvorschuss ausgebaut werden: Die Höchstbezugsdauer von Unterhaltsvorschussleistungen von 72 Monaten entfällt und die Anspruchsberechtigung wird bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ausgeweitet. Bislang galt eine Begrenzung auf das 12. Lebensjahr.
Dies wird für die Stadt Dortmund nicht nur zu einem Anstieg von derzeit rund 4300 auf bis zu 10.000 Fälle führen. Da die Unterhaltsvorschussleistungen zwischen Bund, Ländern und Kommunen aufgeteilt sind, ist mit einer Belastung des städtischen Haushalts mit einem zusätzlichen Aufwand bei den Transferaufwendungen in Höhe von bis zu 4,8 Millionen Euro zu rechnen.
Zusätzlich steigt der Personalbedarf zur Bearbeitung der oben genannte Fälle um ca. 18 Beschäftigte, was zu einer Steigerung der Arbeitsplatzkosten (Personalkosten, Büroraum, Technik u. ä.) um rund weitere 1,6 Millionen Euro führt.
Sorge: Kommunen könnten auf den Mehrkosten sitzenbleiben
Bund und Länder haben sich bei der jetzt getroffenen Regelung darauf verständigt, dass der Bund seine Beteiligung an den Kosten von 33,5 Prozent auf 40 Prozent erhöht und im gleichen Maße auch die Einnahmen aus dem Rückgriff auf säumige Unterhaltszahler verteilt werden. Es ist davon auszugehen, dass der höhere Anteil des Bundes zunächst den Ländern zugeteilt wird.
Der Deutsche Städtetag fordert den Ausgleich der finanziellen Belastungen der Kommunen hinsichtlich der Leistungsausgaben und der Verwaltungskosten für die Ausführung des Unterhaltsvorschussgesetzes.
Dabei wird davon ausgegangen, dass alle jetzt anstehenden Gesetzesänderungen die in der Landesverfassung normierten Konnexitätsregelungen auslösen mit der Folge, dass das Land den Kommunen sämtliche Mehrausgaben einschließlich Personal- und Sachkosten auszugleichen hat.
Dieser Auffassung und Forderung schließt sich die Stadt Dortmund vollumfänglich an und fordert die Landesregierung auf, die Mehrbelastung der Kommunen vollumfänglich auszugleichen.
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Reaktionen
Fraktion Linke & Piraten
Neuregelung beim Unterhaltsvorschuss gefährdet Haushalt
Schon mehrfach warnte die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN vor den finanziellen Auswirkungen der Neuregelung beim Unterhaltsvorschuss für den Haushalt der Stadt Dortmund. Linke und Piraten fühlen sich nun von Berechnungen des Städtetags NRW bestätigt. Demnach würden die Kosten der Kommunen von jährlich 90 auf 160 Millionen Euro im Jahr steigen.
„Selbstverständlich ist die Ausweitung der Unterhaltsregelungen begrüßenswert. Gerade in einer Stadt wie Dortmund, in der fast ein Drittel der Kinder von Sozialleistungen leben müssen, sind die Änderungen ein wichtigen Beitrag im Kampf gegen die Kinderarmut. Inakzeptabel ist hingegen, dass die Städte in NRW 80 Prozent des Landeszuschusses stemmen sollen und somit deutlich mehr als in allen anderen Bundesländern. Die Landesregierung lässt sich mal wieder auf Kosten der Kommunen feiern“, sagt Ratsmitglied Carsten Klink (DIE LINKE), der finanzpolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN.
Linke und Piraten gehen von einer massiven Belastung des Dortmunder Haushalts aus. „Ohne die zusätzlich ab dem 1. Juli 2017 anspruchsberechtigten Kinder zahlt die Stadt Dortmund jährlich bereits an rund 4500 Alleinerziehende über 8,5 Millionen Euro. Überträgt man die landesweiten Zahlen des Städtetages auf Dortmund kann sich eine jährliche Mehrbelastung von über sieben Millionen Euro ergeben. Dann schmilzt der 10-Millionen-Euro-Abstand zur Haushaltssicherung des von SPD und CDU getragenen letzten Haushaltsbeschlusses passend zur Jahreszeit wie Schnee in der Sonne“, warnt Ratsmitglied Carsten Klink vor den negativen Auswirkungen der Landesentscheidung.
Bund und Länder hatten sich darauf geeinigt, dass Alleinerziehende ab dem 1. Juli 2017 künftig bis zu 18 Jahre lang Kindesunterhalt vom Staat bekommen, wenn der andere Elternteil nicht zahlt. Die Kommunen, die einen Großteil der zusätzlichen Kosten tragen sollen, saßen selber nicht mit am Verhandlungstisch und wurden durch die Länder vertreten.
CDU-Fraktion
Landesgesetz kostet der Stadt Dortmund mindestens 7 Mio. Euro
Reppin: „Aufteilung des Unterhaltsvorschusses muss neu geregelt werden“
Zum 1. Juli 2017 tritt eine Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes in Kraft. Was gut für Kinder von alleinerziehenden Eltern ist, kostet die Stadt Dortmund allerdings min. 7 Millionen Euro zusätzlich – weil das Land Nordrhein-Westfalen das so festgelegt hat.
Unterhaltsvorschuss erhalten Kinder, die bei einem Elternteil leben, deren anderer Elternteil aber seiner Unterhaltsverpflichtung nicht nachkommt. Im Rahmen der Neuverhandlung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen wurde auch eine Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes (UVG) verabredet. Zum einen wird das Bezugsalter der Kinder von 12 auf 18 Jahre heraufgesetzt, zum anderen wird die Begrenzung der Bezugsdauer auf 72 Monate abgeschafft.
„Im Sinne der Kinder und Jugendlichen ist die erweiterte Zahlung von Unterhaltsvorschüssen richtig und gut. Bei vielen Familien wird dadurch Not gelindert. Es darf aber nicht sein, dass dies zulasten der Städte geht. 7 Millionen Mehrbelastung kommen auf die Stadt Dortmund zu. Das Land muss eine gerechte Regelung zum Ausgleich der Kosten finden“, fordert der finanzpolitische Sprecher der CDU-Ratsfraktion Udo Reppin.
Die Kommunen tragen einen Großteil der Kosten, sofern sie nicht die zahlungsverpflichteten Elternteile in Regress nehmen können. In NRW liegt der kommunale Anteil bei 80 Prozent, im Bundesdurchschnitt bei lediglich 24,5 Prozent. In Bayern, Berlin, Brandenburg, aber auch in Hamburg und Schleswig-Holstein etwa müssen Kommunen gar keinen Beitrag leisten.
Die Dortmunder Stadtverwaltung rechnet bei Inkrafttreten der Regelung mit einem Anstieg der Fälle von derzeit rund 4300 auf bis zu 10.000 .Um diese Mammutaufgabe bewältigen zu können, müssen zusätzlich 18 neue Stellen geschaffen werden, für die allein Personalkosten in Höhe von 1,6 Millionen Euro anfallen werden. Weitere min. 4,8 Millionen Euro entfallen auf die originären Transferaufwendungen, also den eigentlichen Unterhaltsvorschuss an Alleinerziehende.
Eine weitere Forderung der CDU-Ratsfraktion: Die sogenannte Rückholquote muss dringend gesteigert werden. Sie beschreibt dabei, wie viele Einnahmen den Ausgaben für den Unterhaltsvorschuss gegenüber stehen. Diese lag in Dortmund im Jahr 2014 bei etwa 16%, Bayern oder auch Baden-Würtemberg gelang es in den vergangenen Jahren jedoch, konstant mehr als 30% der Ausgaben zurückzuholen. „Der Vorschuss darf kein Freibrief für Väter sein, die einfach nicht zahlen wollen“, so CDU-Finanzexperte Reppin abschließend.