Paritätische Mitbestimmung in großen Unternehmen soll zum Vorteil aller gereichen, einschließlich der Stadt und Region. Obwohl sie gesetzlich geregelt ist, schließen allerdings in Dortmund und anderswo viele Konzerne die Beschäftigten mit juristischen Tricks davon aus. Aber nicht nur das soll und muss sich ändern, meint der DGB, sondern fordert ebenso Reformen für demokratischere Partizipationsmöglichkeiten ein. Und, wie sich bei einer Veranstaltung zu dem Thema bei der DEW21 auf Einladung von „Böckler vor Ort“ herausstellte: zur Sicherung von Zukunftsfähigkeit sind zivilgesellschaftliche Beteiligungsinstitutionen in den verschiedensten Handlungsfeldern unabdingbar.
DGB: von Mitbestimmung der Beschäftigten in großen Unternehmen profitieren alle Beteiligten
GewerkschafterInnen aus Dortmund und Umgebung waren da, Betriebsräte, VertreterInnen kommunaler Unternehmen, Einrichtungen und der Hans-Böckler-Stiftung; dazu kamen Reiner Hoffmann als Chef aus der DGB-Zentrale und OB Ulrich Sierau – die stadteigene DEW21 ist Gastgeberin, geladen worden war von „Böckler vor Ort“. Worum geht es?
Was der DGB inhaltlich vermitteln möchte, fasst anfangs Jutta Reiter zusammen: Unternehmensmitbestimmung zahle sich für alle aus, erklärt die Vorsitzende der Region Dortmund-Hellweg: für ArbeitnehmerInnen, die Unternehmen selbst und für das kommunale Umfeld. Deshalb müsse sie gestärkt werden, denn da läge einiges im Argen.
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Nach dem Mitbestimmungsgesetz von 1976 müssen die Aufsichtsräte von Großunternehmen der Rechtsform AG, KG oder GmbH (u.a.) mit mehr als 2.000 Beschäftigten paritätisch besetzt sein: je zur Hälfte aus ArbeitnehmervertreterInnen und Kapitaleignern bestehen. Im Fall eines Patts zählt die Stimme des Aufsichtsratsvorsitzenden doppelt, was den Arbeitgebern in strittigen Fragen stets eine Mehrheit sichert.
Bei nur 42 Prozent der großen Dortmunder Unternehmen sind ArbeitnehmerInnen im Aufsichtsrat vertreten
Dennoch: die GewerkschafterInnen wollen in den großen Konzernen mitreden können, sonst wären sie schlechte VertreterInnen der Beschäftigten und ihrer Interessen. Selbstverständlich auch in Dortmund. Und hier wie bundesweit sehen der DGB und sein Thinktank, die nach dem ersten Nachkriegsvorsitzenden der Gewerkschaft benannte Hans-Böckler-Stiftung (HBS), mit Blick auf die Zusammensetzung der Führungsetagen durchaus (politischen) Handlungsbedarf.
Es soll, es muss etwas geschehen. Mit Blick auf den Mitbestimmungsstatus sitzen nämlich nach Auskunft der HBS in nur 22 der 52 Dortmunder Einzelunternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten ArbeitnehmervertreterInnen im Aufsichtsrat. Entweder paritätisch oder als Drittelbeteiligung (für Kapitalgesellschaften mit 500 bis 2.000 Mitarbeitern) oder fakultativ (wie bei der DSW21 und anderen Betrieben, die bis auf eine Ausnahme stadteigen sind).
In den restlichen 58 Prozent oder bei 30 der untersuchten Unternehmen fehlen solche Beteiligungsmöglichkeiten. Das ist Jutta Reiter zufolge kein Zufall: es gäbe in Dortmund zehn Unternehmen, die vermieden Mitbestimmung, indem sie verschiedene rechtliche Möglichkeiten ausnutzten, sie auszuhebeln.
Illustrer Kreis von Konzernen, in denen demokratische Rechte der Beschäftigten beschnitten sind
Dies träfe auch auf einen großen Dortmunder Ballspielverein zu. Der fordert von den Fans zwar starke Gefühle, „Echte Liebe“; aber wenn’s im eigenen Hause ans Mitdenken und Mitbestimmen geht, macht er sich gegenüber seinen Angestellten als Unternehmen mit juristischen Tricks davon. Das lässt tief blicken.
Nicht zu den Vermeidern, sondern zur ehrenwerten Liga der „Mitbestimmungsignoranten“ gehört dagegen zum Beispiel der TEDI-Konzern. Von dem sind offenbar erst gar keine verlässlichen Beschäftigungszahlen in den einzelnen Unternehmenszweigen erhältlich, als dass das 76er-Gesetz Anwendung finden könnte, so dass die ForscherInnen der HBS hier teilweise auf Schätzungen angewiesen sind.
Bei weiteren zehn großen Dortmunder Unternehmen liegt das Demokratiedefizit darin begründet, dass sie unter den sog. „Tendenzschutz“ fallen und deshalb das Mitbestimmungsgesetz hier nicht gilt. Dies trifft auf Betriebe zu, bei denen nicht die Erzielung von Gewinn, sondern politische, erzieherische, wissenschaftliche oder künstlerische Ziele im Vordergrund stehen.
Für „Weltanschauungsgemeinschaften“ wie den Kirchen gilt kein Personalvertretungsrecht
Hierunter fallen etwa Verlagshäuser, Kirchen oder Parteien. § 118 Abs. 2 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) regelt zusätzlich, dass seine Anwendung „auf Religionsgemeinschaften und ihre karitativen und erzieherischen Einrichtungen unbeschadet deren Rechtsform“ ausgeschlossen ist. Daher gilt für Weltanschauungsgemeinschaften kein Personalvertretungsrecht.
Deshalb gibt es etwa in den beiden großen christlichen Kirchen Vertretungen von MitarbeiterInnen nur auf kirchengesetzlicher Basis. Diese Gesetzeslage ist Ausdruck einer fehlenden Trennung von Kirche und Staat in der Bundesrepublik, die seit langem in der Kritik steht.
Denn dadurch wird quasi ein Staat im Staat fortgeschrieben, in dem allgemeine Gesetze unter Umständen nicht greifen – ein für eine säkulare und demokratische Gesellschaft genauso unerträglicher Zustand wie der, dass in einigen Großbetrieben Demokratie an den Toren enden soll.
„Mitbestimmung geht Hand in Hand mit der Demokratisierung der Gesellschaft“
Für den Deutschen Gewerkschaftsbund sind die Angelegenheiten um Mitbestimmung keineswegs nur ein innerbetriebliches Problem der jeweiligen Unternehmen: „Wer von Unternehmensmitbestimmung redet, redet auch über Demokratie“, weist Dr. Lasse Pütz von der HBS auf den gesellschaftspolitischen Zusammenhang hin.
Wo Menschen fast ein Drittel ihres Lebens verbringen, an ihrem Arbeitsplatz, da sollte es in einer Demokratie ebenfalls einigermaßen demokratisch zugehen, ist hier ein häufig von Gewerkschaftsseite angeführtes Argument. Anders ausgedrückt: „Mitbestimmung geht Hand in Hand mit der Demokratisierung der Gesellschaft“, erläutert der Leiter des HBS-Referats Wirtschaftsrecht.
Große Unternehmen können nach Ansicht des DGB hier nicht außen vor bleiben. Dazu braucht es allerdings ein funktionierendes System von Checks and Balances in deren Strukturen, um eine transparente, sozial verantwortliche und auf langfristigen Erfolg ausgerichtete („nachhaltige“) Unternehmensführung sicherzustellen.
Hans-Böckler-Stiftung: nur, wer Unternehmensmitbestimmung nicht kennt, fürchtet sie
Was dem entgegensteht: 800.000 Beschäftigten würde in Deutschland gegenwärtig die Mitbestimmung entzogen – mit legalen Mitteln, stellt Pütz fest. Sein Verdikt wie Gegenargument sind breit angelegt, als Verhaltensschema fast eine Binsenweisheit: Angst davor hätten nur jene, die sie nicht kennen. Denn in den Augen der HBS spricht alles für sie: Angst ist daher unbegründet.
Die Gewerkschaft argumentiert also im Prinzip: (1) (Unternehmens-)Mitbestimmung muss mit der Demokratisierung von Gesellschaft einhergehen; (2) sie ist ebenfalls für Unternehmen von Vorteil, was aber (3) bei einigen nicht angekommen ist, weil (4) Shareholder oder Entscheidungsträger sie vermeiden, ignorieren oder sich auf den „Tendenzschutz“ zurückziehen, ihnen daher (5) positive Erfahrungen zur Mitbestimmung fehlen müssen, weshalb (6) Erkenntnisgewinne über deren Vorzüge versperrt sind und sich auf diese Weise (7) Verweigerungshaltungen wie Demokratiedefizite in den betreffenden Unternehmen verfestigen.
Um die dergestalt festgefahrene Karre aus dem Dreck zu ziehen, muss das Thema (Unternehmens-)Mitbestimmung stärker ins gesellschaftliche Problembewusstsein rücken. Dem dienen die als „Böckler-vor-Ort“ landesweit organisierten Zusammentreffen von interessierten Akteuren einer Region. Immer wieder gern mit von der Partie: der DGB-Bundesvorsitzende, Reiner Hoffmann.
Soziale Marktwirtschaft: Freiheit des Wirtschaftens in Verantwortung nicht ohne demokratische Strukturen
Dessen Mission besteht darin, in den Kommunen kraft seiner Autorität als Repräsentant von gegenwärtig immerhin fast sechs Millionen Gewerkschaftsmitgliedern Überzeugungsarbeit zu leisten. Es geht darum, verlorenes Terrain zurückzugewinnen (wo Arbeitnehmerbeteiligung vorenthalten wird) und neues zu erobern, wo sie bisher gesetzlich nicht vorgesehen ist.
Wer für Soziale Marktwirtschaft eintritt, setzt Hoffmanns Argumentationsfigur an – der muss auch liefern, klar: sie steht für ein Wirtschaftskonzept zwischen Turbokapitalismus und Sozialismus, das Freiheits- und Eigentumsrechte mit sozialen, rechtsstaatlichen und demokratischen Ansprüchen verbindet, so wie sie im Grundgesetz im Einzelnen festgelegt werden.
Ausgehend von diesen verfassungsrechtlich verankerten Paradigmen, steht auch einer stärkeren Demokratisierung von Unternehmen im Prinzip nichts im Wege; außer, dass sie eben Teil eines politischen Aushandlungsprozesses ist – bei der gesellschaftlichen Feinjustierung zwischen freiheitlichen und sozialen wie demokratischen Komponenten des Wirtschaftens.
DGB-Chef Reiner Hoffmann: vier gute Gründe für mehr Mitbestimmung in Großunternehmen
Warum sollen nun aber von einer Wiederbelebung bzw. Ausweitung der Unternehmensmitbestimmung alle und ausgerechnet auch die Shareholder, also die Eigentümer begünstigt werden? Wo viele doch bekanntlich eher an kurzfristigen Renditen interessiert sind? – Reiner Hoffmann hat „vier Botschaften“ im Gepäck, mit denen er hier punkten möchte.
Erstens: Mitbestimmung ist soziale Teilhabe, und mehr als das: betriebliche Teilhabe, konkrete Demokratie. Wenn im letzten Frühjahr 180.000 Betriebsräte und 220.000 Personalräte gewählt worden seien, von denen 80 Prozent dem DGB zugehörten – dann bildeten sie personalisierte Haltepunkte in Zeiten der Veränderung.
Zweitens: Mitbestimmung sei „Garant für gute Arbeit“, weil es ein Zusammenspiel mit der Kontrolle des Unternehmens gäbe. Die HBS hat Berechnungen angestellt; dabei herumgekommen ist: mitbestimmte Unternehmen hatten in den vergangenen Jahren eine höhere Ausbildungsquote, beschäftigen mehr Ältere und es gibt häufiger Frauen im Aufsichtsrat.
In einer sich verändernden Welt kann und darf das Mitbestimmungsrecht nicht zeitlos bleiben
Drittens: „sie ist ein wirtschaftlicher Standortvorteil“, so Hoffmann. Beteiligung bringt offenkundig Vielfalt, neue Perspektiven in Führungsgremien. Wieder nach von der HBS präsentierten Untersuchungen arbeiten solche Unternehmen effizienter, weil sich die Beschäftigten besser mit dem Tagesgeschäft und Betriebsabläufen auskennen. Ihre Einschätzungen aus den Erfahrungen mit der betrieblichen Praxis fungieren wie eine pragmatische Sicherung auf Lebenstauglichkeit.
Viertens: „Wir haben einen mitbestimmungspolitischen Stillstand, der ist unerträglich“ sagt Hoffmann. Für den DGB-Chef ist nicht einzusehen, weshalb in einer sich verändernden Welt in Sachen Beteiligung bzw. Mitbestimmung alles beim Alten bleiben soll. Dies beträfe etwa das augenblicklich bestehende Initiativrecht, das viel zu wenig sei.
Danach kann nach dem BetrVG in Betrieben, in denen Mitbestimmungsrecht gilt, der Betriebsrat die Befassung einer Angelegenheit in der Unternehmensleitung erzwingen, mehr aber auch nicht. Der DGB strebt folglich eine Gesetzesänderung an, die nur in Berlin durchgesetzt werden könnte.
Politische Forderungen nach Reformen für mehr Partizipation in den Unternehmen
Dies trifft ebenfalls auf die Reglung zu, ab wann paritätische Mitbestimmung in einem Großunternehmen vorgesehen ist, also nach gültigem Recht erst ab 2.000 MitarbeiterInnen. Eine deutliche Absenkung auf unter 1.000 sei hier vonnöten, fordert Hoffmann. Und selbstverständlich, wäre hinzuzufügen, müsste die komplexe Aufgabe angegangen werden, notorische Schlupflöcher im Gesetzeswerk zu schließen, das die Mitbestimmung regelt.
Damit sie nicht mehr ausgenutzt werden können, um sich vor der dringend erforderlichen Mitbestimmung zu drücken – wie aktuell bei den mindestens 20 großen Dortmunder Unternehmen (jene zehn mit „Tendenzschutz“ außer Acht gelassen), die von der HBS aufgespürt wurden.
Unterstützung, umstandslos, gibt es hierfür von Ullrich Sierau. Der gehörte nach eigenem Bekunden nacheinander verschiedenen Einzelgewerkschaften an – erst der IG Metall, dann ÖTV, IG Bau, jetzt ver.di. Die DGB-Forderungen finden hier also sowieso keine abgeneigten Ohren.
Stadtentwicklung Dortmund: kein „privat vor Staat“, sondern öffentliche Daseinsvorsorge
Mit seinem trockenen Humor schiebt er einem basalen Statement in der Angelegenheit dann sicherheitshalber den Hinweis voran, dass er jetzt nicht sagen wolle, hier „jugoslawische Verhältnisse“ [d.h.: Arbeiterselbstverwaltung] zu machen: „Meine klare Überzeugung, mein Mantra zu dem Thema ist: ‚Soviel Mitbestimmung wie möglich, weil sie immer nötig und weil sie immer sinnvoll ist‘.“
Als Oberbürgermeister springt er in der Folge den KollegInnen bei, indem er unübersehbare Errungenschaften der Dortmunder Stadtentwicklungsstrategie in den Ring wirft und damit die Partizipationsfrage aus kommunaler Perspektive aufrollt. Seine Ausführungen kommen im Endeffekt einer Einladung an Unternehmen gleich, sich die Entwicklung einmal genauer anzuschauen und gewisse Vorbehalte (sprich: Ängste) zu verlieren.
Ausgangspunkt: die 90er Jahre des letzten Jahrhunderts, als Privatisierung en vogue war und der Strukturwandel in der Stadt unvermeidlich. Den Schalmeiengesängen des damaligen „privat vor Staat“ habe man glücklicherweise nicht nachgegeben, erklärt Sierau selbstbewusst, sondern versucht, stadteigene Betriebe wie Dogewo21 oder das Klinikum öffentlich zu halten, auch wenn dies manchmal schwierig gewesen sei.
Ein Grundsatz beim Krisenmanagement: statt zu entlassen – Weiterbilden! Ist die Krise vorbei, stehen qualifizierte Belegschaften bereit. Der Grund, weshalb auf diese Weise damals in Dortmund weiter gedacht worden sei: wegen der Gewerkschaften, so Sierau.
Erfolgreicher Strukturwandel in kommunalen Betrieben durch Mitbestimmung und „Schwarmintelligenz“
Die Folge, in bekannten Formulierungen: die Daseinsvorsorge in der Stadt würde heute öffentlich verwaltet; dadurch sei sie „Vollsortimenter der Kommunalwirtschaft“. – Dies wird im 25. Beteiligungsbericht (2017/18) auf fast 350 Seiten ausgewiesen (s.u.). Danach ist die Stadt Dortmund wirtschaftlich an mehreren hundert Unternehmen und Gesellschaften beteiligt. Hinzu kommen die rund 70 ausgelagerten Eigenbetriebe, in denen ca. 12.000 Menschen beschäftigt sind.
Der Punkt für Sierau und zugleich seine Botschaft: die kommunale Unternehmenslandschaft so aufzustellen, sei nur möglich gewesen, weil es dort „eine vernünftige Mitbestimmung“ gegeben habe/gäbe. Sein Beispiel: die DEW21 (Dortmunder Energie- und Wasserversorgung). Die pragmatische Maxime hinter dem Erfolg: wo Umstrukturierungen anstehen, braucht es „Schwarmintelligenz“.
Dies hieße nichts anderes, als „alle, die Ahnung und Sachverstand haben, miteinzubeziehen“, bricht der OB eine Lanze für die Leistungsfähigkeit interagierenden Sachverstands. Das sei hier, bei der DEW in der Verfasstheit angelegt: „dass diejenigen, die das Unternehmen kennen, seine Ablaufprobleme, Innovationspotentiale, an dem Prozess mitwirken.“.
Positives Zusammenwirken von Gewerkschaft mit Geschäftsführung und Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat der DEW ist, gleichwohl gesetzlich nicht vorgeschrieben, paritätisch besetzt. Dirk Wittmann, Betriebsratsvorsitzender DEW21, bestätigt: Mitbestimmung sei „besonders wichtig in Veränderungssituationen“, wo die Einkommenssituation, auch der Arbeitsplatz maßgeblich beeinflusst würden.
Als vor drei Jahren 500 der 1.100 MitarbeiterInnen der DEW zu DONetz wechseln sollten, hätte das trotz der großen Zahl ohne einen einzigen Widerspruch nur im Zusammenwirken von Gewerkschaft mit Geschäftsführung und Aufsichtsrat funktioniert.
Stefanie Erdelbrauck, Betriebsrätin bei DONetz/DEW21, spricht zu den Folgen der Digitalisierung. Auch Energieversorgungsunternehmen müssten effizienter werden, sich daher der Digitalisierung stellen. Dies gälte auch für MitarbeiterInnen von 16 bis 66. Ein weiteres Problem: Arbeitszeitfragen, deren gesetzlicher Rahmen heutigen Anforderungen nicht mehr entspräche.
Herausforderungen durch Innovation können nur bei Mitbestimmung regionale Potentiale entfalten
Manfred Kossack, Vorstand und Geschäftsführer des Personalressorts der DSW, fordert: Energie- und Verkehrswende müssten mit der Digitalisierung so gestaltet werden, dass betriebliche Mitbestimmung dabei eine hohe Rolle spiele. Letztlich könnten sich nur so Fähigkeiten wie Qualitätspotentiale der Region entfalten.
Ullrich Sierau sieht sich bestärkt – auch, wenn es jetzt aus quasi technokratischem Anlass sei: „Wenn es die Mitbestimmung nicht gäbe, dann müsste man sie erfinden.“ Weil sie immer guttäte, optimiere, helfe, Probleme zu bewältigen, und in der Lage sei, zu antizipieren, was auf uns zukommen könnte.
Ist dem so, dann ist das Prinzip verallgemeinerbar, kann auch in anderen Handlungsfeldern angewandt werden und seine beabsichtigten Folgen zeitigen. Sierau hat hier besonders die „nachhaltige“ Wirkung zivilgesellschaftlichen Engagements in Kombination mit milieugerecht adaptierten Partizipationsprozessen im Sinn.
Partizipation der Zivilgesellschaft führt zu Ergebnisqualifizierung und erhöhter Akzeptabilität
Die sind aus zwei Gründen unumgänglich, soll Zukunftsfähigkeit generiert und erhalten bleiben. Da werden in einer immer komplexer werdenden Welt einerseits individuelle Grenzen stärker sichtbar: „Du bist darauf angewiesen, dass andere da sind, die es besser, anders wissen, die Pluralität einbringen in Meinungsbildungs- und Entscheidungsprozesse“, betont Sierau.
Dafür aber sei Mitbestimmung ebenso Grundvoraussetzung wie für Akzeptanz: obwohl es dauert, es kostet, ja. Aber durch Beteiligung, das Einbringen von Ideen und transparente Aushandlungsprozesse fände eben nicht nur Ergebnisqualifizierung statt.
Sondern zugleich, am Ende des Tages, könne eine Entscheidung durch einen so organisierten Interessenausgleich auch eher von allen getragen werden, denn jede/r könnte sagen: „Ich war dabei!“
Weitere Informationen:
- Gewerkschaftliche Argumente für mehr Unternehmensmitbestimmung hat die Hans-Böckler-Stiftung zusammengestellt: „Mitbestimmung – das demokratische Gestaltungsprinzip der Sozialen Marktwirtschaft. Wie sie wirkt und wie Arbeitgeber sie bedrohen“, hier:
- Weitere Materialien der Hans-Böckler-Stiftung zur Mitbestimmung, hier:
- Stadt Dortmund, 25. Beteiligungsbericht (2017/18), hier:
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