In Dortmund sollen eingeschossige Supermärkte zukünftig der Vergangenheit angehören: Die Stadt möchte künftig mehrgeschossige Bauten mit Büros und/ oder Wohnungen in den oberen Stockwerken zum Standard machen. Damit soll dem Flächenfraß entgegen gewirkt werden. Ein entsprechender Vorschlag geht jetzt in die Politik.
Verwaltungsvorstand: nachhaltige und flächensparende Stadtentwicklung als Ziel
Supermärkte stellen den wesentlichen Baustein zur wohnungsnahen Versorgung dar. Ihre Gestaltung nimmt jedoch häufig wenig Rücksicht auf das städtebauliche Umfeld: Meist handelt es sich um standardisierte, eingeschossige Gebäude mit großen Parkplatzflächen, die nicht den Gebäudestrukturen im Umfeld entsprechen und häufig zu einem Bruch im Straßenbild führen.
Außerdem sind die Grundstücke aufgrund der eingeschossigen Gebäude und der großen Parkplatzflächen baulich untergenutzt.
Im Sinne des Ziels der Innenentwicklung, das heißt, um den Flächenverbrauch möglichst gering zu halten und durch kompakte Strukturen eine gute Erreichbarkeit zu gewährleisten, schlägt der Verwaltungsvorstand der Stadt Dortmund vor, dass in der Stadt Dortmund vorwiegend keine eingeschossigen Supermärkte bzw. Einzelhandelsgebäude mehr errichtet werden.
Stattdessen ist es bei Neuplanungen Ziel, mehrgeschossige Gebäude mit weiteren Nutzungen ergänzend zum Einzelhandelsbetrieb zu realisieren. Nach dem Beschluss zur Dachbegrünung, den der Rat der Stadt Ende 2017 gefasst hat, stellt dies nach Ansicht der Stadtspitze einen weiteren Schritt zur nachhaltigen und flächensparenden Stadtentwicklung dar.
Stärkung des stationären Einzelhandels gegenüber dem Online-Handel
Damit werde sparsamer mit Grund und Boden umgegangen. Es würden Wohnraum bzw. Flächen für anderweitige Nutzungen, wie z.B. Büro-, Arztpraxen oder soziale Einrichtungen geschaffen. Außerdem werde im Sinne der „Stadt der kurzen Wege“ eine gute Erreichbarkeit gewährleistet und urbane städtebauliche Qualitäten gesichert. Zudem würden die Zentren gestärkt.
Gerade auch vor dem Hintergrund des zunehmenden Online-Handels und der damit steigenden Konkurrenz zum stationären Einzelhandel gewinnt eine kompakte städtebauliche Struktur immer mehr an Bedeutung.
Denn nur so könne beim Wegfall von Einzelhandelsflächen die Funktion von Zentren durch eine urbane Dichte und Mischung bewahrt bleiben. Das geplante Vorgehen soll im zuständigen Fachausschuss beraten und im Rat der Stadt beschlossen werden.
Vorgesehen ist, dass nach dem grundsätzlichen Beschluss für die Erzielung mischgenutzter Einzelhandelsbetriebe bei jedem Planvorhaben einzelfallbezogen geprüft wird, ob und in welcher Form eine Umsetzung möglich ist. Dabei sind die städtebauliche Eignung des Standortes und Aspekte wie z.B. Lärm und anderer Immissionen zu berücksichtigen.