Für die Durchführung der Bundestagswahl am 26. September 2021 braucht es in Dortmund rund 4.000 Wahlhelfer*innen. Als Wahlhelfer*innen können sich Personen ab 18 Jahren melden, die die deutsche Staatsangehörigkeit haben – also auch Erstwähler*innen. Die Tätigkeit als Wahlhelfer*in wird bei einem Einsatz in einem der 386 Dortmunder Wahlräume mit 50 Euro (Wahlvorsteher*innen und Schriftführer*innen mit 55 Euro) und bei der Briefwahl mit 40 Euro entschädigt. Meldungen als Wahlhelfer*in werden von den Bürgerdiensten der Stadt Dortmund telefonisch oder per Online-Anmeldung entgegen genommen (Links im Anhang des Artikels).
Die Stadt Dortmund bietet für Wahlhelfer*innen angemessene Corona-Schutzmaßnahmen
Die Auszählung der Briefwahl findet erneut in den Westfalenhallen statt. Bewerber*innen haben die Möglichkeit, einen Wunscheinsatzort anzugeben und können sich auch zusammen mit mehreren Personen melden. Trotz des Bedarfes an Wahlhelfer*innen kann ein Wunscheinsatz nicht immer garantiert werden. Dies hängt damit zusammen, dass manche Wunscheinsatzorte gegebenenfalls schon vollständig besetzt sind.
Die Stadt Dortmund weist darauf hin, dass die Bundestagswahl wegen der Corona-Pandemie unter besonderen Bedingungen stattfinden wird. Für die Wahlhelfer*innen werden je nach vorliegender Corona-Situation alle erforderlichen Schutzmaßnahmen getroffen. Die Wahlräume werden u.a. mit Nies- und Spuckschutzwänden sowie Desinfektionsmitteln ausgestattet.
Impfung für Wahlhelfer*innen eine Hängepartie – Trotz Priorisierungsgruppe 3 noch nicht an der Reihe
Als Wahlhelfer*innen haben sie die Möglichkeit, das Impfangebot für eine Corona-Schutzimpfung wahrzunehmen. Sie erhalten nach ihrer Anmeldung ein Berufungsschreiben für ihre Tätigkeit, das dann auch als Berechtigungsnachweis für die Impfung gilt.
Der Versand der Berufungsschreiben wird rechtzeitig genug erfolgen, so dass alle verbindlich eingeteilten Wahlhelfer*innen bis zum Wahltag vollständig immunisiert sein können. Die Impfung ist jedoch keine Voraussetzung, um als Wahlhelfer*in antreten zu können.
Wahlhelfer*innen gehören in Sachen Impfung zur Priorisierungsgruppe 3. Aktuell gibt es allerdings nur für einzelne berechtigte Gruppierungen innerhalb dieser Prioritätengruppe die Möglichkeit eine Impfung zu erhalten. Wahlhelfer*innen zählen derzeit noch nicht dazu. Alle neuen Freigaben oder Änderungen zur Impfreihenfolge sind über die ausführlichen Internetseiten des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS NRW) abrufbar. Interessierte sollten diese Webseite also im Blick behalten. Sie ist im Anhang des Artikels verlinkt.
Aus Erstwähler*innen werden Erstwahlhelfer*innen – Demokratieprojekt für junge Erwachsene
Die Initiative „Erstwahlhelfer“ bildet junge Erwachsene zu Wahlhelfer*innen aus. Ihre Ausbildung ist ihr aktiver Beitrag zur Wahl des neuen Deutschen Bundestages im September.
Mit den Wahlämtern werden die Helfer*innen an die Wahlvorstände vermittelt. Das Projekt wird in diesem Jahr zum sechsten Mal durchgeführt. In Nordrhein-Westfalen ist die Auslandsgesellschaft e.V. Kooperationspartnerin der Initiative „Erstwahlhelfer“.
Die Initiative wurde 2017 durch die Hamburger Bildungseinrichtung „Haus Rissen“ gegründet. Seitdem sind bereits über 700 Jugendliche und junge Erwachsene zu Wahlhelfer*innen ausgebildet worden. 2021 findet das Projekt erstmals in sieben verschiedenen Bundesländern statt. Dafür sorgen rund 30 Kooperationspartner*innen an verschiedenen Orten in Deutschland.
Die Seminare für die angehenden Wahlhelfer*innen in Dortmund finden am 28. und 29. August 2021 in der Auslandsgesellschaft statt. Interessierte Jugendliche können sich ab sofort bewerben. Neben den Fragen rund um die Tätigkeit der Wahlhelfer*innen geht es auch um die Bedeutung der Wahl für das Leben der jungen Leute. Schulen freuen sich über Expert*innen und Multiplikator*innen, die ihr Wissen mit Mitschüler*innen teilen. Gefördert wird das Projekt durch die Bundeszentrale für Politische Bildung. Ein Infovideo zum Projekt finden Sie im Anhang des Artikels.
Weitere Informationen:
- Meldungen als Wahlhelfer*in werden von den Bürgerdiensten der Stadt Dortmund unter der Rufnummer 0231 / 50 – 1 09 33 oder per Online-Anmeldung unter www.wahlen.dortmund.de entgegen genommen.
- www.mags.nrw/coronavirus
- www.erstwahlhelfer.de
- www.auslandsgesellschaft.de
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