Schlappe für NPD und „Die Rechte“: Verwaltungsgericht lehnt vorläufige Behandlung als Gruppe im Rat Dortmund ab

Die beiden derzeitigen Ratsmitglieder der Parteien „Die Rechte“ und NPD - Michael Brück und Axel Thieme.
Die beiden derzeitigen Ratsmitglieder von „Die Rechte“ und NPD – Michael Brück und Axel Thieme.

Eine erste juristische Schlappe haben die NPD und die Partei „Die Rechte“ vor dem Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen erlitten. Dort wollten die beiden Rechts-Außen-Parteien eine vorläufige Behandlung als Gruppe im Rat der Stadt Dortmund erzwingen.

Verwaltungsgericht: Zusammenschluss ist nicht hinreichend glaubhaft belegt

Das lehnten die Richter ab, ohne jedoch in der Hauptsache zu entscheiden. Der Grund für den Zusammenschluss ist vor allem ein finanzieller: Er würde den beiden Parteien rund 42.000 Euro im Jahr aus der Gemeindekasse bringen.

Das Gericht führt zur Begründung seines Beschlusses aus, NPD und „Die Rechte“ hätten nicht hinreichend glaubhaft gemacht, dass ihr Zusammenschluss nachhaltig auf ein gleichgerichtetes Zusammenwirken ausgerichtet sei.

Die von NPD/„Die Rechte“ vorgetragenen Indizien (angeblich gemeinsames Abstimmungsverhalten etc.) hat das Gericht nicht als ausreichend angesehen.

Die beiden Einzelvertreter wollen sich als Gruppe zusammenschließen

Neonazi Michael Brück sitzt für „Die Rechte“ im Rat.
Neonazi Michael Brück sitzt für „Die Rechte“ im Rat.

Es ist bereits der dritte Anlauf einer Gruppenbildung. Die ersten beiden Anläufe waren hinfällig, da jeweils der Vertreter der Partei „Die Rechte“ sein Ratsmandat niederlegte. Nachdem Siegfried Borchardt sein Mandat niedergelegt hatte, machte dies später auch sein Nachfolger Dennis Giemsch.

Im dritten Anlauf haben nun die beiden derzeitigen Ratsmitglieder der Parteien NPD und „Die Rechte“ – Axel Thieme und Michael Brück –  mit Schreiben vom 29. Mai 2015 dem Oberbürgermeister die Bildung einer Ratsgruppe angezeigt.

Dem Schreiben waren ein Gruppenstatut sowie ein ergänzendes Erläuterungsschreiben über das angebliche Zusammenwirken zwischen den beiden Beteiligten bzw. zwischen NPD und „Die Rechte“ beigefügt.

Der Rat beschloss in seiner Sitzung am 3. September 2015, eine entsprechende finanzielle Gruppenzuwendung gemäß § 56 Abs. 3 GO nicht  festzusetzen. Nach Auffassung des Rates war das Bestehen einer Gruppe zwischen den beiden Ratsmitgliedern nicht positiv festzustellen.

Vorläufiger Rechtsschutz und Behandlung als Gruppe bleibt verweigert

Axel Thieme sitzt für die NPD im Rat.
Axel Thieme sitzt für die NPD im Rat.

Die beiden Ratsmitglieder haben als „Ratsgruppe NPD/Die Rechte im Rat der Stadt Dortmund“ am 14. Oktober 2015 vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Klage gegen den Rat der Stadt Dortmund erhoben und beantragt, „festzustellen, dass die Klägerin eine Gruppe im Rat der Stadt Dortmund ist“.

Gleichzeitig haben die beiden Ratsmitglieder als „Ratsgruppe NPD/Die Rechte im Rat der Stadt Dortmund“ bei Gericht einen Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gestellt.

Dieser Antrag war darauf gerichtet, den Rat „im Wege der einstweiligen Anordnung zu verpflichten, die Antragstellerin bis zur rechtskräftigen Entscheidung in der Hauptsache als Gruppe im Rat der Stadt Dortmund zu behandeln“.

In der eigentlichen Frage der Gruppenbildung ist noch nicht entschieden

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat mit Beschluss vom 10. Dezember 2015 den Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes abgelehnt (Aktenzeichen des Gerichts: 15 L 2106/15).

Nach Auffassung des Gerichts wurde seitens der Antragstellerin nicht glaubhaft gemacht, dass ihr Zusammenschluss nachhaltig auf ein gleichgerichtetes Zusammenwirken ausgerichtet ist.

Gegen den Beschluss steht den Beteiligten die Beschwerde an das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster zu. Über das Verfahren in der Hauptsache hat das Verwaltungsgericht aber mit diesem Beschluss nicht entschieden. Dieses Verfahren läuft derzeit noch weiter.

Hier gibt es die Entscheidung des Verwaltungsgerichts als PDF zum Download: Beschluss VG GE

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