Jugendschöff:innen haben zwar keine juristische Ausbildung, aber eine wichtige Stimme: In Jugendstrafsachen wirken sie an der Hauptverhandlung mit und haben dort die gleiche Verantwortung wie Berufsrichter:innen. Gegen die Stimmen zweier Schöffen kann niemand verurteilt werden.
Laienrichter:innen haben großen Einfluss
Noch bis Ende März besteht Gelegenheit, sich um das Amt als Jugendschöffe oder -schöffin am Amts- und Landgericht Dortmund zu bewerben. Die nächste Amtszeit läuft von 1. Januar 2024 bis Ende 2028.
Die Aufgabe der Laienrichter:innen liegt vor allem darin, die Lebenswirklichkeit in die Urteilsfindung einfließen zu lassen. Jugendschöff:innen sollen unbeeinflusst in die Sitzungen gehen und sich allein vom Eindruck der Hauptverhandlung leiten lassen.
Daher erhalten sie keinen Einblick in die Akten, werden aber über alle wichtigen Aspekte informiert und können auch Zeug:innen, Angeklagte oder Sachverständige befragen.
Voraussetzungen für das besondere Ehrenamt:
- Voraussetzung fürs Amt des Jugendschöffen oder der Jugendschöffin ist eine erzieherische Befähigung, z.B. durch ehrenamtliche Tätigkeiten oder die Arbeit als Ausbilder:in.
- Darüber hinaus müssen Bewerber:innen mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein und in Dortmund wohnen.
- Gefragt sind starke und gefestigte Persönlichkeiten, die auch psychisch belastende Situationen aushalten können und möglichst vorurteilsfrei, neutral und unparteiisch sind.
- Für die Tätigkeit wird eine Aufwandsentschädigung oder Verdienstausfall gezahlt.
- Bewerbungen gehen an das Jugendamt, Verena Fernandes dos Santos, vfernandesdossantos@stadtdo.de
- Weitere Infos: dortmund.de/wahlen