Die Akten liegen jetzt auf dem Tisch: Im Fall der vier Mitglieder und Mitorganisatoren der rechtsextremistischen Gruppierung „Combat 18 Deutschland“ plant das Landgericht Dortmund nun die Hauptverhandlung. Die Gruppe ist bereits seit Oktober 2020 verboten, soll aber bis mindestens Frühjahr 2022 weiter agiert haben. Durch die Aufrechterhaltung trotz des Verbots verstößt sie gegen das Vereinigungsverbot. Bereits im Frühjahr dieses Jahres hat der Generalbundesanwalt die vier Rädelsführer der Gruppierung deshalb angeklagt – darunter auch Robin S., ein bekanntes Gesicht in der Dortmunder Nazi-Szene.
Der Fall der verbotenen „Combat 18“ ist kein außergewöhnlicher Einzelfall
Die Anklage des Generalbundesanwalts vom 28. Februar 2024 wurde genau vier Monate später vom 7. Strafsenat des Oberlandesgerichts in Düsseldorf zugelassen – es kommt eine Hauptverhandlung. Das Verfahren wurde allerdings vor der Staatschutzkammer des Landgerichts Dortmund eröffnet, also eine Instanz niedriger als das Oberlandesgericht: Dieses ist nur für Ausnahmefälle mit besonderer Bedeutung zuständig.
Dies ist in den Augen des Senats bei „Combat 18 Deutschland“ aber nicht der Fall, so die Mitteilung des Oberlandesgerichts: „Jedoch rage der angeklagte Sachverhalt weder durch das Ausmaß der Rechtsverletzung noch durch die Auswirkungen der Tathandlungen in besonderer Weise aus der Masse der durchschnittlichen Fälle hervor.“
Der Fall wurde also Anliegen des Landgerichts Dortmund, welches nun mit den endlich vorliegenden Akten das weitere Strafverfahren plant – Verhandlungstermine sind allerdings noch keine bekannt.
Trotz des Verbots agierten die Mitglieder weiter – allerdings ohne große Erfolgsaussichten
Die Gruppierung „Combat 18 Deutschland“ ist der deutsche Ableger der gleichnamigen britischen Vereinigung in der rechten Szene. Der Name lässt sich durch das Entschlüsseln der rechtsextremistischen Symbole als „Kampfgruppe Adolf Hitlers“ lesen: Die 18 steht für die an erster und achter Stelle im Alphabet stehenden Buchstaben „A“ und „H“, die Initialen Hitlers.
„Combat 18“ ist aus dem in Deutschland verbotenen internationalen Netzwerk „Blood and Honour“ (Blut und Ehre) entsprungen und wurde hier im Oktober 2020 ebenfalls verboten, da sie gegen die deutsche Verfassung und den Gedanken der Völkerverständigung ist – rassistische, antisemitische und fremdenfeindliche Einstellungen sowie die Idee einer Vorherrschaft der „Weißen Rasse“ gehören zum Gedankengut der Mitglieder.
Die Anzahl der Mitglieder von „Combat 18 Deutschland“ solle 20 betragen – diese haben sich mutmaßlich bis Frühjahr 2022 trotz des Verbots der Gruppierung noch mindestens vierzehn Mal getroffen.
Als Teil der Treffen gab es sogenannte „Leistungsmärsche“ von den Teilnehmenden, zudem wurden Aufnahmeverfahren mit Fragen zum Nationalsozialismus durchgeführt, unter anderem auch von Robin S.. Daneben sollen Rechtsrockkonzerte organisiert und Kleidung und CDs mit Gruppenbezug produziert worden sein.
Das Ziel der Gruppierung, große Reichweite zu haben, sei laut Oberlandesgericht in den letzten Jahren nicht erreicht worden: „Das – laut Anklageschrift – Streben der Angeklagten nach einer großen und einflussreichen rechtsextremistischen Bewegung habe letztlich keine erkennbaren Früchte getragen.“ So habe der deutsche Ableger von „Combat 18“ in den letzten Jahren lediglich zwei neue Mitglieder rekrutieren können; zudem sollen die Rechtsrockkonzerte nur wenig Zulauf bekommen haben.