Die mit Rundborden abgesetzte Kurve im Kreuzungsbereich Große Heimstraße und Sonnenplatz glänzt bereits mit kräftiger Rot-Markierung. Die Farbe signalisiert die Vorfahrt für die Verkehrsteilnehmenden auf dem zukünftigen Radschnellweg Ruhr (RS1). Die Bauarbeiten hatten am 19. April 2021 begonnen. Die ersten beiden Teilabschnitte der Sonnenstraße bis zum Sonnenplatz zwischen den Einmündungsbereichen Arneckestraße und Große Heimstraße konnten in der vergangenen Woche für den Verkehr freigegeben werden.
Abschnitt Sonnenstraße zwischen Arnecke- und Lindemannstraße
In den kommenden Wochen dürfen sich die Dortmunder*innen auf den Abschluss der Arbeiten in diesem Bereich freuen: Mit der Beschilderung als Fahrradstraße, der charakteristischen grünen Fahrbahnrandmarkierung und zu guter Letzt den RS1-Piktogrammen folgen die letzten wichtigen Details.
Im Abschnitt der Sonnenstraße von Möllerbrücke bis Arneckestraße wurde die Fahrbahn von derzeit 4,20 m auf 5 Meter durch Versetzen des südlichen Bordsteines verbreitert, um die notwendige Fahrspurbreite für den Begegnungsfall Kfz / zwei nebeneinanderfahrende Radfahrende zu erhalten.
Da der verbleibende Gehweg nicht zum Parken und Befahren freigegeben wird, haben nun auch Fußgänger*innen mehr Platz und Sichtbarkeit als vor dem Umbau. Der Kreuzungsbereich von Arnecke- und Sonnenstraße wurde zudem mit taktilen Elementen und Absenkungen barrierefrei ausgebaut.
Bauleiter Torsten Jahnke freut sich über das positive Feedback der letzten Wochen: „Der Gehweg wurde bereits einige Tage nach Baubeginn wieder freigegeben. Insbesondere von älteren Menschen und Familien mit Kinderwagen haben wir viel Zuspruch für das Projekt erhalten.“
Abschnitt Sonnenplatz zwischen Lindemannstraße und Sonnenplatz
Im Einmündungsbereich Sonnenplatz wurde die vorhandene Oberflächenbefestigung (wie u. a. Betonpflaster/Asphalt) einschließlich ihrer Einfassungen (Bord u. Rinnen) aufgenommen.
Sie wurde durch eine neue Fahrbahndecke aus Asphalt und neuen Einfriedungselementen (Rundborden/Rinnen) ersetzt, um die neue Linienführung der Großen Heimstraße als vorfahrtsberechtigte Straße optisch zu verdeutlichen.
„Die flächige farbliche Markierung am Sonnenplatz signalisiert in frequentierten Bereichen mit kreuzenden Verkehren allen Verkehrsteilnehmenden, dass sie hier besonders achtsam sein müssen“, erklärt Leiterin des Tiefbauamtes Sylvia Uehlendahl die Auswahl der roten Flächen.
Verkehrsregeln auf der neuen Fahrradstraße
Mit der Freigabe der bisherigen Teilstücke gelten vorerst die gleichen Verkehrsregeln wie vor dem Umbau. Sobald die Markierung und Beschilderung in den nächsten Wochen folgt, werden die ersten Teilabschnitte zur Fahrradstraße.
- Für diese Fahrradstraße im Kreuzviertel gelten dann folgende Regeln:
- Anderer Fahrzeugverkehr als Radverkehr darf Fahrradstraßen nicht benutzten, es sei denn, dies ist durch Zusatzzeichen erlaubt. Im ersten Bauabschnitt ist die gesamte Fahrradstraße für den motorisierten Verkehr zugelassen.
- Für den Fahrverkehr gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der der Kraftfahrzeugverkehr die Geschwindigkeit verringern.
- Das Nebeneinanderfahren mit Fahrrädern ist erlaubt.
- Im Übrigen gelten die Vorschriften über die Fahrbahnbenutzung und über die Vorfahrt:
- Parken auf der Fahrbahn ist nicht gestattet.
- Die Rechts-vor-Links-Regelung wird aufgehoben, alle Verkehrsteilnehmenden auf dem RS1 erhalten Vorfahrt.
Bauarbeiten ziehen weiter und Erreichbarkeit für Anlieger*innen ist gewährleistet
„Die Bauarbeiten sind nun weiter in die Große Heimstraße gezogen, auf der wir für ca. vier Wochen aktiv sein werden“, informiert Bauleiter Torsten Jahnke. Dort werden unter anderem neue Rinnenanlagen für eine verbesserte Oberflächenentwässerung gesetzt. Darüber hinaus werden die Baumscheiben auf der östlichen Seite vergrößert, da die Wurzeln zum Teil bereits in die Straße gewachsen sind.
Westlich wird durch das Versetzen des Bordes Platz für die Fahrbahnrandmarkierung und den richtigen Sicherheitsabstand zu parkenden Autos geschaffen. Abschließend wird die Fahrbahndecke komplett erneuert. Bis Oktober 2021 sollen die Arbeiten bis zur Wittekindstraße abgeschlossen werden.
Während der Bauarbeiten werden Stellplätze in den einzelnen Teilabschnitten temporär wegfallen. Die fußläufige Erreichbarkeit der Hauseingänge bleibt stets gewährleistet. Der Zugang für Feuerwehr und Einsatzkräfte ist sichergestellt. Radfahrende sowie der motorisierte Verkehr werden mit Umleitungen an der Baustelle vorbeigeführt.
Die Stadt Dortmund hat die Anwohner*innen im ersten Teilabschnitt per Hauswurfsendung vorab informiert. Wenn die Bauarbeiten ab Neuer Graben Richtung Süden vorrücken werden die anliegenden Bürger*innen ebenfalls frühzeitig kontaktiert. Weitere Informationen zum Bauablauf werden online veröffentlicht (siehe Link im Anhang des Artikels).
RS1 virtuell schon erfahrbar – Diskutieren Sie online über die Planungen mit
Ähnlich wie bei dem Fahrradprojekt „Radwall“ können Interessierte jetzt schon virtuell auf das Fahrrad steigen und den RS1 zwischen Schnettkerbrücke und Stadthaus erfahren (siehe Anhang des Artikels).
Die Abschnitte vor und hinter dem ersten Bauabschnitt sollen dabei einen Ausblick geben, wie die weitere Planung aussehen könnte und werden online bereits heiß diskutiert.
Die Realisierung des ersten Bauabschnitts wird im Rahmen der Sonderförderung des Radschnellwegs Ruhr über die Bezirksregierung Arnsberg mit Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen durchgeführt. Die Zuschusshöhe beträgt 85 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Die Kosten belaufen sich auf 755.300 Euro.
Weitere Informationen:
Projektwebsite: www.dortmund.de/rs1
Sollte an dieser Stelle das Videofenster nicht erscheinen, bitte einmal den Browser aktualisieren.
Mehr zum Thema bei nordstadtblogger.de:
Reader Comments
Weimar, Verena
Sehr geehrte Damen und Herren,
drei Anmerkungen:
1. Der in den ersten Minuten gezeigte Abschnitt entlang der Schnellstraße/Trennwand finde ich furchtbar. Hötte man hier nicht eine etwas atraktivere Radschnellwegführung finden können?
2. Wieso muss ausgerechnet der höhen-empflindliche Radfahrer zur Überquerung über mehrere Straßen hoch und wieder heruntergeführt werden. Fahrradfahren heißt fahren mit Muskelkraft. Das macht den Weg für Fahrradfahrer anstrengend und unattraktiv.
Wieso werden nicht die Straßen abgesenkt und die Radwege ebenerdig darüber geführt?
3. Stopp-Schilder sollten auf dem Radschnellweg zwingend vermieden werden. Hier sollten die Radfahrer auch mal Vorfahrt haben.
4. Kurven sollten möglichst mit großem Radius geführt werden. Einige Kurven sind scheinbar derart eng geplant, dass man jedes Mal abbremsen und wieder kraftanstrengend anfahren muss.
Fazit: Radwege sind eine schöne Sache aber so, wie Sie ihn nun planen eher nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Verena Weimar
Radschnellweg Ruhr (RS1) – Baumaßnahme schreitet weiter voran (PM)
Radschnellweg Ruhr (RS1) – Baumaßnahme schreitet weiter voran
„Corona, Hitze und zuletzt der Starkregen haben für etwas Verzögerung gesorgt, aber wir sind guter Dinge, dass wir in der kommenden Woche mit den Bauarbeiten zwischen Neuer Graben und Metzer Straße beginnen können“, berichtet Bauleiter Torsten Jahnke von den Herausforderungen bei Umsetzung des ersten RS1-Bauabschnittes auf Dortmunder Stadtgebiet.
Die Bauarbeiten hatten am 19. April 2021 begonnen. Die ersten beiden Teilabschnitte der Sonnenstraße bis zum Sonnenplatz zwischen den Einmündungsbereichen Arneckestraße und Große Heimstraße sind seit Mitte Juni für den Verkehr freigegeben.
Freigabe von Sonnenplatz bis Neuer Graben in Kürze
Auf der Große Heimstraße zwischen Sonnenplatz und Neuer Graben folgt mit der Asphaltierung in Kürze der Abschluss des nächsten Abschnittes. „Hier haben wir unter anderem die Bauscheiben vergrößert, da die Wurzeln bereits in die Fahrbahn eingedrungen sind“, erklärt Tiefbauamtsleiterin Sylvia Uehlendahl. Zusätzliche Mehraufwände wie diese ergäben sich erst bei der Umsetzung. „Neben zu Fuß Gehenden und Radfahrenden bekommen speziell in diesem Bereich eben auch die Bäume mehr Platz durch den Bau des RS1“, betont Sylvia Uehlendahl diesen positiven Aspekt. Neue Rinnenanlagen wurden zudem für eine verbesserte Oberflächenentwässerung gesetzt. „Jetzt hat ausgerechnet der Starkregen am Mittwoch die Maßnahme etwas im Zeitplan nach hinten geworfen“, merkt Bauleiter Torsten Jahnke mit Augenzwinkern an. Wenn die Temperaturen in der kommenden Woche nicht zu sehr in Höhe steigen und auch der Regen vorerst ausbleibt, folgt die grüne Fahrbahnrandmarkierung.
Baustelle zieht weiter von Neuer Graben bis Metzer Straße
Die Vorbereitungen im nächsten Abschnitt zwischen Neuer Graben und Metzer Straße laufen bereits. Auch hier wird Fahrbahnoberfläche komplett saniert und die Oberflächenentwässerung verbessert, um größeren Niederschlagsmengen begegnen zu können. Mitte August kann in diesem Bereich mit der Freigabe gerechnet werden.
Abschluss des ersten Bauabschnittes
Im Oktober 2021 sollen die Arbeiten an der Wittekindstraße enden.
Die prägenden RS1-Piktogramme folgen, wenn der gesamte erste Bauabschnitt samt Verkehrsregelung der neuen Fahrradstraße voll befahren werden kann.
Verkehrsregeln auf der neuen Fahrradstraße
Sobald die Markierung und Beschilderung folgt, wird der Bauabschnitt zur Fahrradstraße.
Für diese Fahrradstraße im Kreuzviertel gelten dann folgende Regeln:
· Anderer Fahrzeugverkehr als Radverkehr darf Fahrradstraßen nicht benutzten, es sei denn, dies ist durch Zusatzzeichen erlaubt. Im gesamten Bauabschnitt zwischen Sonnenstraße/Arneckestraße und Große-Heim-Straße/Wittekindstraße wird der motorisierte Verkehr zugelassen.
· Für den Fahrverkehr gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der der Kraftfahrzeugverkehr die Geschwindigkeit verringern.
· Das Nebeneinanderfahren mit Fahrrädern ist erlaubt.
· Im Übrigen gelten die Vorschriften über die Fahrbahnbenutzung und über die Vorfahrt:
o Parken auf der Fahrbahn ist nicht gestattet.
o Die Rechts-vor-Links-Regelung wird aufgehoben, alle Verkehrsteilnehmenden auf dem RS1 erhalten Vorfahrt.
Erreichbarkeit für Anlieger
Während der Bauarbeiten werden Stellplätze in den einzelnen Teilabschnitten temporär wegfallen. Die fußläufige Erreichbarkeit der Hauseingänge bleibt stets gewährleistet. Der Zugang für Feuerwehr und Einsatzkräfte ist sichergestellt. Radfahrende sowie der motorisierte Verkehr werden mit Umleitungen an der Baustelle vorbeigeführt.
Die Stadt Dortmund informiert die Anwohner*innen zusätzlich per Hauswurfsendung. Weitere Informationen und Bilder zum Bauablauf werden auf der Projektwebsite http://www.dortmund.de/rs1 veröffentlicht.
RS1 virtuell schon erfahrbar
Ähnlich wie bei dem Fahrradprojekt „Radwall“ können Interessierte jetzt schon virtuell auf das Fahrrad steigen und den RS1 zwischen Schnettkerbrücke und Stadthaus erfahren: https://www.youtube.com/watch?v=DwdUFanHxxY. Die Abschnitte vor und hinter dem ersten Bauabschnitt sollen dabei einen Ausblick geben, wie die weitere Planung aussehen könnte und werden online bereits heiß diskutiert.
Förderung durch Land NRW
Die Realisierung des ersten Bauabschnitts wird im Rahmen der Sonderförderung des Radschnellwegs Ruhr über die Bezirksregierung Arnsberg mit Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen durchgeführt. Die Zuschusshöhe beträgt 85 % der zuwendungsfähigen Kosten. Die Kosten belaufen sich auf 755.300 €.
Weitere Informationen zum RS1: http://www.dortmund.de/rs1
Aktuelle Informationen zu Dortmunder Baustellen sind unter http://www.baustellen.dortmund.de abrufbar.
Radschnellweg Ruhr (RS1) – Zielgerade im ersten Bauabschnitt erreicht (PM Stadt DO)
Radschnellweg Ruhr (RS1) – Zielgerade im ersten Bauabschnitt erreicht
„Mit dem letzten Teilabschnitt zwischen Kreuzstraße und Wittekindstraße gehen wir auf die Zielgerade des ersten RS1-Bauabschnittes“, schildert Sylvia Uehlendahl die Leiterin des Tiefbauamtes das Arbeitsprogramm für den Radschnellweg Ruhr in den kommenden sechs Wochen.
Die Bauarbeiten hatten am 19. April 2021 an der Kreuzung Arneckestraße/Sonnenstraße begonnen. Seit dieser Woche sind auch die beiden neusten Abschnitte der Große Heimstraße von Schillingstraße bis Kreuzstraße für den Verkehr freigegeben.
Anders als im Gutachten zum Zustand des Straßenzuges hatte sich der Unterbau zwischen Schilling- und Essener Str. als brüchig erwiesen. „Um die Oberfläche des RS1 nachhaltig herzustellen, haben wir daher den alten Beton kurzfristig entfernt und durch neuen ersetzt“, lobt Tiefbauamtsleiterin Sylvia Uehlendahl die schnelle Reaktion des Bautrupps.
Kleinere Arbeiten zwischen Kreuz- und Stübbenstraße
Die Baustellenschilder auf der südlichen Seite des Knotenpunktes Kreuzstraße / Große Heimstraße sind Vorboten der kommenden Maßnahme. „Im ersten Schritt wird die Aufwölbung kurz vor der Kreuzung repariert, um eine glatte und bruchfreie Fahrbahnoberfläche zu gewährleisten. Dafür müssen wir den Bereich kleinräumig und für ca. eine Woche sperren“, erklärt Bauleiter Torsten Jahnke. Gleichzeitig werde sich die beauftragte Baufirma um die Herstellung neuer Stellplätze auf der Verkehrsinsel am Haupteingang des Südfriedhofes kümmern. „Ansonsten sind in dem Bereich zwischen Kreuz- und Stübbenstraße nur Markierungsarbeiten vorgesehen, da der Asphalt und die Oberflächenentwässerung hier in einem guten Zustand sind“, kann der Mitarbeiter des Tiefbauamtes Anwohnende beruhigen.
Verbesserte Entwässerung und neue Fahrbahnoberfläche zwischen Stübben- und Wittekindstraße
Im Abschnitt zwischen Stübben- und Wittekindstraße werden auf der Große Heimstraße sowohl Rinnenbahnen als auch der Asphalt erneuert. Größere Niederschlagsmengen können so auch hier in Zukunft besser kanalisiert werden. Für diese Maßnahmen sind weitere Vollsperrungen nötig.
Im Oktober werden die Arbeiten weitestgehend beendet sein, sodass der Abschnitt für den Verkehr freigegeben wird. Da die Markierungsarbeiten abhängig von der Witterung sind, kann ein konkretes Datum für die vollständige Fertigstellung derzeit nicht kommuniziert werden.
Erreichbarkeit für Anlieger
Während der Bauarbeiten werden Stellplätze in den einzelnen Teilabschnitten temporär wegfallen. Die fußläufige Erreichbarkeit der Hauseingänge bleibt stets gewährleistet. Der Zugang für Feuerwehr und Einsatzkräfte ist sichergestellt. Radfahrende sowie der motorisierte Verkehr werden mit Umleitungen an der Baustelle vorbeigeführt.
Die Stadt Dortmund informiert die Anwohner*innen zusätzlich per Hauswurfsendung.
Verkehrsregeln auf der neuen Fahrradstraße
Sobald die Markierung und Beschilderung folgt, wird der erste Bauabschnitt zur Fahrradstraße.
Für diese Fahrradstraße im Kreuzviertel gelten dann folgende Regeln:
– Anderer Fahrzeugverkehr als Radverkehr darf Fahrradstraßen nicht benutzten, es sei denn, dies ist durch Zusatzzeichen erlaubt. Im gesamten Bauabschnitt von Arneckestraße/Sonnenstraße bis Wittekindstraße/Große Heimstraße ist die Fahrradstraße für den motorisierten Verkehr zugelassen.
– Für den Fahrverkehr gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der der Kraftfahrzeugverkehr die Geschwindigkeit verringern.
– Das Nebeneinanderfahren mit Fahrrädern ist erlaubt.
– Im Übrigen gelten die Vorschriften über die Fahrbahnbenutzung und über die Vorfahrt:
Parken auf der Fahrbahn ist nicht gestattet. Die Rechts-vor-Links-Regelung wird aufgehoben, alle Verkehrsteilnehmenden auf dem RS1 erhalten Vorfahrt.
Weitere Informationen und Bilder zum Bauablauf werden auf der Projektwebsite http://www.dortmund.de/rs1 veröffentlicht.
RS1 virtuell schon erfahrbar
Ähnlich wie bei dem Fahrradprojekt „Radwall“ können Interessierte jetzt schon virtuell auf das Fahrrad steigen und den RS1 zwischen Schnettkerbrücke und Stadthaus erfahren: https://www.youtube.com/watch?v=DwdUFanHxxY.
Die Abschnitte vor und hinter dem ersten Bauabschnitt sollen dabei einen Ausblick geben, wie die weitere Planung aussehen könnte und werden online bereits diskutiert.
Förderung durch Land NRW
Die Realisierung des ersten Bauabschnitts wird im Rahmen der Sonderförderung des Radschnellwegs Ruhr über die Bezirksregierung Arnsberg mit Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen durchgeführt. Die Zuschusshöhe beträgt 85 % der zuwendungsfähigen Kosten.
Nordstadtblogger-Redaktion
Bis heute Abend (28. September) werden auch die letzten Absperrungen am RS 1 im Kreuzviertel abgebaut sein. Danach ist der gesamte, mehr als 1 Kilometer lange, erste Bauabschnitt bis zum südlichen Ende der Große Heimstraße wieder für den Verkehr freigegeben.
„Mit dem Einbau der Fahrbahndecke von Wittekindstraße bis zum neuen Parkplatz in Höhe der Stübbenstraße haben wir die schweren Straßenbauarbeiten abgeschlossen“, erklärt der städtische Bauleiter Torsten Jahnke.
Wirklich zur richtigen Fahrradstraße wird der erste RS1-Bauabschnitt jedoch erst mit der fertigen Beschilderung und Markierung. Dies wird noch im Laufe des Oktobers erfolgen. Bis dahin gelten weiterhin die Verkehrsregeln einer Tempo-30-Zone.
„Viele Radfahrende haben die Kolleginnen und Kollegen des Ordnungsamtes und uns schon gefragt, wann der erste Bauabschnitt endlich zur Fahrradstraße wird“, verrät Tiefbauamtsleiterin Sylvia Uehlendahl. „Wir sind guter Dinge, dass die Beschilderung und abschließende Markierung jetzt bald folgen wird. Damit die Einfärbung der großen Kreuzungsbereiche und der Haltelinien aber nachhaltig aufgebracht werden kann, brauchen wir passende Witterungsverhältnisse.“
„Die Markierung wird in Zukunft die veränderte Vorfahrt auf dem RS1 verdeutlichen und ist damit absolut sicherheitsrelevant. Wir bauen also auf trockene und nicht zu kalte Wetterbedingungen, sodass wir die beiden letzten Arbeitsschritte zusammen abschließen können“, erläutert Projektleiter Tobias Brauner.
Klare Regeln für alle auf der zukünftigen Fahrradstraße
Tiefbau-, Ordnungs- sowie das Stadtplanungs- und Bauordnungsamt haben gemeinsam die Regeln für die zukünftige Fahrradstraße in Abstimmung mit weiteren Experten und Erfahrungsberichten von anderen Kommunen definiert. Im Fokus stand dabei eine klare Regelung für alle Verkehrsteilnehmenden zu finden, um Nutzungskonflikte zu vermeiden. Die Regeln wurden zudem einvernehmlich mit der Bezirksregierung Arnsberg getroffen.
1) Die Fahrradstraße (Verkehrszeichen 244.1) im Kreuzviertel wird im gesamten ersten Abschnitt für den motorisierten Verkehr zugelassen (Zusatzzeichen 1022-12/1024-10).
2) Für den Fahrverkehr gilt weiterhin eine Höchstgeschwindigkeit von 30km/h. Der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Kraftfahrzeugverkehr die Geschwindigkeit verringern.
3) Radfahrende werden dann nebeneinanderfahren dürfen.
4) Auf der Fahrbahn wird ein absolutes Halteverbot (Verkehrszeichen 283) gelten. Parken und Halten wird dort zu jeder Zeit verboten sein und durch die Verkehrsüberwachung sanktioniert. Für den Lieferverkehr werden ausgeschilderte Lieferzonen zur Verfügung gestellt, die in dem ausgeschilderten Zeitfenster für Anlieferungen genutzt werden können. Außerhalb des Zeitfensters darf dort geparkt werden.
5) Die Rechts-vor-Links-Regelung wird aufgehoben. Alle Verkehrsteil-nehmenden auf dem RS1 erhalten Vorfahrt (Verkehrszeichen 306). Neben der Beschilderung werden rote Fahrbahnmarkierungen in größeren Kreuzungsbereichen auf die geänderte Vorfahrt hinweisen. Die Markierung sogenannter „Haifischzähne“, wird in Einmündungsbereichen die Wartepflicht des einfahrenden Verkehrs verdeutlichen.
RS1 virtuell schon erfahrbar
Ähnlich wie bei dem Fahrradprojekt „Radwall“ können Interessierte jetzt schon virtuell auf das Fahrrad steigen und den RS1 zwischen Schnettkerbrücke und Stadthaus erfahren: https://www.youtube.com/watch?v=DwdUFanHxxY. Die Abschnitte vor und hinter dem ersten Bauabschnitt sollen dabei einen Ausblick geben, wie die weitere Planung aussehen könnte und werden online bereits heiß diskutiert.
Die Bauarbeiten für den ersten Bauabschnitt hatten am 19. April 2021 an der Kreuzung Arneckestraße/Sonnenstraße begonnen.
Förderung durch Land NRW
Die Realisierung des ersten Bauabschnitts wird im Rahmen der Sonderförderung des Radschnellwegs Ruhr über die Bezirksregierung Arnsberg mit Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen durchgeführt. Die Zuschusshöhe beträgt 85 % der zuwendungsfähigen Kosten.
Redaktionshinweise:
· Im Anhang dieser Medieninformation stellen wir zwei Fotos von den Asphaltierungsarbeiten auf dem letzten Teilabschnitt in Höhe der Stübbenstraße zur Verfügung, die am vergangenen Freitagmorgen (24. September) entstanden sind (Quelle: Stadt Dortmund).
· Weitere Informationen zum RS1: http://www.dortmund.de/rs1
· Aktuelle Informationen zu Dortmunder Baustellen sind unter http://www.dortmund.de/baustellen abrufbar.
Radschnellweg Ruhr (RS1) – Fahrradstraße im Kreuzviertel wird in Kürze zum neuen Nachbarn (PM)
„Die Farbe der letzten Markierungsarbeiten ist getrocknet, die Pfosten für neue Verkehrsschilder sind gesetzt. Die Schilder selbst werden auch bereits montiert – sie bleiben aber zunächst verhüllt bis alle montiert sind. Das dauert noch ein paar Tage. Und deshalb ist es an der Zeit, jetzt den neuen Nachbarn vorzustellen“, freut sich Tiefbauamtsleiterin Sylvia Uehlendahl über die letzten Schritte zum Einzug des Radschnellwegs Ruhr (RS1) in das Kreuzviertel. Aller Voraussicht nach wird es gegen Ende dieser Woche soweit sein.
Per Flyer werden die Anlieger*innen der ersten RS1-Maßnahme bereits seit ein paar Tagen über die veränderten Verkehrsregeln in der Nachbarschaft informiert. Unter dem Titel „RS1 – Ihr neuer Nachbar stellt sich vor“ werden die Themen Parken, Vorfahrt und Lieferzonen erklärt und veranschaulicht.
„Zum auffälligsten ‚Mobiliar‘ des Radschnellweges zählen die roten Teppiche, die wir auf den Kreuzungen ausgerollt haben“, verdeutlicht Andreas Körber, Mitarbeiter im Tiefbauamt. Die farblichen Markierungen und die Haifisch-Zähne signalisieren allen Verkehrsteilnehmenden die geänderte Vorfahrt in den Kreuzungsbereichen auf dem Radschnellweg entlang der Große Heimstraße. „Markierungsarbeiten sind im Herbst aufgrund von Kälte, Nässe und Laubs nur erschwert durchzuführen. Die Mitarbeitenden haben in den Zeitfenstern mit guten Wetterverhältnissen aber immer schnell reagiert“, lobt Andreas Körber alle Beteiligten.
„Uns haben in den letzten Wochen viele Fragen erreicht, wann der erste Bauabschnitt tatsächlich zur Fahrradstraße wird. Jetzt stehen wir kurz davor“, weißt Tobias Brauner, Projektkoordinator des RS1 auf den letzten Baustein hin. „Mit den Fahrradstraßen-Schildern wird der Radschnellweg bezugsfertig!“
Klare Regeln für Alle auf der Fahrradstraße
Tiefbau-, Ordnungs- sowie das Stadtplanungs- und Bauordnungsamt haben gemeinsam die Regeln für die zukünftige Fahrradstraße in Abstimmung mit weiteren Experten und Erfahrungsberichten von anderen Kommunen definiert. Im Fokus stand dabei, eine klare Regelung für alle Verkehrsteilnehmenden zu finden, um Nutzungskonflikte zu vermeiden. Die Regeln wurden zudem einvernehmlich mit der Bezirksregierung Arnsberg getroffen.
Sobald die Regeln der Fahrradstraße mit der Enthüllung der Beschilderung in Kraft gesetzt werden, muss mit Kontrollen durch die Verkehrsüberwachung des Ordnungsamtes gerechnet werden. Parallel dazu verteilt das Tiefbauamt in der Anfangszeit aber auch Info-Flyer („Wunschzettel statt Strafzettel“) an die Falschparkenden (an Scheibenwischer / Windschutzscheibe), um sie freundlich auf ihren Verstoß und auf die neuen Regeln hinzuweisen. Zum Start bekommen die Anwohner*innen also eine zweite Chance, wenn sie den Flyer rechtzeitig entdecken, bevor das Ordnungsamt dort zur Kontrolle eintrifft. Das Ordnungsamt wird bei Parkverstößen mit Behinderung verstärkt abschleppen lassen.
Damit der Radschnellweg bei allen Bürger*innen gut angenommen wird, soll vor allem informiert und auf die neuen Regeln aufmerksam gemacht werden.
Auf der Fahrradstraße im Kreuzviertel gelten nach der Enthüllung der neuen Schilder die folgenden Regeln:
1) Die Fahrradstraße (Verkehrszeichen 244.1) im Kreuzviertel wird im gesamten ersten Abschnitt für den motorisierten Verkehr zugelassen (Zusatzzeichen 1022-12 / 1024-10).
2) Für den Verkehr gilt grundsätzlich weiterhin eine Höchstgeschwindigkeit von 30km/h, auch ohne die alten Tempo-30-Schilder. Der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Kraftfahrzeugverkehr die Geschwindigkeit verringern.
3) Radfahrende dürfen nebeneinander fahren. Vor den Zebrastreifen müssen auch sie für zu Fuß Gehende halten.
4) Auf der Fahrbahn gilt ein absolutes Halteverbot (Verkehrszeichen 283). Das Parken und Halten ist dort zu jeder Zeit verboten und wird durch die Verkehrsüberwachung sanktioniert. Für den Lieferverkehr stehen ausgeschilderte Lieferzonen zur Verfügung, die in dem ausgeschilderten Zeitfenster für Anlieferungen genutzt werden können. Außerhalb des Zeitfensters darf dort geparkt werden, also von abends 20 Uhr bis morgens 8 Uhr.
5) Die Rechts-vor-Links-Regelung wurde aufgehoben. Alle Verkehrsteil-nehmenden auf dem RS1 erhalten Vorfahrt (Verkehrszeichen 306). Neben der Beschilderung weisen die roten Fahrbahnmarkierungen in größeren Kreuzungsbereichen auf die geänderte Vorfahrt hin. Hinzu kommen sogenannte Haifischzähne. Das sind spezielle, gezackte Haltelinien, die die Wartepflicht des einfahrenden Verkehrs in Einmündungsbereichen verdeutlichen.
So viel kosten Verstöße
Nach der vor kurzem novellierten Straßenverkehrsordnung werden Verstöße mit folgenden Verwarngeldern sanktioniert:
· Halten auf einer Fahrradstraße (Z 244.1 / 244.2): 50 €, mit Behinderung 55 €
· Parken auf einer Fahrradstraße (Z 244.1 / 244.2) 50 €, mit Behinderung 70 € (nach mehr als einer Stunde: 80 €)
· Halten im absoluten Haltverbot (Z 283): 20 €, mit Behinderung 35 €
· Parken im absoluten Haltverbot (Z 283): 25 €, mit Behinderung 40 € (nach mehr als einer Stunde: 50 €)
Weitere Maßnahmen am RS1
„Um auf den neuen Nachbarn und die Vorfahrtsregel aufmerksam zu machen, werden wir zusätzlich zur Beschilderung und Markierung auch noch temporäre Bremsschwellen, die Berliner Kissen, vor den verkehrsstarken Querungen des RS1 aufbringen“, erklärt Bauleiter Torsten Jahnke. Nach jetzigem Stand ist dies für Anfang Dezember vorgesehen. Doch wie bei den Markierungen ist auch das Aufkleben und Verdübeln der Berliner Kissen witterungsabhängig.
In der Sonnenstraße wird ab Ende November noch eine Korrektur im Bereich der Parkplätze auf der nördlichen Straßenseite vorgenommen. In der Praxis hat sich gezeigt, dass die dunkle Pflasterung in Fahrzeugbreite suggeriert, es sei dort ein Gehweg vorhanden. In der Folge parken viele Autos zu nah am Bordstein. Ein Gehweg ist jedoch nur südlich der Fahrbahn vorgesehen. Nördlich der Fahrbahn soll der Raum nur als Parkstreifen genutzt werden – mit Sicherheitsabstand zum RS1, der direkt an der Bordsteinkante beginnt. Ende November wird daher die Pflasterung in Teilen noch einmal aufgenommen und angepasst. Das anthrazitfarbene Pflaster wird dann bis zum angrenzenden Bahngelände reichen und der Schutzstreifen wird zusätzlich mit weißer Markierung abgetrennt.
Zusammen mit der Bezirksvertretung möchte die Verwaltung außerdem noch mittelfristig die Situation für zu Fuß Gehende an der Kreuzung mit dem Neuen Graben nach dem Abbau der Ampeln verbessern. Hier sind zwei Zebrastreifen wie bei der Kreuzstraße die Idee der Verwaltung.
Förderung durch Land NRW
Die Realisierung des ersten Bauabschnitts wird im Rahmen der Sonderförderung des Radschnellwegs Ruhr über die Bezirksregierung Arnsberg mit Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen durchgeführt. Die Zuschusshöhe beträgt 85 % der zuwendungsfähigen Kosten.
Fahrrad-Sternfahrt am Samstag, den 7. Mai 2022 (PM)
Unter dem Motto: „Radschnellweg RS1 im östlichen Ruhrgebiet endlich beschleunigen – und nicht zur Schnecke machen lassen“ veranstaltet der ADFC eine Fahrrad-Sternfahrt. Die Route soll entlang des zukünftigen „RS1“ gehen. Die Strecke ist ca. 25 km lang. Start in Dortmund ist 10 Uhr ab Westfallenhalle Glasdach U-Bahn. Ziel ist der Drahteselmarkt in Unna, wo es um 13 Uhr auf der Bühne Programm zum Thema RS1 gibt. Gleichzeitig ist der 7.05.2022 auch der Start von Stadtradeln in Dortmund und Unna