Sascha Krolzig, Co-Bundesvorsitzender der Partei „Die Rechte“, und zwei Kameraden sollte heute (2. Juli 2018) vor dem Amtsgericht Dortmund der Prozess gemacht werden. U.a. wird ihnen die Verwendung von Symbolen verfassungswidriger Organisationen, versuchte gefährliche Körperverletzung und Volksverhetzung vorgeworfen. Doch zum Verfahren mit zahlreichen ZeugInnen kam es nicht: Nur zwei der drei Angeklagten war ein Pflichtverteidiger zugeordnet. Um ein ordentliches Verfahren führen zu können, muss nun erst eine weitere Pflichtverteidigerin bestellt werden. Daher wird das Verfahren nun wohl erst im Herbst stattfinden.
Parolen: „Heil Hitler“, „Scheiß Ausländer“, „Du Halbjude, ich mach Dich fertig“ und „Niggerschwein“
Gemeinsam mit zwei Kameraden soll Krolzig am 9. Dezember 2016 um 2 Uhr morgens in der Gaststätte Gänsemarkt in Dortmund mehrere Straftaten begangen haben. So sollen Krolzig und seine Mitstreiter M.D. aus Dorstfeld und P.Z. aus Bielefeld den zunächst friedlichen und bierseligen Knobelabend mit einem gegenseitigen „Heil Hitler“ beendet haben.
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Beim Aufstehen soll Krolzig mit einem anderen Gast zusammengestoßen und ihn mit Parolen wie „Scheiß Ausländer“, „Du Halbjude, ich mach dich fertig“ und „Niggerschwein“ beleidigt haben. Zudem soll er noch versucht haben, ihm ein Bierglas ins Gesicht zu schlagen – habe jedoch nur die Kappe des Opfers getroffen, heißt es in der Anklage.
Der Dortmunder Aktivist M.D. – er machte zuletzt als Hauskäufer in Dorstfeld auf sich aufmerksam – soll daraufhin eine Zeugin von hinten geschlagen haben. Er soll ihr dann noch aufs Bein getreten haben, so dass dort ein Schuhabdruck zurückblieb.
Die inzwischen alarmierte Polizei nahm die Personalien auf und erteilte Krolzig und P.Z. anschließend Platzverweise. Da diese dem nicht nachkamen und immer weiter provozierten, wollten die Beamten die beiden zur Durchsetzung des Platzverweises in Gewahrsam nehmen. Das wollte P.Z. verhindern und griff ein.
Damit leistete P.Z. Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, die er auch noch auf dem Weg zur Wache beleidigte. M. D. muss sich wegen Körperverletzung verantworten. Bei ihm wird es dabei noch um mehr gehen – denn auch der Bewährungswiderruf einer Jugendstrafe wird bei einer Verurteilung zum Gegenstand der Verhandlung in Dortmund werden.
Vor allem aber bei Krolzig und bei M.D. geht es um mehr: Denn beide haben Vorverurteilungen bzw. laufende Bewährungen, so dass ihnen – sollten sie im Ergebnis des neuen Verfahrens rechtskräftig werden – Haftstrafen drohen könnten.
Titulierung als „selbstgefälliger frecher Juden-Funktionär“ sorgte für Haftstrafe
Bereits im Frühjahr macht der Co-Bundesvorsitzende der Partei „Die Rechte“ Schlagzeilen, weil er den Vorsitzenden der Jüdischen Gemeinde Herford/Detmold, Matitjahu Kellig, auf der Internetseite der Partei unter anderem als „selbstgefälliger frecher Juden-Funktionär“ beschimpft hatte.
Dieser ließ sich das nicht gefallen und erstattete Anzeige. Das Gericht gab ihm Recht. Krolzig will das Urteil natürlich nicht akzeptieren und in die nächste Instanz ziehen.
Vor Gericht ist der frühere Anführer der inzwischen verbotenen Kameradschaft Hamm kein Unbekannter. Allerdings nicht als Jurist, was Krolzig gerne geworden wäre. Er wurde aber nicht zum Staatsexamen zugelassen. Das Oberverwaltungsgericht Münster bestätigte im August 2015 die Einschätzung des Landes, dass Krolzig der Zulassung zum Referendariat als Jurist nicht „würdig“ sei.
Zum Verhängnis wurde ihm sein Vorstrafenregister: zehn Verurteilungen von 2004 bis 2015, unter anderem wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Volksverhetzung, mehrerer Beleidigungen, Körperverletzung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte.
Vor allem „die Summe, die Bandbreite sowie die Qualität der über einen Zeitraum von mehr als zehn Jahren begangenen Straftaten“ brachten die Richter zu ihrer Entscheidung. Für ein Referendariat taugen solche Biografien nicht. Wohl aber für eine politische Karriere am ganz rechten Rand.
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