Dauereinsatz für sämtliche Feuerwehren, die Polizei und technischer Hilfsdienste. Das Unwetter am Pfingstmontag sorgte für einen Dauereinsatz, der am Dienstag noch längst nicht abgeschlossen war. Weit über 400 witterungsbedingte Polizeieinsätze bilanzierte allein die Polizei, die Feuerwehr kommt auf mittlerweile deutlich über 1000 Einsätze. Der Sturm entwurzelte Bäume und brach Äste ab. Sie fielen auf Autos, blockierten Fahrbahnen. Erst nach und nach können die eingehenden Meldungen abgearbeitet werden.
Viele Wälder in der Stadt wurden in Mitleidenschaft gezogen
Durch den orkanartigen Gewittersturm in der Nacht von Pfingstmontag auf -dienstag, der sich von Osten nach Westen zog, sind die Wälder im Bereich der Stadt erheblich in Mitleidenschaft gezogen worden. Viele Bäume wurden durch den Sturm entwurzelt oder gebrochen und sind zu Boden gefallen. Manche Bäume wurden durch das Unwetter entwurzelt, die nur angeschoben sind und schräg hängend oder stehend eine große Gefahr darstellen. Die davon ausgehende Gefahr kann nach Auffassung der Verwaltung nicht immer erkannt werden.
Fredenbaumpark ist bis auf weiteres für den Besucher gesperrt
Daher ist das Betreten der Wälder im Bereich der Stadt Dortmund wegen akuter Gefahr bis auf weiteres verboten. Das Betretungsverbot bezieht sich auch auf die Waldwege. Derzeit sind die Waldwege ohnehin nicht begehbar, weil viele Bäume quer über die Wege gefallen sind. Ein weiteres Gefahrenpotenzial sind die vielen an- und abgebrochenen Äste, die noch in den Baumkronen hängen und jederzeit zu Boden fallen können.
Die städtische Forstverwaltung ist bemüht, sich einen Überblick über die Schäden und Gefahren zu verschaffen. Gefahrenquellen entlang der Wege und an den Waldaußenrändern, insbesondere zur Wohnbebauung, werden vorrangig beseitigt. Da diese sehr umfangreich sind, wird es einige Tage dauern bis alle Gefahren beseitigt sind.
Friedhöfe im Westen der Stadt wurden teilweise gesperrt, Bestattungen finden aber statt
Auch auf den kommunalen Friedhöfen gibt es erheblichen Astbruch und Baumschäden. Die Friedhöfe Marten, Dorstfeld, Lütgendortmund und Wischlingen sind am schlimmsten betroffen. Zum Teil sind Einfahrten und Wege blockiert, teilweise wurden die Friedhöfe gesperrt. Terminierte Bestattungen können aber stattfinden. Schäden an Gebäuden worden hier nicht notiert.
Baumbestandene Straßen in der Nähe des Fredenbaums, wie Uhlandstraße und die nördliche Schützenstraße, wurden durch den Sturm ebenfalls erheblich in Mitleidenschaft gezogen.
Weitere Details:
・Das Freibad Hardenberg ist wegen mehrerer umgestürzter Bäume geschlossen (weitergehende Schäden an den Becken oder Rutsche sind noch nicht bekannt).
・Hoeschpark: Wald ist wegen herabfallender Äste gesperrt.
・Mendeplatz: wegen umgestürzter Bäume gesperrt.
・Das Unwetter hat auch auf Zeche Zollern schwere Schäden angerichtet. Teile von Dach und Giebel der Alten Verwaltung sind heruntergekommen, Bäume umgestürzt.
・Oberleitungen der Stadtbahn wurden beschädigt, die den Verkehr erheblich einschränken. Zwischen Grävingholz und Brambauer (U41) sowie zwischen Huckarde und Westerfilde (U47) ist zurzeit kein Stadtbahnbetrieb möglich. Ersatzweise fahren Busse und Taxen.
・Schäden wurden auch an städtischen Gebäuden (Schulen, Tageseinrichtungen für Kinder, Sportplätze, Bootshäuser) verzeichnet.
・Der reguläre Schulbetrieb wird am heutigen Mittwoch wieder aufgenommen, teilte die Stadt mit.
Für diese Woche hat das Tiefbauamt gemeinsame Teams bestehend aus Gärtnern und Straßenbauern gebildet. Es gilt, eine erste Bestandsaufnahme zu machen. Straßen werden abgefahren, noch nicht gemeldete Schäden aufgenommen. Gleichzeitig werden Unfallgefahren auf Straßen und Gehwegen beseitigt. Dabei helfen u.a. Hubsteiger. Unterstützung gibt es durch Privatfirmen aus der Baumpflege.
Am Nachmittag informierten sich OB Ullrich Sierau und Brandschutzdezernentin Diane Jägers vor Ort auf der Feuerwache 1, um sich einen Überblick nach dem Sturm zu verschaffen.
Tipps für Geschädigte von der Verbraucherzentrale
Blitzeinschlag, überflutete Straßen, voll gelaufene Keller und blockierte Bahnstrecken. Die Regulierung von Schäden, die das Unwetter an Pfingstmontag mit abgedeckten Dächern und umgeknickten Bäumen in Dortmund angerichtet hat, ist in der Regel ein Fall für die Versicherung.
Verschiedene Policen springen ein, um Schäden finanziell auszugleichen. „Sturmschäden müssen dem Versicherer umgehend gemeldet werden. Betroffene sind zudem verpflichtet, alles zu unterlassen, was einen Schaden verursachen und die Feststellung erschweren könnte – sonst wird in vielen Fällen der Versicherungsschutz teilweise oder komplett riskiert“, warnt die Verbraucherzentrale NRW. Gefahrenquellen dürfen und müssen jedoch beseitigt werden. Die Angaben bei der Schadensmeldung müssen außerdem wahrheitsgetreu sein.
Nachfolgende Tipps und die Nachfrage beim Versicherer tun kund, wie sich Betroffene jetzt verhalten sollen:
Eine Police reicht nicht: Für Sturmschäden haften Gebäude-, Hausrat- und Kaskoversicherungen. Stürmisch ist’s nach den Bedingungen der Versicherer ab Windstärke acht. Das entspricht einer Windgeschwindigkeit von 63 Stundenkilometern. Dass der Wind bei Sturm Ziegel und Dachpappe mitgehen ließ, müssen Betroffene in der Regel nicht selbst nachweisen. Nach den Versicherungsbedingungen reicht es aus, wenn es vorher eine offizielle Sturmwarnung gegeben hat oder auch Häuser in der Nachbarschaft ebenfalls beschädigt wurden.
Gebäude- und Hausratversicherung: Einen dreifachen Schutz gegen Sturm/Hagel, Feuer und Leitungswasser bietet die Gebäudeversicherung: Eine solche Police sollten Hausbesitzer vorweisen können, wenn das Dach abgedeckt, der Schornstein beschädigt oder ein Baum aufs Haus gefallen ist. Wurden Hausratgegenstände zum Spielball des Sturms, sind diese Schäden durch die Hausratversicherung abgedeckt. Die Versicherung greift bei beschädigter Inneneinrichtung jedoch nur, wenn Fenster und Türen verschlossen waren. Für beschädigte Gartenmöbel wird in der Regel nur gezahlt, wenn sie während der Böen in einem Gebäude untergebracht waren und dies ebenfalls vom Wind beschädigt wurde. Reguliert werden auch Schäden an Antennen und Markisen, die einem Mieter gehören, außen am Gebäude angebracht sind und ausschließlich durch die Bewohner der versicherten Wohnung genutzt werden.
Blitzschlag und Überflutung: Ist der Blitz direkt in ein Haus eingeschlagen, kommt der Gebäudeversicherer für Schäden am Gebäude auf. Schäden durch Überspannung werden nur ersetzt, wenn der Blitz direkt in das versicherte Grundstück oder Gebäude eingeschlagen ist. Sonstige Schäden durch Überspannung, Überstrom oder Kurzschluss sind nur dann über die Gebäudeversicherung abgedeckt, wenn eine zusätzliche Klausel, die sogenannte Überspannungsklausel vereinbart wurde. Sind durch das Unwetter Keller überflutet und Wände und Inventar beschädigt worden, dann hilft allein die so genannte Elementarschaden-Versicherung. Denn Gebäudeversicherungen haften nicht für Schäden durch eindringendes Wasser.
Autoschäden: Hat der Sturm Dachziegel auf ein parkendes Auto geschleudert, ist die Teilkasko des Autohalters in der Zahlungspflicht. Versichert ist allerdings nicht der Wiederbeschaffungswert, also der Neupreis des Gefährts, sondern in der Regel nur der Wert, den es zum Zeitpunkt der Schadensmeldung noch hat (Zeitwert). Zudem: Oft hat der Versicherungsnehmer eine Selbstbeteiligung vereinbart, die von der Entschädigungssumme noch abgezogen wird. Fahrzeughalter brauchen bei anerkannten Unwetterschäden keine Rückstufung zu befürchten. Teuer wird’s jedoch, wenn den Autofahrer eine Mitschuld trifft, etwa weil er bei der Durchfahrt einer überfluteten Straße stecken geblieben ist.
Umgestürzte Bäume: Fährt ein Auto auf einen umgestürzten Baum haftet nur die Vollkasko-, aber nicht die Teilkaskoversicherung für den Schaden. Hat ein nachweislich morscher Baum beim Umsturz einen Schaden angerichtet, muss der Baumbesitzer oder seine Haftpflichtversicherung gegebenenfalls dafür aufkommen. Ist ein gesunder Baum umgefallen, gilt dies als „höhere Gewalt“, und der Eigentümer haftet nicht für den Schaden.
Weitere Infos zu Entschädigungsleistungen bei Unwettern – auch bei Verkehrsbehinderungen – gibt’s im Internet unter www.vz-nrw.de/unwetter. Die örtlichen Versicherungsberatungen der Verbraucherzentrale NRW bieten auch eine halbstündige Beratung für 40 Euro zu Inhalten von Versicherungsverträgen sowie zum richtigen Schutz. Und deren Schadenfallberatung hilft, wenn es bei der Regulierung von Schäden Probleme gibt. Zentral erreichbar berät aber auch das Verbrauchertelefon NRW zu Versicherungsschäden – und zwar donnerstags von 10:00 bis 12:00 Uhr unter 0900-1-89 79 60 für 1,86 Euro pro Minute aus dem deutschen Festnetz. Mobilfunkpreise können variieren.