Der Wohnungsmarkt in Dortmund ist angespannt: Es fällt Menschen mit geringem Einkommen und auch kinderreichen Familien immer schwerer, bezahlbaren Wohnraum zu finden. Der neue Dortmunder Mietspiegel zeigt, dass sich die Mieten unterm Strich deutlich erhöht haben – im Detail jedoch fallen die Steigerungen sehr unterschiedlich aus.
Mietspiegel bildet Preissteigerungen auf dem Wohnungsmarkt ab
Dass die Mieten – sollte denn eine Wohnung mal frei und neu vermietet werden – nicht ins Unendliche ansteigen, gibt es einen Mietspiegel. Er legt Leitplanken fest und weist für das gesamte Dortmunder Stadtgebiet in Mietpreisspannen die ortsübliche Vergleichsmiete für nicht preisgebundene Wohnungen in Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen aus.
Innerhalb der Spannen können wohnwertsteigernde Kriterien und wohnwertmindernde Einflüsse berücksichtigt werden. Der Mietspiegel ist eine Orientierungshilfe, die es ermöglichen soll, die Miethöhe einer Wohnung unter Berücksichtigung von Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage einschließlich der energetischen Ausstattung festzustellen.
Die seit Jahren erkennbaren Mietpreissteigerungen, die einerseits der angespannten Wohnungsmarktsituation in Dortmund und andererseits den hohen Baukostensteigerungen für Neubau- und Bestandsinvestitionen geschuldet sind, spiegeln sich nun zeitverzögert in der ortsüblichen Vergleichsmiete wider.
Die Preissteigerungen fallen in Dortmund sehr unterschiedlich aus
„Im Ergebnis zeigt die Auswertung der Daten eine deutliche Erhöhung der Mieten auf dem Dortmunder Wohnungsmarkt. Gegenüber der Haupterhebung in 2018 ist die Miete im Durchschnitt um 2,1 Prozent gestiegen. Die Mietpreissteigerungen fallen in Abhängigkeit vom Baualter, Ausstattung, Modernisierungszustand und Lage jedoch sehr unterschiedlich aus“, berichtet Gutachter Michael Neitzel von InWIS.
InWIS, das Institut für Wohnungswesen, Immobilienwirtschaft, Stadt- und Regionalentwicklung Forschung & Beratung GmbH in Bochum, erstellt seit 1998 in Auftrag der Stadt Dortmund den Dortmunder Mietspiegel.
Für eine Standardwohnung der Baualtersklasse 1960 bis 1969 (60,01 – 80,00 m², mit Balkon, überwiegend Laminat, energetisch modernisiert, im Gebiet „Dortmund-West“) beläuft sich der Mittelwert auf 6,07 €/m². Innerhalb von zwei Jahren konnte für diesen Wohnungstyp im Vergleich zum vorherigen Mietspiegel (2021/2022) eine Mietsteigerung von rund fünf Prozent festgestellt werden.
Besonders die lagebedingten Mietpreisunterschiede sind in den letzten zwei Jahren gewachsen. So zeigen sich in der Innenstadt-Mitte sowie in Hörde für eine vergleichbar ausgestattete Wohnung überdurchschnittlich steigende Mieten (Innenstadt-Mitte: von 6,50 €/m² auf 6,94 €/m²; Hörde: 6,19 €/m² auf 6,68 €/m²). Erstmalig wird im Mietspiegel auch ein Zuschlag für das Gebiet „Innenstadt-Nord“ (+0,09 €/m²) ausgewiesen.
Die Neuaufstellung wurde durch den „Arbeitskreis Mietspiegel“ begleitet
Der Mietspiegel wird alle zwei Jahre neu aufgestellt. Vor zwei Jahren wurde er allerdings nur fortgeschrieben, jetzt gab es eine Neuaufstellung, machte Anja Laubrock, Leiterin des Amtes für Wohnen, deutlich. Grundlage ist eine repräsentativ angelegte Befragung, die von der InWIS im Auftrag der Stadt Dortmund durchgeführt und ausgewertet worden ist.
Die Datenbasis des neu erstellten Mietspiegels ergibt sich aus den Antworten von privaten und institutionellen Gebäudeeigentümer:innen, denen im Juni 2022 ein umfangreicher Fragebogen zur Beantwortung übersandt worden war. Dem Institut InWIS Forschung & Beratung GmbH standen aus den Antworten der Eigentümer:innen Datensätze über rund 12.500 Dortmunder Wohnungen zur Auswertung zur Verfügung.
Die Neuaufstellung des Dortmunder Mietspiegels wurde durch den „Arbeitskreis Mietspiegel“ begleitet. In dem Arbeitskreis haben sich Vertreter:innen der Arbeitsgemeinschaft Dortmunder Wohnungsunternehmen (ADW), des Haus & Grund Dortmund e.V., des Mietervereines Dortmund und Umgebung e.V., des DMB Mieterbund Dortmund e.V. – Mieterschutz –, des Amtes für Wohnen der Stadt Dortmund und des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Stadt Dortmund zusammengeschlossen.
Neue rechtliche Vorgaben führen zu Veränderungen in der Systematik
Im Arbeitskreis gab es allerdings sehr kontroverse Diskussionen: Zwar ist die Systematik zur Anwendung des neuen Mietspiegels grundsätzlich gleich geblieben. Im Vergleich zum letzten Mietspiegel haben sich im Detail jedoch einige Änderungen ergeben.
Beispielsweise hat sich in der Mietspiegeltabelle die Abgrenzung der Baujahresklassen geändert. Bei den Ausstattungsmerkmalen wird erstmalig ein deutlicher Zuschlag für energetisch höherwertige Wärmeschutzverglasungen ausgewiesen.
Das dem Dortmunder Mietspiegel seit 2002 zugrunde liegende Berechnungsmodell wurde nicht verändert, jedoch wird nun erstmals als Mittelwert das arithmetische Mittel anstelle des Medians verwendet. Das wurde von den Mietervereinen kritisch gesehen. Während der Median die Mitte einer aufsteigenden Zahlenreihe darstellt, ist das arithmetische Mittel der rechnerische Mittelwert aus allen Werten.
Der Median berücksichtigt die üblichen Mieten am unteren und oberen Rand weniger stark, während das arithmetische Mittel alle Mieten gleichwertig einbezieht. Wichtig bei den Berechnungen des Mittelwertes ist, dass eine sogenannte Ausreißer-Korrektur stattgefunden hat. Extrem hohe und niedrige Mieten, die nicht repräsentativ sind, wurden zuvor bereinigt.
Streit im Arbeitskreis: DMB verweigert die Zustimmung zum
Mietspiegel
Die Umstellung ist vor dem Hintergrund der veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen durch das Mietspiegelreformgesetz und der Mietspiegelverordnung sowie der Anwendung wissenschaftlich anerkannter Grundsätze im Arbeitskreis kontrovers diskutiert worden. Aus gutachterlicher Sicht ist die Verwendung des arithmetischen Mittels die korrekte Methodik, um die Mieten zu spiegeln und damit die Verhältnisse auf dem Dortmunder Wohnungsmarkt wiederzugeben.
Dagegen gab es insbesondere vom Deutschen Mieterbund Protest: Der Mieterschutzverein stimmte dem neuen Dortmunder Mietspiegel erstmals seit mehr als zwei Jahrzehnten nicht zu.
„Die Abkehr von der Ausweisung des Medians im Rahmen des bisherigen Tabellenmietspiegels führt neben anderen Faktoren zu einem deutlichen Anstieg der Basismieten“, betont der DMB in einer Stellungnahme – an der gemeinsamen Pressekonferenz aller Akteure nahmen sie nicht teil.
„Aus rechtlicher Sicht besteht für den Wechsel vom Median zum arithmetischen Mittel kein Grund, da die seit Juli 2022 gültige Mietspiegelverordnung die Wahl des Mietspiegelmodels und des Basiswertes ausdrücklich ermöglicht“, sagt Geschäftsführerin und Rechtsanwältin des DMB Mieterbund Dortmund, Susanne Neuendorf. „In der aktuellen Krise der extremen Wohnungsknappheit, der steigenden Energiepreise und anhaltender Inflation ist diese rechtlich nicht notwendige Mietspiegelerhöhung für die Mieterinnen und Mieter unserer Stadt schlichtweg nicht zumutbar.“
Zustimmung des Mietervereins führt zu Rechtssicherheit für die Mieter:innen
Dennoch ist der neue Dortmunder Mietspiegel rechtsgültig, da der Mieterverein Dortmund e.V. zugestimmt hat. Denn wäre er nicht zustande gekommen, hätten die Eigentümer:innen deutlich leichteres Spiel gehabt, die Mieten zu erhöhen.
Dann hätte zum Beispiel auch die Möglichkeit bestanden, Mieterhöhungen mit anderen Begründungen durchzuziehen.
„Zum Beispiel mit drei Vergleichsmietwohnungen. Es ist ja einfach, aus einem großen Bestand drei teure Wohnungen rauszusuchen, die eine Erhöhung rechtfertigen“, verdeutlicht Martin Grebe, Rechtsanwalt des Dortmunder Mietervereins, den Handlungsdruck. Daher sei eine Einigung wichtig gewesen,
„Der Mietspiegel sorgt für Rechtssicherheit und schützt so vor ungerechtfertigten Mieterhöhungen. Bei vielen Wohnungen lassen sich hohe Mietsteigerungen aber nicht verhindern. Hier ist die Landes- und auch die Bundespolitik gefordert, Mieter besser zu schützen“, ergänzt Markus Roeser, wohnungspolitischer Sprecher des Mietervereins Dortmund.
„Haus & Grund“ wirft dem Mieterbund „Möchtegern-Robin Hood-Manier“ vor
Deutlich schärfer attackiert der Verband der privaten Wohnungseigenertümer:innen, „Haus & Grund“, den Deutschen Mieterbund: „Die Annahme des Mieterbundes, dass ein mit dem Wechsel einhergehender Anstieg der Miete um mutmaßlich 15 Euro bis 20 Euro existenzbedrohend für die eigene Klientel ist, ist aus unserer Sicht völlig absurd“, betont Hauptgeschäftsführer Dr. Thomas Bach.
„Daher bedauern wir, dass sich der DMB Mieterbund Dortmund in ‚Möchtegern-Robin Hood-Manier‘ beim Mietspiegel abgemeldet hat. Es ist wichtig, dass der Mietspiegel rechtssicher ist. Und da verbieten sich persönliche Befindlichkeiten“, so Bach. Preistreiber für die Wohnkosten seien häufig nicht die Mieten, sondern die Nebenkosten, die sich immer mehr zu einer zweiten Miete entwickelt haben.
Deutlich entspannter sieht das Franz-Bernd Große-Wilde als Veretrer Arbeitsgemeinschaft Dortmunder Wohnungsunternehmen: „Wir freuen uns, dass es ein qualifizierter Mietspiegel wird, der die Breite abbildet. Daher begrüßen wir das Vorgehen.“ Die Unternehmen, die rund 75.000 Wohnungen in Dortmund haben, finden sich „realistisch am Markt wieder“ und sehen ein „moderates Mieterhöhungspotenzial“.
Dass die Daten sechs Jahre Daten rückwirkend betrachtet würden, wirke das schon „etwas dämpfend“. Zudem sei die institutionelle Wohnungswirtschaft in einem „relevanten Umfang bei der Stichprobe vertreten. Und da wir latent unter dem Mietspiegel liegen, führt das dazu, dass (…) die Mietpreise nicht durch die Decke gehen“, so der Chef des Spar- und Bauvereins.
Hinweis der Redaktion: Mehr zu den Argumenten gibt es in den Pressemitteilungen der Verbände, die wir als Kommentare im Wortlaut veröffentlichen
Mehr Informationen:
- Beim Dortmunder Mietspiegel handelt es sich um einen qualifizierten Mietspiegel im Sinne des § 558d Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Er wurde nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen aufgestellt und von den daran beteiligten Institutionen anerkannt.
- Der Dortmunder Mietspiegel ist in den „Dortmunder Bekanntmachungen“ veröffentlicht worden und damit in Kraft getreten.
- Der Mietspiegel ist im Internet unter dortmund.de/mietspiegel auf der Homepage des Amtes für Wohnen der Stadt Dortmund abrufbar. Dort ist auch die Wohnlagenkarte verlinkt:.
- Sonderdrucke des Mietspiegels sind ab sofort beim Amt für Wohnen, Südwall 2-4 erhältlich oder können telefonisch 50-2 64 00, 2 39 42 und -2 26 46 sowie über das Serviceportal der Stadt Dortmund angefordert werden.
- Hier gibt es ihn als PDF zum Download: Dortmunder_Mietspiegel_2023-2024
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Mieterverein Dortmund empfiehlt Mieterhöhungen zu überprüfen und fordert von Landes- und Bundespolitik besseren Mieterschutz (PM Mieterverein Dortmund)
Für den neuen Dortmunder Mietspiegel (Laufzeit 01.01.2023 bis 31.12.2024) wurden die Neuvertragsmieten und Mieterhöhungen der letzten sechs Jahre im Rahmen einer repräsentativen Erhebung nach den gesetzlichen Vorgaben ausgewertet.
„Die Entwicklung der ortsüblichen Vergleichsmiete ist je nach Wohnung unterschiedlich. Bei vielen Wohnungen steigt die ortsübliche Vergleichsmiete um vier bis sechs Prozent pro Jahr, in Einzelfällen sogar noch stärker. Insbesondere in der Baualtersklasse 1935 bis 1969, im Bereich Innenstadt-Mitte oder bei größeren Wohnungen sind höhere Steigerungen zu verzeichnen. Für Mieterinnen und Mieter ist es daher besonders wichtig, bei Mieterhöhungen die Einordnung der Wohnung in den neuen Mietspiegel zu überprüfen. Insgesamt ist die Anspannung des Dortmunder Wohnungsmarktes deutlich erkennbar“, erläutert Rechtsanwalt Martin Grebe, Leiter für Miet- und Wohnungsrecht beim Mieterverein Dortmund. Berechnungsbeispiele sind am Ende aufgeführt.
Mieterverein fordert erneut besseren Schutz vor Mieterhöhungen
Umso wichtiger ist es, dass Landes- und Bundespolitik ihre Spielräume nutzen, um Mieterinnen und Mieter besser vor hohen Mieterhöhungen und hohen Neuvertragsmieten zu schützen. So kann die Landesregierung per Verordnung die Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen nach dem Mietspiegel von 20 Prozent auf 15 Prozent begrenzen und mit der Mietpreisbremse die bisher unregulierten Neuvertragsmieten zusätzlich begrenzen. Auch die Ampelkoalition im Bund hat in ihrem Koalitionsvertrag Verbesserungen an beiden Stellschrauben für Mieterinnen und Mieter beschlossen. Medienberichten zufolge blockiert das Bundesjustizministerium die Vorhaben auf Bundesebene. Der Mieterverein Dortmund hat deshalb aktuell Dortmunder Bundes- und Landtagsabgeordnete angeschrieben und aufgefordert, die Spielräume für mehr Mieterschutz umzusetzen.
„Der Mietspiegel sorgt für Rechtssicherheit und schützt so vor ungerechtfertigten Mieterhöhungen. Bei vielen Wohnungen lassen sich hohe Mietsteigerungen aber nicht verhindern. Hier ist die Landes- und auch die Bundespolitik gefordert, Mieter besser zu schützen“, so Markus Roeser, wohnungspolitischer Sprecher des Mietervereins Dortmund.
Mietrechtliche Tipps für Mieterinnen und Mieter
Mieterhöhungen müssen begründet werden
Grundsätzlich gilt, dass eine Mieterhöhung immer begründet werden muss. Als Begründung kommt entweder der Hinweis auf den aktuellen (qualifizierten) Mietspiegel in Frage (§ 558 BGB) oder auf eine vorangegangene Modernisierung in Frage (§ 559 BGB). Ansonsten besteht keine Verpflichtung, einer anderweitig begründeten Mieterhöhung zuzustimmen oder diese zu zahlen. Auch der neue Dortmunder Mietspiegel 2023 ist ein so genannter qualifizierter Mietspiegel. Er ist daher für Mieterhöhungen bis zum 31.12.2024 verbindlich.
Prüfung von Zu- und Abschlägen
Bei der Einordnung in den Mietspiegel sollten Mieter prüfen, ob der Mietspiegel für die Wohnung tatsächlich Ausstattungs- und Modernisierungszuschläge vorsieht. Nicht jede einzelne Modernisierungsmaßnahme des Vermieters reicht hierfür aus. Zu prüfen sind das Baualter der Wohnung und der Zeitpunkt der jeweiligen Modernisierungsmaßnahme.
Zu prüfen ist auch, ob Abschläge zu Gunsten der Mieter auch wirklich berücksichtigt wurden. Dies sind insbesondere:
Eine fehlende Gegensprechanlage
Elektrischer Durchlauferhitzer oder Boiler
Wohnung wurde ohne Oberboden vermietet
Gefangene Räume (Wohnraum kann nicht über Flur, nur durch anderen Wohnraum erreicht werden)
Versorgung mit Fernwärme
Einen Zuschlag für eine modernisierte Heizung gibt es künftig nur bei einem kompletten Austausch aller Heizungsbestandteile vom Heizkessel über die Heizungsrohre bis zu den Heizkörpern. Dies muss der Vermieter nachweisen.
Richtige Einordnung in der Spanne (Mittelwert)
Mieter müssen zudem aufpassen, ob ihre Wohnung innerhalb der Preisspanne einer Baualtersklasse richtig eingeordnet wurde. Nach wie vor gilt die Rechtsprechung des Landgerichts Dortmund, wonach der im Mietspiegel ausgewiesene Mittelwert im Zweifel die ortsübliche Miete innerhalb der Spanne wiedergibt. Hiervon kann nur in seltenen und zu begründenden Ausnahmefällen abgewichen werden.
Generell gilt zudem die gesetzliche Kappungsgrenze von 20 %, um die die Mieten in Dortmund innerhalb von drei Jahren maximal erhöht werden dürfen.
Mieterverein bietet Online-Rechner und Sonderdruck mit Berechnungshilfe
Der neue Mietspiegel und der Ratgeber „Mieterhöhung“ sind kostenlos in der Geschäftsstelle, Kampstraße 4, 44137 Dortmund, erhältlich und unter http://www.mietspiegel-dortmund.de abrufbar. Ab Mitte März ist der neue Mietspiegel auch wieder als Sonderdruck des Mietervereins mit Berechnungshilfe erhältlich.
Voraussichtlich ebenfalls ab Mitte März steht wieder der kostenlose Online-Mietspiegelrechner für den neuen Mietspiegel zur Verfügung. Dieser erleichtert die Anwendung des Mietspiegels bei der Prüfung einer Mieterhöhung.
Der Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V. bietet seinen Mitgliedern eine umfassende telefonische und persönliche Beratung und Vertretung in allen Rechtsfragen einer Mieterhöhung an.
DMB Mieterbund Dortmund lehnt Zustimmung zum Mietspiegel 2023 ab (PM Deutscher Mieterbund)
Der Mieterbund Dortmund e.V., Mieterschutzverein, stimmt dem neuen Dortmunder Mietspiegel, der ab Januar 2023 wirksam sein soll, erstmals seit mehr als zwei Jahrzehnten nicht zu.
Nach langwierigen und zähen Verhandlungen entschieden sich die Mitglieder des Arbeitskreises Mietspiegel, der aus den Vertretern der Vermieter und Mieterverbände sowie den Vertretern der Stadt Dortmund besteht, mehrheitlich für einen Wechsel des Basiswertes im Mietspiegel, der den Ausgangswert zur Berechnung der sogenannten ortsüblichen Vergleichsmiete bildet. Statt des bislang verwandten Medians wird nunmehr das arithmetische Mittel berücksichtigt.
Das arithmetische Mittel ist ein rein rechnerisch ermittelter Durchschnittswert, der i.d.R. höher liegt als der Median, da er eben auch Werte berücksichtigt, die außerhalb des Durchschnitts liegen, sogenannte Ausreißer.
Die Abkehr von der Ausweisung des Medians im Rahmen des bisherigen Tabellenmietspiegels führt neben anderen Faktoren zu einem deutlichen Anstieg der Basismieten.
Die Auswertung der 2022 erhobenen Daten zur Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete hat bereits hinsichtlich des bisher verwandten Models für die überwiegende Zahl der Wohnungen zu einer deutlichen Erhöhung geführt.
Vergleicht man beispielsweise den Median der Baualtersklasse 1935 bis 1959 im Mietspiegel 2021 mit dem, der für den Mietspiegel 2023 ermittelt wurde, ergibt sich eine Erhöhung von 0,11 €/m². Bei einer 70 m² großen Wohnung beträgt diese Erhöhung 7,70 €/Monat. Für Wohnungen der Baualtersklasse 1960 bis 1970 betrüge die Erhöhung monatlich 0,10 €/m², was bei 70 m² 7,00 € entspricht. Wohnungen, die bis 1935 gebaut wurden, haben sogar eine minimale Reduzierung von 0,04 €/m² zu verzeichnen.
Beim nun für den Mietspiegel 2023 zugrunde gelegten arithmetischen Mittel erhöht sich die Basismiete für eine Wohnung mit 70 m² aus der Zeit 1935 bis 1959 demgegenüber um 16,80 €, bei einer Wohnung mit 70 m2 aus der Zeit von 1960 bis 1969 um 17,50 € und bei einer Wohnung, die bis 1934 gebaut wurde, ebenfalls um 17,50 €.
Median und arithmetisches Mittel sind lediglich der Basiswert, der für die Berechnung der sogenannten ortsüblichen Vergleichsmiete zugrunde gelegt wird. Bei dieser Erhöhung des Basiswertes bleibt es nicht, da der Mietspiegel 2023 hinsichtlich der Zuschläge für Ausstattungen einer Wohnung gleichermaßen deutliche Erhöhungen ausweist, während sich die Abschläge für Minderausstattungen stark reduziert haben. Führte z.B. die Ausstattung einer Wohnung mit einem einfachen PVC-Bodenbelag im Mietspiegel 2021 zu einem Abschlag von 0,22 €/m², wird diese Ausstattung im Mietspiegel 2023 nunmehr als Standard angesehen, der zahlenmäßig unberücksichtigt bleibt.
„Aus rechtlicher Sicht besteht für den Wechsel vom Median zum arithmetischen Mittel kein Grund, da die seit Juli 2022 gültige Mietspiegelverordnung die Wahl des Mietspiegelmodels und des Basiswertes ausdrücklich ermöglicht“, sagt Geschäftsführerin und Rechtsanwältin des DMB Mieterbund Dortmund, Susanne Neuendorf. „In der aktuellen Krise der extremen Wohnungsknappheit, der steigenden Energiepreise und anhaltender Inflation ist diese rechtlich nicht notwendige Mietspiegelerhöhung für die Mieterinnen und Mieter unserer Stadt schlichtweg nicht zumutbar.“
Unter anderem ist auch die im Mietspiegel 2023 stehende weiterhin unverhältnismäßig grobe Einteilung des Stadtgebietes in nur sieben Teilgebiete nicht akzeptabel. Obwohl bei der Datenauswertung innerhalb eines Stadtgebietes Abweichungen von bis zu 0,70 € festgestellt wurden, werden alle in einem bestimmten Stadtgebiet befindlichen Wohnungen zunächst gleich behandelt, unabhängig davon, ob sie sich z.B. an einer viel befahrenen Hauptverkehrsstraße mit schlechter Infrastruktur und ohne Umgebungsgrün befindet oder eine gute Anbindung an einer ruhigen Wohnlage vorliegt. Die zum Teil hohen Gebietszuschläge von bis zu 0,87 €/m², beispielsweise für das Gebiet Innenstadt-Mitte, treffen dabei gleichermaßen alle Wohnungen des Gebietes. Da in vielen Fälle die Höhe des Zuschlags nicht gerechtfertigt erscheint, muss in vielen Fällen um die vorzunehmende Einordnung der Wohnung in der Mietspreisspanne gestritten werden.
Die nach Einschätzung des DMB Mieterbund Dortmund rechtlich nicht notwendige Abkehr vom Median der Mietspreisspanne führt zu einer deutlichen Mehrbelastung der Mieterinnen und Mieter dieser Stadt und lässt vor dem Hintergrund der aktuell vorliegenden enormen Steigerungen der Lebenshaltungskosten, die für viele kaum noch tragbar sind, um den sozialen Frieden in unserer Stadt fürchten.
Aus Verantwortung seinen ca. 10.000 Mitgliedern gegenüber kann er daher dem neuen Mietspiegel insgesamt nicht zustimmen.
Mietspiegel 2023/2024: Mietenexplosion in Dortmund bleibt aus (PM Haus & Grund)
Die Mietentwicklung der letzten Jahre in Dortmund ist nach Auffassung des Eigentümerverbandes Haus & Grund Dortmund weiterhin unspektakulär und bleibt deutlich hinter den Mietsteigerungen in Deutschlands Metropolen zurück.
„Mit einer Nettokaltmiete von durchschnittlich 6,61 Euro pro Quadratmeter und einem durchschnittlichen Anstieg von 2,1% pro Jahr innerhalb der letzten vier Jahre bleiben die Mieten in unserer Stadt weiterhin bezahlbar. Von einer Mietenexplosion kann in Dortmund keine Rede sein“, bewertet Hauptgeschäftsführer Dr. Thomas Bach das von der InWIS (Institut für Wohnungswesen, Immobilienwirtschaft, Stadt- und Regionalentwicklung) Forschung & Beratung GmbH aus Bochum im Auftrag der Stadt Dortmund (Amt für Wohnen) erhobene Zahlenmaterial, das dem neuen Mietspiegel zugrunde liegt.
Das seit 2002 angewandte Berechnungsmodell wurde auch im aktuellen Mietspiegel nicht verändert, jedoch wird nun erstmals als Mittelwert das arithmetische Mittel und nicht mehr der Median verwendet. Diese Umstellung war aus Sicht des mit der Erstellung des Mietspiegels beauftragten Instituts InWIS, vor dem Hintergrund veränderter rechtlicher Rahmenbedingungen sowie der Anwendung wissenschaftlich anerkannter Grundsätze, erforderlich.
Innerhalb des „Arbeitskreises Mietspiegel“ hat dies jedoch zu einem Zerwürfnis geführt. „Die Annahme des Mieterbundes, dass ein mit dem Wechsel einhergehender Anstieg der Miete um mutmaßlich 15 Euro bis 20 Euro existenzbedrohend für die eigene Klientel ist, ist aus unserer Sicht völlig absurd“, so Bach und ergänzt. „Daher bedauern wir, dass sich der DMB Mieterbund Dortmund in ‚Möchtegern-Robin Hood-Manier‘ beim Mietspiegel abgemeldet hat. Es ist wichtig, dass der Mietspiegel rechtssicher ist. Und da verbieten sich persönliche Befindlichkeiten“. Preistreiber für die Wohnkosten seien häufig nicht die Mieten, sondern die Nebenkosten, die sich immer mehr zu einer zweiten Miete entwickelt haben.
Zudem bereiten Haus & Grund Dortmund die sich immer weiter verschlechternden ökonomischen und politischen Rahmenbedingungen Sorge. Sei es das Förder-Chaos bei der Eigentums- und Neubauförderung oder unwirtschaftliche energetische Standards mit zweifelhaftem Nutzen für den Klimaschutz. Hinzu kämen hohe Energie- und Baupreise sowie stark gestiegene Zinsen. Hier müsse die Politik aktiv werden, anstatt die ohnehin schon hohen Kosten durch immer neue Vorschriften zusätzlich künstlich in die Höhe zu treiben. Nur so könne auch in Zukunft ausreichend Wohnraum geschaffen werden, um die Mieten auf einem gesunden Niveau zu halten und Mietpreissteigerungen zu verhindern.
Über Haus & Grund Dortmund:
Haus & Grund Dortmund vertritt die Interessen von rd. 9.000 Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümern in Dortmund und bietet seinen Mitgliedern insbesondere kostenlose Rechtsberatung rund um die Immobilie. Der Eigentümerverband repräsentiert ca. 35 Prozent des Mietwohnungsmarktes und 24 Prozent des gesamten Wohnungsmarktes in Dortmund. Fast 70 Prozent des Dortmunder Wohnungsbestandes und 60 Prozent des Mietwohnungsmarktes ist in privater Hand.
Sabine Christiansen spricht bei Haus & Grund zu „Wohnen als soziale Herausforderung“ (PM)
Die bekannte Journalistin und Medienunternehmerin Sabine Christiansen kommt auf Einladung des Eigentümerverbandes Haus & Grund Dortmund in den Westfälischen Industrieklub. Am Abend des 7. September wird sie zum Thema „Wohnopoly – das Wohnen als soziale Herausforderung“ sprechen.
Elementares gesellschaftliches Thema
Nachdem ihre Kollegin Dunja Hayali im vergangenen Jahr die Frage „Wie wollen wir zusammenleben?“ aufgeworfen und sich in ihrem Vortrag damit beschäftigt hat, was die Menschen heute trennt und was sie verbindet, geht es in diesem Jahr erneut um ein elementares gesellschaftliches Thema. Konkret unter anderem um unbezahlbaren Wohnraum, sterbende Innenstädte, das Wärmegesetz, immer neue Vorschriften beim Bauen, Neubauten, die still stehen, sowie Senioren und junge Familien, die im Verteilungskampf um jeden Quadratmeter leer ausgehen. Kurz: Wohnen als soziale Herausforderung für die Politik.
Meistgesehene Polit-Talkshow
Von 1998 bis 2007 moderierte Sabine Christiansen unter anderem die nach ihr benannte Sonntagabend-Talkshow und leitete damit die wichtigste und meistgesehene politische Diskussionsrunde der ARD. Im Berliner Studio interviewte sie fast alle wichtigen internationalen Regierungschefs, Wirtschaftsführer und Meinungsmacher. Darüber hinaus ist sie Autorin zahlreicher ARD-Dokumentationen und Reportagen und wurde für ihre Arbeit mit zahlreichen Preisen wie dem World Media Award, der Goldenen Kamera, dem Bayerischen Fernsehpreis, mehreren BAMBIs und dem Sonderpreis des Adolf-Grimme-Instituts ausgezeichnet.
Der Einlass zur Veranstaltung, an der auch Nichtmitglieder teilnehmen können, beginnt um 18 Uhr. Anmeldung unter: http://www.hausundgrund-dortmund.de/termine.html
Prominente Gäste bei Haus & Grund
In den vergangenen Jahren waren bei dem Eigentümerverband unter anderem schon die Journalisten Dunja Hayali, Hajo Schumacher, Robin Alexander und Anja Kohl sowie der Fernsehmoderator Cerno Jobatey und der Meteorologe Sven Plöger zu Gast.
Post vom Amt für Wohnen: Befragungen für den Mietspielgel starten (PM)
Dortmunds Mietspiegel wird zum Anfang nächsten Jahres aktualisiert. Dafür bekommen rund 1.000 zufällig ausgewählte Wohnungseigentümer*innen in diesen Tagen einen Online-Fragebogen von der Stadt.
Wie in den vergangenen Jahren können die angeschriebenen Vermieter*innen ihre Angaben mittels Online-Fragebogen übermitteln. Das Schreiben enthält die persönlichen Zugangsdaten und den Link zur Befragung. Wer dennoch die Beantwortung mit Papier und Stift bevorzugt, kann einen Papier-Fragebogen anfordern und bekommt diesen mitsamt portofreiem Rücksendeumschlag per Post.
Dortmund hat einen sogenannten „qualifizierten Mietspiegel“. Das bedeutet: Hier fließen viele Faktoren ein, die auf wissenschaftlicher Grundlage ermittelt worden sind. Das Ziel der neuen Befragung ist es, die repräsentative Datengrundlage zu aktualisieren. Denn der derzeit gültige Mietspiegel läuft am 31. Dezember 2024 nach zwei Jahren aus. Auf Basis der Umfrage wird ein neuer Mietspiegel erstellt. Er schreibt den alten Spiegel mit neuen Zahlen fort und gilt für weitere zwei Jahre.
Das Amt für Wohnen bittet daher alle, die um Antworten gebeten werden, um Mitwirkung, damit der neue Mietspiegel wieder eine möglichst breite Grundlage bekommt. Die ersten Briefe sind seit Freitag unterwegs.
Alle notwendigen Informationen zur freiwilligen Teilnahme an der Befragung sind im Schreiben der Stadt Dortmund enthalten. Der Datenschutz wird streng eingehalten.
Die Stadt Dortmund führt, unterstützt durch die kommunale Statistikstelle, die Befragung und Aktualisierung des Dortmunder Mietspiegels eigenständig durch. Der Prozess ist eng abgestimmt mit dem Arbeitskreis Mietspiegel, in dem neben der Stadt Dortmund die Interessenverbände der Mieter*innen und Vermieter*innen sowie die Arbeitsgemeinschaft Dortmunder Wohnungsunternehmen vertreten sind.
Kontakt für Bürger*innen, die Fragen zum qualifizierten Mietspiegel haben oder weitere Informationen wünschen: mietspiegel@stadtdo.de oder 0231 50-26400.