Es gibt zwar auch vier Jahre nach der Kirchturmbesetzung noch keinen Verhandlungstermin gegen die Neonazis, die im Advent 2016 kurzzeitig den Kirchturm der Reinoldikirche besetzt hatten, um gegen die angebliche Islamisierung zu protestieren. Doch jetzt gibt es ein Verfahren – aber anders als gedacht: Vor dem Verwaltungsgericht klagt Ex-Feuerwehrchef Klaus Schäfer gegen die Polizei.
Schäfer behauptet, er habe sich auf der Wache ganz entkleiden müssen – die Polizei bestreitet das
„Der Kläger begehrt die Feststellung der Rechtswidrigkeit polizeilicher Maßnahmen“, bestätigte das Verwaltungsgericht das Verfahren.
Am 16. Dezember 2016 drangen acht Neonazis in die Kirche ein, verbarrikadierten sich auf dem Turm, hängten ein Banner auf und zündeten Pyrotechnik. Schäfer verteilte vor der Kirche mit zwei weiteren Aktivisten Flugblätter.
Anschließend wurde Schäfer wie alle anderen Beteiligten zur Wache gebracht und durchsucht. „Dort habe er sich vollständig entkleiden müssen, was von der Polizei bestritten wird. Die Kammer hat vier Zeugen geladen“, berichtet das Gericht. Das Verfahren findet am Freitag, 4. Dezember 2020, vor dem Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen statt.
Amtsgericht sucht externe Räume, um das Verfahren gegen Besetzer überhaupt führen zu können
Wegen der Kirchturmsbesetzung sollen insgesamt elf Nationalisten angeklagt werden, darunter bekannte Gesichter wie der Co-Bundesvorsitzende von „Die Rechte“ Sven Skoda, der seit Ende 2018 inhaftierte Aktivist Steven F. und KdN-Organisator Alexander Deptolla.
Ihnen wird vorgeworfen, im Rahmen der Besetzung des Reinoldikirchturmes einen Hausfriedensbruch begangen (bzw. Beihilfe dazu geleistet), sowie durch das Verschließen der Kirchturmtür eine gemeinschaftliche Nötigung begangen zu haben. Wegen der Vielzahl der Beteiligten hat das Amtsgericht ohnehin Probleme, eine Verhandlung abzuhalten.
Am 19. Mai 2020 sollte das Verfahren eigentlich starten, wurde aber coronabedingt absagt – bei den aktuellen Hygienevorgaben ist das überhaupt nicht möglich. Das Amtsgericht sucht daher nun externe Räume, wo solche Verhandlungen stattfinden können.
Im Gespräch sind dafür unterschiedlichste Locations, unter anderem bei Unternehmen, Institutionen und Musikveranstaltern. Statt einer Antifa-Band könnte dann im Frühjahr das Gericht in einem Verfahren gegen Neonazis in einer Konzerthalle wie dem FZW den Ton angeben….
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