Im Prozess um den Mordfall Nicole-Denise Schalla aus dem Jahr 1993 haben die zuständigen RichterInnen der 39. Strafkammer des Landgerichtes Dortmund einen weiteren Befangenheitsantrag gegen das Gericht abgelehnt. Die Verteidigung, allen voran der Angeklagte Ralf H. selbst, hatte sich erneut über die Prozessführung beschwert und warf dem Gericht Verschleppung vor. Man fühle sich nicht als Verhandlunsgpartei behandelt, zu oft habe man erst spät Akteneinsicht zu bestimmten Prozessabläufen erhalten oder sei erst sehr spät oder gar nicht über diverse Zeugenladungen informiert worden. Außerdem war man sich uneinig über die Zulässigkeit einer vom Gericht angeordneten Blutgruppenbestimmung des Angeklagten.
Gericht hat Blutgruppenbestimmung des Angeklagten angeordnet
Im Prozessverlauf wurde bereits erwähnt, dass neben den Spuren des Angeklagten am Tatort damals zwei blonde Haare sichergestellt werden konnten, eines am Körper des Mädchens und eines an einem Gebüsch am Tatort. Da das blonde Haar nun einmal nicht zum dunkelhaarigen Ralf H. passt, wurde dies während der Verhandlung zunächst nicht weiter thematisiert.
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Das Spurenmaterial eignete sich nicht für eine DNA-Analyse, aber es wurde damals eine Blutgruppentypisierung vorgenommen. Um nun Gewissheit zu erlangen, dass diese Spuren tatsächlich nicht dem Angeklagten zuzuordnen sind, bat das Gericht diesen um eine freiwillige Blutgruppenbestimmung.
Ralf H. verweigerte sich jedoch mit der Begründung, dass dies zu nichts zu führe und es aufgrund der Haarfarbe offensichtlich sei, dass die Haare nicht von ihm stammen könnten. Daraufhin wurde die Typisierung vom Gericht zwangsangeordnet. Dies sei Beweis dafür, dass RichterInnen und Schöffen seiner Person voreingenommen gegenüber stünden.
Eventuelle Ladung einer neuen Zeugin, die sich im Zuge des Verfahrens bei der Polizei meldete
Am heutigen Verhandlungstag beantragte Nebenklageanwältin Arabella Pooth die Ladung einer weiteren Zeugin, die sich im Zuge des Verfahrens bei der Polizei Dortmund gemeldet hatte. Laut Pooth könnte diese Informationen zu den sexuellen Neigungen des Angeklagten beitragen. Dass Ralf H. sadomasochistische Vorlieben haben soll, war schon mehrfach angesprochen worden.
Das Gericht wird sich darüber beraten, ob die Vernehmung der Zeugin gewichtige Informationen für die Beweisaufnahme beisteuern kann und dann über ihre Ladung entscheiden. Der Vorgang der angeordneten Blutgruppenbestimmung des Angeklagten ist in Arbeit.
Außerdem steht weiterhin ein Gutachten eines Handchirurgie-Spezialisten des Klinikums Dortmund aus, das Aufschluss über Handgelenksverletzungen und diesbezügliche chirurgische Eingriffe beim Angeklagten geben soll. Ralf H. hatte in seiner Jugend intensiv Handball gespielt und musste aufgrund von Verletzungen mehrfach operiert werden.
Weitere Fortsetzungstermine, Urteil ist nicht vor Ende September zu erwarten
Laut Verteidigung sei es ihm seitdem nicht mehr möglich, beim Greifen den sogenannten Daumenschluss zu vollführen, was Beweis dafür sei, dass er nicht in der Lage gewesen sein könnte, das Opfer zu erwürgen.
Neben der Erledigung gerichtlicher Formalitäten wurden am nunmehr 18. Verhandlungstag weitere Fortsetzungstermine vereinbart. Der Prozess wird am 31. Jul weitergehen. Mit einem abschließenden Urteil ist nicht vor Ende September diesen Jahres zu rechnen.
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