Mieterverein Dortmund warnt: Mieterhöhungen der LEG nicht sofort unterzeichnen – oft wird Rechtsprechung missachtet

Mietspiegel Dortmund 2019
Dortmunder Mietspiegel 2019 – daran sollten sich Mieterhöhungen orientieren; die LEG Wohnen scheint es wenig zu kümmern.

Der Mieterverein Dortmund und Umgebung meldet seit Anfang Juli 2020 zahlreiche Fälle überzogener LEG-Mieterhöhungen. Diese lägen deutlich oberhalb des Mittelwertes des Mietspiegels. Offenbar beachte die LEG die ständige Rechtsprechung des Amts- und Landgerichtes Dortmund nicht so die Juristen der Interessenvertretung.

Nach anfänglicher Zurückhaltung wegen Corona: LEG Wohnen erhöht Mieten massiv

Rainer Stücker ist Geschäftsführer des Mietervereins.
Rainer Stücker, Geschäftsführer des Mietervereins. Foto: Archiv NSB

Viele Vermieter*innen hätten zwar wegen der Corona-Pandemie zuletzt auf Mieterhöhungen verzichtet, teilt der Mieterverein in einer Stellungnahme mit. So u.a. auch die LEG Wohnen. Doch die Zeit der Rücksichtnahme scheint seit Juli 2020 bei einigen Großvermietern vorbei zu sein. So hat die LEG Anfang Juli 2020 zahlreiche Mieterhöhungen verschickt. Und aus Sicht des Mietervereins Dortmund deutlich überhöhte und so nicht berechtigte Erhöhungen. ___STEADY_PAYWALL___

„Unserer Rechtsberatung liegen zahlreiche überhöhte Mieterhöhungen der LEG Wohnen von Anfang Juli 2020 vor. Der Mittelwert des Mietspiegels wird fast immer überschritten, z.T. sogar für eine durchschnittliche Wohnung der Oberwert der Mietspiegelspanne gefordert.“, erklärt Rainer Stücker, Geschäftsführer des Mietervereins Dortmund.

Der Mieterverein nennt drei Beispielfälle für erhebliche Überschreitungen (siehe auch die unten verlinkten Schreiben der LEG zu den „Mietanpassungen“), wobei die Ausgangsmieten unterschiedlich sein – die jeweiligen Berechnungen ergäben sich unter Berücksichtigung der von der LEG ausgewiesenen Zu- und Abschläge nach dem Dortmunder Mietspiegel:

  • DO-Scharnhorst, Objekt Baaderweg 7, Zustimmung auf 6,45 Euro/m²/mtl. gefordert, Überschreitung des Mittelwertes des Mietspiegels um 0,58 Euro/m²/mtl.
  • DO–Bövinghausen, Objekt Stemmkeweg 5 ½, Zustimmung auf 5,69 Euro/m²/mtl. gefordert, Überschreitung des Mittelwertes des Mietspiegels um 0,74 Euro/m²/mtl.
  • DO– Hangeney, Objekt Mechtildstr. 10, Zustimmung auf 5,75 Euro/m²/mtl. gefordert, Überschreitung des Mittelwertes des Mietspiegels um 0,74 Euro/m²/mtl.

Einmal die Zustimmungserklärung unterschrieben, gibt es für Mieter*innen kein Zurück mehr

Logo MietervereinAusdrücklich werden betroffene Mieter*innen davor gewarnt, vor Prüfung der Mieterhöhung die von der LEG versandten Einverständniserklärungen zu unterschreiben. Dies genau täten nämlich viele. Das Problem: Ist ihre Zustimmung erst einmal schriftlich abgegeben, ist sie verbindlich und kann nicht widerrufen werden.

„Mieter haben zwei Monate Zeit zur Prüfung und müssen sich erst dann festlegen, welchen Betrag sie akzeptieren. Also erst in Ruhe prüfen!“, empfiehlt Rainer Stücker.

Der Dortmunder Mietspiegel ist im Übrigen kostenlos im Internet (www.mvdo.de/mietspiegel.html) und in Papierform in der Kampstr. 4 beim Mieterverein in Dortmund erhältlich. Auf der Website des Mietervereins zusätzlich ein kostenloser Mietspiegel-Rechner verfügbar.

Streitpunkt: richtige Einordnung in der Spanne

In Zusammenhang mit den geforderten Mieterhöhungen verweist der Mieterverein Dortmund erneut auf die nach wie vor aktuelle Rechtsprechung des Landgerichtes Dortmund. Danach gibt der im Mietspiegel ausgewiesene Medianwert im Zweifel die ortsübliche Miete innerhalb der Spanne wieder. (vgl. LG Dortmund 11 S 90/12 und 11 S 57/12, beide vom 25.06.2012).

„Nach Hinweisbeschlüssen des Landgerichtes Dortmunds darf vom Medianwert nur in Ausnahmefällen abgewichen werden. Ein Vermieter, der nach oben hin abweichen will, müsste in der Mieterhöhung selbst bezüglich aller Wohnwertmerkmale angeben, warum er die Wohnung zu vergleichbaren Wohnungen insgesamt für überdurchschnittlich hält. Wir fordern die LEG auf, sich bei Mieterhöhungen auf den Mittelwert zu begrenzen. Mietern raten wir generell, Mieterhöhungen sorgfältig zu prüfen bzw. prüfen zu lassen“, erklärt Rechtsanwalt Martin Grebe.

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