Im November gibt es mehrere Verfahren gegen Dortmunder Neonazis: Am Donnerstag (3. November 2022) beginnt die „zweite Runde“ im Verfahren um die „Kirchturmbesetzung“ vor dem Amtsgericht Dortmund. Zudem muss sich mit Sascha Krolzig ab dem 17. November einer der führenden Neonazis abermals wegen Volksverhetzung in Kürze vor dem Landgericht verantworten.
Mehrere „Prominente“ stehen ab Donnerstag vor Gericht
Nach fast sechs Jahren beginnt vor dem Amtsgericht der zweite der beiden Prozesse zur Besetzung des Reinoldikirchturms durch Neonazis im Dezember 2016. Insgesamt acht Neonazis wurden ursprünglich wegen Hausfriedensbruchs und Nötigung angeklagt. Genötigt wurden durch die Verbarrikadierung der Kirchturmstür die anderen Besucher:innen, die zwar Eintritt bezahlt hatten, aber den Kirchturm bzw. die Aussichtsplattform nicht betreten bzw. verlassen konnten.
Gegen drei weitere Aktivisten, die am Boden vor der Reinoldikirche Flugblätter zu der Aktion verteilten, wurde wegen Beihilfe ermittelt. Das Gericht hat das Verfahren aber wegen der Zahl der Angeklagten geteilt. Im ersten Verfahren standen fünf Angeklagte vor Gericht. Mit Geldstrafen für vier der Beteiligten sowie einer Verwarnung für einen damals noch Heranwachsenden ging das erste Verfahren im April 2022 vor dem Jugendschöffengericht des Amtsgerichts in Dortmund zu Ende.
Nun geht es in die zweite Runde – sie ist deutlich „prominenter“ besetzt: Unter den Angeklagten befinden sich bekannte Gesichter wie der „Kampf der Nibelungen“-Organisator Alexander Deptolla, Dortmunds ehemaliger Feuerwehrchef Klaus Schäfer, der mehrfach vorbestrafte Aktivist Steven F. und der Co-Bundesvorsitzende der Partei „Die Rechte“, Sven Skoda. Das Verfahren wird am 3. November um 9 Uhr im Saal 1101 vor dem Jugendschöffengericht des Dortmunder Amtsgerichts eröffnet. Geplant sind mindestens zwei Verhandlungstage.
Krolzig als „Schriftführer“ der Zeitschrift „N.S. Heute“ vor Gericht
Am 17. November 0222 um 9.45 Uhr muss sich der Neonazi-Kader Sascha Krolzig vor der Staatsschutzkammer des Landgerichts Dortmund (Saal 129) verantworten. Sie ist nach dem Gerichtsverfassungsgesetz erstinstanzlich wegen des Vorwurfs des Verbreitens von Propagandamitteln verfassungswidriger und terroristischer Organisationen (in mehreren Fällen) unmittelbar zuständig.
Angesetzt sind drei Verhandlungstage. Konkret geht es um zwei Anklageschriften der Staatsanwaltschaft Dortmund vom 13. September 2019 und vom 25. September 2020 gegen Krolzig als Herausgeber und „Schriftführer“ der Zeitschrift „N.S. Heute“.
Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft Dortmund wird ihm jeweils das Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger und terroristischer Organisationen sowie Volksverhetzung in mehreren Fällen in den Zeiträumen von März 2017 bis September 2018 sowie von Juli 2017 bis März 2019 vorgeworfen.