Mit einem „maßvoll abgestuften Plan“ sollen in Nordrhein-Westfalen in den kommenden Tagen und Wochen die Anti-Corona-Maßnahmen gelockert werden. Der „Nordrhein-Westfalen-Plan“ sieht für die einzelnen Bereiche unterschiedliche Stufen mit Zieldaten vor, die abhängig von der weiteren Entwicklung des Infektionsgeschehens umgesetzt werden sollen.
NRW-Landesregierung setzt auf Eigenverantwortung der Bevölkerung
Nach Auffassung der NRW-Landesregierung erlauben „die stabile Lage unseres Gesundheitssystems und die wenigen Neuinfektionen in Nordrhein-Westfalen (…) nun eine verantwortungsvolle Öffnung, die wir stufenweise und mit besonderem Blick auf die einzelnen Lebensbereiche umsetzen“, sagte Ministerpräsident Armin Laschet.
„Unser Grundprinzip ist, dass Erleichterungen überall dort erfolgen können, wo Abstand und Hygiene oder geeignete Schutzregeln zu gewährleisten sind. Damit gehen wir weitere große Schritte in eine verantwortungsvolle Normalität bei gleichzeitigem Gesundheits- und Infektionsschutz“, so Laschet weiter.
Die gute Entwicklung der Infektionszahlen sei der Verdienst des verantwortungsvollen Handelns der Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen, aber leider noch keine Garantie für die Zukunft. In diesem Geist werde in Nordrhein-Westfalen der verantwortungsvolle Kurs der stufenweisen Öffnung in den kommenden Wochen fortgesetzt.
Folgendes stufenweise Vorgehen sieht der Nordrhein-Westfalen-Plan der Landesregierung vor, der in seiner Umsetzung jeweils unter dem Vorbehalt der Entwicklung des Infektionsgeschehens steht:
Kontaktverbot und Verhaltensregeln
Mit Zieldatum ab dem 11. Mai 2020 sollen die bestehenden Kontaktbeschränkungen so weiterentwickelt werden, dass es möglich ist, dass die Angehörigen zweier Haushalte sich im öffentlichen Raum treffen (in Anpassung an Bund-Länder-Regelung). Die allgemeine Abstandsregelung von 1,5 Metern gilt fort, auch die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes in bestimmten Bereichen.
Gastronomie, Hotels, Tourismus
Für die Gastronomie, Hotellerie und den Tourismus wird eine stufenweise Öffnung angestrebt.
Ab dem 11. Mai 2020 sollen wieder möglich sein:
- Gastronomisches Angebot in Speisegaststätten, sofern im Innen- und/oder Außenbereich die Einhaltung des Abstandsgebots gewährleistet ist und ein Infektionsschutz- und Hygiene-Konzept durch die Betriebe vorliegt. Buffet-Angebote mit offenen Lebensmitteln bleiben nicht zulässig.
- Touristische Nutzung und Aufenthalt in Ferienwohnungen, Ferienhäusern und auf Campingplätzen (unter Wahrung der Kontaktbeschränkungen).
- Öffnung von Freizeitparks, Ausflugsschiffen (mit Hygienekonzept), Touristinformationen, Fahrrad- und Bootsverleihen.
- An Christi Himmelfahrt werden Hotels auch für Touristen wieder geöffnet. Dafür gelten strenge Auflagen analog zur Gastronomie mit einem verpflichtenden Hygieneschutzkonzept sowie der Gewährleistung von Abstandsregelungen und Kontaktbeschränkungen.
- Mit Zieldatum ab Pfingsten (30. Mai 2020) sollen auch Thermen und Schwimmbäder, Spaßbäder und Wellness-Einrichtungen unter passgenauen Infektionsschutzkonzepten wieder öffnen. Ausgenommen von den Öffnungen bleiben bis auf Weiteres Bars, Clubs, Diskotheken und Bordellbetriebe.
Großveranstaltungen und Versammlungen
- Großveranstaltungen bleiben bis 31. August 2020 untersagt. Für Versammlungen gelten die bestehenden Abstandsregelungen.
- Mit Zieldatum ab 30. Mai 2020 sollen Fachmessen und Fachkongresse mit Schutzkonzepten und unter Beschränkung der Besucher- und Teilnehmerzahlen wieder stattfinden können.
Handel und Dienstleistungen
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Geschäfte sollen unabhängig von ihrer Größe unter Auflagen zu Abstands- und Hygieneregeln (1 Person pro 10 qm Verkaufsfläche) ab 11. Mai 2020 wieder öffnen dürfen.
- Für „körpernahe Dienstleistungen” wie Massagestudios, Kosmetiker und Tattoo-Studios werden passgenaue Infektionsschutzkonzepte im Austausch mit den Berufsvertretungen erarbeitet, um auch hier eine schrittweise Zulassung zu ermöglichen.
Sport und Freizeit
- Seit dem heutigen Donnerstag (7. Mai 2020) ist der Sport- und Trainingsbetrieb im kontaktlosen Breiten- und Freizeitsport wieder erlaubt – sofern der Sport auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen oder im öffentlichen Raum stattfindet.
- Ein Abstand zwischen Personen von 1,5 Metern und die Einhaltung strikter Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen müssen gewährleitstet sein. Dusch-, Wasch-, Umkleide-, Gesellschafts- und sonstige Gemeinschaftsräume dürfen nicht genutzt werden.
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Zudem sind Zuschauerbesuche vorerst untersagt. Bei Kindern unter 12 Jahren ist jedoch das Betreten der Sportanlage durch jeweils eine erwachsene Begleitperson zulässig.
- Der Reitsport ist auch in geschlossenen Reitsportanlagen und Hallen zulässig.
- Ab 11. Mai ist die Öffnung von Fitnessstudios, Tanzschulen und Sporthallen/Kursräumen der Sportvereine unter strengen Abstands- und Hygieneauflagen wieder möglich.
- Freibäder dürfen ab 20. Mai unter strengen Auflagen von Abstand und Hygiene öffnen – ausgenommen sind reine Spaßbäder.
- Ab 30. Mai soll die Ausübung von Sportarten auch mit unvermeidbarem Körperkontakt und in geschlossenen Räumen wieder gestattet werden, ebenso der Betrieb in Hallenbädern.
- Sportliche Wettbewerbe im Kinder-, Jugend- und Amateurbereich sind dann ebenfalls zulässig – die Nutzung von Umkleide- und Sanitäranlagen ist unter Auflagen gestattet.
Kulturangebote
Ab 11. Mai sind kleinere Konzerte und andere öffentliche Aufführungen unter freiem Himmel zulässig – oder mit strengen Regelungen, Mund-Nase-Bedeckung und einem von der örtlichen Behörde abgestimmten Konzept auch in Gebäuden.
In Musikschulen sind auch Ensembles mit maximal sechs Teilnehmern möglich.
Der Probenbetrieb in Kultureinrichtungen ist unter Schutzauflagen zulässig, für Chöre und Orchester gelten erweiterte Abstandsregeln.
Ab dem 30. Mai ist die Öffnung von Kinos, Theatern, Opern und Konzerthäusern zu ermöglichen, sofern der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Besuchern gewährleistet ist und es ein Zutrittskonzept gibt. Durch den verstärkten Einsatz von Ordnern sind Ansammlungen im Warte- und Pausenbereich zu verhindern.
Kinderbetreuung
Auf Basis der Beschlüsse wird Familienminister Dr. Joachim Stamp den von seinem Ministerium bereits vorbereiteten Fahrplan zur schrittweisen Öffnung von KiTas und Tagespflege mit den Trägern und Kommunen final abstimmen und noch in dieser Woche vorstellen.
Schulen
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Für die Viertklässlerinnen und Viertklässler gibt es ab dem heutigen Donnerstag, 7. Mai, bereits wieder Präsenzunterricht.
- Ab Montag, 11. Mai, werden die Jahrgangsstufen 1 bis 4 im tageweisen Wechsel wieder unterrichtet.
- Ebenfalls ab Montag, 11. Mai, kehren zunächst die Schülerinnen und Schüler an die Schulen zurück, die im nächsten Schuljahr 2020/21 ihr Abitur ablegen. An den Schulformen der Sekundarstufe I (z.B. Haupt-, Real-, Sekundar-, PRIMUS- und Gemeinschaftsschulen) kehren zudem die Jahrgänge 5 bis 9 in einem tageweise rollierenden System zurück.
- An Gesamtschulen und Gymnasien beginnt der Präsenzunterricht für die Jahrgänge 5 bis hin zu den Schülerinnen und Schülern der Einführungsphase nach dem Haupttermin der Abiturprüfungen ab dem 26. Mai ebenfalls in einem tageweise rollierenden System.
Hochschulen
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Für den Lehr- und Prüfungsbetrieb wird ab dem 11. Mai die Einschränkung der Zulässigkeit von Präsenzveranstaltungen „auf besondere Räumlichkeiten, Ausstattungen oder sonstige besondere Rahmenbedingungen“ aufgehoben.
- Der Lehr- und Prüfungsbetrieb an den Schulen des Gesundheitswesens und an den der Berufsausbildung im Öffentlichen Dienst dienenden Schulen, Instituten und ähnlichen Einrichtungen ist weiter unter Auflagen zulässig.
- Die Hochschulen führen den Vorlesungsbetrieb im Sommersemester prinizipiell digital durch.
Außerschulische Bildung
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Ab 11. Mai sind Veranstaltungen in Volkshochschulen und sonstigen öffentlichen, behördlichen und privaten außerschulischen Bildungseinrichtungen inkl. Prüfungswesen auch in großen Räumen zulässig, wenn es zusätzlich zu Abstands- und Hygieneauflagen unter 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmer gibt. Ebenfalls wieder möglich sind sportliche Angebote der Kinder- und Jugendarbeit.
- Ab dem 30. Mai sind auch Angebote der Gesundheitsbildung in Volkshochschulen und sonstigen öffentlichen, behördlichen und privaten außerschulischen Bildungseinrichtungen zulässig. Ebenso sind ein einschränkter Regelbetrieb der Jugendarbeit, Jugendkulturarbeit, Jugendsozialarbeit und erzieherischer Kinder- und Jugendschutz möglich.
- Ferienmaßnahmen können vornehmlich ortsnah aufgenommen werden, ebenso Gruppenfahrten (z.B. der Jugendverbände).
Stationäre Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen
Ab Muttertag (10. Mai 2020) sind Besuche in Seniorenheimen unter strengen Hygienevorgaben wieder möglich. Ab dem 11. Mai gilt dies auch in Krankenhäusern und Einrichtungen der Pflege und Eingliederungshilfe. Über mögliche weitere Öffnungen zum 30. Mai wird im Lichte der ersten Erfahrungen mit den nun eingeführten Erleichterungen beraten.
Gottesdienste
Unter Berücksichtigung der Hygiene- und Schutzkonzepte der Kirchen und Religionsgemeinschaften finden Gottesdienste seit dem 1. Mai wieder statt. In Dortmund geht es ab kommenden Sonntag (10. Mai) wieder richtig los.
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Stufenweise Lockerung schafft Planungssicherheit – Kammer-Präsident Berthold Schröder zum Bund-Länder-Beschluss (PM)
Stufenweise Lockerung schafft Planungssicherheit – Kammer-Präsident Berthold Schröder zum Bund-Länder-Beschluss
Zu den gestrigen Beschlüssen zwischen Bund und Ländern erklärt Berthold Schröder, Präsident der Handwerkskammer (HWK) Dortmund:
„Für viele Handwerksbetriebe sind die vereinbarten Lockerungen überlebenswichtig. Die Krise hat das Handwerk mit voller Wucht erfasst und die wirtschaftlichen Ausfälle werden voraussichtlich nicht nachgeholt werden können. Daher ist es wichtig, dass das wirtschaftliche Leben nun schrittweise und bedacht zur Normalität zurückgeführt wird. Die aktuellen Beschlüsse geben den Betrieben ein Stück weit Planungssicherheit und Perspektive zurück.
Dabei muss dem Gesundheitsschutz nach wie vor eine hohe Priorität eingeräumt werden. Wir dürfen die Erfolge der vergangenen Wochen nicht durch unbedachtes Handeln gefährden, sondern müssen weiterhin diszipliniert bleiben. Abgestimmte Schutz- und Hygienemaßnahmen, wie sie seit Anfang dieser Woche bereits in Friseurbetrieben gelten, werden in den kommenden Wochen und Monaten ein unverzichtbarer Teil unseres Alltags bleiben. Das Handwerk möchte arbeiten und ist bereit, die stufenweise Wiederbelebung des Wirtschaftslebens verantwortungsbewusst zu unterstützen.“
Stadt öffnet PHOENIX-See für den Bootsverkehr (Pressemitteilung)
Stadt öffnet PHOENIX-See für den Bootsverkehr
Die Nutzung des PHOENIX Sees für privaten Bootsverkehr ist ab Freitag, 8. Mai, wieder gestattet. Auch der Bootsverkehr zu Ausbildungszwecken ist wieder möglich. Zudem können Mitglieder der ortsansässigen Segelvereine wieder Wassersport betreiben.
Gemäß geltender Coronaschutzverordnung des Landes NRW (CoronaSchVO) vom 4. Mai ist der gewerbliche Verleih von Booten für Freizeitaktivitäten jedoch derzeit noch untersagt. Hier deutet sich aber mit der Novellierung der CoronaSchVO zum 11. Mai an, dass auch dies alsbald wieder möglich sein.
In allen Fällen gilt, dass sich max. 2 Personen mit den entsprechenden Ausnahmen gemäß §12 CoronaSchVO an Bord befinden dürfen und die Hygiene- und Abstandsbestimmungen eingehalten werden. Die Gewässerbenutzung des PHOENIX Sees bedarf in jedem Fall einer Genehmigung der Stadt Dortmund, Stadtentwässerung – Betrieb PHOENIX See (Kontaktdaten http://www.phoenixsee.dortmund.de).
Bezogen auf weitergehende Lockerungen bleibt die anstehende Novellierung der CoronaSchVO zum 11. Mai abzuwarten.
Die bestehende Einbahnstraßenregelung für die Fuß- und Radwege um den See hat sich bewährt und bleibt bestehen. Hierdurch wird die Anzahl von Begegnungen der Seebesucher minimiert.
Humanistischer Verband will wieder angemessene Trauerfeiern
Humanistischer Verband will wieder angemessene Trauerfeiern
Der Humanistische Verband fordert, dass im Zuge der aktuellen Diskussion um Lockerungen beim Infektionsschutz auch Trauerfeiern berücksichtigt werden.
Seit der Änderung der CoronaSchutzVerordnung vom 4.Mai sind in NRW auch Trauerfeiern in Trauerhallen und in größeren Gruppen grundsätzlich möglich. Nach wie vor gelten aber in den Kommunen starke Beschränkungen. In vielen Städten sind die Trauerhallen nach wie vor geschlossen. Auch dürfen selten mehr als 10 Personen an der Trauerfeier teilnehmen.
Der Humanistische Verband möchte, dass schnellstmöglich wieder würdevolle Trauerfeiern stattfinden können. Dass Menschen in Ruhe einer Trauerrede zuhören können, dass Rezitationen und Musik als Bestandteile einer Trauerfeier ihren angemessenen Platz finden. Die aktuelle Praxis auf den städtischen Friedhöfen bei Wind und Wetter am Grab bzw. vor der Trauerhalle eine Trauerfeier für eine kleine Trauergemeinschaft abzuhalten, wird in vielen Fällen dem Anspruch an einer angemessenen Trauerfeier nicht gerecht.Während auf kirchlichen Friedhöfen längst wieder Trauergottesdienst in den Einrichtungen stattfinden, bleiben auf kommunalen Friedhöfen nach wie vor die Trauerhallen gesperrt.
Der Humanistische Verband schlägt vor, dass zumindest die Trauerhallen, welche über verschiedene Ein- und Ausgänge verfügen geöffnet werden, dabei können dann auch Obergrenzen für die Besucherzahlen definiert werden, um den entsprechenden Abstand wahren zu können.
Darüber hinaus sollten auch die Beschränkungen für die Anzahl der Teilnehmenden auf maximal 40 Personen erhöht werden. Dies würde in vielen Fällen ermöglich, dass auch Freunde und ferne Verwandte an den Trauerfeiern teilnehmen können.
„Die Lebenden zu schützen darf uns nicht davon abhalten, den Abschied von den Toten so zu gestalten, dass die Angehörigen Trost und Beistand finden.“ So der Referent für Lebensfeiern im HVD NRW Jens Hebebrand.
Über den HVD
Der HVD ist eine humanistische Weltanschauungsgemeinschaft im Sinne des Grundgesetzes der Bundesrepublik, sowie eine Kultur- und Interessensorganisation von säkularen Humanisten und Humanistinnen in Deutschland. Der Verband ist überparteilich, föderalistisch und demokratisch organisiert. Er bietet Kultur- und Bildungsangebote, sowie soziale Unterstützung und Beratung an. Der Verband fördert Humanismus und Humanität auf weltlicher Grundlage. Übernatürliche Mächte, Götter und Wesenheiten spielen bei uns keine Rolle. Wir führen ein freies Leben, hinterfragen jegliche Autorität kritisch und streiten für eine offene Gesellschaft mit universell gültigen Menschenrechten.
Wir setzen uns für Bildung, Chancengleichheit und Emanzipation eines jeden Individuums ein. Unser Humanismus basiert auf der Überzeugung, dass Menschen ein selbstbestimmtes und verantwortliches Leben führen und einfordern.
DSW21 verstärkt Angebot zum 11. Mai gezielt (Pressemitteilung)
DSW21 verstärkt Angebot zum 11. Mai gezielt
DSW21 wird sein Angebot ab dem 11. Mai weiter passgenau verstärken. Schon zur teilweisen Wiederaufnahme des Schulunterrichts am 23. April sowie zum 4. Mai hatte DSW21 den Fahrplan bei Bussen und Bahnen angepasst. Vor dem Hintergrund des langsam steigenden Schüler-, Berufs- und Einkaufsverkehrs erfolgen nun weitere Ausweitungen bei den Kapazitäten und Takten im Stadtbahnbereich, womit 103 % des Angebots vor Corona erreicht werden. Damit soll es Fahrgästen weiterhin möglich sein, Abstand zu halten.
Die Wiederaufnahme des Schulunterrichts und die Lockerungen in anderen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens verlaufen schrittweise. DSW21 hält daher am bewährten Konzept fest, das starke Grundprogramm immer wieder gezielt zu optimieren. „Wir erweitern den Fahrplan im Stadtbahnbereich mit verdichteten Takten und erhöhten Kapazitäten so, dass sich die Nachfrage weiterhin bestmöglich verteilt“, erklärt Verkehrsvorstand Hubert Jung. „So ergänzen wir unser gewohntes Busangebot weiterhin zusätzlich durch einzelne, flexibel einzusetzende Fahrzeuge. Damit sind wir aktuell hervorragend aufgestellt und fahren im Stadtbahnbereich jetzt sogar mit 103 % des Angebots vor Corona.“
Zusätzliche Stadtbahnen verdichteten Takt
Im Stadtbahnbereich wird der gewohnte 10-Minuten-Takt sowie der 5-Minuten-Takt der U43 im Innenstadtbereich beibehalten. Die Linien U45 (Westfalenhallen – Hbf – Fredenbaum) und U49 (Hacheney – Hbf – Hafen) werden zusätzlich verstärkt, so dass in der nördlichen Innenstadt zwischen 12 und 18 Uhr ein 5-Minuten-Takt erreicht wird. Auf der U43 werden ganztägig in der Regel Zwei-Wagen-Züge eingesetzt. Auch die U41 erhält abends und am Wochenende mehr Kapazitäten.
Zusätzliche Busse stehen bereit
Im Busbereich bietet DSW21 weiterhin den bewährten Fahrplan, in dem bereits Verstärkungen im Bereich der Logistikzentren Westfalenhütten und Ellinghausen enthalten sind. Außerdem werden morgens auf speziellen Verbindungen insgesamt zwölf E-Wagen eingesetzt. Zwölf Busse stehen zudem weiterhin in Dortmund und Castrop auf Abruf bereit und können bei Bedarf kurzfristig im Netz eingesetzt werden.
Weitere Optimierungen in Planung
„Wir spielen kontinuierlich Szenarien durch, mit denen wir uns für eine Ausweitung des Schulunterrichts und Lockerungen in anderen gesellschaftlichen Bereichen in den nächsten Wochen und Monaten wappnen“, so der Vorstandsvorsitzende Guntram Pehlke. „Alle Planungen werden im engen Austausch mit der Stadt Dortmund und ihrem Krisenstab abgestimmt.“ DSW21 führt zudem Fahrgastzählungen durch und wertet Meldungen zur Anzahl der Fahrgäste in Bussen und Bahnen aus.
Informationen und Fahrplan
Alle geplanten Fahrten sind in der elektronischen Fahrplanauskunft auf http://www.bus-und-bahn.de (bub.mobi) und in der DSW21-App zu finden. Auf http://www.bus-und-bahn.de finden Sie auch den „Corona-Ticker“ mit allen aktuellen Informationen.
NGG fordert: Der Arbeits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten und Schutz der Gäste muss bei möglichen Öffnungsstrategien im Fokus stehen
NGG fordert: Der Arbeits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten und Schutz der Gäste muss bei möglichen Öffnungsstrategien im Fokus stehen
Bei einer möglichen Öffnung gastgewerblicher Betriebe müssen der Arbeits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten und der Schutz der Gäste im Vordergrund stehen. Unter den besonderen Bedingungen des Gastgewerbes müsse der Infektionsschutz gesichert sein. Darauf hat die Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten (NGG) hingewiesen. Vor einer Öffnung brauche es deshalb betriebliche Konzepte, die behördlich zu überprüfen seien. Die NGG kritisiert das Drei-Phasen-Konzept von NRW-Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart als zu kurz gegriffen. Die NGG hat ein eigenes
Die Herausforderungen, die eine Öffnung der gastgewerblichen Betriebe mit sich bringen, sind umfangreich. „Wir begrüßen es ausdrücklich, dass es innerhalb der Landesregierung ein ernsthaftes Interesse gibt, eine mögliche Öffnungsstrategie für die Gastronomie und Hotels zu entwickeln. Dabei reicht es aber nicht, sich auf die Hygieneplanung zu beschränken. Die bisherigen Überlegungen greifen zu kurz“, so der NGG-Landesbezirksvorsitzende Mohamed Boudih. Es braucht ein stimmiges Konzept, das Vertrauen schafft. Die Gewerkschaft hat ein eigenes Papier zum Arbeits- und Gesundheitsschutz im Gastgewerbe vorgelegt.
Gefährdungsbeurteilung und Kontrollen mitdenken
Für eine Öffnungsstrategie müssten Fragen des Personaleinsatzes- und der Personalbemessung, der Genehmigung und vor allem der Kontrolle mitgedacht werden, fordert die Gewerkschaft und weist auf die unterschiedlichen Gegebenheiten der Branche hin. „In NRW gibt es rund 50.000 Betriebsstätten. Die wenigsten haben vergleichbare Gegebenheiten. Ob Gaststätte, Imbissladen oder Grandhotel – die konkrete Situation vor Ort muss berücksichtigt werden“, sagt Boudih. Er plädiert für Gefährdungsbeurteilungen, wie sie im Arbeitsschutzgesetz vorgeschrieben sind. Erst dann könne beurteilt werden, ob und in welcher Tiefe bestimmte Maßnahmen zur Hygiene und Arbeitsorganisation umzusetzen seien. Das Gastgewerbe hat leider traditionell einen großen Nachholbedarf was Gefährdungsbeurteilungen angeht, sagte Boudih.
Personaleinsatzplanung und Trennung von Arbeitsbereichen
Darüber hinaus seien die Personaleinsatzplanung und die weitgehende Trennung der Arbeitsbereiche von zentraler Bedeutung. „Wer einen angemessenen und hohen Hygienestandard realisieren will, der muss beides gewährleisten. Und dafür braucht es eine gute Personalbedarfsmessung. Unter hohem Zeitdruck arbeitende Beschäftigte und zu wenig Personal war für viele Bereiche der Gastronomie schon vor Ausbruch der Corona-Pandemie kennzeichnend“, erinnert Boudih. „Es wäre fatal, wenn die Wiederöffnung gastgewerblicher Bereiche mit Personalknappheit, Multitasking der Beschäftigten, einer Vermischung der Arbeitsbereiche und hohem Zeitdruck einherginge. Jedes noch so gut gemeinte Hygienekonzept wäre zum Scheitern verurteilt“, sagte der Landesvorsitzende.
Insgesamt dürfe es keine Öffnung gastgewerblicher Betriebe geben, wenn die behördliche Überprüfung eines betrieblichen Umsetzungs- und Hygieneplans nach aktueller Gefährdungsbeurteilung sowie eine kontinuierliche Kontrolle der betrieblichen Praxis gewährleistet sei, so Boudih. Jede Diskussion über einen Starttermin für die Lockerungen oder über einen Zeitplan sind verfrüht, wenn diese Hausaufgaben in den Betrieben nicht erledigt seien.
EDG zum Regelbetrieb an den Dortmunder Recyclinghöfen ab 12. Mai (Pressemitteilung)
Regelbetrieb an den EDG-Recyclinghöfen ab 12. Mai Vorgaben zum Schutz von Kund*innen und Mitarbeiter*innen
Nachdem die sechs Recyclinghöfe der EDG aufgrund der Corona-Pandemie seit Mitte März mit einigen Einschränkungen für die Nutzer*innen betrieben wurden, wird ab dem 12. Mai wieder der reguläre Betrieb aufgenommen. Ohne Vorgaben zum Gesundheitsschutz der Anlieferer und des Personals läuft es jedoch nicht. Die EDG bittet darum, die folgenden Regelungen einzuhalten:
– Der allgemein gültige Mindestabstand zwischen den Personen von 1,5 Metern muss eingehalten werden.
– Die Ansammlung mehrerer Personen ist zu vermeiden.
– Begleitpersonen, vor allem Kinder, müssen im Fahrzeug bleiben.
– Zügig entladen!
– Möglichst bargeldlos zahlen.
– Bitte unbedingt den Anweisungen des Personals und den Beschilderungen folgen.
– Je nach Standort und Andrang muss die Besucherzahl begrenzt werden. Wartezeiten einplanen!
Öffnungszeiten und weitere Infos zu den Recyclinghöfen unter http://www.edg.de; Fragen beantworten die Kundenberater*innen unter 0231/9111-111.
ver.di fordert Corona-Tests für Kitas in NRW: Erweiterte Öffnungen erhöhen das Risiko für die Beschäftigten (PM)
ver.di fordert Corona-Tests für Kitas in NRW:
Erweiterte Öffnungen erhöhen das Risiko für die Beschäftigten
Nachdem die NRW-Landesregierung gestern (Donnerstag, 14. Mai 2020) die Notbetreuung in den Kitas für Vorschulkinder mit Anspruchsberechtigung geöffnet hat, fordert ver.di flächendeckende Corona-Tests für die Beschäftigten in den nordrhein-westfälischen Einrichtungen. Aus Sicht der Gewerkschaft werden durch die Lockerung rund 50.000 Kinder in die Einrichtungen zurückkehren. Diese Zahl könnte Ende Mai noch einmal um weitere 100.000 Vorschulkinder erweitert werden. Daraus ergibt sich eine besondere Verantwortung den Beschäftigten gegenüber, den Gesundheitsschutz neu zu bewerten.
„Die steigenden Zahlen bringen die Beschäftigten in ein Dilemma, zwischen den Bedürfnissen der Kinder, der Eltern und dem Gesundheitsschutz wählen zu müssen. Auch der Leidensdruck der Eltern ist hoch. Der Schutz ist schwieriger umzusetzen, da Kinder Abstandsregelungen nicht wie Erwachsene befolgen, in den Einrichtungen kaum Nasen-Mund-Schutz getragen wird und Hygienematerialien nicht überall ausreichend vorhanden sind“, erklärte Gabriele Schmidt, Landesbezirksleiterin ver.di NRW. „Die dünne Personaldecke in den Tageseinrichtungen, sowohl im kommunalen Bereich wie auch bei allen weiteren Trägern, verschärft die Situation weiter. In einigen Kommunen führt die Personalsituation bereits dazu, dass trotz der erhöhten Gefahr Träger unter Druck gesetzt werden, auch Beschäftigte aus Risikogruppen einzusetzen.“
ver.di begrüßt zwar die erweiterten Öffnungen, aus Sicht der Gewerkschaft entsteht so aber ein erhöhter Bedarf, Beschäftigte in den Kitas regelmäßig und flächendeckend zu testen. „Kontinuierliche Corona-Tests erhöhen nicht nur den Infektionsschutz, sondern sie geben den Kita-Beschäftigten auch Gewissheit über ihren gesundheitlichen Zustand. Durch eine zusätzliche Testung auf Antikörper können ehemals Infizierte dort eingesetzt werden, wo das Risiko einer Neuinfektion am größten ist. Nur so kann aus unserer Sicht langfristig die Arbeitssicherheit aufrechterhalten werden“, so die Gewerkschafterin am Freitag. Ein weiterer Vorteil der geforderten Tests sei, dass Infektionsverläufe schneller erkannt würden und damit umgehend auf steigende Infektionszahlen reagiert werden könne. Die Finanzierung der Tests sei Aufgabe der Länder.
Infos des Stadtsportbundes zur Wiedereröffnung der Kommunalen Sportstätten ab 18.05.2020 (PM)
Infos des Stadtsportbundes zur Wiedereröffnung der Kommunalen Sportstätten ab 18.05.2020
Wie bereits veröffentlicht, gilt seit dem 11. Mai 2020 die neue Coronaschutzverordnung, die zunächst am 25. Mai 2020 ihre Gültigkeit verliert. Seit letzter Woche Freitag haben uns in der Geschäftsstelle viele Anrufe und Mails erreicht, in denen gezielt nach der Öffnung von Sportanlagen gefragt wurde. Es meldeten sich aber auch besorgte Vereinsvertreter, die die Verordnung als viel zu weitgehend bewerten und als Vereinsvorstand unsicher sind, ob sie die Verantwortung für ihre Vereinsmitglieder übernehmen können. Eine geringe Anzahl von Sportvereinen haben uns und den Sport- und Freizeitbetrieben allerdings signalisiert, dass sie bereit sind, den Sportbetrieb auch innerhalb der engen Grenzen der Coronaschutzverordnung aufzunehmen. Nach intensiven Gesprächen mit den Sport- und Freizeitbetrieben haben wir uns darauf verständigt, dass eine Nutzung der kommunalen Sportstätten ab dem 18.05.2020 auf Antragstellung bei den Sport- und Freizeitbetrieben wieder möglich ist.
Es ist für sie als Vereine wichtig zu wissen, dass die Stadt Dortmund die Sportstätten in ihrem aktuellen Zustand zur Verfügung stellt. Sie müssen also bei Aufnahme des Sportbetriebs alle notwendigen Hilfsmittel, die zur Umsetzung ihres Hygienekonzepts relevant sind, selbst mitbringen. Eine weitere Voraussetzung zur Freigabe Ihrer Trainingszeit ist die Erstellung eines Hygienekonzepts für ihr derzeitiges Angebot, bezogen auf Ihre Sportstätte. Wir bitten Sie, sich eingehend mit dieser Thematik zu beschäftigen und die auf unserer Homepage verlinkten Hilfsmittel von LSB NRW und DOSB zu nutzen. Die Verantwortung, die Sie mit Wiederaufnahme des Sportbetriebs übernehmen, ist zu groß als das ein einfacher Kopiervorgang eines vorhandenen Konzeptes ausreichen würde. Sollten Ihnen dadurch besondere finanzielle Aufwände entstehen, besteht die Möglichkeit einer Kostenerstattung, durch die Stadt Dortmund auf Antrag über den StadtSportBund e. V., zu stellen. Bitte beachten Sie, dass Sie die Mindestanforderungen der CoronaSchVO bei ihrem kontaktlosen Sportbetrieb beachten und dass eigene Konzepte nicht im Widerspruch zu der CoronaSchVO und den anerkannten Konzepten der Fachverbände stehen. Die neue Verordnung regelt sehr umfassend, wie ungeachtet der Besitzverhaltnisse ein Sportbetrieb unter Beachtung der CoronaSchVO aussehen muss.
Unter anderem ist geregelt:
• Ein Wettkampfbetrieb ist nicht erlaubt (Ausnahmen § 9 Abs. 7; Profiligen , Pferderennen).
• Bis zum 30. Mai 2020 sind die Breitensportangebote kontaktfrei zu betreiben (Ausnahmen § 9 Abs. 2).
• Am Sportbetrieb dürfen nur Personen teilnehmen, die frei von Krankheitssymptomen sind.
• Die Teilnehmenden kommen fertig ausgerüstet bzw. umgezogen zur Sportstätte.
• Die Nutzung von Umkleide-, Dusch-, Gesellschafts- oder sonstigen Gemeinschaftsraumen ist untersagt.
• Keine Zuschauer (Ausnahmen Eltern Kind siehe § 9 Abs. 4).
• Keine Sportfeste bis zum 31.08.2020.
• Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Personen, 2 Meter beim Zugang zu Kursräumen.
• Bei Angeboten in Turn- und Sporthallen ist ein Platzbedarf von 10 qm pro Person zugrunde zu legen, bei statischen Übungen an einem Platz. Bei dynamischen Übungen ergibt sich je nach Trainingssituation der Platzbedarf und dadurch reduziert sich natürlich die Anzahl der zulassigen Nutzer. Hier muss ein Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden. In Fitnessstudios gilt ebenfalls die 10 qm Regelung *.
• In Kursräumen gilt eine 7 qm Regelung pro Person. Hier gilt dies ebenfalls bei statischen Übungen, bei dynamischen Übungen in Bewegung ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten*.
• Gemeinsam genutzte Sportgeräte sind einer regelmäßigen Reinigung zu unterziehen. Schwer zu reinigende Sportgeräte wie zum Beispiel Terrabänder etc. dürfen nicht benutzt werden.
• Eine Nutzung von Toiletten und Handwaschbecken ist erlaubt, es muss jedoch eine regelmäßige Reinigung erfolgen – möglichst nach Trainingsende bzw. mindestens 2 x täglich.
Diese Aufzählung ist nicht abschließend und soll nur die wichtigsten Regeln aufzahlen.
Weitere für den Sportbetrieb wichtige Regelungen sind wie bereits oben erwähnt, in den
§§ 1, 7, 9, 13 Abs. 3 Ziff. 2 und in der Anlage zur Hygieneverordnung festgehalten. Diese weitergehenden Regelungen sind unbedingt zu beachten und zwingend einzuhalten. Die neue CoronaSchVO wird als Anlage beigefügt.
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Liebe Sportfreundinnen, liebe Sportfreunde,
die nun weitreichende Öffnung der Sportanlagen war bis vor Kurzem noch nicht absehbar. Die Sportvereine tragen eine hohe Verantwortung, da es gilt, die Gesundheit unserer Mitglieder noch stärker als bisher in den Blick zu nehmen und zu schützen. Die Vorstände tragen hierbei eine besonders hohe Verantwortung. Die CoronaSchVO im § 19 beschreibt sehr deutlich, wie ein eventuelles Fehverhalten geahndet werden kann. Es handelt sich nicht um ein ,,Kavaliersdelikt“, wenn das ein oder andere möglicherweise nicht so genau gesehen wird. Der Bußgeldkatalog sieht beispielsweise für die Zulassung des Duschens oder Umkleidens ein Bußgeld in Höhe von 1.000,- Euro vor (verantwortlich Vorstand/Geschäftsführer). Für die Teilnahme an unzulässigen Sportangeboten werden 250,- Euro für die Teilnehmer fällig. Neben einem strafrechtlichen Aspekt setzen Sie mit einem Fehlverhalten möglicherweise die Gesundheit lhrer Vereinsmitglieder aufs Spiel. Dies gilt es unter allen Umständen zu vermeiden. Wir wissen, dass es bei bereits gestarteten Angeboten auf vereinseigenen Anlagen schon Kontrollen zur Einhaltung des Hygienekonzeptes gegeben hat. Bitte gehen Sie verantwortungsvoll und umsichtig in den neuen Sportbetrieb oder haben Sie auch den Mut, wenn Sie lhre örtlichen und personellen Voraussetzungen als nicht optimal einschätzen, die Aufnahme noch einige Zeit nach hinten zu schieben. Im Zweifelsfall sind wir gerne beratend an lhrer Seite.
Bleiben Sie alle gesund und sportlich!
Der Vorstand des StadtSportBund Dortmund e. V.
ver.di fordert flächendeckende Corona-Testungen der FABIDO Beschäftigten (PM)
ver.di fordert flächendeckende Corona-Testungen der FABIDO Beschäftigten
Im Umgang mit Kindern sind Abstands- und Hygieneregeln nur schwer umsetzbar. Daher begrüßt ver.di die Ausweitung der Corona-Testungen, wie sie in den aktuellen Beratungen im Deutschen Bundestag zum Zweiten Bevölkerungsschutzgesetz vorgesehen sind.
Mit der seit dem 14.05.2020 erfolgenden weiteren schrittweisen Wiedereröffnung der Kindertageseinrichtungen erhöht sich das Infektionsrisiko für das Kitapersonal erheblich. Daher fordert ver.di die Ausweitung des im Zweiten Bevölkerungsschutzgesetz bisher vorgesehenen Personenkreises auf die flächendeckende Testung von Hauswirtschaftskräften sowie dem pädagogischen Personal in den Kindertageseinrichtungen. Da offensichtlich ein starker Rückgang an Infektionen zu verzeichnen ist, muss davon ausgegangen werden, dass auch die erforderliche Infrastruktur für Testungen zur Verfügung steht.
„Regelmäßige und symptomunabhängige Tests des Personals sind nicht nur in Krankenhäusern sowie Senioreneinrichtungen notwendig, sondern vor allem auch in den Kindertageseinrichtungen “, sagte Martin Steinmetz, vom ver.di Fachbereich Gemeinden im ver.di-Bezirk Westfalen.
Das frühzeitige Erkennen einer Corona-Infektion durch regelmäßige Testungen dient dem dringend notwendigen Arbeits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten. Und es schafft Sicherheit für das pädagogische und hauswirtschaftliche Personal. „Mehr Tests der Kitabeschäftigten bedeutet auch mehr Sicherheit und Verlässlichkeit in der Betreuung der Kinder“, ergänzt Yvonne Ellerbrock, ver.di Vorsitzende der örtlichen ver.di-Fachkommission Kita.
Weil diese Tests der epidemiologischen Gefahrenabwehr dienen sind sie als eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe einzuordnen. Deswegen gehören sie in die Finanzverantwortung der öffentlichen Hand und sind nach ver.di Auffassung aus Steuermitteln zu finanzieren.
Kirsten Senkel-Meier
Testen, Testen, Testen…sagen die Virologen. Soll Sinn machen – wird wohl trotzdem nicht gemacht.
Da ich als Tagesmutter betroffen bin, habe ich mich mit dem Thema: Sind Kinder infiziert? Wenn ja, geben Sie den Virus weiter? lange beschäftigt. Es gibt Studien, eine davon aus Island, die besagt, dass Kinder den Virus kaum oder garnicht weitergeben. Eine Studie fand heraus, dass es Kinder innerhalb einer Familie gab, die mit 2 Grippe-Viren infiziert waren ( herkömmliche Grippe und Covid19 Grippe) Diese Kinder haben, wenn überhaupt, nur den herkömmlichen Grippe Virus weitergegeben, nicht ein Einziges Mal Covid19. Ich höre mir den täglichen podcast von Prof. Kekule, Kekules Corona- Kompass, an. Da sagte Herr Kekule:“ Ich prophezeie, dass Erzieher(innen) sich nicht, oder äußerst selten, mit dem Covid19 Virus infizieren.“ Tritt der unwahrscheinliche Zustand einer Infizierung ein, dann erkranken wir Erieher(innen)/ Tagesmütter/ Väter nicht oder nur mit schwachem Krankheitsverlauf daran. Das liegt an unserer starken Immunabwehr, aufgebaut durch jahrelanges permanentes Aussetzen hustender und schnupfender Kinder. Ich persönlich, bin sogar doppelt geschützt, da ich intensiven Umgang mit Hühnern habe, die gottseidank das Covid19 Virus nicht bekommen können, aber mit anderen Corona Viren Kontakt haben. Menschen, die Sars durchlebt haben, sind gegen Covid19 immun. Mein Immunsystem hat höchstwahrscheinlich, durch die Hühner, wohl nicht gegen Sars Viren, aber schon gegen andere Corona Viren gekämpft und eine Immunität aufgebaut. Daher, so glaube ich, sind Test bei Erzieher(innen) nicht so notwendig, wie Verdi es darstellt. In Kindergärten Hühner zu halten, würde mehr schützen.
Treffen für Trauernde beim Humanistischen Verband wieder möglich (PM)
Treffen für Trauernde beim Humanistischen Verband wieder möglich
Die monatlichen Treffen für Trauernde beim Humanistischen Verbandes können wieder stattfinden.
In diesen Corona-Zeiten ist alles anders. Die Notwendigkeit zu unseren Mitmenschen auf Distanz zu gehen verändert vieles auch und besonders unsere Möglichkeiten mit einschneidendem Erlebnis, wie der Trauer um den Verlust eines geliebten und wichtigen Menschen, umzugehen.
Seit mehr als 3 Monaten fand unser Trauer Café nicht mehr statt. Die monatlichen Treffen mussten ausfallen, auch individuelle Treffen konnten nur sehr selten stattfinden. Als Ersatz diente unser „Gesprächstelefon“, dass seit Ende März eingerichtet ist. Dies ersetzt aber nicht das persönliche Gespräch, ganz besonders das Gespräch in der Gruppe.
Ab dem 2 Juni werden wir daher unsere „Trauer Café“, unseren Gesprächskreis für trauernde Menschen wieder anbieten. Ab 17:00 Uhr werden die Türen des Humanistischen Zentrums in der Küpferstraße wieder geöffnet sein. Wer teilnehmen möchte muss sich vorher telefonisch oder per Email anmelden. (0231 527248 oder mail@hvd-nrw.de). Die Treffen sind offen für alle, unabhängig von Weltanschauung oder Konfession.
Über den HVD
Der HVD ist eine humanistische Weltanschauungsgemeinschaft im Sinne des Grundgesetzes der Bundesrepublik, sowie eine Kultur- und Interessensorganisation von säkularen Humanisten und Humanistinnen in Deutschland. Der Verband ist überparteilich, föderalistisch und demokratisch organisiert. Er bietet Kultur- und Bildungsangebote, sowie soziale Unterstützung und Beratung an. Der Verband fördert Humanismus und Humanität auf weltlicher Grundlage. Übernatürliche Mächte, Götter und Wesenheiten spielen bei uns keine Rolle. Wir führen ein freies Leben, hinterfragen jegliche Autorität kritisch und streiten für eine offene Gesellschaft mit universell gültigen Menschenrechten. Wir setzen uns für Bildung, Chancengleichheit und Emanzipation eines jeden Individuums ein. Unser Humanismus basiert auf der Überzeugung, dass Menschen ein selbstbestimmtes und verantwortliches Leben führen und einfordern.