Daniel Grebe, Bezirksvertreter der Partei „Die Rechte“ in der BV Scharnhorst, wird nun kaum noch um eine Haftstrafe herumkommen. Das Landgericht Dortmund bestätigte das Urteil des Amtsgerichtes. Dieses hatte im Herbst 2015 eine Gesamtstrafe von 22 Monaten Haft ohne Bewährung gebildet. Dagegen hatten sowohl Grebe als auch die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. Während der Neonazi einen Freispruch forderte, forderte der Staatsanwalt sogar 28 Monate Haft.
Gegen das neue Urteil des Dortmunder Landgerichtes ist noch eine Revision möglich
Gegen das Urteil ist noch eine Revision möglich. Allerdings ist dies nicht viel mehr als eine vage Hoffnung. Denn hier wird vom OLG Hamm nicht mehr inhaltlich, sondern nur noch formal geprüft.
Wird das Urteil rechtskräftig, würde Grebe auch seinen Sitz in der BV verlieren. Sein Nachrücker hat selbst erst vor wenigen Tagen erneut eine Strafe von 60 Tagessätzen kassiert.
Dem 26-jährigen Jura-Studenten wurden gleich mehrere Taten vorgeworfen. Am schwerwiegendsten war hierbei eine Auseinandersetzung am Wahlabend vor dem Dortmunder Rathaus.
Hier sah es das Gericht als zweifelsfrei erwiesen an, dass Grebe dem neu gewählten Ratsmitglied der Piraten, Christian Gebel, aus nächster Nähe und „mit voller Wucht“ im „Stil eines Handballers“ die Flasche ins Gesicht geworfen hat. Gebel erlitt dabei eine Rissquetschwunde am Auge.
Gericht sieht es als erwiesen an, dass Grebe schwere Verletzungen in Kauf genommen hat
„Es war ein glücklicher Zufall, dass nicht noch weit schwerwiegendere Verletzungen eingetreten sind“, machte Staatsanwalt Strunk deutlich.
Dies wäre dann eine schwere Körperverletzung gewesen. Es habe ein ganz enormes Verletzungsrisiko bestanden, indem er Gebel die Flasche mit voller Wucht ins Gesicht warf. Daher stelle dies eine gefährliche Körperverletzung dar und er fordere daher eine ganz erhebliche Freiheitsstrafe.
Grebe selbst hatte bereits vor dem Amtsgericht den Flaschenwurf eingeräumt, aber sowohl den Vorsatz – also die Verletzungsabsicht – abgestritten, als auch, dass es seine Flasche gewesen sei, die Gebel getroffen habe.
Allerdings folgte das Gericht dieser Einlassung nicht. Auch habe es trotz der aufgeladenen Situation in diesem Moment keine Notwehrsituation gegeben.
Bewährungsstrafe kommt wegen Wiederholungsgefahr nicht in Frage
Daher bekam er eine Freiheitsstrafe von einem Jahr, die mit einer früheren zur Bewährung ausgesetzten Verurteilung des Amtsgerichts Dresden zu einer Gesamtstrafe von einem Jahr und vier Monaten ohne Bewährung gebündelt wurde.
Hinzu kamen noch sechs Monate Haft ohne Bewährung für einen Böllerwurf gegen Polizeibeamte in der Silvesternacht 2014/15 auf dem Wilhelmplatz in Dorstfeld.
Insgesamt soll Grebe nun eine 22-monatige Haftstrafe verbüßen. Weder sein Bewährungshelfer noch das Gericht konnten und wollten ausschließen, dass Grebe weitere Straftaten begehe. Daher kam auch keine Bewährungsstrafe in Betracht.
Denn auch die jetzt zur Anklage gebrachten Taten hatte er unter Bewährung bzw. unter Anklage stehend verübt. Auch ein früherer Jugendarrest habe ihn augenscheinlich nicht beeindruckt. Zudem ist er einschlägig vorbestraft: Sowohl wegen des Werfens einer Bierflasche als auch von Pyrotechnik wurde Grebe bereits verurteilt. Dass er ein guter Student sei und Vater einer 15 Monate alten Tochter wirkte sich nicht strafmildernd aus. Beides war er auch schon zumindest bei der letzten Tat.
Vorwurf: Grebe habe sich Bewährung in Dresden durch Lügen erschlichen
Der Nebenklagevertreter hielt dem Angeklagten zudem vor, das Gericht in Dresden belogen zu haben. Dort setzte man die Strafe u.a. deshalb zur Bewährung aus, weil sich der aus Schwalmstadt stammende Neonazi nach seiner Tat in Dresden von der rechtsextremen Szene distanziert habe und sogar nach Dortmund gezogen sei, um ein neues Leben „in geordneten Bahnen“ zu beginnen.
Dies hatte er vor dem Amtsgericht Dresden ausgesagt – nur einen Monat, nachdem er in Dortmund am Wahlabend die Flasche geworfen und für die Neonazis Wahlkampf gemacht hatte.
Er war in Dresden unter anderem wegen Landfriedensbruch, versuchter gefährlicher Körperverletzung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte für schuldig befunden worden.
Möglicher Nachrücker in der BV Scharnhorst auch mehrfach verurteilt
Sollte Grebes Urteil rechtskräftig werden, würde André P. nachrücken – falls dieser bis dahin nicht ebenfalls eine Haftstrafe kassiert.
P. hatte u.a. am Wahlabend als auch bei einer Bürgerversammlung in Eving Journalisten und Polizisten attackiert und dafür unterschiedliche Strafen eingefahren.
Erst vor wenigen Tagen kassierte der Arbeitslose wegen des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte in der Nordstadt eine erneute Geldstrafe von 60 Tagessätzen.
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