Von Marcus Arndt und Alexander Völkel
Gleich mit zwei Berufungsverhandlungen gegen Neonazis musste sich das Landgericht Dortmund heute befassen – in einem Fall ging es u.a. um eine gefährliche Körperverletzung beim sogenannten „Rathaussturm“ sowie Volksverhetzung bei einer Kundgebung in der Nordstadt.
Gericht wertete Pfefferspray-Einsatz vor dem Rathaus als Notwehr
Timo E. wurde vom Amtsgericht Dortmund von dem Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung bzgl. des Rathaussturmes 2014 am Kommunalwahlabend freigesprochen. Das Amtsgericht wertete den Einsatz damals als Notwehr.
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Udo Antoniewicz, Leiter der wegen des Wahlabends eingesetzten Ermittlungskommission der Polizei Dortmund, war zwar seinerzeit nicht vor Ort, sagte aber erneut vor Gericht aus, dass die „Linken“ vor dem Rathaus zuerst mit Pfefferspray gesprüht hätten. Diese Erkenntnis stützte er lediglich auf seine individuelle Bewertung von Foto- und Videomaterial.
Erst später hätte auch der Angeklagte Pfefferspray eingesetzt (zu seiner Verteidigung, so die Wertung des Amtsgerichts). Gegen dieses Urteil legte die Staatsanwaltschaft Dortmund seinerzeit Berufung ein.
Bezirksbürgermeister Brankamp beschimpft und mit Bier beschüttet
Allerdings hatte das Amtsgericht den Angeklagten zu vier Wochen Dauerarrest nach Jugendstrafrecht verurteilt. Er hatte 2014 während eines Festes des Heimatmuseums dem Bezirksbürgermeister von Lütgendortmund, Heiko Brankamp, Bier ins Gesicht geschüttet und mit „alte Mistgeburt“ beschimpft.
Brankamp hatte die Neonazis zuvor aufgefordert, das Fest zu verlassen – sie seien nicht erwünscht. Dies hatten der Angeklagte und seine Kameraden verweigert.
Fakt ist, dass der Angeklagte vor Gericht kein Unbekannter ist: In Bochum beleidigte er eine Frau als „Antifa-Schlampe“ und „Scheiß-Jüdin“, eine andere Zeugin mit: „Dich Zigeunerin hätte man vergasen sollen“. Hierzu kassierte der Angeklagte damals zwei richterliche Weisungen in Form von schriftlichen Aufsätzen – sonst nichts.
In der heutigen Berufungsverhandlung ging es dem Verteidiger Andre Picker darum, die Verurteilung des Amtsgerichtes Dortmund von Jugend- in Erwachsenenstrafrecht umzuwandeln. Ziel war, die vier Wochen Dauerarrest nach Jugendstrafrecht zu umgehen und in eine Geldstrafe o.ä. als Urteil zu erlangen.
Für den 20. März setzte das Gericht einen neuen Termin an, da zur Urteilsfindung die Jugendgerichtshilfe – trotz Ablehnung durch den Angeklagten und seinen Verteidiger – gehört werden soll. Dann wird entschieden, ob der „Notwehr-Freispruch“ Bestand hat und ob er für die Attacke gegen Brankamp nach Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden wird.
Volksverhetzungsvorwurf bei Neonazi-Kundgebung erneut vor Gericht
Auch bei der zweiten Berufungsverhandlung stand kein Unbekannter vor Gericht: Rechtsextremist Lukas B. brüllte 2015 bei einer Neonazi-Kundgebung in der Nordstadt verschiedene Parolen wie „Deutschland den Deutschen“ und „Ausländer raus“.
Deswegen wurde B. vom Amtsgericht Dortmund zu einer siebenmonatigen Haft ohne Bewährung verurteilt. Gegen dieses Urteil legte der Angeklagte Berufung ein, da er seine Äußerungen von der Meinungsfreiheit gedeckt sah.
In der heutigen Verhandlung vor dem Landgericht Dortmund zeigte der Angeklagte daher auch keine Reue und bekannte sich vor Gericht zu seiner neonazistischen Gesinnung. Bereuen würde er nichts, jedoch zukünftig darauf achten, derartiges auf Demos nicht mehr zu rufen.
Bei 13. Verurteilung wurde die Haftstrafe in Bewährung umgewandelt
Lukas B. hatte in einer „Nacht- und Nebelaktion“ die rechtsextremistische „Kommune“ um den Ratsherren Michael Brück in Dorstfeld verlassen. Ausschlaggebend waren wohl finanzielle Gründe.
Mittlerweile wohnt er in Fürstenfeldbruck bei München, hat dort einen neuen Job und eine feste Partnerschaft. Das Gericht wertete dies als positiv und reduzierte die vom Amtsgericht verhängte Freiheitsstrafe von sieben auf sechs Monate.
Zudem wandelte sie – anders als das Amtsgericht – trotz seiner zwölf Vorstrafen und seines fortgesetzten Engagements im Neonazi-Milieu die Haft in eine Bewährungsstrafe um.
Der Scharnhorster Bezirksvertreter Daniel Grebe sitzt mittlerweile in Haft
Ein anderer Neonazi kam allerdings nicht mehr um seine Haftstrafe herum: Daniel Grebe, Bezirksvertreter der Partei „Die Rechte“ in Scharnhorst, hat mittlerweile seine 22-monatige Haftstrafe angetreten.
Alle Rechtsmittel hatte er erfolglos ausgeschöpft. Grebe hatte am Wahlabend dem Piraten-Politiker Christian Gebel eine Bierflasche ins Gesicht geworfen und diesen dadurch verletzt.
Ruhiger wird es in Dorstfeld durch die Haftstrafe aber nicht: Mittlerweile ist der als Nazi-Hipster bekannt gewordene Neonazi Matthias Drewer – früher Kreisvorsitzender der Partei „Die Rechte“ in Wuppertal – aus der Haft entlassen worden.
Er hatte mehrfach mit einer Holzstange auf eine Antifaschistin eingeschlagen und sie schwer am Kopf verletzt. Statt zurück nach Wuppertal ist nun auch er in der Emscherstraße 2 eingezogen. Hier wohnt bereits sein Bruder Christoph Drewer – ebenfalls mehrfach verurteilt. Er ist stellvertretender Bundesvorsitzender der Neonazi-Splitterpartei.
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