Landesweite Neuausrichtung zur Inklusion an weiterführenden Schulen – In Zukunft weniger sonderpädagogische Standorte

FerienIntensivTraining an der Kautsky-Grundschule in Dortmund-Scharnhorst
Durch die Neuausrichtung werden weniger sonderpädagogische Standorte zur Verfügung stehen. 66 Prozent der Dortmunder Schulen gelten aber auch weiterhin als Orte des „Gemeinsamen Lernens“.

Das NRW-Ministerium für Schule und Bildung hat einen Erlassentwurf zur Neuausrichtung der Inklusion an weiterführenden Schulen vorgelegt. Es ist geplant, dass ab dem Schuljahr 2019/20 allgemeinbildende Schulen der Sekundarstufe I, Haupt-, Real- und Gesamtschulen, nur noch Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf aufnehmen können, wenn sie von der Schulaufsichtsbehörde mit Zustimmung des Schulträgers ausdrücklich als Schule des „Gemeinsamen Lernens (GL)“ benannt worden sind. Mit diesem Entwurf beschäftigt sich aktuell der Verwaltungsvorstand in Dortmund.

Schuldezernentin befürchtet Mangel an sonderpädagogischen Lehrkräften

Der Fachbereich Schule befindet sich derzeit in einem Abstimmungsprozess mit der Schulaufsicht mit dem Ziel, Schulen aus den Schulformen Realschule, Hauptschule, und Gesamtschule als „Schulen des Gemeinsamen Lernens“ ab dem Schuljahr 2019/20 vorzuschlagen. Damit soll ein möglichst flächendeckendes Angebot erreicht werden.

Um Schule des „Gemeinsamen Lernens“ zu werden, muss die Schule über ein pädagogisches Konzept zur inklusiven Bildung verfügen. Es müssen Lehrkräfte für sonderpädagogische Förderung an der Schule unterrichten und weitergebildet werden.

Außerdem müssen die räumlichen Voraussetzungen der Schule „Gemeinsames Lernen“ ermöglichen. Ziel ist es, die Ressourcen an den Schulstandorten zu bündeln. Um dies zu erreichen, sollen die Schulen des „Gemeinsamen Lernens“ zukünftig im Durchschnitt drei Schülerinnen und Schüler mit Unterstützungsbedarf je Eingangsklasse aufnehmen.

Kein Kind muss durch die Neuregelung die bisherige Schule wechseln

Daniela Schneckenburger
Schuldezernentin Daniela Schneckenburger.

„Alle städtischen Schulen bieten bislang „Gemeinsames Lernen“ an. Die neue Regelung wird zu einer Reduzierung der Standorte führen, da Schulen bislang auch weniger als drei Schülerinnen und Schüler im „Gemeinsamen Lernen“ aufgenommen haben“, sagt Schuldezernentin Daniela Schneckenburger.

Außerdem befürchtet sie, stünden zu wenige sonderpädagogische Lehrkräfte zur Verfügung. Betroffene SchülerInnen müssen sich keine Sorgen machen, dass sie plötzlich die Schule wechseln müssen, da die Neuregelung ihre Schule ausschließt. Sie können an ihrer Schule bleiben und ihre Laufbahn dort auch beenden.

Schulaufsicht kann Gymnasien in die regionale Planung einbeziehen

An Gymnasien soll sonderpädagogische Förderung zukünftig in der Regel zielgleich stattfinden. Die Schulaufsicht kann Gymnasien, die zieldifferente Förderung weiterhin ermöglichen wollen, in die regionale Planung einbeziehen. In Dortmund wären dies drei Gymnasien, die dann in der Regel jährlich nicht weniger als sechs Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Eingangsjahrgang aufnehmen würden.

Die Schulaufsichtsbehörde überprüft bis Mitte Dezember 2018 für jede Schule des „Gemeinsamen Lernens“, ob die gesetzlichen Voraussetzungen dafür über das Jahr 2018/19 hinaus erfüllt werden können. Erst dann steht fest, welche Schulen in Dortmund am „Gemeinsamen Lernen“ ab 2019/20 teilnehmen werden. Der endgütige Entwurf zur Neuausrichtung der Inklusion wurde vom Landesministerium für Schule und Bildung für Herbst 2018 angekündigt.

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Reader Comments

  1. Cornelia Wimmer

    Haupt-Real- und Gesamtschulen werden also sonderpädagogisch fördern, sofern sie als „Schulen des gemeinsamen Lernens“ benannt worden sind. Gymnasien, so hören wir, fördern u.U. auch sonderpädagisch, allerdings – soviel wird verraten – „zielgleich“.
    Was das genau heißt? Im Klartext heißt das: Haupt- Real- und Gesamtschulen fördern zielDIFFERENT, Gymansien fördern zielGLEICH.
    Und dazwischen liegen Welten.
    „Zieldifferent“ geht z.B. so : Max, Nadja und Ayse (Namen willkürlich gewählt) wollen den Mittleren Bildungsabschluss mit Qualifikation machen und anschließend in die Oberstufe. – Martha ist lernbehindert, sie wird diesen Abschluss nicht machen, wahrscheinlich auch nicht den Hauptschulabschluss. – Für sie gibt es – beispielsweise an der Gesamtschule – stets ein eigenes Lernprogramm, verbunden, so gut es geht, mit dem von Max, Nadja und Ayse, aber mit eigenen, nur für sie konzipierten Klassenarbeiten, eigenen Kriterien für die Benotung usw. – für Lehrende erkennbar eine unglaubliche Herausforderung, vor allem wenn es für das besondere Kind nicht mehr Platz und nicht mehr Zeit gibt – So ähnlich mag es einem Koch gehen, der statt eines Mittagessens für eine Gruppe nunmehr noch gleichzeitig Diätmahlzeiten zubereiten muss – bei gleich vielen Herdplatten, Kochgeschirr und einem schon unter günstigen Bedingungen unterdimensionieren Kühlschrank und bei – Gott bewahre – keiner Viertelstunde mehr Zeit zum Schnibbeln, Kochen und Servieren.
    „Zielgleich“ muss man fast nicht erklären. „Zielgleich“ geht – wie immer! Alle wollen z.B. das Abi, die Inklusionsschüler*Innen genauso wie die anderen und sie haben die gleiche Aussicht es zu erreichen. – Sie haben z.-B. eine Körper- oder Sinnesbehinderung. Sie sitzen im Rollstuhl oder brauchen die Arbeitsblätter vielleicht größer gedruckt, weil sie z.B. schlecht sehen. – Im Lernen eingeschränkt sind sie nicht. Zweierlei Unterricht wird vom Lehrenden nicht verlangt.
    Damit verbleibt, wenig erstaunlich, die ungleich schwerere Arbeit bei denen, die sie ohnehin lange schon haben: Den Haupt. Real- und den Gesamtschulen. Am Gymnasium zu unterrichten ist heute sicher auch keine einfache Aufgabe, aber jene Quadratur des Kreises, die die eigentliche Inklusion darstellt, verlangt man vom Gymnasium nicht. Von Haupt- Real- und Gesamtschulen dagegen schon: Arbeitsungerechtigkeit für die Kolleg*innen, Bildungsungerechtigkeit für die Schüler*Innen. Zumindest von letzterem ist immer mal wieder die Rede und die Gründe werden gesucht. – Hier ist einer.

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