Maximal 250 Euro Förderung für Miet- und Nebenkosten im Monat

Kulturbüro Dortmund unterstützt nun auch Ateliers: Jetzt für Förderung ab 2023 bewerben! 

Damit Ateliers offen bleiben können - oder neu eröffnet - kann man Fördermittel beim Kulturbüro beantragen.
Damit Ateliers offen bleiben können – oder neu eröffnet – kann man Fördermittel beim Kulturbüro beantragen. Foto: Alexander Völkel für nordstadtblogger.de

Das Kulturbüro startet ein neues Förderprogramm für Ateliers in Dortmund. Ab Montag, 19. September können sich professionelle Künstler*innen aller Sparten, die in Ateliers oder Ateliergemeinschaften arbeiten, um eine Förderung ab 2023 bewerben.

Unbürokratisch finanzielle Zuschüsse für Produktionsräume erhalten

„Unser Ziel ist es, möglichst umfangreich und unbürokratisch finanzielle Zuschüsse für Produktionsräume zu ermöglichen“, sagt Hendrikje Spengler, Leiterin des Kulturbüros.

„Wir hoffen, dass die Atelier-Förderung auch Neugründungen anregt und den Kunst- und Kulturstandort Dortmund insgesamt stärkt.“ Beantragt werden kann die Förderung für laufende Miet- und Nebenkosten in Höhe von maximal 250 Euro monatlich.

Bewerben können sich sowohl Einzelpersonen als auch Ateliergemeinschaften. Bei Neugründungen werden zum Zeitpunkt der Antragstellung die noch abzuschließenden Mietverträge berücksichtigt. Sonderfälle wie Wohnateliers sind ebenfalls förderfähig.

Alle Infos und Anträge unter dortmund.de/atelierfoerderung

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  1. Atelier-Künstler*innen aufgepasst: Jetzt für Förderung ab 2024 bewerben! (PM)

    Das Kulturbüro fördert auch im nächsten Jahr Ateliers in Dortmund: Ab Dienstag, 10. Oktober, 12:00 Uhr mittags können sich professionelle Künstler*innen aller Sparten, die in Ateliers oder Ateliergemeinschaften arbeiten, um eine Förderung für 2024 bewerben. Die Frist endet am 31. Oktober, 12:00 Uhr. Schnelligkeit zahlt sich aus, denn die Mittel werden nach dem Windhundverfahren vergeben, also nach Eingang der Bewerbungen.

    Wer kann sich bewerben?

    Bewerben können sich professionelle Einzelkünstler*innen und Nachwuchskünstler*innen aller Sparten, die in Einzelateliers, Wohnateliers, Ateliergemeinschaften künstlerisch arbeiten oder eine Atelierneugründung aktiv verfolgen. Das Atelier muss sich in Dortmund befinden, ebenso wie der Lebens- und Arbeitsmittelpunkt der Künstler*innen. Keine Förderung bekommen Ateliers in Kulturzentren, die bereits städtische Förderungen über das Kulturbüro erhalten.

    Was wird gefördert?

    Es gibt einen Miet- und Nebenkostenzuschuss bis max. 250 Euro/Monat je nach Ateliergröße, die anhand einer Kopie des Mietvertrags zu belegen ist. Weitere Infos und die detaillierten Förderbedingungen: dortmund.de/atelierfoerderung

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