Das „Freefloating“ – also der stationslose Betrieb – sind ein herausragendes Markenzeichen der E-Scooter in Dortmund. Nutzer:innen konnten bzw. können ihre E-Scooter mehr oder weniger überall stehen oder liegen lassen. Vielfach gehen von den Fahrzeugen aber Behinderungen und teils auch Gefährdungen aus. Damit soll künftig in Teilen Schluss sein: Künftig wird es auch „Knöllchen“ für falsch abgestellte E-Scooter geben. Zudem sind feste Abstellzonen in der Innenstadt in Arbeit. 120 Standorte für die Innenstadt-West wurden bereits identifiziert.
Die Knöllchen kosten künftig zwischen 20 und 30 Euro
E-Scooter sind inzwischen fester Bestandteil im Dortmunder Verkehrsmix. Nachdem die Stadt den E-Scooter-Verkehr schon Mitte 2022 erfolgreich reguliert hatte, steuert sie nun weiter nach. Gesetzesänderungen machen dies möglich. ___STEADY_PAYWALL___
So wird das Ordnungsamt künftig Verwarnungsgelder für E-Scooter verhängen, die behindernd oder gefährdend abgestellt worden sind. Hintergrund ist eine Änderung der Straßenverkehrsordnung zum 1. September 2023.
20 Euro kostet es, wenn abgestellte E-Scooter andere Verkehrsteilnehmer:innen behindern. Liegt sogar eine Gefährdung vor, fallen 30 Euro an. Die Verkehrsüberwachung des Ordnungsamtes verhängt ab dem 2. Februar 2024 Verwarngelder in dieser Angelegenheit.
Über das neue Vorgehen informiert das Ordnungsamt derzeit die E-Scooter-Anbieter in Dortmund, die wegen der Halterhaftung zunächst die Verwarnungsgelder bekommen. Die Unternehmen haben allerdings die Möglichkeit, die „Knöllchen“ an die dafür verantwortlichen Nutzer:innen weiterzugeben.
Derzeit sind Bolt, Voi, Lime und Tier mit insgesamt 3.650 Rollern in Dortmund vertreten
Im März 2022 hatte der Rat mit der Vorlage „E-Roller als Teil des Mobilitätskonzeptes der Stadt Dortmund“ viele Maßnahmen beschlossen, die inzwischen ihre Wirkung zeigen. Als die E-Scooter in Dortmund eingeführt wurden, setzten viele Verleihfirmen noch stark auf die drei Innenstadtbezirke. So entstand in der Innenstadt ein Überangebot. Gleichzeitig blieben die äußeren Stadtbezirke unterversorgt.
Um die Ziele des Mobilitätskonzeptes zu erreichen, hat die Stadt 2022 eine Obergrenze von 300 E-Scootern pro Betreiber in den drei Innenstadtbezirken festgelegt.
Dadurch hat sich die Situation sichtbar verbessert, gleichzeitig wurden E-Scooter auch in den äußeren Stadtbezirken angeboten. Die Beschwerden gingen deutlich zurück. Derzeit sind die Firmen Bolt, Voi, Lime und Tier mit insgesamt 3.650 Rollern in Dortmund am Markt.
Die E-Scooter scheinen sich dauerhaft etabliert zu haben; ein größerer Rückgang der Roller-Anzahl ist unwahrscheinlich. Die Ausleihen pro Tag schwanken je nach Betreiber und Jahreszeit, liegen aber mit zwei bis drei Ausleihen pro Roller und Tag in einem von Experten als wirtschaftlich beschriebenen Bereich. Tatsächlich werden E-Scooter heute – anders als zum Zeitpunkt der Einführung – mehr für kurze Alltagswege und weniger für „Spaßfahrten“ genutzt.
Innenstadtbezirke sollen flächendeckend eine Abstellverbotszone werden
Beschlossen hatte der Rat auch, in den zentralen Bereichen der Innenstadt sowie rund um den Phoenixsee einen eingeschränkten stationslosen Verleih umzusetzen. Am Phoenixsee war dieses Konzept 2021 mit Erfolg getestet worden.
E-Scooter-Nutzer:innen können ihre Fahrzeuge dort seitdem nur in ausgewählten Zonen abstellen. „Das Pilotprojekt mit den Verbotszonen hat gut funktioniert, die festgelegten Abstellzonen haben sich bewährt“, zieht Planungsdezernent Stefan Szuggat eine Zwischenbilanz.
In Zukunft werden auch die Innenstadtbezirke flächendeckend eine Abstellverbotszone sein. Die Nutzenden können die E-Scooter dann nur noch in ausgewiesenen Flächen ausloggen und ihre Fahrt beenden.
Aktuell sind vorwiegend Fußgängerzonen, Grünanlagen, Friedhöfe und kritische Bereiche wie zum Beispiel rund um das Stadion Abstellverbotszonen.
Rund 120 Abstellzonen sind für die westliche Innenstadt vorgesehen
Die Planung von 120 Abstellflächen für E-Scooter im Bereich der City hat die Mobilitätsplanung im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt bereits abgeschlossen. Analog dazu wird das Stadtplanungs- und Bauordnungsamt nun Abstellflächen in den Stadtbezirken Innenstadt-Ost und Nord identifizieren.
Das Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz NRW macht dafür verschiedene Vorgaben. Die Abstellflächen müssen abseits von Geh- und Radwegen ausgewiesen werden. An manchen engeren Stellen werden daher Kfz-Parkplätze weichen müssen, um Platz zu machen für die E-Scooter-Abstellflächen. Das Tiefbauamt wird im kommenden Jahr damit beginnen, die Abstellzonen nach und nach umzusetzen.
Wann genau das Tiefbauamt damit fertig ist und ob das bis Ende 2024 gelingen kann, lässt Szuggat offen. Auch wann die Zonen für die Nordstadt und die Innenstadt-Ost projektiert sind, ist offen. „Nicht vor eine 2024“ äußert sich der Planungsdezernent bewusst vorsichtig.
Sondernutzungsgebühren sollen steigen, aber monatlich abgerechnet werden
Eine weitere Änderung tangiert nicht die Nutzer:innen, sondern die Verleihunternehmen. Seit Juli 2022 gilt in Dortmund pro E-Scooter eine jährliche Sondernutzungsgebühr von 50 Euro. Nach einem Gerichtsurteil gegen die Stadt Köln wird Dortmund die Sondernutzungssatzung überarbeiten, berichtet Stefan Szuggat.
Die Sondernutzungsgebühr soll dann monatlich statt jährlich erhoben werden. Vorteil für die Betreiberfirmen ist dabei auch, dass sie für kurze Zeiträume ihre Flotten aufstocken können. Mit der vorgeschlagenen Gebühr von fünf Euro pro Monat steigt der jährliche Betrag pro Scooter auf 60 Euro.
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Reader Comments
Geg
Bin ja auch kein Fan der wild abgestellten Roller aber da merkt man mal wieder wie mit zweierlei Maß gemessen wird
Winzige Roller kosten 60 Euro im Jahr, Autos 0 (oder 30 für sie Anwohnerausweise). Da fehlt doch jegliche Verhältnismäßigkeit
Thorsten
Habe selten so viel Unsinn gelesen! Sorry
Seppel vom See
Alles schõn und gut, aber ich habe nix davon gelesen wer die Strafe zahlen soll ? die Firmen oder die die die Roller zuletzt benutzt haben ? es wäre ne bodenlise Frecheit es den Firmen zu zuschreiben die Strafen zu bezahlen den due Roller werden und ich nenne das Kind beim Namen von “ Sogenannten Pissblagen immer und überall einfach nach der fahrt abgestellt oder wahrlis hingeworfen“ und wennjemand zur Kasse gebeten werden soll dann dich wohl die Pissblagen oder deren Eltern diesie so erzogen haben. Die Firmen kõnnen nix dafür. Aber Stadt und Land wird das egal sein wer zahlt am ende ist es dann der Steuerzahler ddr die Zeche zahlen darf so ist es doch immer in diesem ach so schõnen Land
Nordstadtblogger-Redaktion
Manchmal hilft es, den Text zu lesen und zu verstehen. Die Unternehmen können und sollen ja die Knöllchen an die durchreichen bzw. denen in Rechnung stellen, die den E-Scooter zuletzt gemietet haben.
ACE begrüßt neue Regeln für E-Scooter: Angleichung an Radverkehr schafft Klarheit (PM Auto Club Europa)
E-Scooter sind insbesondere für die „letzte Meile“ ein beliebtes Verkehrsmittel. Jedoch unterscheiden sich die Verkehrsregeln häufig vom Radverkehr. Diese Verwirrung führt zu Missverständnissen und gefährlichen Situationen im Straßenverkehr. Gleichzeitig ist die Anzahl der E-Scooter-Unfälle allein im vergangenen Jahr um 14 Prozent gestiegen. 22 Menschen sind bei solchen Unfällen sogar ums Leben gekommen – eine Verdopplung im Vergleich zum Vorjahr.
Der ACE, Europas Mobilitätsbegleiter, begrüßt in seiner Stellungnahme zur Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (EKFVo) die vorgeschlagene Angleichung der Vorschriften. Dies schafft klare und verständliche Verkehrsregeln für alle Beteiligten und macht das Fahren mit einem E-Scooter sicherer.
Kerstin Hurek, Leiterin Verkehrspolitik, erläutert die Stellungnahme des ACE: „Die Angleichung der Regelungen für Elektrokleinstfahrzeuge an die bestehenden Vorschriften für den Radverkehr trägt dazu bei, klare und einheitliche Verkehrsregeln zu schaffen, die sowohl für die Nutzerinnen und Nutzer von E-Scootern als auch für andere Verkehrsteilnehmenden verständlich und nachvollziehbar sind. Eine einheitliche Regelung erleichtert die Integration in den Straßenverkehr und fördert ein harmonisches Miteinander aller Verkehrsteilnehmenden. Gleichzeitig sind Fahrerinnen und Fahrer von E-Scootern und ähnlichen Fahrzeugen zur besonderen Rücksichtnahme gegenüber dem Fußverkehr verpflichtet. Die aktuellen Unfallzahlen sind ein deutliches Alarmsignal: Hier ist der Gesetzgeber gefordert, alles zu tun, um E-Scooter-Fahrer besser zu schützen: Angefangen beim Nachweis der Regelkunde, über bessere Sichtbarkeit der Scooter bis hin zur Einführung einer Helmpflicht.“
Aus Sicht des ACE sollte die EKFVo an folgenden Punkten überarbeitet werden:
– Gehwege für E-Scooter: Fußwege mit dem Zusatzschild „Radverkehr frei“ sollen neben Fahrrädern und Pedelecs künftig auch für E-Scooter freigegeben werden. Zu jeder Zeit und unter allen Umständen gilt hier maximal Schrittgeschwindigkeit.
– Befähigungsnachweis einführen: Ähnlich der Mofa-Prüfbescheinigung sollen Nutzerinnen und Nutzer eines E-Scooters künftig ihre Regelkenntnis nachweisen. Die Befähigung könnte mittels einer App nachgewiesen werden.
– Blinker-Pflicht: Fahrtrichtungsanzeiger sollen sowohl vorne und hinten verpflichtend vorgeschrieben werden. So erhöht sich die Verkehrssicherheit für alle, da einerseits die Absichten der Person auf dem E-Scooter sichtbar werden und diese gleichzeitig nicht die Hand vom Lenker lösen muss.
– Helm-Pflicht: Der ACE appelliert an den Gesetzgeber, eine Helmpflicht einzuführen, um den Schutz der Nutzerinnen und Nutzer von Elektrokleinstfahrzeugen zu gewährleisten und das Verletzungsrisiko deutlich zu reduzieren.
– Beleuchtete Kennzeichen: Damit die Versicherungsplaketten künftig besser zu erkennen sind, sollen diese beleuchtet sein.
– Bremsen: Der Mindestverzögerungswert soll von 3,5 m/s² auf 4 m/s² erhöht und damit die Bremswege verkürzt werden. Außerdem sollen mindestens zwei mechanische Bremsen, die per Hebel bedient werden, vorgeschrieben werden.
Aus Sicht des ACE gibt es über den Gesetzesentwurf hinaus weiteren Regelungsbedarf:
Beibehaltung der Alkoholgrenzwerte: Das Fahren mit 0,5 Promille oder mehr soll weiterhin als Ordnungswidrigkeit gelten, ab 1,1 Promille als Straftat. Studien zeigen, dass das Unfallrisiko unter Alkoholeinfluss erheblich steigt.
Einführung der Gefährdungshaftung: Elektrokleinstfahrzeuge stellen eine erhebliche Gefahrenquelle im Straßenverkehr dar und sollen daher ähnlich wie Autos unter die Gefährdungshaftung fallen.
Weiterführende Informationen
>> Vollständige Stellungnahme des ACE: https://images.ace.de/dokumente/presse/ACE_Stellungnahme_Elektrokleinstfahrzeuge_Aug24.pdf
>> Politische Positionen des ACE: https://presse.ace.de/verkehrspolitik/position/