Sind die Städte für das Auto da oder für den Menschen? Diese Frage wird immer häufiger gestellt – und immer häufiger werden Veränderungen eingefordert. Das ist ein Grund, warum dem Rad- und Fußverkehr mehr Raum gegeben und jahrzehntelang geübte Mechanismen in der Stadtplanung überdacht werden. Ein Baustein ist dabei die erlaubte Höchstgeschwindigkeit. Tempo 30 wird immer häufiger gefordert. Doch Kommunen können darüber nicht frei entscheiden. Das zu ändern, ist eines der Ziele der Städteinitiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten – eine kommunale Initiative für stadtverträglicheren Verkehr“.
Der gesetzliche Rahmen setzt der Schaffung von Tempo 30-Zonen hohe Hürden
Dieser Initiative soll nun auch die Stadt Dortmund beitreten. „Aufgrund der angestrebten sowie zwingend erforderlichen Verkehrswende und des Ziels, Städte lebenswerter und sicherer zu gestalten, ist die bereits häufig geführte Tempo-30-Diskussion erneut in vollem Gang“, begründet das Tiefbauamt den Schritt. ___STEADY_PAYWALL___
Kernproblem der Thematik ist nach Ansicht der Fachverwaltung, dass nach den gesetzlichen Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) die innerörtliche Regelgeschwindigkeit auf Tempo 50 festgelegt ist und dass das Abweichen hiervon nur in ganz bestimmten Ausnahmefällen möglich ist. Die innerstädtische Regelgeschwindigkeit von Tempo 50 gilt seit 1957 für Kraftfahrzeuge aller Art.
Nach einem langen Diskussionsprozess wurde in der 1980er-Jahren die rechtliche Grundlage zur Einrichtung und Ausweisung von Tempo-30-Zonen geschaffen. Seit dieser Einführung entwickelte sich auch die Diskussion, die Anordnung von Tempo 30 zu vereinfachen und es in Innenstädten als Regelgeschwindigkeit festzulegen.
Kommunen drängen darauf, künftig selbst über Tempo 30 entscheiden zu können
Allerdings konnte, bis auf einige wenige Änderungen und Vereinfachungen bei der Reduzierung der innerörtlichen Regelgeschwindigkeit, wie z.B. der Ausweisung von Tempo 30 vor besonders schutzwürdigen Einrichtungen, keine Änderung der bestehenden gesetzlichen Regelungen erreicht werden. Dies führt häufig zur unsinnigen Abfolge von Abschnitten innerhalb eines Straßenzuges mit ständig wechselnder Höchstgeschwindigkeit von 30 und 50 Kilometern.
„Die Stadt Dortmund steht, wie viele andere Städte vor der Problematik, dass bei einer Reihe von Straßen, bei denen Tempo 30 sinnvoll und wünschenswert wäre und eine diesbezügliche Forderung seitens der Bevölkerung wie auch der Ortspolitik besteht, dieser Wunsch abgelehnt werden muss“, berichtet das Tiefbauamt.
Das sorgt vielerorts für einen permanenten Wechsel der erlaubten Höchstgeschwindigkeiten: Auf der Oesterstraße bestehen z.B. mehrere Tempo-30 Abschnitte, weil sich dort eine Gesamtschule und zwei Kindertagesstätten befinden – dazwischen gilt Tempo 50. Im Rahmen der Regelfreiheit wäre es hier nach Ansicht der Fachverwaltung sinnvoll, einen durchgängigen Tempo-30 Abschnitt anzuordnen, doch: „Für die Beschilderung des durchgängigen Tempo-30 Abschnitts im Vorrangnetz fehlt aktuell allerdings noch die Ermächtigungsgrundlage.“
Mehr Sicherheit, weniger Lärm und weniger Emissionen als Gründe
„Der Gesetzgeber hat aufgrund der Regelungen in der StVO nach wie vor die innerörtliche Regelgeschwindigkeit auf Tempo 50 normiert und eine Reduzierung an sehr strenge, gerichtlich überprüfbare Voraussetzungen geknüpft“, heißt es weiter.
Das steht allerdings – so die Meinung derer, die der Initiative beitreten wollen – einer stadt- und umweltverträglichen Gestaltung der Mobilität entgegen, obwohl diese eine Voraussetzung für die Zukunftsfähigkeit der Städte sei.
Denn die Reduzierung der Geschwindigkeit auf Tempo 30 ist nach Ansicht der Befürworter:innen ein geeignetes Mittel, „die Verkehrssicherheit, die Gesundheit, durch weniger Lärm und Luftschadstoffe, sowie das Klima zu verbessern. Auch führt ein ähnlicheres Geschwindigkeitsniveau der unterschiedlichen Verkehrsarten erfahrungsgemäß zu einer Verbesserung des Miteinanders, zu weniger Konflikten, sowie zu einer besseren gegenseitigen Rücksichtnahme“, heißt es in der städtischen Vorlage, die derzeit in den Gremien diskutiert wird.
Die Initiative, die von sieben Pilotstädten getragen und mittlerweile von weiteren 165 Städten und Gemeinden unterstützt wird, möchte eine Änderung der gesetzlichen Vorgaben erreichen. Ziel dieser vom Deutschen Städtetag begleiteten Initiative ist es, die Straßenverkehrsordnung so anzupassen, dass den Kommunen im Rahmen einer Regelfreiheit selbst die Möglichkeit gegeben wird, Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit innerorts anzuordnen.
CDU und AfD befürchten flächendeckendes Tempo 30
Im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen in Dortmund fand der erste Diskussionsaufschlag zum Beitritt Dortmunds zu dieser Initiative statt. CDU und AfD sprachen sich dagegen aus, die FDP/Bürgerliste enthielt sich. SPD, Grüne, Linke+ und die Fraktion von „Die Partei“ begrüßten einen Beitritt und empfahlen dem Rat eine Zustimmung.
Die CDU-Fraktion hat die Vorlage nicht empfohlen, „weil es nach wie vor in einer Flächenstadt wie Dortmund sinnvoll ist, im Rahmen der bereits bestehenden rechtlichen Möglichkeiten sehr genau abzuwägen, wo Geschwindigkeitsreduzierungen angebracht sind“, betonte Friedrich-Wilhelm Weber (CDU).
Tempo 30 für den Kfz-Verkehr, auch auf den Hauptverkehrsstrassen, wie es in der Erklärung der Städteinitiative gefordert wird, lehnt die CDU-Fraktion ab. Überdies hätte sich die CDU-Fraktion gewünscht, dass die Diskussion etwas breiter aufgestellt worden wäre. Weber führte deshalb Tempo 40 als Beispiel an, wie es in Stuttgart unter einem grünen OB bereits seit einiger Zeit flächendeckend eingeführt wurde. „Hierzu findet sich in der Städteinitiative kein Hinweis“, kritisierte Weber.
Kritik an spätem Beitritt: Dortmund hätte Pilotkommune sein sollen
„Das ist doch auch im Sinne der Autofahrer:innen, wenn klar ist, dass nicht alle paar hundert Meter die Geschwindigkeit zwischen 30 und 50 Stundenkilometern wechselt“, versuchte Leander Schreyer (Grüne) für den Beitritt zu werben. Sonja Lemke (Linke+) begrüßte den Vorschlag: „Das hätte ruhig früher kommen können, denn das hat viele Vorteile“, sagte sie mit Blick auf mehr Verkehrssicherheit sowie weniger Lärm und Luftverschmutzung.
Selbst an Strecken, wo die Tempo-Reduzierung Konsens sei, sei dies bisher nur schwer zu realisieren: „Das geht meist nur für einen sehr kleinen Bereich und die Zeit, wo eine Einrichtung offen ist. Wir hoffen, dass das künftig gesetzlich gelöst werden kann“, so Lemke.
Harry Jääskeläinen von der Fraktion „Die Fraktion – Die Partei“ bedauerte, dass Dortmund noch nicht zu den Vorreiter-Kommunen gehört und die Initiative mitentwickelt habe: „Wir freuen uns jetzt über den Antrag und wundern uns ein wenig, dass die Babyboomer weiter am Diktat des Autos festhalten“, sagte er gewohnt bissig. „Andere Städte haben mit Tempo 30 gute Erfahrungen gemacht. Der Rückgang der Unfalltoten ist erheblich. Und durch die Reduzierung der Geschwindigkeit kann man die Stadt als lebenswerten Raum wahrnehmen.“
SPD begrüßt den Paradigmenwechsel und mehr Gestaltungsspielraum
Auch die SPD räumte ein, dass sie sich damit zunächst schwer getan habe. „Aber dann haben wir den Paradigmenwechsel verstanden“, sagte Carla-Neumann-Lieven (SPD) mit Blick auf die ablehnende Haltung der CDU. „Künftig hätten wir mehr Varianten zur Verfügung. Aber auch dann wird es noch möglich sein, auf bestimmten Straßen schneller als 30 zu fahren“, versuchte die SPD-Fraktionschefin die Skeptiker:innen zu überzeugen.
Ihre Fraktionskollegin Veronika Rudolf begrüßt die Vorlage auch aus Sicht von Umweltbelangen: „Mit der Einführung der Zone 30 ist auch verbunden, dass Lärm und CO2 abnehmen. Damit machen wir unsere Stadt noch lebenswerter. Aber eben nur dort, wo es notwendig ist – nicht flächendeckend.“
Die Diskussion geht in der kommenden Woche im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün weiter, bevor der Rat am 22. September darüber entscheidet.
Reaktionen
GRÜNE begrüßen Bekenntnis zu Tempo 30 (PM)
Mit dem jetzt beschlossenen Beitritt zur Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ der Agora Verkehrswende mit Beteiligung des Deutschen Städtetages bekennt sich nun auch Dortmund zu mehr Tempo 30 in der Stadt. Für die GRÜNEN ein wichtiger Schritt in Richtung Sicherheit und Umweltschutz.
„Mittlerweile sind mehr als 200 Städte der Initiative beigetreten. Damit gibt es ein deutliches Zeichen in Richtung Bund, die nötigen gesetzlichen Rahmenbedingungen zu schaffen und den Kommunen mehr Freiheiten bei der Verkehrsplanung zu geben. Auch die Freiheit, Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit im Innenstadtverkehr einzuführen. Dann wären andere Geschwindigkeiten lediglich in Ausnahmefällen möglich und müssten gut begründet werden“, so Ingrid Reuter, Fraktionssprecherin der GRÜNEN und Vorsitzende des Umweltausschusses.
„Aktuell ist es genau andersherum: Obwohl zahlreiche Untersuchungen belegen, dass ein geringeres Tempo zu mehr Sicherheit, weniger Lärm und weniger Umweltbelastungen beiträgt, müssen die Kommunen die Anordnung von Tempo 30 als besondere Ausnahme explizit begründen. In der Regel gilt die Ausnahme nur aus Verkehrssicherheitsgründen, z.B. vor Schulen oder Kindergärten.“
Die GRÜNEN hatten deshalb im Rahmen der Fortschreibung des Lärmaktionsplans im vergangenen Jahr die Verwaltung beauftragt, zusätzliche Möglichkeiten zur Einführung von Tempo 30 aus Gründen des Lärmschutzes zu prüfen. Schon nach der damaligen Einschätzung der Verwaltung stellt eine Geschwindigkeitsreduzierung eine effiziente, schnelle und kostengünstige Maßnahme zur Senkung der Lärmbelastung dar. Als weitere positive Effekte wurden eine signifikante Erhöhung der Verkehrssicherheit für den Fuß- und Radverkehr und eine spürbare Reduzierung des CO2- und Schadstoffausstoßes aufgeführt, wie das Beispiel Ruhrallee belegt.
„Mit dem Wissen um die positiven Effekte von Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit sollten schnellstmöglich mehr Handlungsspielräume für die Kommunen geschaffen werden“, so Reuter. „Wenn das Anliegen der Städte auf Bundesebene erhört wird, könnte Dortmund das klare Bekenntnis für mehr Sicherheit und im Sinne der Klimaneutralität bis 2035 geben und als Modellkommune Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit innerorts umsetzen.“
StVO-Novelle: Kommunen brauchen für Verkehrswende Handlungsspielraum (PM ACE)
Der vom Bundesverkehrsministerium (BMDV) vorgelegte Entwurf zur Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) geht laut ACE nicht weit genug. Europas Mobilitätsbegleiter kritisiert in seiner Stellungnahme unter anderem die zu starke Orientierung am Kraftfahrzeugverkehr. Solange das Straßenverkehrsgesetz (StVG) den Autoverkehr anderen Formen der Mobilität wie dem Rad- und Fußverkehr vorzieht, wird das die Kommunen bei der Umsetzung einfachster Maßnahmen für die Verkehrswende behindern. Gleichzeitig befürchtet der ACE, dass der Handlungsspielraum der Kommunen eingeschränkt werden könnte.
Kerstin Hurek, Leiterin der Abteilung Verkehrspolitik des ACE, beurteilt den vorliegenden Verordnungsentwurf kritisch: „Der Straßenraum ist knapp und wird durch wachsende Angebote des öffentlichen Nahverkehrs, diverser Sharing-Anbieter, dem Radverkehr und dem zunehmenden Lieferverkehr perspektivisch noch knapper. Folglich ist der Pkw nicht mehr das Maß aller Dinge, dem sich alle Planungsmaßnahmen und schwächeren Verkehrsteilnehmenden unterzuordnen haben. Der vorgelegte Verordnungsentwurf bleibt ein ganzes Stück hinter den geplanten Änderungen des StVG zurück. Was wir bereits bei der Stellungnahme zur StVG-Reform befürchtet haben, ist nun eingetreten: Die Formulierungen finden sich nur in abgeschwächter Form in der StVO wieder.“
Der ACE fordert folgende Konkretisierungen im Verordnungsentwurf:
Der Spielraum des StVG-Entwurfs muss in Bezug auf Tempo-30-Zonen voll ausgeschöpft werden. Diese müssen auch allein zugunsten des Umwelt- und Gesundheitsschutzes oder der städtebaulichen Entwicklung angeordnet werden können.
Die im StVG vorgeschlagene Gleichwertigkeit der Ziele muss nach Ansicht des ACE auch in der StVO erhalten bleiben. Bezüglich des Merkmals „Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs“ wurde der Spielraum der Kommunen aktuell auf null reduziert.
Nach Ansicht des ACE sollte in der StVO ‚Verkehr‘ nicht – wie bisher – mit dem Kraftfahrzeugverkehr gleichgesetzt werden, sondern u.a. den Fuß- und Fahrradverkehr miteinschließen.
Es ist wichtig, dass die Kommunen die im Koalitionsvertrag vereinbarten Entscheidungsspielräume zur Gestaltung des Verkehrs vor Ort bekommen und selbst entscheiden, was vor Ort geschieht.
Weitere Informationen:
>> Der ACE zur Reform des StVG: https://presse.ace.de/pressemitteilungen/presse-detail/news/reform-des-stvg-gute-ausgangsposition-fuer-verkehrswende-in-den-kommunen/
>> Politische Positionen des ACE: https://presse.ace.de/verkehrspolitik/position/
Über den ACE Auto Club Europa:
Klare Orientierung, sichere Hilfe, zuverlässige Lösungen: Der ACE Auto Club Europa ist seit 1965 als starke Gemeinschaft für alle modernen mobilen Menschen da, egal mit welchem Verkehrsmittel sie unterwegs sind. Als Mobilitätsbegleiter hilft der ACE international, unbürokratisch und unabhängig. Kernthemen sind die Unfall- und Pannenhilfe, Verkehrssicherheit, Verbraucherschutz, Elektromobilität und neue Mobilitätsformen.
Verkehrswende: Neubewertung des Straßennetzes macht Tempo-30-Beschlüsse leichter (PM)
Einige Straßen sind als Erschließungs- und Verbindungsstrecken in Dortmund nicht mehr so wichtig – das hat eine Prüfung des Verkehrsnetzes ergeben. Dort kann die Stadt nun Tempo 30 leichter einrichten.
Auf Straßen, die eine überörtlich Verbindungsfunktion haben, gilt Tempo 50 oder mehr, weil auf ihnen der Großteil des Autoverkehrs abgewickelt werden soll. Das gilt insbesondere für den Schwerlastverkehr. Diese Straßen zählen zum sogenannten Vorbehaltsnetz, das jede Kommune für sich definieren muss. Verkehrsberuhigende Maßnahmen sieht die Straßenverkehrsordnung (StVO) dort nicht vor. Nur in streng geregelten Ausnahmefällen ist das auf kurzen Abschnitten möglich. Direkt vor Kitas, Schulen oder Seniorenheimen zum Beispiel sowie als Maßnahme zum Lärmschutz oder für saubere Luft.
In den vergangenen Jahren sind vermehrt Anträge aus den Bezirksvertretungen gestellt worden, die ein Tempolimit von 30 km/h auf größeren Streckenabschnitten solcher Straßen einfordern.
Diese Anträge und das Ziel einer Verkehrswende waren der Anlass, das Vorbehaltsnetz zu überprüfen. Das Stadtplanungs- und Bauordnungsamt schlägt nun vor, einzelne Straßen im Netz „herunterzustufen“, weil sie für die übergeordnete Verbindungsfunktion nicht mehr zwingend benötigt werden. Die Einrichtung von Tempo-30-Zonen ist dann auf diesen Straßen leichter anzuordnen. Trotzdem muss die Straßenverkehrsbehörde jeden Einzelfall prüfen. Änderungen am Vorbehaltsnetz in Dortmund gab es zuletzt im März 2011.
Die Vorschläge im Einzelnen:
Die Beurhausstraße und die Burgholzstraße sollen aus dem Netz genommen werden, weil auf ihnen künftig Velorouten verlaufen.
Die Rüschebrinkstraße ist an der Einmündung zur Sinterstraße für den Kfz-Verkehr nicht mehr durchfahrbar. Somit wird das Vorbehaltsnetz für den Abschnitt der Rüschebrinkstraße von der Einmündung Sinterstraße bis zur Einmündung Friedrich-Hölscher-Straße auf die Sinterstraße umgelegt.
Die Nortkirchenstraße ist wegen des Umbaus des Wiloparks weiter nach Nordosten verlegt worden. Der abgebundene Teil wird daher aus dem Vorbehaltsnetz genommen, die neue Nortkirchenstraße aufgenommen. Durch diese Verlagerung des Vorbehaltsnetzes nach Norden und die entstandene Nähe zur Konrad-Adenauer-Allee sowie zur Felicitasstraße, können diese Straßen aus dem Vorbehaltsnetz heraus genommen werden.
Auf Phoenix West sollen im Vorgriff auf die geplante Südspange das Vorbehaltsnetz vom Straßenzug Heinz-Nixdorf-Straße/Carlo-Schmid-Allee/Konrad-Zuse-Straße auf den Straßenzug Walter-Bruch-Straße/Robert-Schuman-Straße/ Konrad-Zuse-Straße verlegt werden.
Der Straßenzug von Luisenglück über die Kieferstraße und bis zur Grotenbachstraße sowie der Straßenzug von der Baroper Bahnhofstraße ab der Einmündung zur Menglinghauser Straße bis zur Harkortstraße – Einmündung der Kieferstraße – dienen der Erschließung des Zentrums von Hombruch, haben somit für den Durchfahrtsverkehr keine große Bedeutung und können im Netz entfallen.
Weitere Straßen, die aus dem Vorbehaltsnetz fallen könnten:
Aldinghofer Straße, Altmengeder Straße, Am Hohen Teich, Am Hombruchsfeld, Am Remberg, Beurhausstraße, Blickstraße, Ernst-Mehlich-Straße, Heßlingsweg, Kleine Beurhausstraße, Oesterstraße, Saarlandstraße, Schiffhorst, Schneiderstraße, Schwieringhauser Straße, Seekante, Siegenstraße (von der Mengeder Straße bis zum Burgring), Von-der-Goltz-Straße, Universitätsstraße (von der Einmündung zum Hauert bis zum Meitnerweg), Voßkuhle, Weingartenstraße, Wellinghofer Amtstraße, Westerwikstraße, Wischlinger Weg.
Bundes- und Landstraßen gehören automatisch zum Vorbehaltsnetz. Ein Ratsbeschluss reicht hier aber nicht aus, um eine Herabstufung durchzusetzen. Der Baulastträger – zum Beispiel Straßen.NRW – müsste hier zustimmen.
Norbert
Gemeint ist wohl eine Umstufung nach § 8 StWG NRW https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?bes_id=3894&aufgehoben=N&det_id=565247&anw_nr=2&menu=1&sg=0.
Dann sind Bundesstraßen keine Bundesstraßen mehr bzw. Landesstraßen keine Landesstraßen mehr.