Keyboard-Propaganda – 29-Jähriger wegen rechtsextremer Posts im Internet vor Gericht und zu Geldstrafe verurteilt

Marcel K. wurde vor dem Amtsgericht für rechtsradikale Online-Inhalte verurteilt. Foto: Karsten Wickern

Online hat er unter diversen Synonymen sowohl fremdenfeindliche, als auch rechtsradikale Bilder und Kommentare geteilt und gepostet. Nun wurde der 29-Jährige Marcel K. vor Gericht gebracht und zu einer Geldstrafe von 600 Euro verurteilt wurde, die er monatlich in Raten zu je 50 Euro abzahlen kann.

Wenn die Maske fällt – Internet-Nazi für seine Posts vor Gericht gezogen

Zuvor verbreitete er auf Facebook im Mantel der Anonymität Bilder von vermummten Soldaten, die plakativ den Hitlergruß präsentieren, SS-Insignien, Wehrmachtssoldaten mit Hakenkreuzbinden oder einem Portrait Adolf Hitlers selbst mit der Bildunterschrift „Deutschlands Führer“.

Auch auf der Website YouTube kommentierte er unter einem Video, das einen SEK Einsatz in einem Flüchtlingsheim darstellt, mit den Worten: „Weg mit dem Dreck, so wird es in Zukunft noch vielen Flüchtlingen ergehen“.

Doch seine Online-Präsenz blieb nicht unbemerkt. Die diversen Profile, unter welchen er seine Ideologie verbreitet hatte, konnten zu ihm zurückverfolgt werden, so dass er sich nun vor Gericht verantworten musste.

„Ich plädiere auf eine Bewährungsstrafe“ – Marcel K. versucht Geld- oder Haftstrafe zu umgehen

Immer häufiger Ort von Verhandlungen gegen Rechtsextremisten. Foto: Karsten Wickern
Immer häufiger Ort von Verhandlungen gegen Rechtsextremisten. Foto: Karsten Wickern

Der 29-Jährige war schon in der Vergangenheit durch die Verbreitung rechtsextremen Gedankenguts auffällig geworden. Zudem befanden sich unter den geposteten Bildern Hinweise darauf, dass er Sympathien für die rechtsextremen Hooligans von Polonia empfindet. Eine Verbindung zur rechtsextremen Szene wurde konkret vom Gericht jedoch nicht festgestellt.

So war er aber dem Gericht schon vorher bekannt, bei dem er negativ in Erinnerung blieb. Er erschien nicht zu diversen Gerichtsterminen und legte, um zu provozieren, ungerechtfertigte Einsprüche ein. Auch in dieser Gerichtsverhandlung erhob der nun Verurteilte vor der Verlesung des Strafmaßes Einspruch.

„Ich plädiere auf eine Bewährungsstrafe“, so Marcel K. er erhoffte sich, so ohne Freiheits- oder Geldstrafe aus der Verhandlung herausgehen zu können. Er zog den Einspruch jedoch zurück, als er informiert wurde, dass eine Bewährungsstrafe lediglich auf eine bereits ausstehende Geldstrafe hinauslaufe. Verurteilt wurde er letztendlich zu 600 Euro, die er monatlich zu je 50 Euro abzahlen kann.

Kommentar

Tastatur-Goebbels auf der Spur – Verfassungswidrigkeiten im Netz rechtzeitig aufdecken

Von Robert Bielefeld

Unter der vermeintlichen Anonymität des Internets wiegen sich in jüngster Zeit immer mehr Rechtsradikale in falscher Sicherheit. Das Verbreiten von Nazi-Ikonographie und das Verfassen von Hasskommentaren sind mittlerweile Fingerübungen der rechten Szene geworden.

So ist es wichtig, die Strafverfolgung auch auf das Internet auszudehnen; es ist eine positive Entwicklung, um mit den Rechtsextremen Schritt zu halten. Das Internet vom rechtsfreien Raum zum Raum frei von Rechtsextremismus zu machen, ist wichtig, um die Normalisierung rechtsradikalen Gedankenguts in ihren Anfängen einzudämmen. Diffamierung ist klar gegen deutsches Recht, und dass dieses Recht auch international gilt muss Facebook endlich begreifen.

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