Keine Knöllchen mehr für Obdachlose – Stadt Dortmund wird pragmatisch und lenkt wegen anhaltender Kritik schließlich ein

Armut in Dortmund
Ein Wohnungsloser macht Quartier auf einer Bank in der Katharinenstraße – Alltag in Dortmund. Foto: Klaus Hartmann

Die anhaltende Kritik und das bundesweite mediale Echo zeigen Wirkung: Die Stadt Dortmund verzichtet ab sofort darauf, Knöllchen an Obdachlose auszustellen. Der Verwaltungsvorstand hat dies heute beschlossen. Allein in diesem Jahr wurden mindestens 460 Fälle aktenkundig – von der mündlichen Ermahnung über ein Verwarnungsgeld in Höhe von 20 Euro bis hin zu doppelt so teuren Ordnungswidrigkeitsanzeigen.

Sierau: „Wir machen das nicht, um die Stadtkasse zu füllen“

Die Stadtspitze verteidigte sich erneut und wies den Vorwurf der sozialen Kälte zurück. Im Gegenteil: „Wir sind eine Stadt, die arme Menschen nicht ausschließt. Wir sind keine exklusive, sondern inklusive Stadt“, betonte OB Ullrich Sierau und verwies auf die vielfältigen Hilfsangebote für Obdachlose. 

Allerdings gebe es auch eine „Beschwerdelage in der Stadt“ – u.a. von Gewerbetreibenden. „Bei allem Altruismus und Empathie für Menschen in Obdachlosigkeit, sind sie es, die dann die Reste der Nacht vor dem Geschäft liegen“, was durchaus weitere Geschäfte nach sich ziehen könne, verwies Sierau auf  öffentliches Urinieren und Koten sowie Lärmbelästigung in Abend- und Nachtstunden und aggressives Betteln. 

„Störungen sind Anlass für die Interventionen – und dafür gibt es eine Rechtsgrundlage. „Die Entscheidungen sind kein Willkürakt, sondern basieren auf klaren Rechtsgrundlagen“, so Sierau. Warum aber die Praxis in Dortmund für Schlagzeilen sorge, in Düsseldorf, München oder Frankfurt nicht, will die Stadt nun prüfen. 

„Missachtungen“ müssten sanktioniert werden. Doch über die Art und Weise – darüber sei nochmals zu sprechen. „Verwaltungshandeln ist nicht frei vom Ermessen. Es geht auch um die Notwendigkeit der Verhältnismäßigkeit. Daher werden wir erst mal von der Erhebung der Knöllchen absehen“, findet Sierau einen pragmatischen Ausweg. „Wir machen das nicht, um die Stadtkasse zu füllen. Die Forderungen werden in der Regel niedergeschlagen, weil die Betroffenen ja nicht zahlungsfähig sind.“ Daher seien die Knöllchen nicht „im gesamtstädtischen Interesse“, da sie ja keine Veränderungen herbeiführten.

Höhere „Betreuungsintensität“, qualitativ wie quantitativ gesichert, statt nicht vollstreckbarer Knöllchen

Bauwagen des Ordnungsamt startet auf dem Nordmarkt in die zweite Saison
Das Ordnungsamt soll keine Knöllchen mehr ausstellen, weil sie zumeist nicht vollstreckt werden könnten.

Stattdessen solle die „Betreuungsintensität“ erhöht und auf Alternativen hingewiesen werden. Dabei wolle die Stadt auf Kooperationen setzen. Die Diskussionen um die Knöllchen verstellten den Blick auf das qualitativ wie auch quantitativ hochwertige Angebot innerhalb der Stadt, so Sierau.

„Wir haben ausreichend Unterkünfte.“ Es gehe nicht darum, einem Obdachlosen etwas aufzuoktroyieren – „aber wir wollen nicht, dass Menschen den Kältetod sterben, weil sie die Vorkehrungen nicht annehmen“, betont der Oberbürgermeister.

„Wir haben einen sehr umfassenden Ansatz auf den Weg gebracht – gemeinsam mit Aktiven der Wohnungslosenhilfe. Das Konzept hat der Rat im Juli verabschiedet“, erinnerte Sozialdezernentin Birgit Zoerner. 

Es habe auch eine Befragung der Menschen gegeben, die das System nutzen. Ein gemeinsamer Befund: Das Angebot der Tagesaufenthaltsmöglichkeiten müsse erweitert werden. „Das haben wir gemacht, im Gasthaus und im Brückentreff – dort gibt es eine längere Öffnung. Dafür haben wir mehr Mittel zur Verfügung gestellt.“ 

Notschlafstellen werden zu Clearingstellen weiterentwickelt: wer braucht was, wann und wo?

48 Betten plus sieben Notplätze gibt es für Männer in Dortmund.
Statt Acht-Bett- wird es künftig Zwei- und Vier-Bett-Zimmer in der Männernotschlafstelle geben.

Es gebe mehrere spezialisierte Angebote für die Menschen. „Aber egal was wir verändern, wir haben immer genügend Plätze, zum Beispiel spezialisierte Angebote für Drogensüchtige oder für junge Obdachlose unter 27 Jahren, die sehr skeptisch gegenüber dem System sind“, so Zoerner. Am 4. Dezember sollen im Sozialausschuss dazu zwei Vorlagen auf den Weg gebracht werden. 

Im Januar werde die neue Männerübernachtungsstelle an alter Stelle in Betrieb gehen. „Bevor der Umzug stattfindet, wird auch eine Besichtigung stattfinden können. Gerade auch für Kritiker“, so Zoerner. Statt Acht-Bett-Zimmern wird es künftig Zwei- und Vier-Bett-Zimmer geben – mit der Möglichkeit für einen Aufenthalt von maximal 14 Tagen. Um das hinzubekommen, werden die Notschlafstellen zu Clearingstellen weiterentwickelt. Für die Beratung am Ort soll das Sozialamt sorgen. 

Dadurch würde geklärt, was die Problemlage sei, wo und wie die Stadt helfen könne. „Wir haben ein breit aufgestelltes Wohnraumvorhalteprogramm mit rund 700 Wohnungen mit 2.100 Plätzen. Das nutzen wir schon seit langer Zeit, um auch den Weg aus der Obdachlosigkeit zu ebnen“, betonte Zoerner. In Kürze soll auch die neue Frauennotschlafstelle auf den Weg gebracht werden.

„Wir sind froh und erleichtert, dass die Stadt, wenn auch spät, ein Einsehen hat“

Der bodo e.V. ist erleichtert und begrüßt die Entscheidung: „Wir hoffen, dass diese Form der Kriminalisierung obdachloser Menschen ein für alle Mal ein Ende hat“, sagt Bastian Pütter von „bodo“. „Wir sind froh und erleichtert, dass die Stadt, wenn auch spät, ein Einsehen hat“, so der Redaktionsleiter des Straßenmagazins. „Und wir hoffen, dass die Verdrängung von Obdachlosen nicht einfach unter neuem Namen weitergeht.“

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  1. Fraktion Linke & Piraten (Pressemitteilung)

    Obdachlosigkeit: DIE LINKE & PIRATEN begrüßen Beschluss des Verwaltungsvorstandes

    Am Dienstag hat der Verwaltungsvorstand der Stadt Dortmund beschlossen, die bisherige Praxis Bußgelder an Obdachlose auszusprechen, zu beenden. Damit kommt er einem Antrag der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN zuvor, über den die SPD-Fraktion von den Linken in der letzten Woche informiert wurde.

    „Offensichtlich war auch die SPD-Fraktion der Meinung, dass das so nicht weitergeht. Die sich abzeichnende Ratsmehrheit war für den Verwaltungsvorstand dann Anlass genug seinerseits aktiv zu werden“, erläutert Utz Kowalewski die Kehrtwende der Verwaltung

    Der Antrag im Wortlaut:Ordnungsbehördliche Verfolgung von Obdachlosen

    Der Rat beauftragt die Verwaltung die ordnungsrechtlichen Regelungen zum sogenannten „Lagern, Campieren und Übernachten auf öffentlichen Plätzen“ so zu überarbeiten, dass wohnungslose Menschen nicht mit Bußgeldern belangt werden, wenn sie in der Öffentlichkeit schlafen. Der Haushaltsansatz ist entsprechend zu reduzieren.

    Begründung:

    In den letzten Wochen hat Dortmund überregionale Negativschlagzeilen durch den restriktiven Umgang mit Obdachlosen geschrieben. So sind bereits Obdachlose im Gefängnis gelandet, weil sie die ausgesprochenen Bußgelder für öffentliches Übernachten nicht bezahlen konnten. Da in Dortmund anders als in anderen Städten auch privatrechtlich organisierte öffentliche Einrichtungen wie U-Bahnanlagen durch Sicherheitsdienste überwacht werden, die die Obdachlosen ins Freie bringen, sind die Menschen in einer besonderen Notlage. Diese Notlage auch noch mit Bußgeldern zu belegen, widerspricht aus unserer Sicht der Menschenwürde.

  2. Fraktion Die Grünen im Rat (Pressemitteilung)

    Knöllchen für Obdachlose – GRÜNE wollen Änderung der Verordnung

    Die GRÜNEN im Rat begrüßen den angekündigten vorläufigen Verzicht der Stadt auf weitere Verwarnungsgelder an Obdachlose, die im Freien übernachten. Gleichzeitig wollen die GRÜNEN aber einen Schritt weitergehen und fordern eine Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung, die Grundlage für die Knöllchen ist. Das sieht ein Antrag der Fraktion für die nächste Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste vor.

    Ulrich Langhorst, Fraktionssprecher der GRÜNEN:
    „Mit den Verwarnungsgeldern gegen obdachlose Menschen hat es die Stadt bundesweit in die Negativschlagzeilen geschafft. Den meisten Menschen fehlt zu Recht jedes Verständnis dafür, dass Obdachlose, die aus Not im Freien übernachten, dafür auch noch zahlen sollen. Deshalb ist es gut, dass die Verwaltung nun auch auf öffentlichen Druck die Reißleine zieht und darauf zumindest bis auf Weiteres verzichtet. Die Begründung für den Verzicht halten wir allerdings für falsch. Es geht nicht vorrangig darum, dass Obdachlose die Verwarnungsgelder nicht bezahlen können. Es geht darum, dass man Menschen, die draußen übernachten, nicht noch dafür bestraft, sondern ausreichende Hilfsangebote macht. Ein von uns gefordertes Notfallprogramm für den Winter ist bei der Diskussion um die Neukonzeptionierung der Wohnungslosenhilfe sowohl von der Verwaltung als auch von SPD und CDU abgelehnt worden. Auch, wenn die Stadt nun an verschiedenen Stellen die Hilfsangebote nachbessert, gibt es hier noch weiteren Bedarf zum Beispiel mit einem Mitternachtsbus, der insbesondere im Winter Menschen versorgt, die draußen übernachten.“

    In einem Antrag für den nächsten Ausschuss für Bürgerdienste am 11. Dezember haben die GRÜNEN inzwischen die Verwaltung aufgefordert, einen Sachstandsbericht zur Erhebung von Verwarnungsgeldern an Obdachlose zu geben. Unter anderem wollen die GRÜNEN dabei wissen, wie viele der eingeleiteten Maßnahmen aufgrund von konkreten Beschwerden zustande gekommen und wie viele Platzverweise und Verwarnungsgelder dabei verhängt worden sind, wie viele Bußgeldverfahren eingeleitet wurden und ob und in wie vielen Fällen es sogar zur Verhängung einer Ersatzhaft gekommen ist.

    Svenja Noltemeyer, Mitglied der GRÜNEN im Ausschuss für Bürgerdienste:
    „Wenn es berechtigte Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern zum Beispiel wegen Ruhestörung gegeben hat, dann muss das Ordnungsamt dem natürlich nachgehen. Das ist aber etwas anders, als wenn Verwarnungsgelder für das reine Übernachten von Obdachlosen im Freien verhängt werden. Wenn die Verwaltung nun die Verwarnungsgelder vorläufig aussetzen will, dann reicht uns das nicht aus. Wir wollen stattdessen eine Regelung, die das Übernachten im Freien von obdachlosen Menschen nicht mehr grundsätzlich als Ordnungswidrigkeit sanktioniert. Die Verwaltung hat sich bisher in ihrer Begründung immer auf den Paragraphen 7 der Ordnungsbehördlichen Verordnung berufen. Dort steht, dass es untersagt ist, auf Straßen oder in Anlagen auf hierfür nicht besonders freigegebenen Flächen zu lagern, zu campieren oder zu übernachten. Wir wollen deshalb nun wissen, wie der entsprechende Text in der Verordnung geändert werden müsste, damit erkennbar obdachlose Menschen nicht mehr von den Verwarnungsgeldern betroffen sind.“

  3. Stadt Dortmund (Pressemitteilung)

    Keine Verwarngelder mehr für obdachlose Menschen

    Der Verwaltungsvorstand der Stadt Dortmund hat in seiner Sitzung am Dienstag, 27. November, beschlossen, zukünftig den Umgang mit obdachlosen Menschen aus ordnungsbehördlicher Sicht neu zu gestalten. So wird es keine Verwarngelder mehr gegen Obdachlose Menschen geben. Oberbürgermeister Ullrich Sierau macht deutlich: „Wir sind eine Stadt, die Arme nicht ausschließt. Wir sind inklusiv, wir wollen niemanden ausschließen. Leider ist es aber so, dass es an bestimmten Punkten der Stadt eine hohe Beschwerdelage gibt, beispielsweise wegen Lärm oder Verunreinigung. Das gab Anlass zur Intervention und dafür haben wir nach einem festgeschriebenen Rechtsrahmen gearbeitet. Das Bußgeld war die äußerste Lösung, zunächst haben wir alles dafür getan, die Menschen für die Hilfsangebote zu interessieren. Erst wenn nach wiederholten Klärungsversuchen keine Änderung eingetreten war, wurde das Bußgeld verhängt. Wir haben festgestellt, dass die Knöllchenregelung unwirksam ist. Sie ist kein Instrument, das Problem für alle zufriedenstellend zu lösen. Deshalb werden wir davon zukünftig absehen, zumal ‚die Knöllchen‘ in der Regel gar nicht bezahlt werden (können).“ Aus diesem Grund wird der Kommunale Ordnungsdienst die Ansprache der obdachlosen Menschen noch stärker daraufhin ausrichten, auf bestehende Hilfsangebote der Stadt Dortmund hinzuweisen. Denn, so der Oberbürgermeister weiter: „Wir stellen quantitativ mehr als ausreichend qualifizierte Unterbringungsmöglichkeiten zur Verfügung.“

    Bislang hatte der Kommunale Ordnungsdienst der Stadt Dortmund auf Beschwerden reagiert und Problemörtlichkeiten aufgesucht, die wiederholt Gegenstand von Beschwerden waren. Rückblickend waren es im Jahr 2017 insgesamt 408 Maßnahmen und im Jahr 2018 464 Maßnahmen aufgrund des Verstoßes gegen § 7 Abs. 1 Bchst. b) der Ordnungsbehördlichen Verordnung. Darin enthalten sind mündliche Verwarnungen ohne Verwarngeld, Verwarngelder und Ordnungswidrigkeitenanzeigen. Für das Jahr 2018 teilen sich die Maßnahmen folgendermaßen auf:
    – Mündliche Verwarnungen ohne Verwarngeld: 108
    – Verwarnungen mit Verwarngeld: 265
    – Ordnungswidrigkeitenanzeigen: 91

    Von den insgesamt 464 Verstößen im Jahr 2018 wurden 321 von denselben 69 Personen begangen, das entspricht einer Quote von knapp 70 Prozent. Das Ordnungsamt wird auch in Zukunft in Fällen des unerlaubten Übernachtens im öffentlichen Raum einzelfallbezogen Platzverweise aussprechen. Die Vermittlung von Hilfsangeboten soll aber zukünftig noch mehr im Mittelpunkt stehen.

    Hilfsangebote durch die Stadt Dortmund
    Die Stadt Dortmund bietet gemeinsam mit zahlreichen Netzwerk-Partnern umfangreiche Angebote für Obdachlose und für Menschen, die bereits wohnungslos sind oder denen Wohnungslosigkeit droht. Generell hat die Stadt Dortmund eine „Unterbringungspflicht“ für, so die gesetzliche Definition, unfreiwillig obdachlos gewordene Menschen oder solche, die sich nicht aus eigener Kraft aus ihrer Lebenslage befreien können. In Dortmund wird niemand, der um einen Schlafplatz bittet, ohne Hilfsangebot abgewiesen – unabhängig von der Jahreszeit oder den Wetterbedingungen.

    Die Verwaltung hat zuletzt – in der Federführung des Sozialamtes – intensiv das bestehende und gut vernetzte Versorgungssystem einem konsequenten Check unterzogen. Alle Akteure des Netzwerks, vor allem auch die nichtstädtischen Profis und ehrenamtlich aktiven Träger, Initiativen und Vereine haben sich in vielen Diskussionen auf einen neuen Weg geeinigt. Ergebnis: Es wurden bereits bestehende Angebote bedarfsgerecht verändert. So wurden beispielsweise Räume mit acht Betten in Räume zwei oder vier Betten neustrukturiert. „Das System ist so flexibel, dass es jederzeit in der Lage ist, die Menschen unterzubringen, die untergebracht werden wollen“, so Birgit Zoerner.

    Mehr Platz in Notschlafstellen
    Die etablierten Notunterbringungseinrichtungen MÜS (Männerübernachtungsstelle) und FÜS (Frauenübernachtungsstelle) werden zurzeit zu Clearingsstellen weiterentwickelt. Sie konzentrieren sich auf ihre ursprünglichen Funktionen als kurzfristige Notschlafstellen. Kurzfristige Notschlafstellen bedeutet: Obdachlose Menschen können sich zukünftig nicht mehr dauerhaft oder über einen längeren Zeitraum in den Einrichtungen aufhalten. Bei Bedarf werden andere Angebote gemacht. Neben der Betreuung durch den jeweiligen Einrichtungsbetreiber beraten in den Notschlafstellen städtische Sozialarbeiter über Hilfen zur Überwindung sozialer Schwierigkeiten und leiten diese Hilfen ein. Die maximalen Platzkapazitäten werden auf 70 (MÜS) und 50 (FÜS) erweitert.

    Individuelle Hilfen für jede Notlage
    Langjährig obdachlose Menschen, die auf dem allgemeinen Wohnungsmarkt keine Chancen haben, und keine qualifizierten Hilfen annehmen wollen, jedoch Verabredungen und Absprachen einzuhalten bereit sind, werden dauerhaft in geeigneten Wohnungen ordnungsrechtlich untergebracht. In diesen Wohnungen des „Wohnraumvorhalteprogramms WVP Plus“ gibt es bis zu 70 zusätzliche Plätze, die über das gesamte Stadtgebiet verteilt sind.

    Neben ordnungsrechtlichen Unterbringungsformen planen der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) und die Stadt die Einrichtung eines niederschwelligen ambulanten Wohnangebotes mit 20 Plätzen „Pension plus“. Dieses Angebot soll Menschen mit multiplen Problemlagen zugutekommen, die sich auf zunächst niederschwellige persönliche Hilfen einlassen und anschließend weiterführende Hilfsangebote erhalten. Ziel ist der perspektivische Wechsel in den allgemeinen Wohnungsmarkt.

    Geplant sind zudem zwei weitere, zielgruppengerechte Übernachtungsstellen. Die Gruppe der wohnungslosen Drogenabhängigen sowie die Gruppe der jungen wohnungslosen Erwachsenen sollen speziell auf ihre Problemlagen ausgerichtete Unterstützung finden. Um hierfür geeignete Betreiber zu finden, sind Ausschreibungsverfahren in Vorbereitung und sollen Anfang 2019 durchgeführt werden.

    Zusätzliche Services durch städtische Unterstützung
    Neben der Weiterentwicklung des Systems der Unterbringung sind zusätzliche Verbesserungen umgesetzt worden oder geplant.

    So fördert die Stadt das „Gast-Haus“ in der Rheinischen Straße 22, damit dessen Öffnungszeiten ausgeweitet werden konnten. Im Gast-Haus erhalten Wohnungslose konkrete persönliche Hilfen (Beratung, Freizeitangebote) sowie praktische Hilfen (Mahlzeiten, Gelegenheiten zum Duschen und Waschen von Wäsche).

    Weitere Tagestreffpunkte für Obdachlose sind die „Bahnhofsmission Dortmund“, Königswall 15, sowie der zur Zentralen Beratungsstelle des Diakonischen Werkes gehörende „Brückentreff“ in der Kesselstraße 50. Auf Basis der finanziellen Förderung durch die Stadt hat der Brückentreff in diesem Jahr seine Öffnungszeiten insbesondere an den Wochenenden in den Abendstunden erheblich erweitert.

    Essenausgabestellen gibt es in sechs Einrichtungen der Dortmunder Tafel e.V.. Mahlzeiten bieten außerdem KANA – Dortmunder Suppenküche e.V., die „Franziskaner“, der „Brückentreff“ sowie das „Gast-Haus“ an.

    Straßensozialarbeiter helfen jungen Wohnungslosen
    Das Jugendamt hat für junge wohnungslose Menschen Straßensozialarbeiter im Einsatz. Die Arbeit des Fachdienstes Streetwork besteht aus einer Kombination von Kontaktaufnahme und Kontaktpflege auf der Straße und Hilfen in der „Beratungs- und Überlebenshilfeeinrichtung“ in der Leopoldstraße 22. Ziel ist es, den Zugang zum Hilfesystem zu ermöglichen, Zugangshemmnisse abzubauen und dadurch die Lebenssituation des Betroffenen zu verbessern und zu festigen.

    Das Angebot für Jugendliche wird ergänzt durch das „Sleep In Stellwerk“ – eine Notschlafstelle mit 10 Plätzen für Mädchen und Jungen zwischen 14 und 18 Jahren in Trägerschaft des Verbundes Sozialtherapeutischer Einrichtungen NRW e.V. (VSE).

    Präventive Hilfe
    Das Sozialamt hilft im Sinne der Prävention auch bei drohendem Verlust der Wohnung, zum Beispiel im Falle einer fristlosen Kündigung oder einer Räumungsklage.

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