Junge Menschen in eine Ausbildung und Langzeitarbeitslose wieder zur Arbeit bringen – wie das am besten umgesetzt werden kann, haben VertreterInnen des Ausschusses „Arbeit“ der Freien Wohlfahrtspflege NRW mit Staatssekretär Edmund Heller vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen im Bernhard-März-Haus der Caritas in Dortmund diskutiert.
Neues Programm soll 1.000 Ausbildungsplätze für Jugendliche in NRW schaffen
Projekte zur Jugendförderung existieren schon länger, doch nun soll sich etwas Neues tun und alte Institutionen dafür gegen Ende dieses Jahres verschwinden. Das baldige Verschwinden von bekannten Einrichtungen wie etwa „Jugend in Arbeit plus“ wird von den freien Wohlfahrtsverbänden kritisiert.
Das neue Ausbildungsprogramm solle zum 1. September mit 1.000 Plätzen starten, sagte Heller. Ab 2019 ist geplant, auch die Altenpflege mit in das Förderprogramm einzubeziehen. Genaueres hierzu wurde jedoch nicht bekanntgegeben.
Doch sehen die Verbände Probleme. So wird es sich als Herausforderung erweisen, genügend Betriebe zu finden, die sich dazu bereit erklären, Jugendliche mit Vermittlungshemnissen aufzunehmen. Die Freie Wohlfahrtspflege befürchtet, dass die Bereitschaft der Betriebe, zusätzliche Ausbildungsplätze in den Regionen zur Verfügung zu stellen, zu gering sein wird.
Beschäftigungsmöglichkeiten für Jugendliche mit Förderbedarf sollen gestärkt werden
Das Berufsorientierungsprogramm „Kein Abschluss ohne Anschluss“ (KAoA), das die vorherige Landesregierung flächendeckend in NRW eingeführt hatte, wird auch von der neuen Landesregierung uneingeschränkt weitergeführt.
Hier befindet sich die Freie Wohlfahrtspflege im Dialog mit der entsprechenden Fachabteilung im Ministerium, um sicherzustellen, dass die Angebote auch für junge Menschen mit Förderbedarf passend ausgerichtet werden.
Zugänglichkeit und Unterstützung am Anfang der Berufslaufbahn sind wichtige Schritte, um den Pflegeberuf für die jüngeren Generationen ansprechend zu machen.
Teilhabechancengesetz hilft primär Langzeitarbeitslosen – Wohlfahrtspflege fordert mehr
Die Freie Wohlfahrtspflege NRW begrüßt die Absicht der Bundesregierung, im Teilhabechancengesetz neue Mittel zur langfristigen Förderung von Arbeitslosen zu schaffen, kritisiert aber die geplante Beschränkung des Zugangs zu den Fördermöglichkeiten auf Personen, die sich seit sieben Jahren und mehr im Leistungsbezug befinden.
Scharf kritisierten die Gesprächsteilnehmer von AWO, Caritas, Diakonie, Deutschem Roten Kreuz und Paritätischem Wohlfahrtsverband, dass das NRW-Arbeitsministerium beim geplanten Lohnkostenzuschuss die Grenze beim Erreichen des Mindestlohns zieht. ArbeitgeberInnen, die nach Tarif zahlen, werden so benachteiligt.
Staatssekretär Heller verteidigte die Haltung des Ministeriums mit der Begründung, dass auch Personen mit Vermittlungshemmnissen durchaus zur Wertschöpfung im Betrieb beitrügen.
Coaching von Langzeitarbeitslosen soll schon bald über Drittanbieter erfolgen
Sehr gute Erfahrungen haben die Wohlfahrtsverbände mit der beschäftigungsbegleitenden Betreuung von Langzeitarbeitslosen gemacht. Das dabei vorgesehene verpflichtende Coaching wird deshalb begrüßt.
Kritisiert wird allerdings, dass Wohlfahrtsverbände, die selbst neue Jobangebote für Langzeitarbeitslose schaffen, eigene Kompetenzen für das Coaching nicht nutzen dürften, sondern beschäftigungsbegleitendes Coaching durch Dritte geleistet werden soll.
Nachdrücklich plädierte Josef Lüttig als Ausschussvorsitzender Arbeit der Freien Wohlfahrtspflege NRW dafür, mehr Sozialunternehmen zu fördern. Vorbild hierfür sollen bereits existierende Inklusionsebtriebe seien, die bereits zuvor Arbeitsplätze für Langzeitarbeitslose schufen.
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