Die „Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen“ (ZAC NRW) hat in mehreren Verfahren im Rahmen des Projekts „Verfolgen statt nur Löschen“ Objekte in Bielefeld, Dortmund und Lohmar durchsucht und Beschuldigte befragt. Die Razzien waren eingebettet in den heute durchgeführten Aktionstag zur Bekämpfung von Hasspostings im Internet, bei dem zahlreiche Objekte im gesamten Bundesgebiet durchsucht und umfangreiche Beweismittel sichergestellt wurden.
Hasskommentare werden nicht nur gelöscht, sondern strafrechtlich geprüft
Die ZAC NRW beteiligt sich mit dem Projekt „Verfolgen statt nur Löschen“ im zweiten Jahr in Folge an dem durch das Bundeskriminalamt koordinierten Aktionstag. Ziel des bundesweit führenden Pilotprojektes ist die effektive Identifizierung und Sanktionierung strafrechtlich relevanter Hasspostings im Internet.
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Das Projekt „Verfolgen statt nur Löschen“ versteht sich als Beitrag zur Erhaltung der Meinungsfreiheit. Daher sollen Hasskommentare nicht „nur“ gelöscht, sondern auch auf strafrechtliche Relevanz durch die ZAC NRW geprüft werden, erläutert Staatsanwalt Dr. Christoph Hebbecker von der zuständigen Staatsanwaltschaft in Köln. Hebbecker ist einer der beiden ausschließlich für Hatespeech zuständigen Staatsanwälte des Projekts.
Ziel sei, zugespitzte Meinungsäußerungen trennscharf von strafrechtlich relevanter Hassrede zu unterscheiden und letztere nachhaltig zu verfolgen. Die kontinuierliche Kooperation der Projektpartner ermöglicht die effiziente Strafverfolgung tatsächlich strafrechtlich relevanter Hassrede und unterstreicht, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist.
Dorstfelder Neonazis sollen u.a. einen SS-Totenkopf im Internet veröffentlicht haben
Neben den drei Hausdurchsuchungen gab es in NRW zudem fünf Vernehmungen von Beschuldigten. Die Staatsanwälte gingen dabei sowohl gegen Beschuldigte vor, die bislang nicht polizeilich in Erscheinung getreten sind, als auch gegen einschlägig bekannte und vorbestrafte Täter. Anlass waren jeweils rechtsextreme bzw. antisemitische Veröffentlichungen.
In Dortmund fand die Durchsuchung – wie sollte es auch anders sein – in der Emscherstraße 2 statt, wo die Partei „Die Rechte“ ihren Sitz hat.
Vorgeworfen wird dem Betroffenen, im Jahr 2016 zwei Bilder gepostet zu haben, auf denen auch ein sogenannter „SS-Totenkopf“ zu sehen sein soll: Die Verwendung des Symbols ist in der Bundesrepublik nach § 86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) verboten.
Projektbeteiligt sind neben der ZAC NRW unter anderem auch die Landesanstalt für Medien NRW und das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen (LKA). Als neue Partner kamen neben den bereits im ersten Jahr mitwirkenden Medienhäusern RTL Mediengruppe, Rheinische Post Online und dem WDR im zweiten Projektjahr die Deutsche Welle, der Kölner Stadtanzeiger, der Express und der eco-Verband der Internetwirtschaft e. V. hinzu.
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