Die Stadt Dortmund legt ein neues sozial- und gesundheitspolitisches Programm auf und beabsichtigt, neue Verträge mit den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege für die Laufzeit von 2020 bis 2025 zu schließen. Die Laufzeit der derzeit gültigen Verträge endet am 31. Dezember 2019. Der Verwaltungsvorstand beschloss die Weiterleitung der Vorlage an die politischen Gremien.
Förderprogramm für die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege ist in dieser Form bundesweit einmalig
Die Entscheidung über diesen Vorschlag trifft der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 12. Dezember. Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit wird bereits am 19. November über die geplante städtische Förderung sozialer und gesundheitsbezogener Arbeitsbereiche der Verbände AWO, Caritas, DRK, Diakonie, Jüdische Kultusgemeinde, Paritätischer Wohlfahrtsverband und deren Einrichtungen beraten.
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Das Fördervolumen für das Jahr 2020 soll 7,4 Mio. Euro betragen. Im laufenden Jahr sind es noch 5,9 Mio. Euro. Vereinbart wurde eine jährliche Indexsteigerung von zwei Prozent auf Basis des jeweils vorangegangenen Jahresbudgets.
„Ein kommunales Förderprogramm, das Planungssicherheit für sechs weitere Jahre bei den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege schafft, ist bundesweit einmalig. Es zeigt den hohen Stellenwert der Sozial- und Gesundheitspolitik in Dortmund. Wir können somit weiterhin ein qualitativ hochwertiges und verlässliches Angebot für die Menschen in unserer Stadt vorhalten“, betont Sozial- und Gesundheitsdezernentin Birgit Zoerner. Und stolz fügt Oberbürgermeister Ullrich Sierau hinzu: „Keine andere Stadt in Deutschland macht das so, wie wir hier in Dortmund.“
Die Arbeit der SeniorInnenbüros wird immer wichtiger – es sollen mehr Stellen geschaffen werden
Mit der kommenden Vertragsperiode werden bereits bestehende Förderungen in das Vertragswerk integriert. Dadurch erhält die Systematik der Förderung neue Handlungsfelder: die Clearingstelle des Sozialen Zentrum Dortmund e.V., das Netzwerk „Kinder als Angehörige psychisch kranker Eltern“ (KAP-DO) und das Psychosoziale Zentrum als Handlungsfelder in der Zuständigkeit des Gesundheitsamtes. Bei den Handlungsfeldern des Sozialamtes kommt die Gebärden- und lautsprachliche Beratung neu hinzu.
Unterstützung im Alter oder bei Krankheit sind auch weiterhin zentrale Schwerpunkte des neuen Förderprogramms. So sind unter anderem die Förderung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Seniorenbüros oder in der Suchtkrankenhilfe neben der Unterstützung von Selbsthilfegruppen und das Integrationsnetzwerk Lokal Willkommen Bestandteile des Programms. Weiter werden gefördert: Hilfen und Dienste bei psychischen Erkrankungen, Hilfen für Prostituierte sowie die Unterstützung der Betreuungsvereine.
Partner der Stadt Dortmund in diesen Handlungsfeldern sind die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege, die diese Hilfen und Dienste anbieten und auch mit Eigenmitteln fördern. Die Ausweitung der Seniorenbüros bildet einen weiteren Schwerpunkt in den Neuerungen. Die Seniorenbüros erleben eine kontinuierliche Steigerung ihrer Fallzahlen einhergehend mit der zunehmenden Komplexität der Beratung im Einzelfall, wodurch das vorhandene Personal an Grenzen stößt.
Bewährtes Tandem-Modell von Stadt und Verbänden soll weiter ausgebaut werden
Des Weiteren wurde zusammen mit den Wohlfahrtsverbänden ein Konsens erzielt, das Konzept der Seniorenbüros weiter zu entwickeln, um beispielsweise auch in allen Ortsteilen wohnortnah eine Beratung anbieten zu können und um eine flächendeckende Hilfenetzwerkstruktur für ältere Menschen und ihre Angehörigen zu schaffen.
Neben der Ausweitung der Stellen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kooperationspartner in den zwölf Seniorenbüros soll die Personalausstattung pro Standort im gleichen Maße um jeweils eine halbe Stelle für die Stadt erhöht werden. Auf städtischer Seite entspricht dies zwölf halben Stellen bzw. sechs vollzeitverrechneten Stellen. Das heißt, die Arbeit der Seniorenbüros – in den bewährten Tandems von Stadt und Verbänden – wird ausgeweitet.
„Wir wollen die erfolgreiche Arbeit der Seniorenbüros wieder stärken. Außerdem soll eine gestiegene jährliche Indexsteigerung in der Förderung sicherstellen, dass Kostensteigerungen abgefedert werden und dass das hochwertige Angebot aufrechterhalten werden kann“, so Zoerner.
Das Förderprogramm trägt auch den Zukunftsaufgaben Rechnung. Gemeinsam mit den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege soll in den Jahren 2020 bis 2025 ein neues Berichtswesen über die Förderung entwickelt werden, um eine noch bessere Steuerung der sozialen und gesundheitsbezogenen Dienste zu ermöglichen.
Reader Comments
Wolf B. Schulte
Eine Förderung mit einem Index von 2% ist eine degressive Förderung und damit Augenwischerei. Tarifsteigerungen wie auch die Inflationsraten sind deutlich höher. Die Träger werden also entweder ihre Sozial- und Geyundheitsangebote reduzieren müssen um die gute Qualität ihrer Leistungen halten zu können oder sie knebeln Ihre Mitarbeitenden mit Dumpinglöhnen, die letztlich auch zum Qulitätsverlust führen werden.