Gemeinsam für einen sicheren Winter: SportlerInnen und Kinder freuen sich – Arbeit für EDG und DortmunderInnen

Der Winterdienst in Dortmund ist einsatzbereit. Archivfoto: Frauke Schumann/edg
Der Winterdienst in Dortmund ist einsatzbereit. Archivfoto: Frauke Schumann/edg

Das Wetter kündigt den Winter in den vergangenen Tagen mit novembertypischer Tristesse an – Jahresendzeitstimmung. Und bereits vor dem 1. Advents-Wochenende kann es Schnee bis in die Niederungen geben. Was Kinder und Wintersportfans freut, bedeutet aber für die meisten Menschen ungeliebte Pflichten. Die EDG Entsorgung Dortmund ist nach eigener Aussage gut für mögliche bevorstehende winterliche Behinderungen gerüstet – 5.000 Tonnen Salz, 1.000 Tonnen Eifellava, 60.000 Liter Salzsole und 200 Beschäftigten in Bereitschaft. Doch auch die BürgerInnen Dortmunds müssen beim Winterdienst ran.

AnwohnerInnen haben eine Sorgfaltspflicht für den Winterdienst

Gehwege müssen im Winter schnee- und eisfrei gehalten werden. Archivfoto: Oliver Schaper
Gehwege müssen im Winter schnee- und eisfrei gehalten werden. Archivfotos (4): Oliver Schaper

Allerdings besteht für die BürgerInnen der Stadt Dortmund, und nicht nur hier, eine eigene Sorgfaltspflicht für die Gehwege. Diese kündigt sich in Miethäusern dadurch an, dass Winterdienste für die Hausgemeinschaften ausgehängt werden. Die Privatgrundstück-EignerInnen sind hier ebenso in der Pflicht den Bürgersteig vor dem Grundstück schneefrei zu machen.

Es ist hilfreich für den Winterdienst vorbereitet zu sein – Besen, Schneeschieber und Streugut. „Ausreden“ gelten nicht! Bis 7 Uhr in der Früh muss der Bürgersteig vor dem Grundstück von Schnee und Eis befreit sein. Der Gehweg muss ausrutschsicher gemacht werden: Also entweder mit Salz (bei Gefälle und Treppen) streuen oder ansonsten mit Splitt und Asche – das ist auch besser für die Umwelt.

Gehwege von Schnee und Eis räumen: Mit den ersten dicken Flocken beginnt für HauseigentümerInnen und BewohnerInnen von Miethäusern, sofern nicht anders geregelt, im Winter auch der Winterdienst vor der eigenen Haustür. Das heißt: Gehwege und Zufahrten müssen geräumt, vereiste Flächen gestreut werden.

Den Winterdienst haben die MieterInnen zu übernehmen, sofern das im Mietvertrag vereinbart wurde. Rutschen PassantInnen aus und verletzen sich, können Ersatzansprüche auf diejenigen mit Räumpflicht zu. Ohne Haftpflichtversicherung kann das dann teuer werden, warnt die Verbraucherzentrale NRW.

Versicherungen können bei Schäden helfen – Winterdienst besteht schon lange

Über 200 Beschäftigte der EDG sind auch für den Winterdienst zuständig. Archivfoto: Oliver Schaper
Über 200 Beschäftigte der EDG sind auch für den Winterdienst in Dortmund zuständig.

Wird PassantInnen ein vorschriftsmäßig geräumter Gehweg dennoch zum Verhängnis, springt bei den Verletzungen die gesetzliche Unfallversicherung ein – aber nur dann, wenn der so genannte „Wegeunfall“ auf dem unmittelbaren Weg zur Arbeit oder anschließend auf dem direkten Heimweg passiert ist.

Auch für diesen und sonstige Ausrutscher mit schmerzhaften Folgen zahlt die private Unfallversicherung. Ist die eigene Arbeitskraft aufgrund eines Sturzes dauerhaft beeinträchtigt, ist dies ein Fall für die Berufsunfähigkeitsversicherung. Beide finanziellen Absicherungen greifen aber nur, wenn sie rechtzeitig abgeschlossen wurden.

Diese Bürgerpflicht ist keinesfalls ein Ergebnis unglücklicher Sparmaßnahmen, sondern eine allgemeine und schon lange bestehende Pflicht. Wer es selber nicht schafft, dem Winterdienst nachzukommen, sollte andere beauftragen.

Für die Straßen im Dortmunder Stadtgebiet gibt verschiedene Prioritäten

Die Straßen im Dortmunder Stadtgebiet werden hinsichtlich des Winterdienstes sehr unterschiedlich behandelt. Es gibt verschiedene Prioritäten. In Stufe I werden zunächst die Hauptverkehrswege in Dortmund geräumt. Dies sind z.B. der Rheinlanddamm, der Hellweg, die Flughafenstraße und andere Hauptverkehrsachsen.

In Stufe II sind die innerörtlichen Verbindungswege in Dortmund. In den Stufen I und II werden insgesamt 1106 Kilometer Straßen Dortmunds abgedeckt – sie werden vorrangig behandelt. 682 Straßenkilometer der Winterdienststufe III bleiben aus ökologischen und wirtschaftlichen Gründen unbehandelt. Dazu gehören Sackgassen, Stichstraßen, Straßen ohne Durchgangsverkehr und Straßen, die nicht vom öffentlichen Personennahverkehr genutzt werden

Hauptverbindungs- und Durchgangsstraßen werden vorrangig von Schnee und Eis befreit. Archivfoto: Oliver Schaper
Hauptverbindungs- und Durchgangsstraßen werden vorrangig von Schnee und Eis befreit.

Die EDG kümmert sich neben den Fahrbahnen der Straße zusätzlich um rund 3745 Überwegepunkte, wie Ampelbereiche und Übergänge. Hier streuen die EDG-MitarbeiterInnen ebenfalls aus ökologischen Gründen kein Salz, sondern abstumpfend wirkende Eifellava.

Im Rahmen einer Sondervereinbarung mit der Stadt Dortmund und über die gesetzliche Verpflichtung hinaus werden 103 Kilometer Radwege von der EDG beim Winterdienst berücksichtigt. Die Strecke wird mit der jeweils tagesaktuellen, witterungsabhängigen Aufnahme des Winterdienstes auf den Fahrbahnen der Winterdienststufen I und II entsprechend einmal am Tag behandelt.

„Nach aktueller Rechtsprechung gilt: Wenn ausgewiesene Radwege im Winter aufgrund von Eis oder Schnellfall objektiv nicht benutzbar sind, entfällt die Pflicht diese zu benutzen“, betont die EDG. „RadfahrerInnen dürfen dann auf den Gehweg (als Fußgänger) oder auf die Fahrbahn ausweichen, die ihrem Schutzbedürfnis besser genügen.“

 Schon in dieser Woche kann es Schneefall bis in die Niederungen geben. Archivfoto: Oliver Schaper gesehen in Hörde am Neumarkt
Schon in dieser Woche kann es Schneefall bis in die Niederungen geben.

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  1. Stadt Dortmund

    Winterdienst auf Radwegen – Tiefbauamt beauftragt Räumung mit höchster Priorität für eine Pilotstrecke zur Universität

    Das Radwegenetz in Dortmund umfasst rund 650 Kilometer. Die Zuständigkeit für den Winterdienst auf Radwegen ist unterschiedlich geregelt. Gesetzliche Verpflichtungen ergeben sich aus dem Straßenreinigungsgesetz NRW sowie aus der Straßenreinigungssatzung der Stadt Dortmund für öffentliche Straßen, Wege und Plätze. Daraus leitet sich ab:

    – Innerhalb geschlossener Ortslage besteht auf Radwegen, die zur Fahrbahn gehören, grundsätzlich nur eine Winterdienstpflicht an den Stellen, die sowohl verkehrswichtig als auch gefährlich sind.

    – Sind Radwege Bestandteil eines gemeinsamen Fuß- und Radweges, so liegt die Winterdienstpflicht in der Regel bei den angrenzenden Grundstückseigentümern. Andernfalls fällt die Pflicht auf die Stadt zurück.

    Nach der aktuellen Rechtsprechung gilt: Sofern ausgewiesene Radwege im Winter aufgrund Eisglätte oder Schneefall objektiv unbenutzbar sind, entfällt die Pflicht, diese zu benutzen. Radfahrer dürfen dann auf die Teileinrichtungen ausweichen, die ihrem Schutzbedürfnis besser genügen, also auf einen Gehweg (als Fußgänger) bzw. auf die Fahrbahn.

    Auf Radwegen außerhalb geschlossener Ortslage besteht keine Winterdienstpflicht aus dem Straßenreinigungsrecht.

    „Halten wir uns an diese Minimalforderungen, werden wir zwar den gesetzlichen Anforderungen gerecht, stellen aber weiterhin den Radverkehr nur hinten an“, sagt Sylvia Uehlendahl, Leiterin des Tiefbauamtes der Stadt Dortmund.

    Über diese gesetzliche Pflichten hinaus hat das Tiefbauamt der Stadt Dortmund bereits seit 1992 die EDG beauftragt, 103 Kilometer Radwege (sowohl innerhalb wie außerhalb geschlossener Ortslage) im Winter im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu räumen und zu bestreuen. Damit wurde bereits in der Vergangenheit eine Winterdienstleistung für den Radverkehr erbracht, die über die rechtlichen Anforderungen hinausgeht.

    Dabei soll es jedoch nicht bleiben. „Gemeinsam mit Interessenvertretern und dem Beirat Nahmobilität hat die Stadt Dortmund weitergehend für die Winterperiode 2017/2018 eine etwa zehn Kilometer lange Pilotstrecke erarbeitet, die nun erstmals mit Priorität 1 in den Winterdienstplan mit aufgenommen wurde“, berichtet Sylvia Uehlendahl. Über diese Pilotstrecke, die von der westlichen Innenstadt über die Schnettkerbrücke bis zur Technischen Universität Dortmund führt, hat das Tiefbauamt eine weitere Sondervereinbarung geschlossen und diese Leistung bei der EDG beauftragt.

    Der Winterdienst auf der Pilotstrecke wird in Anlehnung an den Winterdienst auf Straßen der Winterdienststufe 1 durchgeführt, d.h. bei Bedarf wird diese Strecke auch mehrmals am Tag behandelt. Derzeit stehen für den Winterdienst auf den Radwegen bei der EDG drei spezielle Kleinstreufahrzeuge bereit, die für den Winterdienst auf die Feuchtsalztechnik umgerüstet werden. Die von ihnen ausgebrachte Tausalzlösung wirkt besonders schnell.

    Abhängig von den Ergebnissen auf dieser Pilotstrecke hinsichtlich Leistungsumfang, Technikeinsatz und Kosten wird eine Entscheidung möglich werden, in welcher Form eine Ausweitung des Winterdienstes auf weitere Radwege zukünftig erfolgen kann. Sylvia Uehlendahl sieht die deutliche Notwendigkeit, die winterdienstliche Priorisierung zeitnah auf weitere Hauptverkehrsstrecken im Radwegenetz auszuweiten.

    Dennoch darf nicht vergessen werden, dass bei lang anhaltendem oder mehrfachem starken Schneefall der Winterdienst nicht sofort überall in Dortmund durchgängig für Verkehrssicherheit sorgen kann. Es gilt daher auch weiterhin: Radfahrer müssen wie alle Verkehrsteilnehmer ihre Fahrweise und ihr Verhalten den witterungsbedingten Verkehrsver-hältnissen anpassen.

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