Erneuter Fall vom Kirchenasyl in Dortmund – Ort wird zum Schutz vom Kirchenkreis wieder nicht genannt

Solidarität mit Flüchtlingen standen im Mittelpunkt der Refugees Welcome Demo in Dortmund.
In Dortmund gibt es einen neuen Fall von Kirchenasyl. Fotos: Alex Völkel

Erneut gewährt eine der Gemeinden im Evangelischen Kirchenkreis Dortmund einem Flüchtling Kirchenasyl, um ihn vor der Abschiebung zu schützen.

Jüngerer Mann aus Myanmar befindet sich im Kirchenasyl

Es handelt sich um einen jüngeren Mann, der aus Myanmar (ehemaliges Birma) stammt und dort der verfolgten Minderheit der Rohingya angehört. Mehrere Familienangehörige kamen bei Übergriffen in den vergangenen Jahren und auf der Flucht durch verschiedene Länder ums Leben.

Die Behörden wollen ihn nach Frankreich abschieben. Weil dort aber sein Asylantrag bereits abgelehnt wurde, droht die zwangsweise Rückführung in sein Heimatland. Eine Klage seines Rechtsanwaltes vor dem Verwaltungsgericht blieb erfolglos.

Kirche ist überzeugt, dass die Gefährungslage nicht angemessen gewürdigt wurde

Superintendent Ulf Schlüter
Superintendent Ulf Schlüter bitte das BAMF um eine erneute Prüfung des Falles.

„Die Kirchengemeinde und der Kirchenkreis sind in diesem Fall davon überzeugt, dass die besondere Gefährdungslage des Flüchtlings von den Behörden nicht angemessen gewürdigt wurde. Wir bitten das Bundesamt um erneute Überprüfung“, erklärt Superintendent Ulf Schlüter.

Voraussetzung für ein Kirchenasyl ist ein Presbyteriumsbeschluss. Die Ausländerbehörde und das Bundesamt sind darüber vorab informiert worden. Denn ein Kirchenasyl ist nach Auffassung der Evangelischen Kirche kein Verstecken von Flüchtlingen und beansprucht keinen rechtsfreien Raum.

Vielmehr treten asylgewährende Gemeinden zwischen Behörde und Flüchtling. Ein zeitlich befristetes Moratorium soll Gelegenheit schaffen, den Einzelfall zu überprüfen.

Das letzte Kirchenasyl führte zu einer Neubewertung durch die Behörden

Bei dem letzten und erfolgreichen Kirchenasyl im Frühsommer des Jahres führte die Überprüfung des Falles zu einer Neubewertung durch die Behörden. Das erhofft die Evangelische Kirche zusammen mit dem Flüchtling auch jetzt.

Der Kirchenkreis bittet zudem um Verständnis, dass der Name des Flüchtlings und die Gemeinde anonym bleiben. So soll verhindert werden, dass Flüchtling oder Helfer bedroht werden.

Beim letzten Fall hatten die Dortmunder Neonazis mit einem „Wild-West-Fahndungsplakat“ nach Hinweisen auf den Ort des Kirchenasyls gesucht.

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  1. Nordstadtblogger-Redaktion

    Kirchenasyl in Dortmund ist beendet

    Im Evangelischen Kirchenkreis Dortmund ist ein zweites Kirchenasyl erfolgreich beendet. Der asylsuchende Mann aus Myanmar (ehemaliges Burma) kann jetzt Fall den deutschen Behörden vortragen. Ein neues Urteil des Verwaltungsgerichtes hält die geplante Abschiebung durch die Bundesbehörde für rechtswidrig.

    Ende August hatte ihm die Lydia-Kirchengemeinde im Dortmunder Norden Kirchenasyl gewährt. er gehört der in Myanmar verfolgten Minderheit der Rohingya an. Mehrere seiner Familienangehörigen kamen bei Übergriffen in den vergangenen Jahren und auf der Flucht durch verschiedene Länder ums Leben. Die Behörden wollten ihn nach Frankreich abschieben. Weil dort sein Asylantrag bereits abgelehnt wurde, drohte die zwangsweise Rückführung in sein Heimatland.

    Eine Klage seines Rechtsanwaltes vor dem Verwaltungsgericht blieb zunächst erfolglos. Gemeinde und Kirchenkreis waren deshalb davon überzeugt, dass „die besondere Gefährdungslage des Flüchtlings von den Behörden nicht angemessen gewürdigt wurde“, so Superintendent Ulf Schlüter. Das Bundesamt ist deshalb um eine erneute Überprüfung gebeten worden.

    Pfarrer Friedrich Laker von der Lydia-Kirchengemeinde freut sich über das erfolgreiche Kirchenasyl und bedankt sich bei allen Engagierten aus der Gemeinde und dem ehrenamtlichen Kreis der Flüchtlingshilfe. „Die großartige Unterstützung von vielen Seiten hat die Durchführung des Kirchenasyls leicht gemacht.“

    „Das Kirchenasyl hat Zeit verschafft, um über den Fall neu nachzudenken und dem Asylsuchenden damit eine neue Chance gegeben“, so Friedrich Stiller, Pfarrer für Gesellschaftliche Verantwortung. Der Flüchtling kann jetzt seinen Fall erneut dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge vortragen.

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