Nur eine Minderheit schafft den Ausstieg aus Hartz IV und eine Rückkehr ins normale Berufsleben. Dies zeigt der aktuelle Arbeitslosenreport der Freien Wohlfahrtspflege NRW. Jeden Monat schaffen es lediglich knapp zwei Prozent der 1,16 Millionen erwerbsfähigen Hartz-IV-BezieherInnen in NRW, einen sozialversicherungspflichtigen Job zu bekommen. Die Hälfte kann davon nicht leben.
20.000 Integrationen von Hartz-IV-EmpfängerInnen in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
Langzeitarbeitslose haben es schwer, der Armutsfalle zu entrinnen. Im vergangenen Jahr gab es in NRW monatlich nur knapp 20.000 Integrationen von Hartz-IV-EmpfängerInnen in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Hinzu kommt, dass diese nicht einmal in jedem zweiten Fall zu einem Ende des Hartz-IV-Bezugs führten.
„Es kann nicht sein, dass Menschen, die in Vollzeit arbeiten, weiterhin auf staatliche Leistungen angewiesen sind“, kritisiert der Vorsitzende der Freien Wohlfahrtspflege NRW, Christian Heine-Göttelmann. „Und auch diejenigen, die etwa aus gesundheitlichen oder familiären Gründen nur in Teilzeit arbeiten können, dürfen nicht schief dafür angesehen werden, dass sie ihren Lohn noch mit Sozialleistungen aufstocken müssen.“
Zudem befinden sich viele spätestens nach einem Jahr wieder in Hartz IV. Laut Arbeitslosenreport waren weniger als 11.000 Hartz-IV-EmpfängerInnen, die die Jobcenter im Dezember 2017 in sozialversicherungspflichtige Jobs vermittelt hatten, auch noch im Dezember 2018 beschäftigt. Mehr als jedes vierte sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnis endete bereits innerhalb der ersten drei Monate nach der Integration.
„Es genügt nicht, Menschen kurzfristig in Arbeit zu bringen“, betont Christian Heine-Göttelmann. „Sie müssen dauerhaft in Arbeit bleiben, denn nur so wird sich auch ihre soziale Situation langfristig stabilisieren.“
Kritik: Zu oft werden Arbeitslose in Jobs gedrängt, die nicht ihren Fähigkeiten und Interessen entsprechen
Um die Chance auf nachhaltige Beschäftigung zu erhöhen, sollten Arbeitsplätze und Arbeitslose gut zueinander passen. Viel zu oft würden Arbeitslose in Jobs gedrängt, die nicht ihren persönlichen Fähigkeiten und Interessen entsprächen, beobachten die Verbände.
„Die Betroffenen müssen mehr als bisher aktiv in den Vermittlungsprozess einbezogen werden“, fordert Heine-Göttelmann. „Die Jobcenter sollten sie dabei unterstützen, ihre gesamte berufliche und persönliche Situation realistisch einzuschätzen und individuelle Lösungswege zu finden.“
Auch nach der Aufnahme einer Beschäftigung brauchen sie nach Ansicht des Vorsitzenden noch aktive Unterstützung und fachliche Beratung. „Ein unterstützendes Coaching ist wichtig, damit Menschen der Weg aus dem Hartz-IV-Bezug in den Arbeitsmarkt gelingt“, so Heine-Göttelmann. Solche Leistungen müssten aus Sicht der Freien Wohlfahrtspflege standardmäßig zu den Angeboten des Jobcenters für Langzeitarbeitslose gehören.
Das im Januar gestartete Teilhabechancengesetz, von dem in NRW rund 15.000 besonders benachteiligte Langzeitarbeitslose profitieren sollen, beinhaltet bereits ein begleitendes Coaching. Die Beschäftigung wird in den ersten beiden Jahren zu 100 Prozent vom Staat gefördert, in den Jahren danach zu 90 bis 70 Prozent.
Die Wohlfahrtsverbände begrüßen die neuen gesetzlichen Möglichkeiten. Sie wünschen sich aber in begründeten Fällen die Entfristung einer öffentlich geförderten Beschäftigung. Sie ist derzeit auf maximal fünf Jahre begrenzt. „Es gibt Menschen, die werden wir nie ohne ergänzenden Lohnkostenzuschuss in sozialversicherungspflichtige Jobs integrieren können. Doch auch sie haben ein Recht auf Arbeit, denn das gibt ihnen Perspektive und Würde“, betont Heine-Göttelmann.
Hier gibt es mehr Informationen als PDF zum Download: Datenanhang Ausstieg aus Hartz IV
Diskussionsveranstaltung:
„Zukunft des Sozialstaates – Gerechtigkeit neu denken“
Im Rahmen des Zukunftsdialogs lädt der DGB Dortmund dazu ein, sich gemeinsam mit der Zukunft des deutschen Sozialstaates zu beschäftigen. Neben einem kritischen Blick zurück auf die Entwicklungen auf Grundlage der Hartz-Gesetzgebung sollen auch Ideen und Vorstellungen beleuchtet werden, wie der Sozialstaat in Zukunft aussehen soll.
Dabei geht es dem DGB nicht nur um soziale, sondern auch um wirtschaftspolitische Aspekte. Das Ziel könnte im Idealfall eine soziale Grundsicherung sein, die armutsfest, bedarfsdeckend und repressionsfrei ist.
Die Veranstaltung findet am 8. Oktober 2019 von 18 bis ca. 21 Uhr (Einlass ab 17:30 Uhr) im Studio B der Stadt- und Landesbibliothek, Max-Von-Der-Grün-Platz 1-3, in Dortmund statt.
Die DGB-Vorsitzende Jutta Reiter begrüßt dort Armutsforscher Prof. Dr. Christoph Butterwegge, der zum Thema „Aktuelle Probleme und Entwicklungen in der Sozialpolitik“ sprechen wird.
Ein weiteres Input-Referat kommt von Thomas Kutschaty, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW. Er spricht zum Thema „Vorstellungen für die Zukunft des Sozialstaates“. Anschließend wird es eine Diskussion geben.
Der DGB bittet um eine Anmeldung bis zum 01.10.19 unter dortmund@dgb.de
Hintergrund zum Arbeitslosenreport NRW:
- Die Wohlfahrtsverbände in NRW veröffentlichen mehrmals jährlich den „Arbeitslosenreport NRW“.
- Basis sind Daten der offiziellen Arbeitsmarktstatistik der Bundesagentur für Arbeit.
- Hinzu kommen Kennzahlen zu Unterbeschäftigung, Langzeitarbeitslosigkeit und zur Zahl der Personen in Bedarfsgemeinschaften, um längerfristige Entwicklungen sichtbar zu machen.
- Der Arbeitslosenreport NRW sowie übersichtliche Datenblätter mit regionalen Zahlen können im Internet unter www.arbeitslosenreport-nrw.de heruntergeladen werden.
- Der Arbeitslosenreport NRW ist ein Kooperationsprojekt der Freien Wohlfahrtspflege NRW mit dem Institut für Sozialpolitik und Arbeitsmarktforschung (ISAM) der Hochschule Koblenz.
Wer ist die AG der Freien Wohlfahrtspflege NRW?
- In der Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege NRW haben sich 16 Spitzenverbände in sechs Verbandsgruppen zusammengeschlossen.
- Mit ihren Einrichtungen und Diensten bieten sie eine flächendeckende Infrastruktur der Unterstützung für alle, vor allem aber für benachteiligte und hilfebedürftige Menschen an.
- Ziel der Arbeit der Freien Wohlfahrtspflege NRW ist die Weiterentwicklung der sozialen Arbeit in Nordrhein-Westfalen und die Sicherung bestehender Angebote.
- Die Freie Wohlfahrtspflege NRW weist auf soziale Missstände hin, initiiert neue soziale Dienste und wirkt an der Sozialgesetzgebung mit.
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