Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hält Fernwärme-Preiserhöhungen bei E.ON für rechtswidrig und plant eine gerichtliche Klärung über eine Musterfeststellungsklage. Hierfür werden Beispielfälle benötigt – betroffene Verbraucher:innen können sich beim vzbv melden. Auch Wohnungen in Dortmund könnten betroffen sein. Allein in Dortmund-Westerfilde und Kirchlinde betrifft dies knapp 500 Haushalte.
Nachforderungen vor der Abrechnung nicht angekündigt
Mit der Abrechnung der Fernwärmekosten gab es für viele Mieter:innen eine böse Überraschung. Nachforderungen bis an die 2.000 Euro brachten viele Familien in Bedrängnis, denn die Betroffenen haben – laut Verbraucherzentrale – keine Mittteilung über die Erhöhung der Preise im Laufe des Jahres 2021 erhalten und konnten ihr Heizverhalten oder ihre finanzielle Lage nicht vorsorgend an die Verdopplung der Preise anpassen.
Allein in Dortmund-Westerfilde und Kirchlinde betrifft dies knapp 500 Haushalte. Der Mieterverein Dortmund vertritt hier mehrere dutzend Mitglieder bezüglich der Wärmeabrechnung 2021. In den Abrechnungen enthalten war eine deutliche Erhöhung des Arbeitspreises pro Kilowattstunde von ca. 4,5 bzw. 4,7 Cent auf 9,2 bzw. 10,1 Cent.
Die Verbraucherzentrale trägt das Prozesskostenrisiko
E.ON berechnet seine Preisanpassungen mit allgemeinen Preisindizes für Gas, Energie und Wärmelieferungen. Tatsächliche Preissteigerungen bei E.ON werden in der Begründung nicht aufgeführt.
Ob dies rechtens ist, will der vzbv nun prüfen und für die betroffenen Verbraucher:innen klagen. Um eine oder mehrere sogenannte Musterfeststellungsklagen auf den Weg bringen zu können, benötigt er bereits jetzt möglichst viele Beispiele von Betroffenen. Für diese besteht kein Risiko – der vzbv trägt die Prozesskosten.
Bei einem positiven Ausgang, müssen die Betroffenen im Zweifel ihre exakten Ansprüche individuell noch einmal selbst gerichtlich klären – dann aber ohne größeres Risiko und unter Berufung auf die Musterklage.
Westerfilde, Kirchlinde und Schüren sind betroffen
Der Mieterverein Dortmund empfiehlt betroffenen Mieter:innen sich beim vzbv zu melden: „Bei der Fernwärme gibt es praktisch keine Wechselmöglichkeiten. Die betroffenen Mieter:innen können also nicht zu einem günstigeren Unternehmen wechseln. Umso wichtiger ist es, dass die Preisanpassungen transparent, nachvollziehbar und verhältnismäßig sind“, sagt Markus Roeser, Wohnungspolitischer Sprecher des Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V.
In Dortmund sind Siedlungen in Westerfilde (ca. 280 Wohnungen, Grollmannsweg), in Kirchlinde (ca. 220 Wohnungen, Siepmannstraße) und Schüren (Heizkraftwerk Am Büther, Zahl der Haushalte unbekannt) betroffen.
Zur Vorbereitung der Klage bittet der vzbv E.ON-Kund:innen, sich mit ihren Jahresabrechnungen (ab 2019) und gegebenenfalls weiteren Unterlagen zu melden. Sie können ihre Angaben unter https://www.musterfeststellungsklagen.de/eon-fernwaerme machen.