![](https://www.nordstadtblogger.de/wp-content/uploads/2025/01/nsb-bundestagswahl-unterstuetzungsunterschriften-volt-peter-quiring-.jpg)
Während auf Bundesebene der Wahlkampf auf vollen Touren läuft, sind vor Ort vor allem die kleinen Parteien unterwegs. Sie haben durch die vorgezogene Bundestagswahl – sie findet am 23. Februar 2025 statt – nur ein extrem kleines Zeitfenster. Denn sie müssen erst Unterstützungs-Unterschriften für die Direktkandidierenden sowie die Landes-Reservelisten zu sammeln. Um die Wahl in der kurzen Zeit vorzubereiten, wurden die Fristen per Verordnung verkürzt. Die Gemeinden wurden bereits darüber informiert, dass die Fristen ähnlich wie bei der Neuwahl 2005 geregelt werden.
Rund 400.000 Wahlberechtigte gibt es in Dortmund
Die rund 400.000 Wahlberechtigten in Dortmund erhalten voraussichtlich zwischen dem 20. und 25. Januar 2025 die Wahlbenachrichtigungen, mit denen auch die Briefwahl-Anträge gestellt werden können. Wann diese verschickt wurden, informiert die Stadt Dortmund.
Viele Parteien haben ihre Kandidat:innen und Listen bereits für die ursprünglich geplante Wahl im September 2025 aufgestellt. Laut der Bundeswahlleiterin bleiben diese Aufstellungen auch für eine vorgezogene Wahl gültig.
Kandidaturen sind noch bis zum 20. Januar möglich
Bis zum 20. Januar 2025 können Parteien und Einzelbewerber:innen noch Kandidaturen einreichen. Allerdings müssen pro Wahlkreis – in Dortmund gibt es für den Bundestag wie immer zwei – 200 Unterstützungsunterschriften gesammelt werden. Für die Landesreservelisten müssen die kleinen Parteien, die weder im Bundestag noch in einem der 16 Landtage vertreten sind, ebenfalls Unterstützungsunterschriften sammeln – in NRW allein mindestens 2000.
![Dezernent Norbert Dahmen. Foto: Alex Völkel](https://www.nordstadtblogger.de/wp-content/uploads/2020/02/nsb-norbert-dahmen-dezernent-fuer-recht-und-ordnung_9750-300x202.jpg)
Am 24. Januar 2025 entscheiden bundesweit die Wahlausschüsse darüber, ob diese zugelassen werden, berichtet Dortmunds Wahlleiter Norbert Dahmen. Wenn Wahlvorschläge abgelehnt werden, können Betroffene Beschwerde einlegen. Am 30. Januar 2025 tagen die Landes-Wahlausschüsse und der Bundeswahlausschuss, um über die Beschwerden zu entscheiden.
Erst dann steht fest, welche Kandidierenden und Parteien auf den Stimmzetteln stehen. Die endgültige Liste der Kandidierenden für die Bundestagswahl wird voraussichtlich erst am 30. Januar 2025 feststehen. Erst danach können die Stimmzettel gedruckt und geliefert werden.
Briefwahlunterlagen werden erst Anfang Februar verschickt
![](https://www.nordstadtblogger.de/wp-content/uploads/2022/05/briefwahlzentrum-landtagswahl-2022-dsc_2245-achilles-e1736020105283-300x175.jpg)
Sobald die Stimmzettel verfügbar sind, können die Briefwahlunterlagen erstellt und verschickt werden. Deshalb ist es wahrscheinlich, dass die ersten Briefwahlunterlagen frühestens in der ersten Februar-Woche verschickt werden.
Den genauen Beginn der Briefwahl wird die Stadt Dortmund frühestmöglich bekanntgeben. Wenn Briefwahlunterlagen spät beantragt werden, könnte es für die Wähler:innen knapp werden, die Unterlagen rechtzeitig auszufüllen und zurückzuschicken.
Es werden noch Wahlhelfer:innen gesucht
Für die Bundestagswahl 2025 werden in Dortmund etwa 5.000 freiwillige Wahlhelfer:innen gebraucht. Sie unterstützen in 386 Wahllokalen und 199 Briefwahlbezirken. Die Briefwahlstimmen werden wie bei früheren Wahlen in den Westfalenhallen ausgezählt.
![Im Briefwahlbüro am Königswall kann man auch schon direkt wählen.](https://www.nordstadtblogger.de/wp-content/uploads/2021/09/nsb-briefwahlbuero-bundestagswahl_-22-300x205.jpg)
Das Kommunale Wahlbüro freut sich über die vielen freiwilligen Helfer:innen: Über 4.000 Personen haben sich bereits gemeldet. Wer sich noch als Wahlhelfer:in melden möchte, kann das über das Anmeldeformular auf dortmund.de/wahlen (unter „Infos und Links für Wahlhelfer:innen“) tun. Es kann aber nicht garantiert werden, dass alle Freiwilligen auch eingesetzt werden.
Bewerben können sich Personen ab 18 Jahren, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Die Wahlhelfer:innen erhalten für ihren Einsatz in einem der Dortmunder Wahlräume 100 Euro, Wahlvorsteher*innen und Schriftführer:innen 130 Euro. Für die Unterstützung bei der Briefwahl gibt es 80 Euro.
Anm.d.Red.: Haben Sie bis zum Ende gelesen? Nur zur Info: Die Nordstadtblogger arbeiten ehrenamtlich. Wir machen das gern, aber wir freuen uns auch über Unterstützung!
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Reaktionen
Caritas-Forderungen zur Bundestagswahl – Teil 1 zur Pflege: Jeder Mensch möchte, dass es Oma und Opa gut geht (PM)
Natürlich soll es auch Eltern, Ehepartner:innen und anderen liebsten Freunden und Familienmitgliedern gut gehen, aber in der Pflege herrschen drastische Probleme, deswegen muss Pflege auf der politischen Agenda oben stehen.
Unsere Forderungen an die künftige Bundesregierung:
Teil 1 – Pflege und Gesundheit:
„Gemeinsam mit dem VKAD, dem Verband katholischer Altenhilfe in Deutschland, fordern wir künftig ein Bundesministerium für Pflege und Gesundheit, denn Pflege muss endlich als gesamtgesellschaftliche Verantwortung angesehen werden“, so Tobias Berghoff, Vorstand des Caritasverbandes Dortmund.
Immer mehr Menschen gehen in Rente, weniger Menschen folgen Ihnen nach. Die Finanzierung spitze sich deshalb immer weiter zu. Hinzu käme der Fachkräftemangel, der von Politiker:innen zu lange ignoriert wurde, bis nun das Problem zum Himmel schreie. Die Folgen, so Tobias Berghoff, sind gravierend: „Die Einrichtungen und Dienste müssen täglich viele Anfragen von verzweifelten Menschen ablehnen. Außerdem können sich die Menschen die Pflege und stationären Seniorenheime kaum noch leisten, es springt das Sozialamt ein, was teilweise erst nach über einem halben
Jahr zahlt, dadurch ist die stabile Finanzierung der Einrichtungen mittel und langfristig in Gefahr“.
Die Probleme wirken weit über die Branche hinaus, ergänzt Barbara Dietrich-Schleicher, Vorsitzende des VKAD: „Angehörige, die pflegebedürftige Familienmitglieder unterstützen, sind enorm gefordert. Sie können auch ihrer regulären Beschäftigung nur eingeschränkt oder gar nicht nachkommen – was sich negativ auf Arbeitsmarkt und Wirtschaftswachstum auswirkt.“
Wir fordern deshalb von einer neuen Bundesregierung:
– Den Zahlungsverzug der Sozialämter an Senioreneinrichtungen zu beseitigen und unbürokratische Vorfinanzierung zu ermöglichen.
– Dem Fachkräftemangel zu begegnen, indem Abschlüsse internationaler Pflegefachkräfte schneller anerkannt werden.
– Einen Sockel-Spitze-Tausch zu vollziehen und damit Pflegebedürftige systematisch zu entlasten. Dann würde das aktuelle System der Pflegeversicherung auf den Kopf gestellt werden. Das bedeutet, der Versicherte käme für den pflegebedingten Aufwand, den festgelegten Sockelbetrag auf und die Pflegekasse übernimmt alle darüberhinausgehenden notwendigen Kosten für die Pflege.
– Die Sektorengrenzen aufzuheben. Das bedeutet, die bisherige Trennung in einen ambulanten und stationären Altenhilfebereich (Sektor) muss vollständig überwunden werden. Dann könnte die Krankenversicherung auch wieder die Behandlungspflege für Menschen in Seniorenheimen übernehmen, was den Bewohnern viel Geld sparen würde. Zurzeit übernimmt die Krankenversicherung das nur im ambulanten Bereich.
„Wer meint, Pflege sei ein Randthema, der irrt. Parteien, die Regierungsverantwortung anstreben, müssen die Bedeutung des Themas erfassen und strukturelle Veränderungen vornehmen“, so Tobias Berghoff.
Die Träger der freien Wohlfahrtspflege spielen bei der Pflege eine Schlüsselrolle. So beschäftigt die Caritas Dortmund allein in der stationären Pflege rund 1.050 Mitarbeitende, in Deutschland sind es rund 127.000 Menschen. Ihr Fokus sind die Bedürfnisse der zu Pflegenden. Diese wertegebundene Ausrichtung stellt sicher, dass Pflegeeinrichtungen und -dienste auch in schwierigen Zeiten verlässlich arbeiten und die Kommunen damit in ihrer Daseinsvorsorge unterstützen.
Forderungen der Caritas zur Bundestagswahl Teil 2: Ohne sie, gibt es keine Zukunft – Kinder und Jugendliche (PM)
Die Rede ist von Kindern und Jugendlichen. So wenig überraschend diese Erkenntnis klingen mag, so wenig scheint sie doch verstanden zu werden. Oder warum sonst, wird so wenig in sie investiert? Für Kitas, OGS-Mitarbeitende, Kindertagespflege und Familienzentren sollte von der künftigen Bundesregierung genug Geld für Länder und Kommunen zur Verfügung gestellt werden. Unsere Forderungen an die künftige Bundesregierung:
Teil 2 – Kinder und Jugendliche:
„Wir wünschen uns bundesweit einheitliche Qualitätsstandards für die Bildung und Betreuung von Kindern unter sechs Jahren. Zudem fordern wir eine auskömmliche Finanzierung der Kindertagesbetreuung“, sagt Kathrin Büttner, Geschäftsfeldleitung des Caritasverbands Dortmund.
Träger der Freien Wohlfahrtspflege in NRW, sowohl von Kitas als auch von OGS, sind tarifgebunden und sollen und wollen das auch sein, denn es ist ein gutes Zeichen für die Mitarbeitenden. Inflationsbedingt erfolgten 2023 allerdings außerordentlich hohe Tarifsteigerungen. Die Gewerkschaft Verdi errechnete einen Anstieg der Gehälter um durchschnittlich 11,5 Prozent. Der Landeszuschuss der Landesregierung wurde ungeachtet dieser hohen Tarifsteigerungen allerdings nur um 3 % erhöht. „So können wir nicht auskömmlich wirtschaften und müssten in Folge Angebote im Zweifelsfall zukünftig kürzen oder schließen, was wir nicht wollen“, so Tobias Berghoff, Vorstand der Caritas Dortmund.
Eine neue Bundesregierung sollte den Ländern und Kommunen mehr Geld für die Betreuung von Kindern und Jugendlichen zur Verfügung stellen, denn Kinder sind unsere Zukunft!
Landesweit fordert die Freie Wohlfahrtspflege NRW außerdem schon seit längerem: „eine deutliche Verringerung des Trägeranteils für die freien und kirchlichen Träger von Kindertageseinrichtungen“. Dies ginge nur im Zusammenspiel und der Einigung zwischen Kommunen, Land, Spitzenverbänden und der Unterstützung durch den Bund.
Auch der Deutsche Caritasverband fordert zur Wahl: „Um die Startchancen von Kindern, gerade auch aus belasteten Familien gezielt zu verbessern, bedarf es einer verlässlichen Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur“.
Stadt Dortmund beantwortet wichtige Fragen zur Bundestagswahl (PM)
In etwas mehr als einem Monat steht die Bundestagswahl an. Rund 400.000 wahlberechtigte Dortmunder*innen sind am 23. Februar 2025 aufgerufen, ihre Stimmen abzugeben. Die Stadt Dortmund beantwortet wichtige Fragen.
Was wird gewählt?
Bei der Bundestagswahl werden die Abgeordneten des Deutschen Bundestags gewählt. Jede*r Wahlberechtigte hat zwei Stimmen: eine Erststimme für eine*n Wahlkreisbewerber*in und eine Zweitstimme für eine Landesliste. Die rund 400.000 Dortmunder Wahlberechtigten sind am 23. Februar 2025 also aufgerufen, zwei Stimmen bei der Bundestagswahl abzugeben.
Gewählt wird in den zwei Dortmunder Wahlkreisen 141 Dortmund I und 142 Dortmund II. Die Änderung der Wahlkreisnummern hatte der Gesetzgeber vorgenommen. Die Wahlkreise haben sich räumlich nicht verändert.
Zum Wahlkreis 141 gehören die Stadtbezirke Hombruch, Huckarde, Innenstadt-Ost, Innenstadt-West, Lütgendortmund und Mengede. Zum Wahlkreis 142 gehören die Stadtbezirke Aplerbeck, Brackel, Eving, Innenstadt-Nord, Hörde und Scharnhorst.
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt zur Bundestagswahl 2025 ist, wer am 23. Februar 2025
– die deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz besitzt,
das 18. Lebensjahr vollendet hat,
– seit dem 23. November 2024 in Deutschland seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebiets hat und
– nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Unter besonderen Voraussetzungen sind auch deutsche Staatsangehörige, die dauerhaft im Ausland leben, wahlberechtigt. Weitere Informationen unter bundeswahlleiterin.de.
Wann stehen die Kandidat*innen und Parteien fest?
Welche politischen Vereinigungen bzw. Parteien und welche Bewerber*innen an der Bundestagswahl teilnehmen, steht aktuell noch nicht fest.
Durch eine Rechtsverordnung hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat aufgrund der Neuwahl die im Bundeswahlgesetz und in der Bundeswahlordnung bestimmten Fristen und Termine für die Aufstellung von Kreiswahlvorschlägen (Erststimme) und Landeslisten (Zweitstimme) abgekürzt.
Parteien sowie Einzelbewerber*innen können noch bis zum 20. Januar 2025 Listen- sowie Kreiswahlvorschläge (Direktkandidaturen) einreichen. Bundesweit entscheiden die Wahlausschüsse dann am 24. Januar 2025 einheitlich über die Zulassung der Wahlvorschläge.
Gegen eine eventuelle Nichtzulassung von Wahlvorschlägen können die Betroffenen vorgehen und Beschwerde erheben – über diese wird spätestens am 30. Januar 2025 entschieden. Erst dann steht fest, wer letztlich bei der diesjährigen Bundestagswahl kandidiert, also auf den Stimmzetteln steht.
Wann erhalte ich die Wahlbenachrichtigung?
Die Wahlbenachrichtigung (mit dem darin enthaltenen Briefwahlantrag) wird allen Wahlberechtigten zwischen dem 22. und dem 24. Januar 2025 zugestellt. Wer bis zum 2. Februar 2025 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat und meint, in Dortmund wahlberechtigt zu sein, kann sich unter Tel. 0231 50-10931 informieren. Unter dieser Rufnummer gibt es auch alle anderen Auskünfte zur Wahl.
Wird auch das Wählen per Briefwahl möglich sein?
Ja. Weil die Parteien und Einzelbewerber*innen aber voraussichtlich erst am 30. Januar 2025 feststehen, können auch erst ab diesem Zeitpunkt die für die Briefwahl erforderlichen Stimmzettel gedruckt und ausgeliefert werden. Erst dann können die Briefwahlunterlagen produziert und verschickt werden.
Es ist also damit zu rechnen, dass beantragte Briefwahlunterlagen frühestens am 7. Februar 2025 versendet werden. Sie kommen frühestens zu Beginn der siebten Kalenderwoche 2025 (ab 10. Februar) bei den Antragsteller*innen an. Dann bleiben für Briefwähler*innen nur noch wenige Tage Zeit, die Briefwahlunterlagen auszufüllen und an das Kommunale Wahlbüro zurückzusenden.
Die Stadt Dortmund empfiehlt, Briefwahlanträge unmittelbar nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung mit dem darauf befindlichen QR-Code online zu stellen.
Wie läuft die Briefwahl ab?
Für die Teilnahme an der Briefwahl muss ein Wahlschein beantragt werden. Dortmunder Wahlberechtigte haben verschiedene Möglichkeiten, diesen zu beantragen.
Briefwahlantrag-Online
Ab dem Zeitpunkt, an dem die Wahlberechtigten ihre Wahlbenachrichtigung erhalten, steht der „Briefwahlantrag-Online“ zur Verfügung.
Das Kommunale Wahlbüro empfiehlt, die Briefwahlunterlagen unmittelbar nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung mit dem persönlichen QR-Code zu beantragen, der sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet.
Auf diese Weise wird der Online-Antrag bereits mit den persönlichen Angaben vorausgefüllt. Es muss lediglich das Geburtsdatum ergänzt werden. Neben der persönlichen Beantragung im Briefwahlbüro ist dies der schnellste Weg, um die Briefwahlunterlagen zu erhalten.
Persönliche Beantragung
Wer seine Briefwahlunterlagen persönlich beantragen und schon vor Ort wählen möchte, kann dies ausschließlich im Dortmunder Briefwahlbüro tun.
Das Briefwahlbüro wird im Kommunalen Wahlbüro, Königswall 25-27, 44137 Dortmund, eingerichtet. Der Zugang erfolgt über den Nebeneingang des Gebäudes, der sich ebenfalls am Königswall (zwischen Dortmunder U und dem Hauptbahnhof) befindet.
Das Briefwahlbüro ist ab dem 10. Februar 2025 montags, dienstags und mittwochs von 8 bis 16 Uhr, donnerstags von 8 bis 18 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr geöffnet.
Schriftlicher Antrag auf der Wahlbenachrichtigung
Mit der Wahlbenachrichtigung können die Briefwahlunterlagen auch auf schriftlichem Wege beantragt werden. Der entsprechende Antrag befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Bitte den Antrag ausreichend frankieren und in einem handelsüblichen Umschlag an das Kommunale Wahlbüro senden. Hier ist zu beachten, dass es länger dauert, bis die Briefwahlunterlagen zugesendet werden können.
Das Kommunale Wahlbüro empfiehlt daher, den Briefwahlantrag über den persönlichen QR-Code oder über den Briefwahlantrag-Online zu stellen.
Bis wann kann Briefwahl beantragt werden?
Bis zum 21. Februar 2025, 15 Uhr. Für die persönliche Beantragung ist das Briefwahlbüro an diesem Tag (Freitag) bis um 15 Uhr geöffnet.
Wer Briefwahl nutzt, sollte die Postwege berücksichtigen, damit die Wahlbriefe bis zum Wahltag eingehen. In der Woche vor der Wahl wird empfohlen, die Unterlagen persönlich im Briefwahlbüro, Königswall 25-27, 44137 Dortmund, zu beantragen. Online kann man die Briefwahl bis zum 19. Februar 2025 beantragen.
Nach dem 21. Februar 2025, ab 15 Uhr, können nur noch Anträge berücksichtigt werden, wenn jemand am Wahlwochenende erkrankt ist und ein ärztliches Attest mitgeliefert wird.
Wo kann ich wählen?
Das Dortmunder Stadtgebiet ist in insgesamt 386 Wahlbezirke aufgeteilt. Der örtliche Wahlraum ist auf den Wahlbenachrichtigungen eingetragen. Diese sollten bitte zur Wahl mitgebracht werden.
Jede*r Wahlberechtigte muss sich im Wahlraum mit einem amtlichen Lichtbildausweis ausweisen können, falls der Wahlvorstand dies verlangt. Wer keine Wahlbenachrichtigung (mehr) besitzt, kann im Wahlraum seines Wahlbezirks auch nur mit einem amtlichen Lichtbildausweis wählen.
Wie sieht’s mit den erforderlichen Wahlhelfer*innen aus?
Für die Bundestagswahl 2025 kommen in den 386 Wahlräumen und den 199 Briefwahlbezirken rund 5.000 ehrenamtliche Wahlhelfer*innen zum Einsatz. Die Briefwahlbezirke werden wie bei den vergangenen Wahlen in den Westfalenhallen ausgezählt.
Das Kommunale Wahlbüro freut sich in diesem Jahr über eine überwältigende Anzahl an freiwilligen Meldungen. Das Online-Bewerbungsformular für die Meldung als Wahlhelfer*in bei der Bundestagswahl 2025 wurde daher bereits abgeschaltet.
Es liegen schon jetzt mehr freiwillige Meldungen vor, als Wahlhelfer*innen für die Bundestagswahl 2025 benötigt werden. Sehr wahrscheinlich können bereits jetzt viele Personen gar nicht eingesetzt werden. Wer sich gemeldet hat, wird hierzu noch eine entsprechende Rückmeldung erhalten.
Die nächste Möglichkeit, als Wahlhelfer*in tätig zu werden, besteht zu den Kommunalwahlen am 14. September 2025. Das Kommunale Wahlbüro freut sich, wenn sich Interessierte circa ab Juni 2025 wieder unter dortmund.de/wahlen informieren.
Wer hilft mir weiter, wenn ich Fragen habe?
Informationen sind unter dortmund.de/wahlen zu finden. Darüber hinaus steht das Kommunale Wahlbüro den Bürger*innen telefonisch unter 0231 50-10931 und per E-Mail an wahlen@dortmund.de gerne zur Verfügung.
Teil 3 – Wer integriert die benötigten Arbeitskräfte? Beratung und Eingliederung (PM Caritas zur Bundestagswahl)
Einerseits wissen wir alle Fachkräfte werden dringend gebraucht, nein, nicht nur die. Mittlerweile braucht Deutschland in vielen Bereichen einfach nur Arbeitskräfte. Doch bei deren Integration soll unter anderem 2025 gespart werden. Wie kann das zusammen gehen? Unsere Forderungen an die künftige Bundesregierung:
Teil 3 – Beratung und Eingliederung:
Die Notwendigkeit einer beruflichen Eingliederung kann jeden treffen, ob nach einer Krankheit, einem Schicksalsschlag oder der Flucht vor Krieg und Tod. „Den Menschen da die entsprechende Unterstützung mitgeben zu können, wäre schön, doch leider hat ein Partner von uns, das Jobcenter bereits 15 % Kürzungen vorgenommen, die sich in 2025 auf unsere Maßnahmen auswirken“, bedauert Kathrin Büttner, Geschäftsfeldleitung des Caritasverbands Dortmund.
Für das Haushaltsjahr 2025 plant der Bund mit Ausgaben von 488,6 Milliarden Euro (-0,1 Prozent zu 2024). Die Nettokreditaufnahme soll bei 51,3 Milliarden Euro liegen, was etwa einem Zehntel des gesamten Haushalts entspricht (+2,0 Prozent).
„Bisher sieht der Entwurf der Bundesregierung für den Haushalt 2025 Kürzungen in verschiedenen Bereichen der sozialen Infrastruktur vor, von Hilfen für Langzeitarbeitslose bis hin zu Integrationskursen und damit trifft es einerseits die Menschen, die am meisten auf unsere Hilfe angewiesen sind und andererseits Menschen, die wir auf dem Arbeitsmarkt gut gebrauchen können“, ärgert sich Tobias Berghoff, Vorstand des Caritasverbandes Dortmund.
Und wie umgehen mit sozialem Unfrieden? Was, wenn Menschen aus Finanzierungsmangel demnächst vor geschlossenen Einrichtungen stehen? Und was, wenn wir am Ende damit noch mehr Geld ausgeben, als hätten wir die Einrichtungen weiter finanziert? „Suchtberatungen reduzieren die Kosten für die Volkswirtschaft um das siebzehnfache“, weiß Mattis Kögler, Leiter der Caritas-Suchtberatung Dortmund.
Wir fordern deshalb von der nächsten Bundesregierung, in die soziale Infrastruktur zu investieren, statt sie mit Kürzungen zu schwächen. Damit wir weiter Menschen unterstützen können, der soziale Frieden erhalten bleibt und langfristig sogar Kosten der Allgemeinheit, der Volkswirtschaft gespart werden können.
Robert Habeck kommt nach Dortmund – Politische Mittagspause am 3. Februar 2025 (PM)
Am Montag, den 03. Februar 2025, wird Robert Habeck, Kanzlerkandidat von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Dortmund besuchen. Im Rahmen seiner Wahlkampftour lädt er von 12:30 bis 13:30 Uhr zu einer „Politischen Mittagspause“ ein. Die Veranstaltung richtet sich an die Öffentlichkeit, Pressevertreter sowie an Akteurinnen und Akteure aus Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Politik.
„Wir freuen uns unglaublich, dass Robert Habeck in diesem entscheidenden Wahlkampfjahr Dortmund besucht. Seine Botschaft einer nachhaltigen und sozialen Politik trifft hier auf viele offene Ohren“, so Hannah Rosenbaum, Sprecherin der Dortmunder Grünen und Direktkandidatin im Wahlkreis Dortmund II.
Die Veranstaltung wird an einem innenstadtnahen Ort stattfinden, der rechtzeitig bekannt gegeben wird. Der Einlass beginnt um 12:00 Uhr. Aufgrund erhöhter Sicherheitsanforderungen werden kontrollierte Zugänge eingerichtet. „Wir bitten alle Teilnehmenden, sich über unser Online-Formular anzumelden. Nur so können wir den organisatorischen und sicherheitstechnischen Anforderungen gerecht werden. Das Format “Politische Mittauspause” zeichnet sich besonders durch die menschliche Nähe aus und wird sicherlich ein Highlight in diesem Wahlkampf “, ergänzt Marek Paul Kirschniok, Sprecher der Dortmunder Grünen.
Während der Mittagspause wird für das leibliche Wohl gesorgt. Die Gäste können sich auf eine warme Suppe und erfrischende Getränke freuen.
dieBasis in vier Bundesländern zur Bundestagswahl zugelassen (PM)
Die Landeswahlausschüsse in Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen
und Nordrhein-Westfalen haben in ihren Sitzungen am vergangenen Freitag die Basisdemokratische
Partei Deutschland, kurz: dieBasis, für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 zugelassen. In den
zwölf weiteren Bundesländern scheiterte dieBasis an der Unterschriftenhürde. Beschwerden bei den
jeweiligen Landeswahlausschüssen gegen die Zurückweisungen sind angekündigt.
Nachdem Bundespräsident Steinmeier am 27. Dezember 2024 den 20. Bundestag aufgelöst und
Neuwahlen für den 23. Februar angesetzt hatte, bedeutete dies auch für die Basisdemokratische Partei
Deutschland, kurz: dieBasis, eine besondere Herausforderung. Innerhalb kürzester Zeit mussten
insgesamt mehr als 27.000 Unterschriften in ganz Deutschland für die Zulassung zur Bundestagswahl
gesammelt werden. Weihnachtsferien und widrige Witterungsbedingungen für den Straßenwahlkampf
trugen dazu bei, dass dieBasis ihr Ziel, in allen Bundesländern anzutreten, nicht erreichte. Am
vergangenen Freitag bestätigten die Landeswahlausschüsse in Baden-Württemberg, Bayern,
Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen die Zulassung zur Bundestagswahl.
Obwohl der Ampelbruch dieBasis nahezu unvorbereitet traf, gelang es den Landesverbänden in allen
Bundesländern in der Kürze der Zeit, Landeslisten und Direktkandidaten für die Bundestagswahl auf-
zustellen. Im vergangenen November forderte der Bundesvorsitzende Sven Lingreen Bundeskanzler
Scholz, die Präsidentin des Bundesrates Anke Rehlinger sowie alle Bundestagsabgeordneten zudem
dazu auf, eine Gesetzesinitiative im Bundestag zur Absenkung der Anzahl der Unterstützerunterschrif-
ten einzubringen, um Chancengleichheit und faire Bedingungen für die „Kleinparteien“ herzustellen.
Eine Reaktion auf die persönlichen Anschreiben blieb nahezu vollständig aus. Die erforderliche An-
zahl an Unterstützungsunterschriften wurde nicht abgesenkt.
Mit enormer Kraftanstrengung der Mitglieder gelang es in den vier bevölkerungsreichsten
Bundesländern, diese extreme Hürde dennoch zu überwinden. Tausende Unterschriften wurden in der
Weihnachtszeit bei Kälte und früher Dunkelheit gesammelt, um damit für rund 60 % der
Wahlberechtigten in Deutschland mindestens mit Zweitstimme wählbar zu sein. Daneben treten 25
Direktkandidaten in Baden-Württemberg, Bayern und Niedersachsen an.
„So ungerecht kann es nicht weitergehen, wenn bei den Wahlen zwischen 6 und 10 Prozent der
Wähler als ‚Sonstige‘ Kleinparteien einfach unter den Tisch fallen“, erklärt der Bundesvorsitzende
Lingreen. „Künstliche Hürden, wie Unterschriften und die Fünfprozenthürde, bevorzugen die im
Parlament bereits vertretenen Parteien. Wir fordern endlich echte Chancengleichheit und die
Abschaffung von Regularien, die die demokratische Vielfalt unnötig einschränken und uns und unsere
Ideen aus Parlamenten heraushalten sollen.“
Nachdem dieBasis in den vergangenen Wochen aus dem thematischen Wahlkampf eher
ausgeschlossen war, starten die zugelassenen Landesverbände nun mit Kreativität und Engagement –
auch aus den nicht teilnehmenden Nachbarbundesländern – in die Wahlkampagne.
Schwerpunktthemen sind neben Meinungsfreiheit und freien Medien, Friedenswahrung, die
Energieversorgung Deutschlands und vor allem Basisdemokratie sowie echte Mitbestimmung.
Mit dem neu gegründeten Bürgerkabinett bietet dieBasis allen denjenigen Bürgern eine Alternative,
denen es nicht reicht, nur alle vier Jahre eine Partei zu wählen, und die sich eine stärkere
Einflussnahme auf politische Entscheidungen wünschen, indem sie sich permanent an Abstimmungen
beteiligen können. Damit erhalten Bürger ihre Lobby, um Anliegen in politische Forderungen zu
verwandeln, um letztlich eine