Die Stadt Dortmund erhält eine Zuwendung des Landes Nordrhein-Westfalen in Höhe von 7.985.396,46 Euro für die Schulsozialarbeit in den Jahren 2015 bis 2017. In der Kooperation zwischen Land und Stadt ist damit die Weiterbeschäftigung von 81 Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeitern an Dortmunder Schulen bis zum Ende des Schuljahres 2017/2018 gesichert.
Regierungspräsidentin übergab den Zuwendungsbescheid an die Stadtspitze
Regierungspräsidentin Diana Ewert übergab den entsprechenden Zuwendungsbescheid heute im Dortmunder Rathaus an Oberbürgermeister Ullrich Sierau.
Die Bildungs- und Teilhabeberaterinnen und –berater, so die neue offizielle Berufsbezeichnung, sollen insbesondere dafür sorgen, dass die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets die Kinder und Jugendlichen erreichen, die auf diese Unterstützung dringend angewiesen sind.
Und das sind Kinder aus sozial benachteiligten Familien: „Nur wenn das klappt, ist Integration durch Bildung möglich und können Bildungsarmut und soziale Ausgrenzung vermieden werden“, sagte Ewert bei der Übergabe. „Damit ist Schulsozialarbeit auch ein wichtiges Element von ‚Kein Kind zurücklassen’“.
Keine Einigung mit dem Bund – Land zahlt nun aus eigenem Förderprogramm
Da mit dem Bund keine Einigung zur Weiterfinanzierung erzielt werden konnte, hatte die Landesregierung beschlossen, im Rahmen eines landeseigenen Förderprogramms für die kommenden drei Jahre zielgruppenorientierte Jugendarbeit an Schulen zum Ausgleich sozialer Benachteiligung zu gewährleisten.
Sie will so die Chancengleichheit auf Bildung und Teilhabe zu unterstützen. Auch die Stadt Dortmund trägt mit zirka 8,1 Mio. Euro bis zum Schuljahresende 2017/2018 zur Fortführung der Schulsozialarbeit bei.
OB Sierau begrüßt die Initiative des Landes sehr: „Die Schulsozialarbeit ist unerlässlich für die Schulen und in der aktuellen Situation wichtiger denn je. Daher muss die Frage nach einer unbefristeten Finanzierung nun endgültig und abschließend geklärt werden. Wir werden den Bund nicht aus seiner Verantwortung entlassen.“
So bleibt es auch erklärtes Ziel der Landesregierung, entsprechende Unterstützungsstrukturen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes des SGB II in finanzieller Zuständigkeit des Bundes aufzubauen. Das Landesprogramm ist deshalb bis 2017 befristet.
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peter stukenborg
Wenn jetzt die SchulsozialarbeiterInnen auch noch ordentliche Arbeitsverträge bekämen, wär’s ne RICHTIG GUTE Nachricht!