In etwas mehr als einem Monat steht die Bundestagswahl an. In Dortmund sind rund 400.000 wahlberechtigte aufgerufen, am 23. Februar 2025, ihre Stimme abzugeben. Genau genommen zwei Stimmen. Die Stadt Dortmund beantwortet wichtige Fragen zur Bundestagswahl.
Was wird gewählt?
Bei der Bundestagswahl werden die Abgeordneten des Deutschen Bundestags gewählt. Jede:r Wahlberechtigte hat zwei Stimmen: eine Erststimme für eine:n Wahlkreisbewerber:in und eine Zweitstimme für eine Landesliste. Wahlberechtigte sind also aufgerufen zwei Stimmen bei der Bundestagswahl abzugeben.
Gewählt wird in den zwei Dortmunder Wahlkreisen 141 Dortmund I und 142 Dortmund II. Die Änderung der Wahlkreisnummern hatte der Gesetzgeber vorgenommen. Die Wahlkreise haben sich räumlich nicht verändert.
Zum Wahlkreis 141 gehören die Stadtbezirke Hombruch, Huckarde, Innenstadt-Ost, Innenstadt-West, Lütgendortmund und Mengede. Zum Wahlkreis 142 gehören die Stadtbezirke Aplerbeck, Brackel, Eving, Innenstadt-Nord, Hörde und Scharnhorst.
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt zur Bundestagswahl 2025 ist, wer am 23. Februar 2025:
- die deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz besitzt,
- das 18. Lebensjahr vollendet hat,
- seit dem 23. November 2024 in Deutschland seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebiets hat und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Unter besonderen Voraussetzungen sind auch deutsche Staatsangehörige, die dauerhaft im Ausland leben, wahlberechtigt.
Wann stehen die Kandidat:innen und Parteien fest?
Welche politischen Vereinigungen beziehungsweise Parteien und welche Bewerber:innen an der Bundestagswahl teilnehmen, steht aktuell noch nicht fest. Durch eine Rechtsverordnung hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat aufgrund der Neuwahl die im Bundeswahlgesetz und in der Bundeswahlordnung bestimmten Fristen und Termine für die Aufstellung von Kreiswahlvorschlägen (Erststimme) und Landeslisten (Zweitstimme) abgekürzt.
Parteien sowie Einzelbewerber:innen können noch bis zum 20. Januar 2025 Listen- sowie Kreiswahlvorschläge (Direktkandidaturen) einreichen. Bundesweit entscheiden die Wahlausschüsse dann am 24. Januar 2025 einheitlich über die Zulassung der Wahlvorschläge.
Gegen eine eventuelle Nichtzulassung von Wahlvorschlägen können die Betroffenen vorgehen und Beschwerde erheben – über diese wird spätestens am 30. Januar 2025 entschieden. Erst dann steht fest, wer letztlich bei der diesjährigen Bundestagswahl kandidiert, also auf den Stimmzetteln steht.
Wann erhalte ich die Wahlbenachrichtigung?
Die Wahlbenachrichtigung (mit dem darin enthaltenen Briefwahlantrag) wird allen Wahlberechtigten zwischen dem 22. und dem 24. Januar 2025 zugestellt. Wer bis zum 2. Februar 2025 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat und meint, in Dortmund wahlberechtigt zu sein, kann sich unter Tel. 0231 50-10931 informieren. Unter dieser Rufnummer gibt es auch alle anderen Auskünfte zur Wahl.
Wird auch das Wählen per Briefwahl möglich sein?
Ja. Weil die Parteien und Einzelbewerber:innen aber voraussichtlich erst am 30. Januar 2025 feststehen, können auch erst ab diesem Zeitpunkt die für die Briefwahl erforderlichen Stimmzettel gedruckt und ausgeliefert werden. Erst dann können die Briefwahlunterlagen produziert und verschickt werden.
Es ist also damit zu rechnen, dass beantragte Briefwahlunterlagen frühestens am 7. Februar 2025 versendet werden. Sie kommen frühestens zu Beginn der siebten Kalenderwoche 2025 (ab 10. Februar) bei den Antragsteller:innen an. Dann bleiben für Briefwähler:innen nur noch wenige Tage Zeit, die Briefwahlunterlagen auszufüllen und an das Kommunale Wahlbüro zurückzusenden.
Die Stadt Dortmund empfiehlt, Briefwahlanträge unmittelbar nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung mit dem darauf befindlichen QR-Code online zu stellen.
Wie läuft die Briefwahl ab?
Für die Teilnahme an der Briefwahl muss ein Wahlschein beantragt werden. Dortmunder Wahlberechtigte haben verschiedene Möglichkeiten, diesen zu beantragen:
- Briefwahlantrag-Online: Ab dem Zeitpunkt, an dem die Wahlberechtigten ihre Wahlbenachrichtigung erhalten, steht der „Briefwahlantrag-Online“ zur Verfügung. Das Kommunale Wahlbüro empfiehlt, die Briefwahlunterlagen unmittelbar nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung mit dem persönlichen QR-Code zu beantragen, der sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet. Auf diese Weise wird der Online-Antrag bereits mit den persönlichen Angaben vorausgefüllt. Es muss lediglich das Geburtsdatum ergänzt werden. Neben der persönlichen Beantragung im Briefwahlbüro ist dies der schnellste Weg, um die Briefwahlunterlagen zu erhalten.
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Persönliche Beantragung: Wer seine Briefwahlunterlagen persönlich beantragen und schon vor Ort wählen möchte, kann dies ausschließlich im Dortmunder Briefwahlbüro tun. Das Briefwahlbüro wird im Kommunalen Wahlbüro, Königswall 25-27, 44137 Dortmund, eingerichtet. Der Zugang erfolgt über den Nebeneingang des Gebäudes, der sich ebenfalls am Königswall (zwischen Dortmunder U und dem Hauptbahnhof) befindet. Das Briefwahlbüro ist ab dem 10. Februar 2025 montags, dienstags und mittwochs von 8 bis 16 Uhr, donnerstags von 8 bis 18 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr geöffnet.
- Schriftlicher Antrag auf der Wahlbenachrichtigung: Mit der Wahlbenachrichtigung können die Briefwahlunterlagen auch auf schriftlichem Wege beantragt werden. Der entsprechende Antrag befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Bitte den Antrag ausreichend frankieren und in einem handelsüblichen Umschlag an das Kommunale Wahlbüro senden. Hier ist zu beachten, dass es länger dauert, bis die Briefwahlunterlagen zugesendet werden können. Das Kommunale Wahlbüro empfiehlt daher, den Briefwahlantrag über den persönlichen QR-Code oder über den Briefwahlantrag-Online zu stellen.
Bis wann kann die Briefwahl beantragt werden?
Bis zum 21. Februar 2025, 15 Uhr. Für die persönliche Beantragung ist das Briefwahlbüro an diesem Tag (Freitag) bis um 15 Uhr geöffnet.
Wer Briefwahl nutzt, sollte die Postwege berücksichtigen, damit die Wahlbriefe bis zum Wahltag eingehen. In der Woche vor der Wahl wird empfohlen, die Unterlagen persönlich im Briefwahlbüro, Königswall 25-27, 44137 Dortmund, zu beantragen. Online kann man die Briefwahl bis zum 19. Februar 2025 beantragen.
Nach dem 21. Februar 2025, ab 15 Uhr, können nur noch Anträge berücksichtigt werden, wenn jemand am Wahlwochenende erkrankt ist und ein ärztliches Attest mitgeliefert wird.
Wo kann ich wählen?
Das Dortmunder Stadtgebiet ist in insgesamt 386 Wahlbezirke aufgeteilt. Der örtliche Wahlraum ist auf den Wahlbenachrichtigungen eingetragen. Diese sollten bitte zur Wahl mitgebracht werden. Jede:r Wahlberechtigte muss sich im Wahlraum mit einem amtlichen Lichtbildausweis ausweisen können, falls der Wahlvorstand dies verlangt. Wer keine Wahlbenachrichtigung (mehr) besitzt, kann im Wahlraum seines Wahlbezirks auch nur mit einem amtlichen Lichtbildausweis wählen.
Gibt es genug Wahlhelfer:innen?
Für die Bundestagswahl 2025 kommen in den 386 Wahlräumen und den 199 Briefwahlbezirken rund 5.000 ehrenamtliche Wahlhelfer:innen zum Einsatz. Die Briefwahlbezirke werden wie bei den vergangenen Wahlen in den Westfalenhallen ausgezählt.
In diesem Jahr gab es eine überwältigende Anzahl an freiwilligen Meldungen. Daher wurde das Online-Bewerbungsformular für die Meldung als Wahlhelfer:in bei der Bundestagswahl 2025 bereits abgeschaltet.
Schon jetzt liegen mehr freiwillige Meldungen vor, als Wahlhelfer:innen für die Bundestagswahl 2025 benötigt werden. Sehr wahrscheinlich können viele Personen gar nicht eingesetzt werden. Wer sich gemeldet hat, wird hierzu noch eine entsprechende Rückmeldung erhalten. Die nächste Möglichkeit, als Wahlhelfer:in tätig zu werden, besteht zu den Kommunalwahlen am 14. September 2025.
Mehr Informationen:
- Für weitere Fragen steht das Kommunale Wahlbüro den Bürger:innen telefonisch unter 0231 50-10931 und per E-Mail an wahlen@dortmund.de zur Verfügung. Weiteres gibt es auch unter: dortmund.de/wahlen.
- Deutsche Staatsangehörige, die dauerhaft im Ausland leben und mehr darüber erfahren möchten ob sie wahlberechtigt sind oder nicht finden Informationen unter: bundeswahlleiterin.de.
- Ab dem Erhalt der Wahlbenachrichtigung steht der „Briefwahlantrag-Online“ zur Verfügung unter: dortmund.de/briefwahlantrag.
- Wer sich freiwillig als Wahlhelfer:in melden möchte, findet dazu (circa ab Juni 2025) mehr unter: dortmund.de/wahlen.
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Reaktionen
Vor der Bundestagswahl: TU Dortmund und Faktencheck-Redaktionen wirken Desinformationen entgegen (PM)
Vor der anstehenden Bundestagswahl am 23. Februar wird das „German-Austrian Digital Media Observatory“ (GADMO) – ein Zusammenschluss aus Forschungseinrichtungen und Faktencheck-Redaktionen unter der Leitung des Instituts für Journalistik (IJ) der TU Dortmund – mit wöchentlichen Newslettern und einer virtuellen Podiumsdiskussion am 6. Februar über Desinformationen aufklären, die rund um die Wahl kursieren.
Der Wahlkampf in Deutschland läuft bereits seit Wochen und wird dabei von zahlreichen Falschmeldungen begleitet, die offenbar gezielt verbreitet werden, um Wähler*innen zu verunsichern. So haben die GADMO-Partner in den vergangenen Wochen bereits Falschinformationen über die Kanzlerkandidaten Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen), der bei einem Geheimdiensteinsatz festgenommen worden sein soll, und Friedrich Merz (CDU), der erklärt haben soll, keine Angst vor einem Atomkrieg mit Russland zu haben, geprüft. Beide Behauptungen entbehren jeglicher Grundlage.
Zudem kursierte kürzlich in sozialen Netzwerken ein manipuliertes Bild von Umfrageergebnissen: Dieses suggerierte, dass die AfD auf 41 Prozent, die SPD auf 14 Prozent und das BSW auf 8 Prozent käme. Tatsächlich stammte die Umfrage aus dem September 2024 und wurde vom Umfrageinstitut Insa zur Landtagswahl in Brandenburg durchgeführt. GADMO konnte zeigen, dass die dargestellten Umfragewerte nachträglich verändert worden waren und falsch sind.
Um der Verbreitung solcher Desinformationen entgegenzuwirken, startet GADMO – koordiniert von der TU Dortmund – am Mittwoch, den 15. Januar, einen wöchentlichen Newsletter. Dieser wird die wichtigsten Faktenchecks zu kursierenden Falschmeldungen rund um die Bundestagswahl von den Partnern CORRECTIV, Deutsche Presseagentur (dpa), Agence France-Presse (AFP) und Austria Presse Agentur (APA) bündeln.
„In Wahlkampfzeiten ist es besonders wichtig, dass Menschen sich anhand verifizierter Informationen eine Meinung bilden können zu Parteien, ihren Programmen und Kandidierenden. Mit der Expertise des GADMO-Teams möchten wir einen Beitrag dazu leisten, Desinformationskampagnen zu entlarven, das Bewusstsein für die Strategien im Hintergrund zu schärfen und die Medienkompetenz von Bürger*innen zu stärken“, sagt Prof. Christina Elmer vom IJ, Koordinatorin des GADMO-Netzwerks. Für die kommenden Wochen erwartet das Team eine zunehmende Verbreitung irreführend oder manipulativ dargestellter Inhalte. Mithilfe von einordnenden Faktenchecks und Angeboten zur Stärkung der Medienkompetenz liefern die GADMO-Partner zeitnahe Aufklärung und tragen so dazu bei, den Kampagnen entgegenzuwirken.
GADMO-Newsletter zur Bundestagswahl:
Der Newsletter wird ab dem 15. Januar jeden Mittwoch erscheinen. Interessierte können ihn hier abonnieren: https://gadmo.eu/abonniere-unseren-newsletter-2/
Virtuelle Veranstaltung zum Thema Desinformation
Zusätzlich zum Newsletter organisiert das GADMO-Netzwerk am Donnerstag, den 6. Februar, um 15 Uhr eine virtuelle Podiumsdiskussion. Folgende Expert*innen werden aktuelle Entwicklungen im Wahlkampf diskutieren und dabei auch europäische Blickwinkel sowie die Perspektiven von jungen Wähler*innen einbringen:
Lea Frühwirth, Senior Researcher, CeMAS Center für Monitoring, Analyse und Strategie gGmbH
Paula Gori, Generalsekretärin und Koordinatorin des European Digital Media Observatory (EDMO)
Hatice Kahraman, Redaktionsleiterin der Jugendredaktion Salon5 von CORRECTIV
Katharina Zwins, Leiterin des deutschsprachigen Faktencheck-Teams bei der internationalen Nachrichtenagentur Agence France-Presse (AFP)
Im Anschluss können die Teilnehmenden Fragen stellen. Moderiert wird die Veranstaltung von Prof. Christina Elmer, Professorin für digitalen Journalismus und Datenjournalismus am Institut für Journalistik der TU Dortmund und Koordinatorin des GADMO-Netzwerks. Interessierte können sich hier anmelden: https://www.eventbrite.de/e/was-hilft-gegen-desinformation-im-wahlkampf-tickets-1151891280829
GADMO-Sonderseite zur Bundestagswahl: https://gadmo.eu/bundestagswahl-2025/