Nach 14 Stunden Verhandlung in der Tarifrunde der nordwestdeutschen Eisen- und Stahlindustrie wurde ein Verhandlungsergebnis erzielt. Demnach erhalten die Beschäftigten zum 1. Januar 2024 eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 1500 Euro netto (Auszubildende 1000 Euro). Von Februar bis November gibt es monatliche Zahlungen in Höhe von 150 Euro netto (Auszubildende 80 Euro). Teilzeitbeschäftigte erhalten die Inflationsausgleichprämie jeweils anteilig. Ab 1. Januar 2025 steigen die Entgelte und Auszubildendenvergütung um 5,5 Prozent. Der Tarifvertrag läuft bis zum 30. September 2025.
„Wir geben den Beschäftigten in der Transformation Sicherheit“
„Mit diesem Ergebnis haben wir ein wichtigstes Ziel erreicht. Wir geben den Beschäftigten in der Transformation Sicherheit. Kommt es zum Druck auf Beschäftigung, kann durch die Arbeitszeitverkürzung bei Teilentgeltausgleich die noch vorhandene Arbeit auf mehrere Schultern verteilt werden“, kommentiert Knut Giesler, Bezirksleiter der IG Metall NRW und Verhandlungsführer, das Ergebnis.
„Beim individuellen Wunsch nach Verkürzung der Arbeitszeit haben wir einen Einstieg geschafft, hätten uns aber mehr gewünscht. Durch Nutzung der Inflationsausgleichsprämie erhalten die Beschäftigten schnell Entlastung. Zudem sorgt die Tabellenerhöhung für eine nachhaltige Steigerung der Einkommen“, so Giesler.
Im Rahmen der Transformation gibt es kollektive und individuelle Regelungen
Die Tarifverträge zur Altersteilzeit, Beschäftigungssicherung und zum Einsatz von Werkverträgen wurden verlängert. Zum Thema Arbeitszeit wurde in einem Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung im Rahmen der Transformation wurden kollektive und individuelle Regelungen vereinbart.
Kollektive Regelung: Bei Druck auf die Beschäftigung im Zuge der Transformation können die Betriebsparteien – ausgehend von der Regelarbeitszeit von 35 Stunden – die Arbeitszeit um drei Stunden absenken.
Sollte aus Gründen der Transformation temporär ein Mehrbedarf nötig sein – z.B. für einen Parallelbetrieb von alten und neuen Technologien oder für Qualifikation – kann die Arbeitszeit von den Betriebsparten auch um bis zu drei Stunden erhöht werden.
Im Falle der kollektiven Absenkung der Arbeitszeit wird gestaffelt bis zu einer Stunde mehr vergütet. Für die jenseits von 35 Stunden geleistete Arbeit wird die jetzt schon geltende Mehrarbeitsvergütung bezahlt.
Individuelle Regelung: Dem Wunsch der Beschäftigten auf Absenkung der individuellen Arbeitszeit auf 33,6 Stunden kann entsprochen werden, sofern dem betriebliche Belange nicht entgegen stehen. Hierfür wird grundsätzlich keine Entgeltsicherung gewährt.
Entgeltsicherung erhalten ab dem 1. Januar 2025 jedoch Beschäftigte mit einem Alter 60 Jahre und älter, die im Schichtdienst arbeiten. Hierfür werden 34,10 Stunden bezahlt. In den Jahren 2026 und 2027 wird die Altersgrenze jeweils um ein Jahr abgesenkt. Im Jahre 2027 findet eine Bewertung der Regelung statt.