Das singen von SA-Sturmliedern kam den Dortmunder Arbeitslosen Frank H. teuer zu stehen. Jetzt wurde er vom Amtsgericht in Dortmund für das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu 30 Tagessätzen zu je zehn Euro verurteilt. Ein direkter Bezug zur rechten Szene wurde vom Gericht jedoch nicht hergestellt.
Verfassungswidrige Lieder bringen Frank H. vor Gericht
Der Verurteilte hatte im alkoholisierten Zustand das Lied „Heil Hitler Dir“ der SA-Sturmabteilung im Dortmunder Stadtgarten gesungen. Die Gruppe, mit der Frank H. zu diesem Zeitpunkt unterwegs war, zog auch die Aufmerksamkeit von zwei Polizeibeamten auf sich. Die Beamten forderten den Angeklagten dann dazu auf, sich auszuweisen und den Gesang einzustellen.
Frank H. wiederum stimmte das Lied erneut an und beleidigte die Beamten lautstark. Einer der Polizisten erkannte das Lied wieder und konnte es als rechtsradikal identifizieren, was zur vorläufigen Festnahme von und späteren Anklageerhebung gegen Frank H. führte.
„Ich kenn den Text doch gar nicht“ – Frank H. erhebt Einspruch gegen die Vorwürfe
Zu Beginn der Verhandlung leugnete er noch, das Sturmlied gesungen zu haben. Laut eigener Aussage hätte er das Lied „Tag der Rache“ von den Ärzten gesungen, wobei er angeblich Verse umgedichtet hätte, um die Polizisten zu provozieren. Einen rechtsradikalen Hintergrund solle sein Gesang nach eigenem Bekunden aber nicht gehabt haben.
„Ich kenn den Text doch gar nicht, wie soll ich es denn dann gesungen haben?“, insistierte der Angeklagte. Zu den Vorwürfen, die Beamten beleidigt zu haben, äußert er sich mit: „Das hat man uns schonmal verboten – vor 30 Jahren in der DDR. Das ist Diktatur.“
Zudem unterstellte er den Polizisten, aufgrund der provozierenden Texte ihn aus persönlichen Gründen festgenommen zu haben.
Lügen lohnt nicht – Freund des Verurteilten umgeht knapp ein zweites Gerichtsverfahren in Sachen Falschaussage
Zeugenaussagen widerlegten jedoch die Vorwürfe seitens des Hartz IV-Empfängers. Zum Einen wurde einer der beiden anwesenden Polizeibeamten und zum Anderen ein zur Tatzeit anwesender Freund des Angeklagten in den Zeugenstand gebeten.
Der Polizist versicherte dem Gericht: „Das waren definitiv nicht die Ärzte. Das war definitiv Marschmusik, was der Herr da gesungen hat“. „Deutschland erwache aus diesem bösen Traum“, so lautete nach Aussage der Beamten der Inhalt einer vom Angeklagten gesungenen Liedzeile. Sie erkannten die auffälligen Text wieder und konnten nach kurzer Recherche tatsächlich feststellen, dass es sich um das SA-Lied „Heil Hitler Dir“ handelt.
Zusätzlich erwies sich die Aussage des zweiten Zeugen als lückenhaft und entlastete den Angeklagten nicht. „Der hat das Lied nicht gesungen“, beteuerte er vorerst. Doch nachdem er informiert wurde, dass ihm ein weitaus härteres Strafmaß für eine Falschaussage drohe, als jenes, das ein Schuldspruch für den Angeklagten im Falle eine Verurteilung nach sich zöge, lenkte der Zeuge ein. „Also nach meinem Wissen hat er das nicht gesungen, aber wie kann ich das auch wissen? Ich kenn ja nicht den Liedtext.“ Ohne Aussicht, ungestraft aus der Affäre herauszukommen, zieht Frank H. seinen Einspruch zurück.
Kommentar: Kleines Problem, große Problematik
Von Robert Bielefeld
Rechtsradikales Gedankengut muss angemessen bestraft werden. – Der Fall Frank H. mag zwar von außen ein kleiner Fall seien, doch eher ist es symptomatisch für ein größeres Problem, das Dortmund nun schon länger plagt.
Mit Prominenten, wie „SS-Siggi“ und „Attraktionen“ wie dem Dorstfelder Nazi-Kiez ist eine Normalisierung von rechtem Gedankengut äußerst kritisch zu beurteilen.
Denn auch wenn ein Fall noch so klein und für die allgemeine Öffentlichkeit irrelevant ist, so ist es imperativ für einen Rechtsstaat, schon die Keime von rechtsradikalen Ideen zu ersticken.
Frank H. erwartet eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je zehn Euro. Und da der Verurteilte Hartz IV Empfänger ist, sind diese Tagessätze durchaus eine Konsequenz, die er auch weiterhin spüren wird.
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