Um negativen Auswirkungen des Klimawandels entgegenzuwirken, ist unter anderem die Sicherung von Grünflächen ein probates Mittel. In urbanen Räumen sind dies wegen knapper Ressourcen etwa Dachbegrünungen. Darüber dürften keine Zweifel bestehen, auch nicht in Dortmund. Ebenso wenig wie über die umweltschonende Wirkung einer Energiegewinnung durch Photovoltaik-Anlagen. Strittig ist hingegen, ob und inwieweit es zur Förderung solcher Maßnahmen kommunalen Regulierungsbedarf durch Vorschriften gibt, die Immobilienbesitzer*innen explizit in die Pflicht nehmen. Oder soll ökologisches Handeln auf geeigneten Dächern privater Einsicht überlassen bleiben? Am morgigen Donnerstag wird es dazu im Ältestenrat, der wegen Corona stellvertretend für den Stadtrat zusammentritt, zu einer Entscheidung kommen.
Verwaltung stellt nach Ratsbeschluss zur Dachbegrünung endgültige Beschlussvorlage vor
Es zeichnet sich ab: das Lager jener, die auf Freiwilligkeit durch Überzeugungsarbeit setzen, wird das Nachsehen haben. Das war bereits im November 2017 so. Da hatte der Stadtrat beschlossen, Hauseigentümer*innen für mehr Grün auf ihren Flachdächern (bzw. Dächern mit einer Flächenneigung von max. 15 Grad) stärker in die Pflicht zu nehmen. Zugleich wurde die Verwaltung beauftragt, an der planungsrechtlichen Umsetzung zu arbeiten. ___STEADY_PAYWALL___
Gesagt, getan: jetzt ist es soweit. In den Fachgremien hat bereits eine entsprechende Beschlussvorlage die Runde gemacht, mit der klimafreundliche Gründächer durch eine Vorschrift hergestellt werden sollen. Das wiederum bringt die CDU auf die Palme. Nicht, dass sie was gegen die Begrünung hätte, im Gegenteil. Auch die Christdemokrat*innen hegen keinen Zweifel an deren Sinn.
Allein die Verpflichtung dazu ist ihnen (wie den Liberalen) seit jeher ein Dorn im Auge. Denn Umweltschutz gibt es nicht umsonst: es entstehen zwingend Kosten, die in diesem Fall auch privat zu tragen wären. Schon bei der damaligen Debatte im Rat 2017 habe es wegen der Pflicht keinen Konsens in Gänze gegeben, betonte jüngst etwa Uwe Waßmann, planungspolitischer Sprecher der CDU im Umweltausschuss. Seine Partei setzte stattdessen auf Freiwilligkeit und stärkere Werbung.
Dortmunder CDU setzt auf Freiwilligkeit und Überzeugungsarbeit statt auf Verpflichtung
Dass es allerdings mit der Dachbegrünung aus freien Stücken in der Vergangenheit faktisch nicht besonders weit her war, liegt nach dieser Lesart eher in defizitärer Öffentlichkeitsarbeit seitens der Stadt denn an fehlenden Dispositiven der betreffenden Eigentümer*innen.
„Allein, uns fehlt der Glaube“ – auf dieser Linie hatten seinerzeit die Befürworter*innen verpflichtender Dachbegrünung aus den Reihen von SPD, Grünen wie Linke & Piraten argumentiert: Warum sollte sich jemand freiwillig in solche Unkosten der Umwelt zuliebe stürzen? Das dürfte kaum die Regel sein und hört sich nach dem Industrie-Märchen wirkungsstarker Selbstverpflichtungen an. Ergo musste im Sinne des Allgemeinwohls freundlich nachgeholfen werden.
Denn begrünte Flächen wirken positiv auf das städtische Mikroklima: sie verhindern tagsüber die übermäßige Aufheizung eines Hauses, während unbegrünte Dächer aufgenommene Wärme an die Umgebung abstrahlen und innerstädtische Wärmeinseln befördern. Durch die Absorptionsfähigkeit des Untergrundes wird zudem bei klimabedingt zunehmenden Starkregenfällen das Risiko einer Überbelastung der städtischen Kanalisation verringert, während durch Verdunstung bei Sonneneinstrahlung die Luft gekühlt wird.
Vehemente Kritik der Union an vorgesehener Kombination aus Dachbegrünung mit Photovoltaik
All das ist bekannt und Teil des Strategiepapiers der Emscherkommunen zur Dachbegrünung im Revier, um sich vor den Auswirkungen einer sich verändernden klimatischen Geolage zu schützen.
Abgestimmt werden soll über den darauf fußenden kommunalen Maßnahmenkatalog am Donnerstag im Ältestenrat. Eine Mehrheit für das Paket dürfte mit der erwarteten Zustimmung der genannten Fraktionen als sicher gelten. Die ablehnende Haltung der CDU hat aber noch andere Gründe.
Was der Union zusätzlich quer im Magen liegt: in der alten Vorlage habe es unter 3.3 geheißen, so Waßmann, dass man dort, wo im Einzelfall die Möglichkeit bestehe, Photovoltaikanlagen einzurichten, dies Vorrang vor einer Dachbegrünung haben solle. Danach hat es in der ursprünglichen Konzeption quasi eine Entweder-Oder-Konstellation gegeben.
In der jetzigen Vorlage hingegen stünde unter den Hinweisen, betont der CDU-Sprecher: Wenn Photovoltaik, dann auch Dachbegrünung. Konkret: die Anlage muss aufgeständert und darunter begrünt werden. Das sei damals so nicht vorgesehen gewesen und verschärfe die Situation für jene, „die in solche Kosten kommen“, sieht Christdemokrat Waßmann Unheil aufziehen.
Stadt Dortmund möchte denkbare Schlupflöcher für potentielle Umweltmuffel stopfen
Etwas anders stellt sich die Lage für den verantwortlichen Planungsdezernenten Dortmunds dar. Die textliche Festsetzung habe sich zum Satzungsbeschluss nicht geändert. „Wir haben da jetzt nicht die Daumenschraube angezogen“, so Ludger Wilde. – Ziel der Regelung sei es, Dächer zu begrünen. Zugleich wolle man die Potentiale für Sonnenenergie nutzen. „Und wir wissen, dass die Kombination von Grün und Sonnenenergie funktioniert.“
Es gibt in den nun vorgesehenen Regelungen aber durchaus sinnvolle Ausnahmen: „Wenn sich die Dinge beißen“, erläutert der oberste Stadtplaner weiter, wie in Fällen, wo in der Dichtungsschicht auf dem Dach gegen eindringendes Regenwasser zugleich die Photovoltaik-Anlage eingearbeitet sei – ja, dann wäre es unverhältnismäßig, noch eine Dachbegrünung zu fordern. Daher gäbe es in den Vorgaben die Möglichkeit einer Befreiung.
Doch was die Stadt ebenso vermeiden möchte, und mit der CDU-Position in der Angelegenheit nicht auszuschließen ist, erläutert Wilde durch ein „krasses Beispiel“ vom anderen Extrem, wo aus Privatinteresse die Versuchung besteht, in Sachen Umweltschutz zu mogeln. Das wäre, „wenn jemand hingeht und sagt: ,Ich mach mein Dach, ich mach ein ganz normales Foliendach ohne Photovoltaik, stelle da ein Element Kollektor drauf und damit komm ich um die Dachbegrünung drum herum’. Das wollen wir auch nicht, das kann auch nicht Ziel der Festsetzung sein.“
Umweltpolitisches Handeln als fragwürdiger Eingriff in legitime Eigentumsrechte?
„Damit angemessen umzugehen“, darum ginge es, erklärt der Planungsdezernent. „Wir werden sicher in jedem Fall genau hinsehen.“ Und macht klar, dass sich die Stadtverwaltung umweltpolitisch durchaus ins Zeug legen will.
„Kann man beides gut miteinander kombinieren, finde ich, sollte man es machen, weil ich damit zwei Dinge erreiche, nämlich auf der einen Seite die Wohlfahrtswirkung eines grünen Daches …, gleichzeitig aber auch etwas für die regenerative Energieentwicklung tue.“
Eigentum rechtfertigt also keine schrankenlose Willkür, sondern verpflichtet auch, so die Prämisse des Stadtrats. Insbesondere wenn es um die Wahrung allgemeiner, überindividueller Interessen wie beim Umweltschutz geht.
Uwe Waßmann hingegen wittert sogleich Gefahren für die Unantastbarkeit jenes Eigentums: „Das ist nochmal ein Eingriff in Eigentumsrechte anderer.“ Und fährt fort: „Wir teilen das nicht. Das ist nicht unsere Philosophie, wie man mit Eigentum anderer Menschen umgeht.“ Die Stützen müssten windfest etc. sein. „Das erzeugt Kosten Kosten Kosten.“ Seine Konsequenz: „Sollte das so bleiben, können wir auch dieser Vorlage nicht beitreten.“
Weitere Informationen:
- Dachbegrünung im Revier. Strategie- und Umsetzungspapier der Emscherkommunen, hier:
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300.000 Euro Förderung für private Gründächer in Dortmund (PM Stadt Dortmund)
300.000 Euro Förderung für private Gründächer in Dortmund
Die Stadt Dortmund hat Fördermittel für ein Programm zur Dachbegrünung in Höhe von 300.000 Euro bewilligt bekommen. Damit können sich private und gewerbliche Eigentümer*innen in Dortmund 50 Prozent der Kosten einer Dachbegrünung erstatten lassen.
Der Förderzeitraum ist zunächst begrenzt. Die Antragsfrist endet am 30. Januar 2022. Die Mittel stellt das Land NRW im Rahmen des NRW-Sonderprogramms „Klimaresilienz in Kommunen“ bis 31. März 2022 zur Verfügung.
Beratung zum Förderantrag im dlze
Interessenten können sich im städtischen dlze – Dienstleistungszentrum für Energieeffizienz und Klimaschutz zur Dachbegrünung beraten lassen, um einen Förderantrag zu stellen. Gefördert werden 50 Prozent der Kosten bei maximal 50 Euro pro Quadratmeter. Weitere Förderbedingungen sind in Kürze auf der Internetseite des dlze erhältlich http://www.dlze.dortmund.de.
Gründächer gegen den Klimawandel
Hintergrund der Förderung ist der fortschreitende Klimawandel mit den damit einhergehenden zunehmenden Extremwetterereignissen wie Hitzeperioden und Starkregenereignisse. Die vergangenen Jahre haben beispielhaft gezeigt, welche Folgen diese Ereignisse haben. Zur Anpassung an den Klimawandel tragen Grünanlagen und ein optimierter Regenwasserabfluss entscheidend bei.
Die Stadt Dortmund hat sich bereits mit ihrer Gründachstrategie auf den Weg gemacht, um die Herstellung von Gründächern im Stadtgebiet voranzutreiben. Durch eine Bezuschussung soll die Dachbegrünung nun auch für private und gewerbliche Eigentümer*innen attraktiv werden.
Dortmund fördert Gründächer – Es sind noch Mittel verfügbar! (PM)
Dortmund fördert Gründächer – Es sind noch Mittel verfügbar!
Grüne Dächer sollen in Dortmund Normalität werden. Bei Neubauten mit Flachdächern wird die Dachbegrünung bereits standardmäßig umgesetzt. Im Bestand ist es leider noch eine Seltenheit. Das soll sich durch das aktuell laufende Förderprogramm „Klimaresilienz in Kommunen“ ändern.
300.000 Euro hat das Land NRW der Stadt Dortmund im Rahmen des Programms „Klimaresilienz in Kommunen“ bereitgestellt. Die Antragstellung ist leicht gemacht und schnell bearbeitet. Es winken bis zu 50 Euro pro Quadratmeter, vorausgesetzt, dass das Gebäude älter als 5 Jahre ist und eine Begrünung nicht verpflichtend ist. Dieses Angebot haben bereits einige Eigentümer*innen in Anspruch genommen. Es sind noch Fördermittel vorhanden, aber die Zeit drängt. Die Antragsfrist endet am 30. Januar 2022. Daher ruft die Stadt dazu auf, Anträge zu stellen und Dachbegrünung umzusetzen.
Die Bearbeitung der Anträge erfolgt in der Regel innerhalb weniger Tage. „Frau Arens und Herr Schulz vom Umweltamt waren superfreundlich und hilfsbereit und haben bestens informiert über die Fördermöglichkeit“ sagt Uta Siewecke aus Dortmund Deusen. Sie hat ihre Förderung bereits erhalten und eine Dachbegrünung an ihrem Haus umgesetzt (siehe angehängtes Foto).
Ein Gründach ist in vielerlei Hinsicht vorteilhaft. Es reinigt die Luft und bindet Feinstaub. Es hält bis zu 90% Regenwasser zurück und reduziert Überflutungen bei Starkregenereignissen. Ein begrüntes Dach spart außerdem 50% der Abwassergebühr. Darüber hinaus kühlt es die darunter liegenden Innenräume signifikant ab und leistet einen Beitrag zur Klimafolgenanpassung. Das war auch für Uta Siewecke der ausschlaggebende Grund, eine Dachbegrünung umzusetzen: „Selbst mit meiner kleinen Fläche kann ich einen Beitrag leisten, für mich, meine Kinder und nachfolgende Generationen.“
Beratung und Förderantrag im dlze
Interessierte können sich im städtischen Energieberatungsbüro dlze – Dienstleistungszentrum für Energieeffizienz und Klimaschutz zur Dachbegrünung kostenlos beraten lassen und einen Förderantrag stellen. Weitere Förderbedingungen sind auf der Internetseite des dlze erhältlich http://www.dortmund.de/dlze.