Wenn demnächst bei frostigen Temperaturen der Bau stillsteht, erlaubt das frühere Schlechtwettergeld (heute Saison-Kurzarbeitergeld) die Weiterbeschäftigung der 5.380 Bauarbeitenden in Dortmund. Darauf hat die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) hingewiesen. „Maurer, Straßen-, Rohrleitungs-, Kanalbauer & Co. – keiner muss seinen Job an den ‚Winter-Nagel‘ hängen. Arbeitsverträge und Lohnzahlungen laufen weiter“, sagt Gabriele Henter von der IG BAU Bochum-Dortmund.
Die „Winter-Brücke“ sollen möglichst viel Baubetriebe nutzen
Von dem sogenannte Saison-Kurzarbeitergeld (kurz: Saison-Kug) können ab dem 1. Dezember Beschäftigte im Bauwesen profitieren. Sie erhalten dann von der Arbeitsagentur ein Ausfallgeld in Höhe von bis zu 67 Prozent des Nettolohns.
Die IG BAU spricht von einer „Winter-Brücke“, die möglichst viele der 420 Betriebe in Dortmund nutzen sollten. „Selbst wenn die Arbeit auf dem Bau bei Eis und Schnee stillsteht, werden so Entlassungen vermieden – Fachkräfte bleiben in der Branche“, so die Vorsitzende der IG BAU Bochum-Dortmund, Gabriele Henter.
Wenn Aufträge wegen des Winterwetters nicht mehr erledigt werden können, reicht es sogar, die Arbeitsagentur nachträglich zu informieren: Bauunternehmen müssten dabei lediglich mitteilen, wer wie lange gearbeitet hat. Damit kann jeder Betrieb frei planen und flexibel auf jedes Wetter reagieren. Für Gabriele Henter ist klar: „Die Regelung erspart den Betrieben viel Papierkram und Schreiberei. Es gibt keine vernünftigen Argumente, das Saison-Kug nicht zu nutzen.“
Das Saison-Kurzarbeitergeld dient als Auffangnetz bei schlechter Witterung
Das Schlechtwettergeld helfe Beschäftigten und Unternehmen: „Die einen haben eine klare Perspektive und stabile Einkünfte. Die anderen können im Frühjahr auf ihr erfahrenes Personal zurückgreifen und müssen nicht neu einstellen“, erklärt Henter.
Das Saison-Kurzarbeitergeld sei „quasi ein Auffangnetz bei schlechter Witterung“. Es könne aber nicht beliebig genutzt werden: „Bevor Unternehmen in Dortmund auf das Saison-Kug zugreifen, müssen sie erst einmal prüfen, ob Beschäftigte noch andere Arbeiten im Betrieb übernehmen können – Aufgaben also, die drinnen zu machen sind“, sagt Gabriele Henter. Auch alte Urlaubstage und Arbeitszeitkonten müssten sie berücksichtigen.
Vom Saison-Kug können Betriebe des Baugewerbes, des Dachdeckerhandwerks sowie des Garten- und Landschaftsbaus profitieren. Die Arbeitsagentur zahlt die Leistung zwischen Dezember und März. Im Gerüstbau hat die Schlechtwetterzeit bereits im November begonnen.