Am zweiten Verhandlungstag gegen drei Männer, die im Februar 2017 zwei Zivilpolizisten angegriffen haben sollen, steht noch kein Urteil fest. Stattdessen wird ein weiterer Verhandlungstag im Mai folgen. Auch ein Ortstermin in der Nordstadt ist angedacht, um die damalige Situation genau klären zu können.
Verteidigung bringt Zeugen ein: Doch für ihre Aussagen fehlen die Dolmetscher
Beim ersten Verhandlungstag Anfang dieser Woche wurde deutlich, wie heftig der Einsatz für die beiden Polizisten gewesen sein soll. Heute, am zweiten Tag der Verhandlungen, brachte die Verteidigung drei Zeugen mit ins Gericht. Die Tochter sowie den Vater einer der drei Angeklagten, sowie einen dritten Zeugen, der den Vorfall am 11. Februar 2017 beobachtet haben will.
Doch zwei der drei Zeugen konnten aufgrund ihrer Deutschkenntnisse nicht aussagen – daran hatte hatte die Verteidigung im Vorfeld offensichtlich nicht gedacht. Einer oder mehrere Dolmetscher werden daher beim nächsten Versuch helfen müssen, damit sie ihre Aussagen vor Gericht machen können.
Verteidigung fordert Ortstermin in der Nordstadt: Tatort soll begutachtet werden
Die drei Männer sollen am 11. Februar 2017 in der Dortmunder Nordstadt zwei Polizeibeamte, welche in Zivil im Rahmen einer Observation ihren Dienst versehen haben, brutal angegriffen haben. Vorangegangen waren laut Anklage rassistische und unflätige Beleidigungen gegen die beiden Beamten in Zivil.
Die Reaktion der Angeklagten soll allein durch die Bitte um Platz zum Rangieren, von Seiten der als Bauarbeiter verkleideteten Beamten, entstanden sein. Die Staatsanwaltschaft wirft den drei Männern gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung und Beleidigung sowie Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vor.
Wirkliche Erkenntnisse wurden im Gerichtssaal heute nicht vorgebracht. Man einigte sich auf einen dritten Termin für die weitere Verhandlung, am 16. Mai um 14 Uhr. Außerdem wird ein Ortstermin immer wahrscheinlicher, bei dem geklärt werden soll ob es sich nicht doch um einen „ganz anderen“ Sachverhalt handeln könnte, wie einer der Verteidiger wiederholt andeutet.
Im Klartext: War die Straße breit genug und hätten die Zivilpolizisten einfach vorbeifahren können? Und weiter: Warum hätten die beiden Beamten sonst den Kontakt zu den Angeklagten suchen sollen?
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