Von Heike Becker-Sander
Vergewaltigung und sexuelle Nötigung gehören zu den schlimmsten Erfahrungen, die eine Frau in ihrem Leben machen kann. Und auch „nur“ ein versuchter sexueller Übergriff ist für jede Frau schmerzvoll und schockierend. Um betroffenen Frauen in dieser schwierigen Situation zu helfen und sie zu unterstützen, ihre Rechte zu wahren und durchzusetzen, hat der „Dortmunder Runde Tisch gegen häusliche Gewalt“ jetzt unter dem Titel „Vergewaltigung/sexuelle Nötigung – Hinweise und Informationen für betroffene Frauen“ eine informative Broschüre veröffentlicht.
5000 Exemplare der Broschüre werden verteilt
Gestern wurde das 20seitige Faltblatt im Rahmen der aktuellen Sitzung des „Runden Tisches“ der Öffentlichkeit vorgestellt. In der Broschüre, die zunächst in einer Auflage von 5000 Exemplaren gedruckt wurde, finden sich sowohl allgemeine Hinweise zum Thema sexualisierte Gewalt und den möglichen Folgen, als auch Infos zur medizinischen Versorgung, zur „Anonymisierten Spurensicherung“ und zu den rechtlichen Möglichkeiten. Zum Inhalt gehören außerdem ein Überblick zum Unterstützungsangebot der Frauenberatungsstelle (die die Broschüre konzipiert und erstellt hat) und ein Adressteil mit Verweisen auf andere Hilfsadressen.
Die Themen „Medizinische Versorgung“ und „Rechtliche Möglichkeiten“ werden besonders ausführlich behandelt. Dazu erklärt Martina Breuer von der Frauenberatungsstelle: „Uns ist es wichtig, dass betroffene Frauen in die Lage versetzt werden, nach einem sexuellen Übergriff oder einer Vergewaltigung selbstbestimmt zu entscheiden, ob sie sofort eine Anzeige erstatten wollen oder nicht.“
Oft seien die Opfer solcher Taten zunächst viel zu stark belastet, um eine schnelle Entscheidung zu fällen. „Schließlich ist es auch noch später möglich, eine Strafanzeige zu stellen“, so Martina Breuer. Frauen sollten sich auch von Freunden und Familie nicht drängen lassen. Schließlich kann eine Strafanzeige bei Sexualdelikten nicht zurückgezogen werden. Besser sei es, sich zunächst professionelle Hilfe z. B. durch einen Rechtsanwalt zu holen.
Anonyme Spurensicherung so schnell wie möglich
„Wichtig ist es aber, dass so schnell wie möglich nach der Tat Spuren gesichert werden“, betont Jörg Stenczl, Kriminalhauptkommissar aus dem Bereich Opferschutz und Mitglied des „Runden Tisches“. Die sogenannte „Anonyme Spurensicherung“ sei hier ein geeignetes Verfahren, wenn die betroffene Frau zunächst keine Anzeige erstatten möchte.
Dann werden z. B. in einer Klinik sämtliche relevanten Spuren erfasst und dokumentiert, so dass dann später, wenn die Tat angezeigt wird, alle wichtigen Beweise vorliegen. Jörg Stenczl: „Wenn diese Spurensicherung nicht erfolgt, ist es oft schwer, Wochen nach der Tat noch gerichtsfeste Beweise zu bekommen.“ Häufig stünde dann Aussage gegen Aussage.
Info: In unserer Region ist es möglich, eine anonymisierte Spurensicherung an folgenden Standorten vornehmen zu lassen: www.frauenhaus-dortmund.de/Frauenberatungsstelle-Dortmund/
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