Nun soll er doch saniert werden, der marode Gebäudekomplex Hannibal II in Dortmund-Dorstfeld. Wenn dem Geschäftsführer der Eigentümergesellschaft geglaubt werden darf. Der Mieterverein Dortmund hat so seine Zweifel.
Sanierungsankündigung von Intown stößt auf Skepsis beim Dortmunder Mieterverein
Ende vergangener Woche kündigte Intown-Geschäftsführer Sascha Hettrich gegenüber der Nachrichtenagentur dpa überraschend die Sanierung des Gebäudekomplexes Hannibal II bis Ende 2019 bzw. Anfang 2020 an. Eine Baugenehmigung solle bereits im Sommer 2018 eingereicht werden.
Dazu hat der Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V. nun Stellung bezogen. Der Sanierungsankündigung von Intown schenkte der Mieterverein gern Glauben, so sein wohnungspolitischer Sprecher, Dr. Tobias Scholz, aber leider fehlten dafür gegenwärtig die entsprechenden Anhaltspunkte. Denn entscheidende Fragen blieben offen.
„Welche Maßnahmen sollen am Gebäude und in den Wohnungen genau durchgeführt werden, wo doch bis vor einer Woche der Sanierungsbedarf beim Thema Brandschutz verneint wurde?“, fragt Scholz. Weiterhin sei nicht ersichtlich, weshalb, wie von Intown-Geschäftsführer Hettrich dargelegt, alle Wohnungen in der Wohnanlage für die Sanierung leer sein müssten.
Mietrecht erlaubt keine Kündigungen von Mietverhältnissen wegen Sanierung
Die Forderung nach Leerstand zu Sanierungszwecken seitens der Eigentümergesellschaft beträfe die 200 noch bestehenden Mietverhältnisse in dem Gebäude. Nach Ansicht des Mietervereins erweckt die Stellungnahme von Intown gegenüber dpa daher zudem den missverständlichen Eindruck, dass es diese 200 Mietverhältnisse seien, welche ein Sanierungshindernis darstellten.
Und schließlich gibt es noch ein bestehendes Mietrecht: „Die Mietverträge bleiben weiterhin gültig. Instandsetzungs- oder gar Modernisierungsarbeiten sind mietrechtlich kein Kündigungsgrund auf Seiten des Vermieters.“, stellt Rainer Stücker, Geschäftsführer des Mietervereins, klar.
Was der Mieterverein von Intown verlangt, ist: Transparenz durch Vorlage eines Sanierungskonzepts. Und dies scheint wegen des von Intown gesetzten Zeitrahmens für die beabsichtigten Arbeiten am Gebäude auch durchaus möglich zu sein, meint Tobias Scholz: „Da die Bauzeit mit 12 Monaten bereits abgeschätzt werden kann, müssen entsprechende Planungen bereits vorliegen.“
Zugangsfrage bleibt für MieterInnen des Hannibal II weiterhin ungeklärt
Verweist Intown zwar auf laufende Gespräche mit MieterInnen, so bleibt doch faktisch für alle MieterInnen, die bislang keine einstweilige Verfügung vor dem Dortmunder Amtsgericht erwirkt haben, ein Zutrittsverbot für ihre jeweiligen Wohnungen bestehen.
„Noch sind Mieter auf die Beantragung einer einstweiligen Verfügung beim Amtsgericht Dortmund angewiesen, um Zugang zu Ihrer Wohnung zu erhalten. Aktuell haben sechs uns bekannte Mieter ihr Zutrittsrecht beim AG Dortmund durchsetzen können“, so Scholz zum Stand der Dinge.
Hierfür gälten dann geänderte Auflagen der Stadt Dortmund, u.a. der Wegfall der Brandwache durch die Feuerwehr. Dies bedeute jedoch keine Lösung der Zugangsfrage, erklärt der wohnungspolitische Sprecher des Mietervereins.
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